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Rundumkennleuchten

Themenstarteram 15. April 2009 um 20:22

Hallo erstmal ;)

 

bei unserm neuen Atego hatte ich ne Idee. Da wir an dem auch ne Kugelkopfkupplung dranmachen werden um den Möbelift zu ziehen hatte ich die Idee Rundumkennleuchten dranzumachen. Diese kann man ja bei Benz ab Werk bestellen jeweil zwei Stück rechts und links oder nur eine.

Jedoch hab ich noch so im Hinterkopf dass man die Teile im Fahrzeugbrief eintragen muss bzw man braucht einen Grund um die Teile auf dem Auto zu haben.

Im Baustellenverkehr etc. ist dass ja auch kein Problem nur ich dachte... so uns sieht man schlechten Wetter nicht so gut und wenn wir dann noch mit dem Möbelift rumfuchteln etc.... ich meine die Autofahrer brettern immer mit einem Höllentempo an uns vorbei..und da würden diese Lampen vllt Abhilfe schaffen.

 

-Was sind die Vorrausetzungen für solche Lampen um diese legal einzusetzen ohne dass man von der Renleitung oder vom BAG Ärger bekommt?

 

Grüsse Domi

Beste Antwort im Thema
am 18. April 2009 um 11:25

@ tandem11

Mahlzeit,

ich persönlich würde sagen, schnall dir 2 Leuchten aufs Dach und gut is. In Deutschland ist es nämlich so, das die Jeder verwenden darf , ABER nur im Stand zur Absicherung einer Unfall-, bzw. Gefahrenstelle. Also, wenn der Lift steht oder du gerade dabei bist, zu rangieren um Aufzustellen, darfst du die Leuchten benutzen.

Während des normalen Fahrbetriebes im öffentlichen Verkehr nicht. Wie das jetzt aussieht mit fest montierten Leuchte und HU, bzw. BAG/Polizeikontrolle kann ich dir nicht sagen. Als Vorschlag hätte ich noch die Leuchten mit Magnetfuß zu bieten. Während des Aufstellens und Arbeiten mit dem Möbellift pappst du die Dinger aufs Dach und wenn du fertig bist, packste die Dinger hintern Sitz.

MFG Thomas

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hat 3 Sekunden gedauert

Themenstarteram 15. April 2009 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von sh4d0w_pdm

hat 3 Sekunden gedauert

okay da steht nichts von Kennzeichnung auf einen Gefahrenbereich... bei normalen Lkw.. der Rest sind Apschlepper KomunalLkw etc...

am 16. April 2009 um 6:44

? Erstellt am 15. April 2009 um 22:22:02 Uhr

Das wird nich billig :D

 

Meiner Meinung nach, kannst du den Gefahrenbereich besser durch tragbare Warneleuchten und Pilone absichern.

Evtl. sollte dies helfen:

 

Die Farbverwendung ist von Land zu Land unterschiedlich, hier sollen jedoch nur die wesentlichen Anwendungen im deutschen Sprachraum beschrieben werden.

Gelb [Bearbeiten]

Eine gelbe (billige und nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene) Rundumleuchte mit Magnethalterung

Gelblicht warnt in vielen Bereichen vor Gefahren. Gelbes Blinklicht an Fahrzeugen weisen auf ein Fahrzeug hin, das eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt oder auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.

Der Einsatz von gelbem Blinklicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt.

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht i

Themenstarteram 16. April 2009 um 12:03

Danke Lkw Reppi für die ausführliche Info. Wir sichern unsern ''Gefahrenbereich'' durch Pilonen uns solche Teile . Es hilftz alles nicht manche Passanten laufen sogar durch die angesterrte Zone durch und fühlen sich auch noch im Recht. Wo muss man slche Lampen beantragen? bzw. um Erlaubnis bitten diese auf dem Fahrzeug zu haben, legal?

am 16. April 2009 um 19:08

Also in da kann ich folgendes dazu sagen:

Es gibt die Vorschrift (in der Schweiz sicher), dass Drehlichter (Rundumleuchten) nur in fahrendem Betrieb zugelassen sind. Drehlichter sind im Stand VERBOTEN!

Du musst beim Vorführen an der Prüfstelle einen spezifischen Grund angeben damit Du den Eintrag bekommst. Einfach sagen ich hätte die gerne funktioniert nicht.

Ich habe ein weitaus grösseres Problem. Gerade aktuelle entleere ich Strassenentwässerungsschächte (die Gullis an der Strasse entlang wo das Regenwasser reinläuft). Ich entleere ca. 140Stck. pro Tag. Ich habe im Durchschnitt 1-3min. pro Schacht. Drehlicht verboten! Eine stehende Baustelle ist absicherbar mittels Triopan und Kegeln. Nur bis ich die aufgestellt habe, habe ich schon drei Schächte entleert. Weil ich dann ja die bestimmten Meter von der Baustelle zur Signalisation und co. einhalten muss.

Ich habe bis an die höchste Stelle telefoniert (20min. lang mit der gleichen Person), leider ohne Erfolg. Die einzige Ausnahme bilden Gemeinden, Kantone und der Staat dort können Ausnahmen gemacht werden. Selbst in Schneefahrzeugen des Bundes steht drin "nur zu Schneeräumungszwecken erlaubt".

Falls sich bei mir einen Unfall ereignet habe ich ein kleines Problem. Erstens kann ich die "Baustelle" nicht absichern (sichern dauert x-mal länger als die auzuführende Tätigkeit) und zweitens ist ja das Drehlicht verboten. Wenn ich das Drehlich jetzt eingeschalten habe und einer fährt mir hinten drauf und noch behauptet er sei erschrocken deswegen, gehen die Diskussionen los....

Was mich zu tiefst verärgert sind die idiotischen Fahrer die wegen jedem Sch**ss auf privaten Grundstücken die Drehlichter einschalten obwohl sie niemand sieht und gefährdet. Und ich wo auf der Strasse arbeiten, darf es nicht eingeschaltet haben.

Bei uns gibt es einen überallgemeinlichen Code wo drin steht Drehlicht gestattet. Beim neuesten Fahrzeug dachte ich, biste schlauer als die Prüfer und lässt Dir vom Hersteller auf biegen und brechen den Code 110 oder 112 "Drehlicht gestattet" eintragen.

Beim ersten Mal prüfen, teilte mir der Prüfer mit der Code werde nicht mehr verwendet weil er zu allgemein sei. Er werde das jetzt nicht ändern aber könne dann mal passieren, je nachdem wie aufmerksam der Prüfer sei (ich "kenne" den Prüfer;)). Auch der allgemeine Code gehe davon aus, dass es im fahrenden Zustand gelte, weil ein stehendes Fahrzeug absicherbar sei.

Sei bloss vorsichtig und prüfe ob im Stillstand oder im fahrenden Betrieb. Bei uns in der Schweiz bekommst Du das Drehlicht in stehenden Betrieb 100% nicht bewilligt. Garantiert nicht.

Sorry für Fehler aber ich habe noch etwas zu erledigen....

Schweizer und ihr "Drehlicht"....und dann noch im

Stand die Landsleute erschrecken*prust*

Ich glaub eure Prüfer bekommen einen

Herzinfarkt, wenn jemand gar mit Xenon-Blitzern

daherkommt:p

Themenstarteram 17. April 2009 um 1:03

naja okay... die Schweitzer sind schon in Gewisser Hinsicht komisch.. nicht gegen dich Peach aber empfindlich seit ihr schon :D wen stören denn zwei Rundumleuchten auf deinem TGA? Sehr wahrscheinlich niemand im Gegenteil es soll ja zur Vorbeugung von Unfällen und zu deiner Sicherheit sein...

Aber mal im ernst ich habe heute erst wieder zwei Eurocargo gesehen mit jeweils zwei Rundumkennleuchten auf dem Dach. Es waren keine Apschlepper oder des Gleichens sondern ganz normale Pritschefahrzeuge mit Plane und Anhänger, zugern hätteich mit den Fahrern ein Wörtchen geredet und gefragt wie sie die Dinger da legal aufs Dach bekommen haben... ob die da überhaupt legal auf Dach waren wer weiss

Die Schweiz hatte halt schon immer ihre eigenen Spielregeln.

Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit erinnern, als ich noch Schwertransporte begleitet habe ...

Es war immer wieder ein putziges Schauspiel, wenn auf eidgenössischem Polizeifahrzeugen eine gelbe Rundumleuchte angebracht wurde ...

... andererseits an dieser Stelle mal ein fettes Lob an die Disziplin und Rücksichtnahme der Schweizer (auch bei Fahrten ohne Polizei!).

Bei sämtlichen Fahrten mit Schwertansporten in der Schweiz waren die einzigen Kraftfahrer, die uns im weitesten Sinne Probleme bereitet haben, die mit einem D oder einem I auf dem damals noch vorgeschriebenen ovalen Schildchen.

Gruß

Fred

am 17. April 2009 um 19:58

Wenn auf dem Drehlicht das CE Prüfzeichen fehlt ist das Leuchtmittel verboten. Alles schon erlebt, beim nächsten Mal vorführen (TÜV) gabs keinerlei Probleme....

Ja klar wären die Drehlichter ein Sicherheitsplus, auf jedenfall. Nur wenn Verboten und ich habe die drauf und es passiert was.....

Irgendeiner muss schuld sein und dann beginnt man beim schwächsten Glied.

Ein Planen LKW bekommt das Drehlicht auch eingetragen wenn er von überbreite und co. spricht. Kontrollieren kann es ja keiner....

Was mich immer nervt sind diese Kipperfahrer oder Muldenfahrer wenn sie auf ner Strasse für 20-30min. stehen und die Dinger einschalten. Man stelle zwei Triopane und drei Kegel hin und die Baustelle ist korrekt abgesichert (entspr. Entfernungen einhalten).

Und ich wo auf der Strasse arbeite bekomme das nicht.....

Im übrigen die Rückwärtsfahrwarner (Pieper beim R-wärtsfahren) sind bei uns auch streng verboten. Die Prüfstelle meinte es bringe nichts weil ein tauber es nicht hören würde. Dafür ein Blinder der die Rückleuchten nicht sieht hört das Piepen, dafür hatte er kein Gehör..... (Prüfer vielleicht Taublinder)

Also soweit ich weiss sind viele Polizisten nicht so streng nach Schema F mit Vorschriften und co.. Viele arbeiten Praxisnahe aber so das es noch vertretbar ist. Ist ja auch ihre Zeit die verloren geht. Man muss halt mit den Polizisten auch höflich und anständig sprechen. Nicht das Gefühl haben man wisse alles besser, auch wenn es so wäre. "Wir haben das schon mehrfach so und so gemacht mit dem und das, es hat wunderbar funktioniert ich könnte mir vorstellen das dies hier auch so funktioniert. Was meinen Sie?" Mit solchen geschwollenen Fragen kommt Du fast immer durch. Die Polizei hat manchmal viel weniger Ahnung von der Praxis als der Fahrer. Bei uns kann man mit den Polizisten sprechen, ausser wenn der Fall ganz klar und fahrlässig ist dann gibts nichts mehr zu diskutieren. Mit sprechen meine ich nicht über Bussgelderhöhe und so... ;)

Jedesmal wenn ich so ein Drehlicht auf nem Baustellenfahrzeug sehe steigt meine Temp. leicht an. Die meisten sind zu faul um abzuspeeren. Leider kontrolliert die Polizei das nicht. In der Stadt Zürich werden (wurde mir von einem leitenden Mitarbeiter der seit Jahrzehnten dort arbeitet mitgeteilt) keine Drehlichter mehr bewilligt, ausser für Ausnahmetransporte und Winterdienst. Sonst keine Erlaubnis.

Die Begründung: Jeder hat eins und jeder schaltets permanent ein obwohl es überhaupt nicht nötig ist und kein anderer Verkehrsteilnehmer schaut mehr weil es ja überall blinkt. Das blinken soll ja etwas "abnormales" zeigen und wenns überall blinkt wirds dann irgendwann mal normal.

tandem, die Rundumleuchte bringt dir nicht mehr Sicherheit. Wenn wir auf der Straße stehen und an einem Pannenfahrzeug arbeiten, stehen Pylonen auf der Straße und wir haben die Rundumlechte auf dem Dach an, auserdem steht noch ein Warndreieck mitten in der Straße und die Warnblinkanlage ist auch noch an. Die Warnweste ist wohl nicht leuchtend genug, denn übersehen und fast über den haufen gefahren werden wir trotzdem.

In der Stadt bringen die Pylonen etwas, aber auch nur wenn man sie mitten in den Weg stellt, am besten eine Fahrspur damit sperren, so das die Fahrer gezwungen werden das sie anhalten, die Pylonen sind zum Glück nicht klein, wer da drüber fährt der merkt es gleich. Sobald da genügend platz ist das 2 PKWs aneinander vorbei fahren könnten, versucht es ganz bestimmt einer, von daher, großräumig absperren.

Mit dem Warndreieck das gleiche, das steht auch auf der Strase, entweder es wird drüber gefahren oder gesehen, und wer drüber fährt hätte mich wohl auch nicht gesehen, vielleicht wacht er dann wenigstens auf.

Eigentlich darfst du sie nicht drauf machen, evtl kannst du dir aber eine Ausnahmegenemigung beim zuständigen Amt hohlen.

Aber ich mein das das nichts bringt.

Themenstarteram 17. April 2009 um 21:27

zocker mesisten stellen wir uns Parkverbotschilder auf. Wir müssen uns jedeglich die Erlaubnins von der Gmeinde holen dass das alles legal ist.. dann stellen wir uns meisten auf die Parkplätze oder wenns sein muss in zweite Reihe und sperren dann ab. Wenn die Schilder da stehen und unten drunter extra ein Zettel hängt mit ''Parkverbot am 3.5.2009 ab 9 Uhr wegen Umzug'' dann kenn ich da auch kein Pardon.... der wird eingeparkt.

Man muss aber auch sagen dass man die Rundumleuchten unheimlich gut sieht und durch fast nichts zu schlagen gibt. Warndreieck kannste vergesses da haben sie uns schon einige kaputt gefahren.

Was ist dass für eine Außnamegenehmigung vom auswärtigen Amt? Zählt die bei der Polizei oder evntl beim Tüv ?

am 18. April 2009 um 7:14

Wenn man Nachts auf eine Aussenmontage muss (Radwechsel hinten links) und das ganze findet in einem Autobahnkreuz statt, bringen die Rundumleuchten schon sehr viel. Die Autofahrer sehen schon weit vor der Gefahrenstelle, dass da irgendetwas ist. Einige fahren dann auch langsamer. Da bringen Kegel recht wenig.

Deswegen haben wir auf unserem Notdienstwagen (Sprinter) zwei Lichtwarnbalken, einen großen vorn und nen kleinen hinten. Wenn dann noch der Kollege mit seinem Abschlepp 4-Achser kommt, kannst du den kompletten Abschleppzug ordentlich sichern.

Themenstarteram 18. April 2009 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von stern293

Wenn man Nachts auf eine Aussenmontage muss (Radwechsel hinten links) und das ganze findet in einem Autobahnkreuz statt, bringen die Rundumleuchten schon sehr viel. Die Autofahrer sehen schon weit vor der Gefahrenstelle, dass da irgendetwas ist. Einige fahren dann auch langsamer. Da bringen Kegel recht wenig.

Deswegen haben wir auf unserem Notdienstwagen (Sprinter) zwei Lichtwarnbalken, einen großen vorn und nen kleinen hinten. Wenn dann noch der Kollege mit seinem Abschlepp 4-Achser kommt, kannst du den kompletten Abschleppzug ordentlich sichern.

jo auf unserm Pannensprinter haben wir auch zwei Rundumleuchten drauf, die sind auch eingetragen und wie dürfen sie offiziell benutzen. Jedoch gab es da keine Problem weil es ja wie ein Firmeneigener Pannendiesnt ist

am 18. April 2009 um 10:44

Die gesetzeslage bei Pannenfahrzeuge kenne ich nicht. Es könnte sein das diese eine Bewilligung erhalten. Weil das ja wirklich spezial ist. Notsituation, das Fahrzeug soll möglichst zügig aus dem Gefahrenbereich. Da wird das Risiko der Baustellenabsicherung zu hoch sein, daher eine Bewilligung. (denke ich mal)

Mir hat der zuständige vom Staat Schweiz gesagt er hätte konkret nen fall gehabt da hätte ein Hakengerät eine Mulde auf dem Pannenstreifen ab- und wieder aufladen müssen. Die ganze Aktion hätte ca. ~5min. gedauert, er hätte diese Bewilligung nicht erhalten weil das eine stehende Baustelle sei und die sicherbar sei. Er hätte theoretisch vorgängig absperren/absichern und anschliessend in die Baustelle einfahren.

Es dürfte ja wohl klar sein, dass das die allerwenigsten so machen, sobald einfach mal was passiert hast Du riesige Probleme. Eventuell Tötung oder Totschlag oder fährlässig etc.. irgendwas kommt dem Richter schon in den Sinn und danke für die vermeindlich gesparte Zeit sagt Dir auch keiner.

Zum Absichern wollte ich noch folgendes sagen:

-Wir verwenden keine Pannendreiecke, das ist reiner Quatsch. Mit Triopane und Kegel meinte ich folgendes:

Triopan

Kegel

Bei Fahrzeugen die Fenster auf Baustellen abladen und innerorts 20min. und länger dort stehen ist es für mich nicht verständlich warum man die Dinger nicht aufstellt. Das gibt so wenig Arbeit und Platz brauchen die Dinger auch nicht viel. Auf manch einem Fahrzeug hat es soviel Mist drauf wo keiner weiss aber für solches Zeugs sei kein Platz....:rolleyes:

Warndreiecke sind bei uns solche die man aber Werk mit nem Fahrzeug mitkriegt. Sobalds mal mehr als windstill ist fallen die Dinger um... . Als Absicherung zählen die Warndreiecke des Fahrzeuges mit Sicherheit auch nicht. Es gibt sogar eine Vorschrift die besagt wie gross die Triopane und Kegel sein müssen. Autobahnen, Hauptstrassen oder innerorts.

Wollte das nur noch angemerkt haben weil hier von Warndreiecke geschrieben wurden. Triopane ist bei uns in der Schweiz halt einfach ein Begriff. Weiss nicht ob der in Deutschland auch so bekannt ist.

Den Kegeln sagt man hier auch Töggl/Töggel ("Du stellsch Töggl uf!"). :D

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