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Rückwärts gefahren - Unfall

Themenstarteram 16. September 2018 um 15:11

Hallo ich wollte an einer Kreuzung rechts abbiegen um auf die Stadtautobahn zu fahren und stand auf der zweiten Spur von rechts für die Abbieger.

Ampel war gerade Rot und merkte das ich aber ganz rechts stehen müsste. Dort standen schon 2 Autos.

Hinter mir war keiner gewesen, also habe ich im Seitenspiegel sowie Rückspiegel geschaut und dann Rückwärtsgang eingesetzt.

1 Auto länge rückwärts hat es dann leicht gekracht. Hinter mir stand auf einmal ein Auto.

Ich habe nach hinten geschaut und meine Freundin sah auch nix.

Der andere Fahrer ist gerade von einer Tankstelle gegenüber abgefahren und dann auf meine Spur gekommen. Er ist über eine durchzogene Linie gefahren/stand da "plötzlich "und habe ihn mit meinem Auto hinten links erwischt.

Auf dem Screenshot von Google Maps waren noch keine durchgezogenen Linien zu sehen

Polizei sagte das sie mich erstmal als Unfallverursacher eintragen und dabei noch mit dem anmerk, das egal ist ob durchgezogenen Linie, wenn man Rückwärts fährt ist man immer Schuld.

Ach-ja ich bin noch in meiner Probezeit, wie sieht es aus, wenn was anfechten möchte auf Teilschuld, da der andere Fahrer durch eine durchgezogenen Linie gefahren ist.

Ich habe mich vergewissert das hinter mir keiner ist und bin rückwärts gefahren.

ASF und 2 Jahre Probezeitverlängerung?

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. März 2019 um 3:22

melde mich mal nach langer Zeit zurück.

Ich konnte mir zum Glück einen Anwalt nehmen, die Versicherung übernahm die Kosten in meinem Fall.

Ich bekam ein Bußgeld in Höhe von 100€, mir wurde folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.

"Sie ließen beim Rückwärts-fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Das alles ging zum Anwalt, daraufhin "Einspruch", z.B das ich Jawohl meiner Sorgfaltsanforderung nachgekommen bin und vielleicht war auch mein Glück das der Gegner über eine durchgezogenen Linie gefahren ist. Dazu noch ein Vergleich OLG, das ich nicht mit Verstöße andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärts-fahren beachten muss. Der Anwalt hat hier echt gute arbeit geleistet.

Darauf hin stellte das Amtsgericht mein Bußgeldverfahren ein. Probezeit vorbei alles gut.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:14:06 Uhr:

die Kosten eines Rechtsanwalts würden die Kosten des Aufbauseminars nebst Bußgeld doch unter allen Umständen übersteigen. Da ist die Strategie, selber Einspruch einzulegen und vor Gericht um ein mildes Urteil zu bitten, allemal vorzuziehen.

Das glaube ich dir sogar, aber diese Aussage kann der TE erstens fundiert und kostenlos auch vom RA erhalten, wenn er den von mir beschriebenen Weg einhält, zweitens hat jener vielleicht noch eine bessere Idee, weil er vom TE mehr und bessere Informationen erfragen kann, Einblick in Papiere bekommt und ähnliches.

Ich rate grundsätzlich ab, sich auf juristische Ratschläge aus MT zu verlassen, auch wenn sich hier bestimmt der eine oder andere Fachmann äußert und es gut meint. Es ist hier einfach nicht die Umgebung, die für eine verlässliche Rechtsberatung geeignet ist.

Themenstarteram 22. Oktober 2018 um 13:32

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:20:06 Uhr:

Sind Aufbauseminare so günstig geworden? Die Fahrverbotszeit sollte man evtl. auch noch einpreisen. .... :rolleyes:

Aufbausemimear kostet hier bei mir im schnitt 200-250€ Fahrverbot kann ich mir nicht vorstellen

Fahrverbot ... da hatte ich was verwechselt, sorry.

Du schrobtest, dass Du als Fahrer des Pkw in dessen RS inkludiert bist. Nutze das! Es ist im Rahmen des Erreichbaren, hier auf 35,- € Verwarnung runter zu kommen. Damit entfällt der ganze Rattenschwanz (Punkt, Aufbauseminar). ;)

Themenstarteram 8. März 2019 um 3:22

melde mich mal nach langer Zeit zurück.

Ich konnte mir zum Glück einen Anwalt nehmen, die Versicherung übernahm die Kosten in meinem Fall.

Ich bekam ein Bußgeld in Höhe von 100€, mir wurde folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.

"Sie ließen beim Rückwärts-fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Das alles ging zum Anwalt, daraufhin "Einspruch", z.B das ich Jawohl meiner Sorgfaltsanforderung nachgekommen bin und vielleicht war auch mein Glück das der Gegner über eine durchgezogenen Linie gefahren ist. Dazu noch ein Vergleich OLG, das ich nicht mit Verstöße andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärts-fahren beachten muss. Der Anwalt hat hier echt gute arbeit geleistet.

Darauf hin stellte das Amtsgericht mein Bußgeldverfahren ein. Probezeit vorbei alles gut.

Dann ist es doch noch einigermaßen gut ausgegangen.

 

Gruß vom Armani-Biker...

Vor allem erstmal danke für die Rückmeldung überhaupt. Sei froh über den Ausgang, und ich bin sicher, dass dir das nie mehr passiert. Das brennt sich ein, Schuld hin oder her.

Meine Wahrnehmung bei solchen Sachen: ich beobachte es sowohl beim eigenen Partner wie auch bei Bekannten und Freunden verstärkt, dass beim rückwärts Fahren fast nur noch mit Spiegel oder Kamera navigiert wird. Irgendwie haben die alle Probleme, den Hals zu drehen. Ich mache das anders; zwar nutze ich auch die Kamera - vor allem im Nahbereich in der Parklücke, aber ansonsten ist meine Reihenfolge immer: Stehen, Spiegel gucken, Hals drehen, Rückwärtsgang rein, weiter Hals drehen und nach hinten schauen, dann anrollen und rückwärts fahren, alle paar Sekunden einen Qucik-Check der Umgebung durch Gucken nach vorne und zur Seite. Klappt bisher von den 30 Jahren, die ich jetzt Auto fahre, 29,5 Jahre ganz gut. …. Während meiner Anfangszeit habe ich auf dem Schul-Parkplatz mal beim rückwärts Fahren durch fehlende Aufmerksamkeit den einzigen Laternenpfahl des Hofes in voller Fahrt mittig getroffen. 4 Tage vor der Urlaubsreise.... diese 4 Tage waren dann stressig, Reparatur des Schadens mit billigen Schrottteilen zuhause und dann erstmal ab nach Dänemark :-)

 

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

 

Meine Wahrnehmung bei solchen Sachen: ich beobachte es sowohl beim eigenen Partner wie auch bei Bekannten und Freunden verstärkt, dass beim rückwärts Fahren fast nur noch mit Spiegel oder Kamera navigiert wird. Irgendwie haben die alle Probleme, den Hals zu drehen.

Nur als Anmerkung:

Jeder LKW- und Busfahrer fährt mit Spiegel rückwärts. Zentimetergenau (mehr oder weniger). ;)

Warum sollte ich das dann im PKW ändern?

Dort hab ich ja zusätzlich sogar noch den Innenspiegel.

Ich seh das eher umgekehrt:

Der geübte Fahrer fährt nach Spiegel.

Der`s nicht kann, oder gelernt hat, ist darauf angewiesen mit dem klar zu kommen, was durch die kleinen Heckfenster und breiten C- und D- Säulen an Sichtfeld übrig bleibt.

Und last but not least: Ich bin auch schon rückwärts gegen einen Baum gefahren. :rolleyes:

Unachtsam, und vor lauter Routine (oder gerade deswegen), nicht bei der Sache.

 

Gruß Jürgen

 

 

 

Herzlichen Dank auch von mir an den TE, eine solche Rückmeldung ist - leider - nicht selbstverständlich.

Und ich freue mich natürlich, einen Rat gegeben zu haben, der zum Erfolg führte.

Zitat:

@BueTitan schrieb am 8. März 2019 um 04:22:50 Uhr:

melde mich mal nach langer Zeit zurück.

Ich konnte mir zum Glück einen Anwalt nehmen, die Versicherung übernahm die Kosten in meinem Fall.

Ich bekam ein Bußgeld in Höhe von 100€, mir wurde folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.

"Sie ließen beim Rückwärts-fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Das alles ging zum Anwalt, daraufhin "Einspruch", z.B das ich Jawohl meiner Sorgfaltsanforderung nachgekommen bin und vielleicht war auch mein Glück das der Gegner über eine durchgezogenen Linie gefahren ist. Dazu noch ein Vergleich OLG, das ich nicht mit Verstöße andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärts-fahren beachten muss. Der Anwalt hat hier echt gute arbeit geleistet.

Darauf hin stellte das Amtsgericht mein Bußgeldverfahren ein. Probezeit vorbei alles gut.

Das ist super für dich.

Die Ironie an der Sache ist, dass die kompletten Kosten für Gericht und Anwälte vermutlich weit mehr Geld verschlungen haben, als die Reparatur beider Autos. Natürlich zahlt das die Versicherung, aber wer bezahlt die Versicherung?

Man man man, dafür sind Versicherungen da. Der TE ist aus der Sache mit Hilfe des Anwalts glimpflicher rausgekommen als ohne. Er hat sie also berechtigt und mit Erfolg in Anspruch genommen. Also alles richtig gemacht. Dieses "einfach mal einstehen" Schwachsinnsmärchen gibt es zum Glück nur hier im V&S. Unser Rechtssystem sieht einen möglichen Einspruch sowie eine Verteidigung vor. Auch wenn ich mal Scheisse gebaut habe, darf ich versuchen das Urteil abmildern zu lassen. Die Reparatur der Fahrzeuge war doch das geringste Problem. Es ging um die Verlängerung der Probezeit. Wenn ich dafür n paar Penunsen mehr an Staat und für meine RSV abdrücken muss, gerne.

Danke an de TE für die Rückmeldung, freut mich sehr für ihn. Top.

Zitat:

@tuttavista schrieb am 8. März 2019 um 09:25:03 Uhr:

 

Nur als Anmerkung:

Jeder LKW- und Busfahrer fährt mit Spiegel rückwärts. Zentimetergenau (mehr oder weniger). ;)

Warum sollte ich das dann im PKW ändern?

Dort hab ich ja zusätzlich sogar noch den Innenspiegel.

Ich seh das eher umgekehrt:

Der geübte Fahrer fährt nach Spiegel.

Der`s nicht kann, oder gelernt hat, ist darauf angewiesen mit dem klar zu kommen, was durch die kleinen Heckfenster und breiten C- und D- Säulen an Sichtfeld übrig bleibt.

Und last but not least: Ich bin auch schon rückwärts gegen einen Baum gefahren. :rolleyes:

Unachtsam, und vor lauter Routine (oder gerade deswegen), nicht bei der Sache.

 

Gruß Jürgen

Wir haben doch hier in diesem Thread gesehen, was passieren kann, wenn man sich nur auf die eingeschränkte Sicht durch die Spiegel verlässt. Der geübte Fahrer nutzt alles, was er hat. Der Angeber fährt nach Spiegel. Bis es mal knirscht. LKW sind was anderes. Wo es kein Heckfenster gibt, kann man auch keins Nutzen. Was dem Fahrer eine umso größere Vorsicht auferlegt. Im Zweifel ist es halt auch beim Rangieren mit meinem Womo - welches ich gut beherrsche - MEIN Pech, wenn ich trotz aller Künste jemanden umniete, den ich im Spiegel gerade nicht sehen konnte.

Zitat:

@tuttavista schrieb am 8. März 2019 um 09:25:03 Uhr:

Zitat:

 

Meine Wahrnehmung bei solchen Sachen: ich beobachte es sowohl beim eigenen Partner wie auch bei Bekannten und Freunden verstärkt, dass beim rückwärts Fahren fast nur noch mit Spiegel oder Kamera navigiert wird. Irgendwie haben die alle Probleme, den Hals zu drehen.

Nur als Anmerkung:

...

Gruß Jürgen

Hallo Jürgen

Inhaltlich hast du Recht; allerdings musst du das mit dem Zitieren noch üben. So ist es nicht einfach herauszufinden, welcher Beitrag/Zitat von wem ist.

Du kannst vor dem Einstellen deines Posts mittels der [Vorschau] deinen Beitrag erst einmal in Ruhe anschauen und ggfs. noch weiter bearbeiten.

Viele Grüße

der Michael Mark

Zitat:

@Diamy schrieb am 8. März 2019 um 10:27:40 Uhr:

Die Ironie an der Sache ist, dass die kompletten Kosten für Gericht und Anwälte vermutlich weit mehr Geld verschlungen haben, als die Reparatur beider Autos. Natürlich zahlt das die Versicherung, aber wer bezahlt die Versicherung?

Du möchtest Recht und Gerechtigkeit an wirtschaftlichen Überlegungen ausrichten?

Denk noch mal drüber nach.

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