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S4 Felgen auf A3 8P S-Line FW

Themenstarteram 5. April 2005 um 18:43

Hallo,

nachdem ich in ein paar Tagen meinen A3 3,2 mit S-Line Fahrwerk bekomme, bin ich auf der Suche nach Alu´s bei der Avus- Felge vom S4 in 18" hängengeblieben und frage mich, welchen Papierkram ich für die Eintragung beim Tüv benötige. Der freundliche sagte mir, es könnten probleme Auftreten, da die Felge nur für A4/S4,A6/S6 freigegeben ist. Hier noch die Teilenummer: 8E0601025L. Vielleicht hat sie ja schon wer montiert oder ihr könnt mir auch so mit Rat und Tat zur Seite stehen

Vielen Dank

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13 Antworten
am 5. April 2005 um 19:25

Hallo,

kann dir leider nur indirekt helfen. Fakt ist, die Felge passt definitiv. Schau mal in die usergallerie von audi4ever.at.

Ich glaube ein user aus österreich hat sie drauf. Ich weiß leider nicht seinen namen, aber der wagen ist definitiv schwarz und er fährt sie in 18 ".

Du brauchst sicher ne tüv-einzelabnahme, aber die alus gehen auf den 8P ohne probleme.

Themenstarteram 5. April 2005 um 19:43

Genau das is mein problem!! In Österreich scheint es kein Problem zu sein, die Felgen eigetragen zu kriegen,aber hier in Deutschland??

am 5. April 2005 um 21:55

Man konnte doch einfach so ein "Traglastgutachten" bei Audi anfordern und dann damit zum TÜV.

@ farmerbay

Der User aus Österreich, der die Felge auf seinem 8P fährt, ist TooFastForYou.

Ich kann jetzt nichts Genaues zu dieser Felge auf dem 8P sagen (ob sie insbesondere beim 3.2er passt etc.), aber ich hatte letzte Woche schon erhebliche Probleme mit der ganz normalen 18"-Felge im RS6-Design, die es für den A3 8P (auch 3.2er) bereits AB WERK zu bestellen gibt.

Der TÜV wollte ausdrücklich sehen, daß exakt MEINE Felge für den 3.2er zugelassen ist. Es reichte ihm keineswegs aus, zu sehen, daß diese Felge auch werksseitig schon auf dem 8P verbaut wird (ich hatte sogar den Katalog vorgelegt). Bin dann wieder heimgefahren und habe mir den von ihm geforderten Ausdruck aus dem Räder-Reifen-Ratgeber von Audi besorgt, wo alle Räderkombis drinstehen, die man auf dem jeweiligen Modell fahren darf. Also bin ich am nächsten Tag wieder hin und hab ihm das vorgelegt. Dies reichte ihm erneut nicht aus, da dort ja keine *Bedingungen* aufgeführt waren, unter denen die Felge auf meinem 3.2er montiert werden durfte. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, daß diese Felge sogar ab Werk auf dem A3 3.2 ausgeliefert wird (soweit man sie eben bestellt), dies also wirklich kein Problem sei. Aber nein, er wollte das so nicht akzeptieren, gerade beim quattro blabla... wäre er nicht sicher, ob diese Räder einfach so montiert werden dürfen oder ob aufgrund der 18" (vorher 17", so auch im KFZ-Schein eingetragen) irgendwelche Bauteile an der Radaufhängung evtl. anders wären und das dann auf meinem Wagen nicht passt etc. .

Kurz und gut: Ich habe dann mit der quattro GmbH gesprochen, die mir innerhalb weniger Minuten eine Zulassung vom KBA haben zukommen lassen, die besagt, daß diese Felgen werksseitig auf dem A3 verbaut werden und auf jedem A3 8P OHNE separate EIntragung gefahren werden dürfen, und zwar unabhängig vom Motor. Diesen Schrieb führe ich jetzt permanent bei mir und dies genügt auch...

Dein Problem wird aber sein, daß es für die S4-Felge so eine offizielle Zulassung dieser Felge für den 8P nicht gibt, da sie eben nicht werksseitig auf dem 8P verbaut wird. Der Weg, wie ich ihn gegangen bin, scheidet also schon mal aus. Ich bin auch recht sicher, daß es zumindest hier in Deutschland ohne die entsprechenden Papiere schwierig sein dürfte, die Felge eingetragen zu bekommen. Kommt natürlich auch etwas auf den TÜV selbst an, aber wenn DU Stress vermeiden willst, nimm irgendeine Felge, die es werksseitig auch für den 8P gibt oder eine eines externen Zulieferers mit Gutachten, die auch EXPLIZIT für den 3.2er zugelassen ist. Denn - so war es zumindest bei mir - der 3.2er mit 250 PS UND quattro hatte meinem TÜV endgültig den Rest gegeben :D

Gruß, Testsieger

Gutes Gedächtnis, Stoke :D

@ farmerbay

Warum fragst Du nicht einfach mal mit der Traglastbescheinigung beim TÜV an, ob er damit zufrieden ist ???

Verstehe nicht, warum Du hier ständig die gleiche Frage stellst.

Wenn Dir die von mir genannte Quelle nicht reicht, hier gibt es die Traglastbescheinigung auch:

www.audifelgen.de

Es gibt genug Erfahrungsberichte, nach denen sich damit Einzelgenehmigungen ohne weiteres machen ließen. Auf Nummer Sicher gehst Du aber nur, wenn Du direkt beim TÜV vorher damit anfragst.

@ Testsieger

Wollte Dir eine PM schicken, aber Dein Posteingang ist wohl etwas überfüllt :D

LG

TFFY

@ TFFY

Schreib mir das bitte an Testsieger@gmail.com , mein PN-Postfach bei motortalk ist chronisch überfüllt und da man mir kein größeres Postfach einrichten will und mir das zu blöd ist, jeden Tag 20 PNs, die ich nicht mehr brauche, auszusortieren, nutze ich wieder die gute alte Mail :D .

Gruß, Testsieger

am 6. April 2005 um 5:12

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003

Ich kann jetzt nichts Genaues zu dieser Felge auf dem 8P sagen (ob sie insbesondere beim 3.2er passt etc.), aber ich hatte letzte Woche schon erhebliche Probleme mit der ganz normalen 18"-Felge im RS6-Design, die es für den A3 8P (auch 3.2er) bereits AB WERK zu bestellen gibt.

Kurz und gut: Ich habe dann mit der quattro GmbH gesprochen, die mir innerhalb weniger Minuten eine Zulassung vom KBA haben zukommen lassen, die besagt, daß diese Felgen werksseitig auf dem A3 verbaut werden und auf jedem A3 8P OHNE separate EIntragung gefahren werden dürfen, und zwar unabhängig vom Motor. Diesen Schrieb führe ich jetzt permanent bei mir und dies genügt auch...

Hi Test,

ich würde jetzt mal vom Gefühl her sagen das die Aussage der quattro GmbH definitiv falsch ist.

Die montierte Felgen/Reifen Kombination muss meiner Meinung nach immer im Fahrzeugschein/Brief/oder Anhang eingetragen werden.

Mach Dich bitte nochmal bein TÜV schlau (eventuell anderer TÜV).

Dies ist jetzt nicht besserwisserisch gemeint sondern kann Dir unter Umständen ne Menge Ärger ersparen.

Viele Grüße

g-j:)

@ g-j

Hab Dir ne Mail geschickt, wäre nett, wenn Du mal einen Blick drauf werfen würdest ;) .

Gruß, Testsieger

am 6. April 2005 um 11:23

Hi test,

da hast du wohl einen wirklich sturen TÜV-Prüfer erwischt;) Meiner Meinung nach dürfte mit diesem Gutachten der Eintragung nichts mehr im Weg stehen.

Und recht hatten wir wohl beide etwas;)

Viele Grüße

g-j:)

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Die montierte Felgen/Reifen Kombination muss meiner Meinung nach immer im Fahrzeugschein/Brief/oder Anhang eingetragen werden.

Nein. Es reicht wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) im Fahrzeug mitgeführt wird.

@Testsieger

Geh beim nächsten Mal einfach zu einem anderen Prüfer.;)

Aber über eine eMail von dir würde ich mich auch freuen.:)

Gruß

PowerMike

am 6. April 2005 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike

Nein. Es reicht wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) im Fahrzeug mitgeführt wird.

@Testsieger

Geh beim nächsten Mal einfach zu einem anderen Prüfer.;)

Aber über eine eMail von dir würde ich mich auch freuen.:)

Bin immer noch der Meinung das dies nicht langt PM, da die Reifengröße auch nicht in test´s Schein bzw. Brief steht.

Kann es vielleicht sein das das mitführen der ABE/Gutachten langt bis zur nächsten Hauptuntersuchung (und muß dann in die Fahrzeugpapiere übernommen werden ?

Habe nämlich mal massive Probleme nur mit der ABE gehabt, das Problem war erst gelöst als die Felgen/Reifen Kombi in der Papieren stand.

Viele Grüße

g-j:)

So, da ich ja sonst nichts zu tun habe, war ich gerade nochmal beim TÜV :D .

Ich krieg mich immer noch nicht ein vor Lachen. Der TÜV war vollkommen baff, so eine offizielle Audi-Räderfreigabe vom Kraftfahrtbundesamt hat er im Leben noch nicht gesehen. Er hat direkt noch zwei Kollegen gerufen, die dann zu dritt ca. 15 Minuten auf das Blatt Papier starrten und ich glaube alles zehnmal gelesen haben.

Ende der Geschichte: Es ist alles so, wie ich oben geschrieben hatte, keine EIntragung erforderlich und die Betriebserlaubnis bleibt damit dann auch bestehen ;) .

An dieser Stelle auch direkt noch einen HERZLICHEN Dank an Herrn Schütz UND an die Kundenbetreuung der quattro GmbH. Das Zusammenspiel hat perfekt funktioniert. Wäre die Audi-Kundenbetreuung auch nur annähernd so kompetent wie die der quattro-GmbH... Ach lassen wir das, bringt ja eh nichts.

Gruß, Testsieger

am 7. Mai 2005 um 6:28

sorry, dass ich so nen alten thread wieder hochhole, aber ich habe momentan das gleich problem (sogar noch etwas schlimmer)

habe mir für mein audi coupé bei ebay 18 zoll 9 speichen sline geholt. da mein audi sowieso freitag zur vollabnahme musste habe ich den prüfer gleich mal gefragt wies aussieht (habe mir bei audi schon ne traglastbescheinigung bestellt).

der prüfer meinte, dass er nur felgen mit gutachten eintragen darf und ich mit meinem problem nach münchen müsste, wo der dortige tüv dann tests mit meinem auto machen würde und das ganze seeehhr teuer sei.

ich hoffe jetzt mal, dass es nur in bayern so ist oder der prüfer einfach mist geredet hat und ich meine felgen sobald sie da sind hier in BW mit meiner traglastbescheinigung eingetragen krieg.

werde auf jeden fall bericht erstatten.

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