Sachmängelhaftungstext im Kaufvertrag
Hallo zusammen,
ich benötige sehr dringend eure Hilfe.....vielleicht ist hier der ein oder andere mehr in der Materie.
Konkret geht es um den Kauf eines Neuwagen von einem Gewerbetreibenden.
Er hat mir nun einen Vertrag zukommen lassen in dem folgender Text enthalten ist:
****kann mir bitte jemand dies in normales deutsch übersetzen bzw. eure Meinung dazu abgeben***
Sachmängelhaftung
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die der Käufer bei Abschluss des Vertrages kannte. Die Sachmängelhaftung des
Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende
Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. Es besteht eine
Neuwagengarantie
Vorab vielen Dank an jeden der sich hier beteiligt.
12 Antworten
gelöscht
Olli / MT-Moderation
Was soll man da bitte noch erklären??
Keine Fremdwörter, keine Wortspielereien, glasklare Ausssagen.
Problematisch sein, dürfte allerdings das runterkürzen auf 1 Jahr,,
dies ist bei Neuwagen nicht statthaft.
https://www.it-recht-kanzlei.de/...ehrleistung-bei-gebrauchtwaren.html
Da die Kiste Garantie hat und diese in ihrer Handhabung einfacher zu handhaben ist,
hier ist der Hersteller Ansprechpartner bzw. Vertretungen von diesen sprich Autohaus.
Bei der Sachmängelhaftung ist es der Verkäufer, blöd wenn er Pleite geht
bzw. der Kauf Hunderte Kilometer entfernt oder der Typ schlicht unsympathisch ist.
Manchmal eine Tageszulassung?
Steht der schon lange beim Händler und die Werksgarantie läuft schon.
Der Wagen kommt erst noch.....sind doch gerade verrückte Zeiten.
Garantie hat also noch nicht begonnen.
Wozu den eine Sachmängelhaftung wenn der Wagen eine Werksgarantie hat?
Also Verkäufer hat kein Autohaus oder ähnliches.
Sachmängelhaftung gibts vom Gesetz automatisch und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden.
Die Klausel ist jedenfalls für Deinen Fall unproblematisch
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Zitat:
@e-tino schrieb am 24. Juni 2022 um 19:14:07 Uhr:
Der Wagen kommt erst noch.....sind doch gerade verrückte Zeiten.
Garantie hat also noch nicht begonnen.
Hab auch schon ein bestellfahrzeug über einen Importeur besorgt, der wurde vorher einen Tag in Ungarn zugelassen,ab da begann die Garantie.
Was ist das denn für ein Verkäufer, wenn der kein AH hat?
Ist eher eine Art Vertrieb.
Die haben zu viel bestellt und geben das eine jetzt ab.
So wie ich das jetzt von euch verstanden habe (also genau konnte es irgendwie keiner anders vormulieren)...ist es OK und keine Fallstricke sind enthalten.
Aber was bringt mir den so eine einjährige Sachmängelhaftung.....wenn was ist greift doch die Neuwagengarantie oder was übersehe ich da?
Zitat:
@e-tino schrieb am 24. Juni 2022 um 21:26:57 Uhr:
Ist eher eine Art Vertrieb.
Die haben zu viel bestellt und geben das eine jetzt ab.
..
Geschichten wie und warum werden viele erzählt, das mag stimmen oder nicht, was man bekommt muss passen.
Zuvielbesteller sind in zwei Jahren ggf. nicht mehr greifbar
Deswegen z.B. die Daten und Bedingungen der Neuwagengarantie prüfen
Beispiel:
Der Wagen hat einen Lackkratzer oder Delle:
Wenn du vorher davon wusstest, ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Und ebenso die Herstellergarantie nicht, da dies nicht abgedeckt ist.
Zitat:
@Ratbo schrieb am 24. Juni 2022 um 21:36:57 Uhr:
Beispiel:
Der Wagen hat einen Lackkratzer oder Delle:
Wenn du vorher davon wusstest, ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Und ebenso die Herstellergarantie nicht, da dies nicht abgedeckt ist.
Steh ich jetzt ganz auf dem Schlauch....das Fahrzeug ist NEU.
Wie soll ich vorher davon Wissen ob der PKW nen Kratzer hat.....?
Ich geh rum ,schau mir alles an und wenn nix ist fahre ich heim.
Wenn mir nach X Tagen was auffallen sollte gehe ich zum Hersteller....z.B zu einem VW Autohaus und nehme meine Neuwagengarantie in Anspruch.
Ähem, üblicherweise muss man dann nachweisen das er bereits vor dem Kauf da gewesen ist- ich denke selbst mit Beweislast beim Hersteller tut man sich da schwer, zumal ja noch ein Zwischenhändler dabei ist. Es war ja nix zu sehen bei Übergabe.
Bei Technik ist das etwas anderes
Zitat:
@e-tino schrieb am 24. Juni 2022 um 21:59:02 Uhr:
Zitat:
@Ratbo schrieb am 24. Juni 2022 um 21:36:57 Uhr:
Beispiel:
Der Wagen hat einen Lackkratzer oder Delle:
Wenn du vorher davon wusstest, ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Und ebenso die Herstellergarantie nicht, da dies nicht abgedeckt ist.Steh ich jetzt ganz auf dem Schlauch....das Fahrzeug ist NEU.
Wie soll ich vorher davon Wissen ob der PKW nen Kratzer hat.....?
Ich geh rum ,schau mir alles an und wenn nix ist fahre ich heim.
Wenn mir nach X Tagen was auffallen sollte gehe ich zum Hersteller....z.B zu einem VW Autohaus und nehme meine Neuwagengarantie in Anspruch.
Genau das ist der Punkt…nach ein paar Tagen hilft dir die Neuwagengarantie für den Lackschaden/Delle nicht mehr.
Wenn du vorher rumgehst, die Delle siehst und wegfährst… morgen reklamierst…ist die Sachmängelhaftung auch raus.
Du wolltest eine Erklärung, das ist ein Beispiel…