Sachmängelhaftung - Autohaus 700KM entfernt

Mercedes E-Klasse W210

Hallo zusammen,

habe mir am 22.12.2006 bei MERCEDES-BENZ in Niederbayern eine E-Klasse Kombi gekauft. Ich wohne 700 KM entfernt in Norddeutschland und habe nun leider feststellen müssen, dass sich die Rückbank nicht entriegeln lässt. Meine MB-Werkstatt vor Ort sagt, dass der Zug ausgehakt oder gerissen ist, die Europagarantie von MB aber keine Defekte an Sitzen und dergleichen abdeckt. Also müsste ich die Reparatur selbst bezahlen.

Wie sieht es mit der Sachmängelhaftung des Händlers aus? Die würde doch sicher greifen, aber müsste ich die Reparatur unbedingt bei dem verkaufenden Händler in Niederbayern durchführen lassen? Der Weg von dann insgesamt 1400 KM steht ja wohl in keinem Verhältnis. Was meint ihr??

Gruß,
Chat

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Oberhesse


Schau doch mal in Deinen Vertrag hinein. Ich könnte mir vorstellen, dass dort zum Thema "Nacherfüllung" (§ 439 BGB) nähere Bestimmungen enthalten sind. Außerdem könnte noch von Interesse sein, ob Du das Auto von einem rechtlich selbständigen Vertragshändler oder von einer DC-Niederlassung gekauft hast.

Oberhesse

Edit: Hupps, ich war zu langsam. Bommelkönigs Beitrag hatte ich noch nicht gesehen.

und genau das hab ich meinem händler (freier händler!) auch gesagt: er ist verpflichtet, das auto bei mir abzuholen! nachdem ich das sagte, schlug er mir vor, hier eine werkstatt aufzusuchen! vorher bestand er darauf, dass ich mal eben 400km fahre und ihm das auto bringe (vielleicht in der hoffnung, dass ich auf das ganze verzichte!)...

also: zuerst wird der händler auf jeden fall versuchen, dass du ihm das auto bringst! erst nachdem er merkt, dass du dich schlau gemacht hast, wird er einlenken!

poste dochmal, wie es ausgeht bei dir!!

gruss steve

Zunächst mal vielen Dank für die vielen Antworten. Das mit dem §439 BGB habe ich auf anderem Wege auch schon erfahren, was mich dann auch besser schlafen ließ.

Noch ein paar Infos. Es ist eine Vertragswerkstatt und keine Niederlassung. Zum Kaufvertrag: Ich habe zunächst 2 Wochen vor Abholung eine verbindliche Bestellung Unterschrieben. Als ich den Wagen abgeholt habe hat mir der Chef eine Rechnung ausgehändigt, welche ich gegenzeichnen sollte. Darauf steht "....wir liefern unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.....". Habe ihn darauf hingewiesen, dass das Rechtsunwirksam ist und er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen könne. Da fragte er mich was ich von Beruf sei :-)))))

Naja, es haben sich im Nachhinein noch ein paar Sachen gezeigt, so dass ich mittlerweile denke das man mich ein wenig verarscht hat.

Ich werde bei Gelegenheit mal posten wie es ausgegangen ist.

Gruß,
Chat

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