Sachverständiger

Hallo Zusammen,

ich weiß nicht, ob Ihr das kennt aber ich habe ein ungutest seit dem Wochenende ein ungutest Gefühl. Aber was ist passiert.

Mein Sohn soll meine Honda CBF 600 übernehmen. Er hat den Führerschein noch neu und muss die Maschine gedrosselt fahren. Also bin ich zur Werkstatt (Kawasaki) die bei mir in der Nähe ist und mit der ich schon gute Erfahrungen gemacht habe. Nun hat leider der Besitzer gewechselt aber wenn man schon mal da ist...

Soweit alles gut. Nun hatt er sich meine Maschine angesehen und meinte was ich den für Reifen drauf hätte. Das währen ja Holzreifen und total schlecht bei nasser Fahrbahn und sowieso nicht mehr gut Drauf habe ich Michelin Pilot und hatte bisher nie schlechte Erfahrungen damit. Na ja, das ich sie noch mal wechseln muss war mir auch klar. Nun meinte der Händler allerdings, ob der Sachverständige, der die Drosselung eintragen soll, das mit den Reifen überhaupt machen würde, da sehe er schwarz. Er würde mich anrufen und mir ein paar Reifen raussuchen. Gesagt getan. Am Samstag kam dann der Anruf, er hätte hätte ein paar Bridgestone für mich. Zusammen für 300 Euro.

Es geht hier nicht nur um den Preis, was mich viel mehr interessiert, kann es tatsächlich sein, dass der Sachverständige die Eintragung ablehnen kann, wenn die Reifen nicht mehr richtig gut sind?

Viele Grüße
Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm 



genauso wie ein handwerker ablehnen kann deine waschmaschine zu reparieren, oder eine zahnersatz-versicherung ablehnen kann dich zu versichern! 
und wenn der tüv'ler in der klitsche der meinung ist, das er sich an einem fahrzeug mit abgefahrenen reifen nicht die finger schmutzig machen will, ist das eben so....und du musst dir zwangsläufig einen anderen prüfer suchen....

Ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber was Du da zum Besten gibst, ist Unsinn.

Der TÜV-Prüfer handelt bei Fahrzeugprüfungen als amtlich anerkannter Sachverständiger.

Die Regularien einer Fahrzeugbegutachtung bzw. einer Hauptuntersuchung sind gesetzlich geregelt.

Wird bei einer Hauptuntersuchung eine Plakette nicht erteilt wegen eines Mangels, dann muss dieser Mangel begründet und protokolliert werden.

Sämtliche Prüforganisationen unterliegen staatlicher Kontrolle und die Prüfer handeln bei den Untersuchungen der Fahrzeuge als Handlungsbevollmächtigte für die Straßenverkehrsbehörden.

Dementsprechend haben sie auch ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Der Vergleich mit privaten Handwerks-Betrieben zieht da also nicht. Wenn ein Prüfer eine HU ablehnt, m u s s er das in jedem Fall begründen.

Das käme z.B. bei einem Fall in Betracht, wenn ein Fahrzeug so verdreckt ist, dass eine Prüfung überhaupt nicht möglich wäre. Bei normaler Verschmutzung durch regnerisches Wetter kann er eine solche Prüfungg aber nicht ablehnen.

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Ich sag jetzt mal aus dem Bauch heraus, daß die eintragung der Drossel absolut gar nix mit dem Zustand der Reifen zu tun hat. Er macht ja
keine HU, da kann er natürlich Profiltiefe oder Herstellungsdatum kritisieren und die Plakette verweigern.
Aber so würde ich sagen, der Händler versucht sich dreist einen Auftrag zu ergattern.

susireiter

Hallo Matthias,

klar und deutlich? OK, wechsel den Händler. Der will dir ganz dreist ein gutes Geshäft "für ihn" aufdrängen! Das hat nix mit der Drosselung zu tun. Profieltiefe noch im erlaubten Rahmen? Dann its gut. Es sei denn, er meint, dass die wirklich runter sind und deshalb der prüfer die Plakette verweigern würde, aber auch das hat nix mit der Drosselung zu tun.

Gruß

Wollo

Hi Matthias,

das riecht aber gewaltig nach Abzockerei. Mit dem Händler solltest Du mal Klartext reden, wenn Du bei dieser Werkstatt bleiben willst. Mitunter sind ein paar klare Worte schon mal hilfreich.
Ich würde dem Werkstattonkel andeuten, dass er nur die Drosselung machen soll (mit verbindlichem Kostenvoranschlag) und dann erst mal den TÜV-Prüfer entscheiden lassen soll, ob die Reifen noch gut sind...mal sehen, was er dazu sagt.
Wenn er sich sperrt, dann kannst Du ja immer noch die Werkstatt wechseln.

Gruß.

Hand aufs Herz: Wie sehen denn die Reifen aus? Profil? Alter?

Entweder sind die wirklich so schlecht dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist. Hat der Händler das gemeint?

Weil wenn nicht wird es sich vermutlich schon in Richtung "kreative Geschäftsführung bewegen". Wenn das so ist dann wird vermutlich bald der nächste Besitzerwechsel passieren...

Wie läuft denn eigentlich eine Drosselung ab, wenn man diese selbst eintragen lässt. Autorisierte Fachwerkstatt baut Drossel ein und bestätigt dies z.B. per Rechnung. Zur Drossel gibt es dann eine Bauartgenehmigung.

Mit den ganzen Papieren des Moppeds, der Drossel und der Einbaubestätigung geh ich dann zur Zulassungsstelle und lass das ganze eintragen.

Ein Prüfer sieht da gar nichts.

Gruß Frank

Im Rahmen einer Drosseleintragung hat der Sachverständige rein garnix mit den Reifen zu tun. Im krassesten Fall kann er zwar sagen, das Fahrzeug sei nichtmehr verkehrssicher (so würde es auch die Polizei machen, wenn du ohne Profil fährst). Dann aber hättest Du eine Frist, um den Mangel zu beheben. Die Eintragung der Drossel bleibt davon unberührt.

Ich Glaube der Händler muss noch das neue Ladenlokal abbezahlen und sucht sich ein paar doofe Kunden, die Ihm die Kohle da lassen. Wenn Du meinst die Reifen haben noch genug Profil und die sind auch noch "jung" genug, dann Fahr die Pelle.

Moin,

Zitat:

Wie läuft denn eigentlich eine Drosselung ab, wenn man diese selbst eintragen lässt. Autorisierte Fachwerkstatt baut Drossel ein und bestätigt dies z.B. per Rechnung. Zur Drossel gibt es dann eine Bauartgenehmigung.

 

Mit den ganzen Papieren des Moppeds, der Drossel und der Einbaubestätigung geh ich dann zur Zulassungsstelle und lass das ganze eintragen.

 

Ein Prüfer sieht da gar nichts.

Nö, der Einbau der Drossel wird von der Werkstatt im Gutachten, bzw in der Einbauanleitung bestätigt. Der aaS

muß

den Einbau per Prüfbericht bestätigen, sonst keine Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle. Ein aaS muß also zwingend das Fahrzeug sehen.

Aber wie schon erwähnt, wenn die Reifen nicht zu wenig Profil haben oder augenscheinliche Risse oder sonstige Beschädigungen, ist das völlig Wumpe.

Also, Reifen prüfen (Profiltiefe, Schäden und ggf DOT Nummer wegen Alter) und wenn das alles im grünen Bereich, Werkstatt wechseln.

aaS 😕

aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger (vermute ich mal)

Zum Themersteller:

Die anerkannt beste Reifenmarke bei Nässe (Michelin) als Holzreifen zu bezeichnen, der total schlecht bei nasser Fahrbahn ist, ist nicht nur dreist, sondern dumm.
Stellt er diese Behauptung aufgrund des Alters auf, hat er sich zumindest ungeschickt ausgedrückt.

Was der Sachverständige für die Drosselung mit den Reifen zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht (es sei denn da schaut schon das Gewebe raus 😉, sprich der Reifen ist ganz offenkundig verkehrsunsicher). Ist dies alles nicht der Fall, schleunigst die Werkstatt wechseln.

der sachverständige kann, sofern ihm der gesamteindruck (z.b. sauberkeit, technischer zustand) des fahrzeuges nicht gefällt, schlichtweg die eintragung ablehen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


der sachverständige kann, sofern ihm der gesamteindruck (z.b. sauberkeit, technischer zustand) des fahrzeuges nicht gefällt, schlichtweg die eintragung ablehen!

Mit welcher Begründung ?

Es geht ja wohl nur um das eintragen der Drossel und nicht um eine HU .

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


der sachverständige kann, sofern ihm der gesamteindruck (z.b. sauberkeit, technischer zustand) des fahrzeuges nicht gefällt, schlichtweg die eintragung ablehen!

Das würde eine lustige Diskussion, wenn mir ein Sachverständiger die Eintragung einer Drossel wegen Sauberkeits des Motorrades verweigert!

Zitat:

Original geschrieben von susireiter


Mit welcher Begründung?

wenn man mal davon absieht, das der sachverständige das nicht zu begründen brauch, warum er bzw. sein arbeitgeber kein geschäft bzw. vertrag mit dir eingehen...würde spätestens der einwand mit den abgefahrenen reifen ausreichen!

Zitat:

Original geschrieben von SP41B


Das würde eine lustige Diskussion, wenn mir ein Sachverständiger die Eintragung einer Drossel wegen Sauberkeits des Motorrades verweigert!

was ist daran lustig?!

zum einen brauch der prüfer garkeinen vertrag mit euch einzugehen...zum anderen, ist es das gute recht des prüfers, die abnahme aus den o.g. gründen zu verweigern...du wärest nicht der erste der mit dem vermerk

"keine plakette erteilt - kfz gereinigt wiedervorführen"

den hof verlässt!

Zitat:

[Das würde eine lustige Diskussion, wenn mir ein Sachverständiger die Eintragung einer Drossel wegen Sauberkeits des Motorrades verweigert! was ist daran lustig?!

Zitat:

zum einen brauch der prüfer garkeinen vertrag mit euch einzugehen...zum anderen, ist es das gute recht des prüfers, die abnahme aus den o.g. gründen zu verweigern...du wärest nicht der erste der mit dem vermerk "keine plakette erteilt - kfz gereinigt wiedervorführen" den hof verlässt!

Das ist nicht lustig, es würde im besagten Fall lustig werden.

Es ist durchaus richtig, dass Plaketten wegen unsauberen Fahrzeugen verweigert werden. Das liegt aber daran, dass z.B. ein ordungsgemäße technische Prüfung eines Fahrzeuges (z.B. Unterboden auf Durchrostung) bei einem völlig verdreckten Fahrzeug nicht möglich ist.

Hier geht es um die Eintragung einer Drossel! Dabei wird die Drossel an sich und deren ordnungsgemäßer Einbau geprüft. Und wenn besagter Sachverständiger deswegen "keinen Vertrag mit mir eingehen will", soll er's halt lassen.

Ob der entsprechende Arbeitgeber des Sachverständigen das besonders toll fände, dass sein MA Prüfungen oder Abnahmen wegen Nichtigkeiten ablehnt, wage ich zu bezweifeln.

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