Sachverständiger
Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob Ihr das kennt aber ich habe ein ungutest seit dem Wochenende ein ungutest Gefühl. Aber was ist passiert.
Mein Sohn soll meine Honda CBF 600 übernehmen. Er hat den Führerschein noch neu und muss die Maschine gedrosselt fahren. Also bin ich zur Werkstatt (Kawasaki) die bei mir in der Nähe ist und mit der ich schon gute Erfahrungen gemacht habe. Nun hat leider der Besitzer gewechselt aber wenn man schon mal da ist...
Soweit alles gut. Nun hatt er sich meine Maschine angesehen und meinte was ich den für Reifen drauf hätte. Das währen ja Holzreifen und total schlecht bei nasser Fahrbahn und sowieso nicht mehr gut Drauf habe ich Michelin Pilot und hatte bisher nie schlechte Erfahrungen damit. Na ja, das ich sie noch mal wechseln muss war mir auch klar. Nun meinte der Händler allerdings, ob der Sachverständige, der die Drosselung eintragen soll, das mit den Reifen überhaupt machen würde, da sehe er schwarz. Er würde mich anrufen und mir ein paar Reifen raussuchen. Gesagt getan. Am Samstag kam dann der Anruf, er hätte hätte ein paar Bridgestone für mich. Zusammen für 300 Euro.
Es geht hier nicht nur um den Preis, was mich viel mehr interessiert, kann es tatsächlich sein, dass der Sachverständige die Eintragung ablehnen kann, wenn die Reifen nicht mehr richtig gut sind?
Viele Grüße
Matthias
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
genauso wie ein handwerker ablehnen kann deine waschmaschine zu reparieren, oder eine zahnersatz-versicherung ablehnen kann dich zu versichern!
und wenn der tüv'ler in der klitsche der meinung ist, das er sich an einem fahrzeug mit abgefahrenen reifen nicht die finger schmutzig machen will, ist das eben so....und du musst dir zwangsläufig einen anderen prüfer suchen....
Ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber was Du da zum Besten gibst, ist Unsinn.
Der TÜV-Prüfer handelt bei Fahrzeugprüfungen als amtlich anerkannter Sachverständiger.
Die Regularien einer Fahrzeugbegutachtung bzw. einer Hauptuntersuchung sind gesetzlich geregelt.
Wird bei einer Hauptuntersuchung eine Plakette nicht erteilt wegen eines Mangels, dann muss dieser Mangel begründet und protokolliert werden.
Sämtliche Prüforganisationen unterliegen staatlicher Kontrolle und die Prüfer handeln bei den Untersuchungen der Fahrzeuge als Handlungsbevollmächtigte für die Straßenverkehrsbehörden.
Dementsprechend haben sie auch ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Der Vergleich mit privaten Handwerks-Betrieben zieht da also nicht. Wenn ein Prüfer eine HU ablehnt, m u s s er das in jedem Fall begründen.
Das käme z.B. bei einem Fall in Betracht, wenn ein Fahrzeug so verdreckt ist, dass eine Prüfung überhaupt nicht möglich wäre. Bei normaler Verschmutzung durch regnerisches Wetter kann er eine solche Prüfungg aber nicht ablehnen.
44 Antworten
Eine Ablehnung der Plakette muß immer begründet werden, wie willst du sonst wissen, was du besser machen musst, da kann ich nur noch den Kopf schütteln 🙁
Zitat:
Original geschrieben von susireiter
Eine Ablehnung der Plakette muß immer begründet werden, wie willst du sonst wissen, was du besser machen musst, da kann ich nur noch den Kopf schütteln 🙁
Dafür bekommt man ja auch eine Art Mängelbericht, zumindest bei der DEKRA, mit der Aufforderung zur wieder Vorführung innerhalb einer gewissen Frist.
Sind die Mängel so gravierend das die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist bleibt das Fahrzeug eh stehen. Auch das muss begründet und dokumentiert werden.
Gruß Michi
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Dafür bekommt man ja auch eine Art Mängelbericht, zumindest bei der DEKRA, mit der Aufforderung zur wieder Vorführung innerhalb einer gewissen Frist.Zitat:
Original geschrieben von susireiter
Eine Ablehnung der Plakette muß immer begründet werden, wie willst du sonst wissen, was du besser machen musst, da kann ich nur noch den Kopf schütteln 🙁
Sind die Mängel so gravierend das die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist bleibt das Fahrzeug eh stehen. Auch das muss begründet und dokumentiert werden.Gruß Michi
genau so is,
in Bayern hams hoid nu Sitten und Bräuche 😁
Zitat:
Original geschrieben von hotblack
Nö, der Einbau der Drossel wird von der Werkstatt im Gutachten, bzw in der Einbauanleitung bestätigt. Der aaS muß den Einbau per Prüfbericht bestätigen, sonst keine Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle. Ein aaS muß also zwingend das Fahrzeug sehen.Aber wie schon erwähnt, wenn die Reifen nicht zu wenig Profil haben oder augenscheinliche Risse oder sonstige Beschädigungen, ist das völlig Wumpe.
Nachgefragt: Ganz Sicher?
Die Drossel ist eine Abnahme nach §19 StVZO -> muss da nicht das komplette Fahrzeug (eigentlich) begutachtet werden?
Ich habe damals beim Eintragen von Stahlflex-Bremsleitungen (Teilegutachten mit KBA-Nummer) 'nen Wisch erhalten inklusive »Begutachtung nach §19 StVZO«.
Klar, wenn das Profil dem eines altgedienten Einkaufswagens entspricht -> anderes Thema. 🙂
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Nachgefragt: Ganz Sicher?Zitat:
Original geschrieben von hotblack
Nö, der Einbau der Drossel wird von der Werkstatt im Gutachten, bzw in der Einbauanleitung bestätigt. Der aaS muß den Einbau per Prüfbericht bestätigen, sonst keine Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle. Ein aaS muß also zwingend das Fahrzeug sehen.Aber wie schon erwähnt, wenn die Reifen nicht zu wenig Profil haben oder augenscheinliche Risse oder sonstige Beschädigungen, ist das völlig Wumpe.
Die Drossel ist eine Abnahme nach §19 StVZO -> muss da nicht das komplette Fahrzeug (eigentlich) begutachtet werden?
Ich habe damals beim Eintragen von Stahlflex-Bremsleitungen (Teilegutachten mit KBA-Nummer) 'nen Wisch erhalten inklusive »Begutachtung nach §19 StVZO«.
Klar, wenn das Profil dem eines altgedienten Einkaufswagens entspricht -> anderes Thema. 🙂
Grüße, Martin
Möchte und kann das nicht in Abrede stellen!
Es muss aber eine Begründung der Ablehnung geben und einen Mängelbericht aus dem das Warum hervor geht!
Gruß Michi
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Es muss aber eine Begründung der Ablehnung geben
muss es nicht!
du hast KEINEN anspruch darauf, das der sachverstände ein geschäft mit dir eingeht...genausowenig wie du anspruch darauf hast, das dir ein autoverkäufer ein auto verkauft oder ein lebensmittelhändler ne packung kekse.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
muss es nicht!Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Es muss aber eine Begründung der Ablehnung geben
du hast KEINEN anspruch darauf, das der sachverstände ein geschäft mit dir eingeht...genausowenig wie du anspruch darauf hast, das dir ein autoverkäufer ein auto verkauft oder ein lebensmittelhändler ne packung kekse.....
Wenn ich zum TüV oder zur DEKRA fahre und ein Fahrzeug vorführe und die lehnen es ab mir die Plakette zu erteilen, dann werden die das wohl auch begründen müssen!
Es handelt sich doch um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung die bei nicht Einhaltung auch bestraft wird.
Was irgendein Sachverständiger macht oder nicht kann mir eigentlich egal sein. Der erteilt ja auch keine Plakette zur HU!
Gruß Michi
Eine Abnahme vom TÜV/DEKRA ist pflicht und eine (wenn ichs richtig verstanden habe) Manipulation an einer Drosselung ( so hohe Geschwindigkeiten bei 34 PS???) erlischt sofort die Betriebserlaubnis mit darauf folgendem Busgeld/Punkte in KBA !
Ne Begründung zur Ablehnung wird immer gegeben.
Gruß
Wollo
Der Klappersaki Händler scheint in der Tat eher an seinen Umsatz zu denken. Zu der Drosselung und dem Prüfer kann ich dir nichts sagen, aber zur CBF 600. Bin die letzten zwei Jahre 25000 KM auf meiner gefahren und kann dir nur sagen, dass der auf die CBF passende Bridgestone BT57 absolut scheiße ist. Meine PC43 war mit dem als Erstausrüstung ausgestattet und das einzig positive an dem Reifen war die Haltbarkeit. Bei trockener Straße ist der Grip ok, aber bei nasser absolut miserabel. Der beste Reifen für die CBF600 ist der Metzeler Roadtec Z 6, sowohl bei trockenen wie auch feuchten Wetterkonditionen und ich habe meine verhältnismäßig günstig bei Point S bekommen inkl. Montage und Wuchten der Räder.
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Wenn ich zum TüV oder zur DEKRA fahre und ein Fahrzeug vorführe und die lehnen es ab mir die Plakette zu erteilen, dann werden die das wohl auch begründen müssen!
du hast es immernochnicht verstanden!
weder tüv noch dekra, sind dazu verpflichtet dein fahrzeug in irgendeinerweise zu prüfen...die können handeln wie ganz normale gewinnorientierte unternehmen
(was sie im übrigen auch sind!)die können direkt sagen, wenn du mit dem fz-schein zur anmeldung gehst
"wir haben keine lust dein fahrzeug zu prüfen"und dich vom platz schicken!
genauso wie ein handwerker ablehnen kann deine waschmaschine zu reparieren, oder eine zahnersatz-versicherung ablehnen kann dich zu versichern!
und wenn der tüv'ler in der klitsche der meinung ist, das er sich an einem fahrzeug mit abgefahrenen reifen nicht die finger schmutzig machen will, ist das eben so....und du musst dir zwangsläufig einen anderen prüfer suchen....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du hast es immernochnicht verstanden!Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Wenn ich zum TüV oder zur DEKRA fahre und ein Fahrzeug vorführe und die lehnen es ab mir die Plakette zu erteilen, dann werden die das wohl auch begründen müssen!
weder tüv noch dekra, sind dazu verpflichtet dein fahrzeug in irgendeinerweise zu prüfen...die können handeln wie ganz normale gewinnorientierte unternehmen (was sie im übrigen auch sind!)die können direkt sagen, wenn du mit dem fz-schein zur anmeldung gehst "wir haben keine lust dein fahrzeug zu prüfen" und dich vom platz schicken!genauso wie ein handwerker ablehnen kann deine waschmaschine zu reparieren, oder eine zahnersatz-versicherung ablehnen kann dich zu versichern!
und wenn der tüv'ler in der klitsche der meinung ist, das er sich an einem fahrzeug mit abgefahrenen reifen nicht die finger schmutzig machen will, ist das eben so....und du musst dir zwangsläufig einen anderen prüfer suchen....
....und wenn sie nicht gestorben sind, dann verweigern sie noch heute.
Das ist ja so was von absurd, also bei der heutigen Konkurenzlage. kann sich das keine Prüfstelle erlauben, einen Kunden einfach so, nach Gusto wegzuschicken.
Aber vielleicht sind sie ja bei euch drüben nicht so Arbeitswillig, wie wo anders 😁
Das ist ja so was von absurd, also bei der heutigen Konkurenzlage. kann sich das keine Prüfstelle erlauben, einen Kunden einfach so, nach Gusto wegzuschicken.
Aber vielleicht sind sie ja bei euch drüben nicht so Arbeitswillig, wie wo anders
Kann mich da "Susireiter" nur anschließen, das ist Quark! Die beiden deutschen Prüf und Zulassungs- Unternehmen, haben eine Prüf-Abnahme-Pflicht, dazu sind sie als einzigste in der BRD da.
Sicher gibts, wie überall irgend welche Spinner, die ihren Tages-Frust an irgend einem der hin muß, ablassen. Das gibt es in jedem Job!
Sicher sind einige auch 150%und einige nur 80 % dabei. Da hat man dann eventuell Pech mit dem Einen und Glück bei dem Anderen.
Gruß
Wollo
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
genauso wie ein handwerker ablehnen kann deine waschmaschine zu reparieren, oder eine zahnersatz-versicherung ablehnen kann dich zu versichern!
und wenn der tüv'ler in der klitsche der meinung ist, das er sich an einem fahrzeug mit abgefahrenen reifen nicht die finger schmutzig machen will, ist das eben so....und du musst dir zwangsläufig einen anderen prüfer suchen....
Ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber was Du da zum Besten gibst, ist Unsinn.
Der TÜV-Prüfer handelt bei Fahrzeugprüfungen als amtlich anerkannter Sachverständiger.
Die Regularien einer Fahrzeugbegutachtung bzw. einer Hauptuntersuchung sind gesetzlich geregelt.
Wird bei einer Hauptuntersuchung eine Plakette nicht erteilt wegen eines Mangels, dann muss dieser Mangel begründet und protokolliert werden.
Sämtliche Prüforganisationen unterliegen staatlicher Kontrolle und die Prüfer handeln bei den Untersuchungen der Fahrzeuge als Handlungsbevollmächtigte für die Straßenverkehrsbehörden.
Dementsprechend haben sie auch ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Der Vergleich mit privaten Handwerks-Betrieben zieht da also nicht. Wenn ein Prüfer eine HU ablehnt, m u s s er das in jedem Fall begründen.
Das käme z.B. bei einem Fall in Betracht, wenn ein Fahrzeug so verdreckt ist, dass eine Prüfung überhaupt nicht möglich wäre. Bei normaler Verschmutzung durch regnerisches Wetter kann er eine solche Prüfungg aber nicht ablehnen.
Cruisersteve.... Jep genau so ist es!
Alles andere ist schlicht weg falsch.