Rückwärts gefahren - Unfall

Hallo ich wollte an einer Kreuzung rechts abbiegen um auf die Stadtautobahn zu fahren und stand auf der zweiten Spur von rechts für die Abbieger.
Ampel war gerade Rot und merkte das ich aber ganz rechts stehen müsste. Dort standen schon 2 Autos.

Hinter mir war keiner gewesen, also habe ich im Seitenspiegel sowie Rückspiegel geschaut und dann Rückwärtsgang eingesetzt.
1 Auto länge rückwärts hat es dann leicht gekracht. Hinter mir stand auf einmal ein Auto.
Ich habe nach hinten geschaut und meine Freundin sah auch nix.
Der andere Fahrer ist gerade von einer Tankstelle gegenüber abgefahren und dann auf meine Spur gekommen. Er ist über eine durchzogene Linie gefahren/stand da "plötzlich "und habe ihn mit meinem Auto hinten links erwischt.

Auf dem Screenshot von Google Maps waren noch keine durchgezogenen Linien zu sehen

Polizei sagte das sie mich erstmal als Unfallverursacher eintragen und dabei noch mit dem anmerk, das egal ist ob durchgezogenen Linie, wenn man Rückwärts fährt ist man immer Schuld.

Ach-ja ich bin noch in meiner Probezeit, wie sieht es aus, wenn was anfechten möchte auf Teilschuld, da der andere Fahrer durch eine durchgezogenen Linie gefahren ist.

Ich habe mich vergewissert das hinter mir keiner ist und bin rückwärts gefahren.

ASF und 2 Jahre Probezeitverlängerung?

Bild-1a
Bild-2b
Bild-1
+3
Beste Antwort im Thema

melde mich mal nach langer Zeit zurück.

Ich konnte mir zum Glück einen Anwalt nehmen, die Versicherung übernahm die Kosten in meinem Fall.

Ich bekam ein Bußgeld in Höhe von 100€, mir wurde folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.
"Sie ließen beim Rückwärts-fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Das alles ging zum Anwalt, daraufhin "Einspruch", z.B das ich Jawohl meiner Sorgfaltsanforderung nachgekommen bin und vielleicht war auch mein Glück das der Gegner über eine durchgezogenen Linie gefahren ist. Dazu noch ein Vergleich OLG, das ich nicht mit Verstöße andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärts-fahren beachten muss. Der Anwalt hat hier echt gute arbeit geleistet.

Darauf hin stellte das Amtsgericht mein Bußgeldverfahren ein. Probezeit vorbei alles gut.

58 weitere Antworten
58 Antworten

habe vorhin mit einem Anwalt gesprochen via der Rechtsschutzversicherung

"gleiches Recht im unrecht, gibt es nicht" da ich an einer Kreuzung rückwährt gefahren / gerollt bin und er dann durch eine durchgezogenen Linie überfahren ist. Ich hätte nicht an nach hinten setzen sollen.

Ich kann dem Bußgeldbescheid widersprechen, aber man sagte mir, es wird darauf hinauslaufen das ich eine Probezeitverlängerung bekomme.

Ob jetzt der Gegner teilschuld, betrifft nur die Schadensregulierung in ziviler Sache.

Frage mich nur jetzt wenn ich ein Bußgeldbescheid bekomme und widerspreche ob das umnötigt mehr Kostet.

Das sollte dir der Anwalt beantworten können?

Habe jetzt mein Bußgeldbescheid erhalten 🙁
100€ Strafe, somit wird durch Eintragung von 1 Punkt in VZR, bestimmt ein Aufbauseminar sowie Probezeitverlängerung (ings. 4 Jahre) durch die Verkehrsbehörde eingeleitet.

Wirksam nach 2 Wochen, wenn ich kein Einspruch gegen meinen Bussgeldbescheid einlege, korrekt?
Mir geht es nur um die Probezeitverlängerung, ende des Jahre wäre die vorbei gewesen. Jemand eine Idee?

111

Du musst gegen den Bußgeldbescheid insgesamt vorgehen, wenn Du das unliebsame Ergebnis vermeiden möchtest. Spätestens im gerichtlichen Verfahren sollte es erreichbar sein, zumindest auf eine Verwarnung runter zu kommen. Eine Einstellung ist auch denkbar.

Ähnliche Themen

hey danke für die Antwort, also im Bußgeldbescheid steht auch:

"Sie ließen beim Rückwärtsfahren, die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer acht. Es kam zu einem Unfall."

Ich habe mich vergewissert, das keiner hinter mir ist, sonst hätte ich den Rückwärtsgang nicht eingelegt.
Jetzt ist es aber so, das der Typ von der gegenüberliegende Tankstelle auf meine Seite, durch die offene Mittelinsel gekommen ist, wahrscheinlich auch viel zu schnell.
Egal das kann er ja, aber er ist dazu noch gleich auf meine Spur gekommen und über die durchgezogenen Linie gefahren ist. Das ist es ja was mich so ankotzt gerade und ich der doofe bin.
Ich sehe es ja ein, dass ich nicht an solcher Position rückwärts-fahren darf. Okay dann bitte 35€ aber mir gleich anhängen mit "obliegende besondere Vorsicht missachtet"... nein nein nein

wenn ich Einspruch einlege und dieser dann in der weiteren Instanz abgelehnt wird, wie-viel Mehrkosten enstehen so in etwa? Ich bin ein Student und habe die finz. Mittel nicht mir einen Anwalt zu leisten.

Zitat:

@BueTitan schrieb am 21. Oktober 2018 um 21:46:47 Uhr:


wenn ich Einspruch einlege und dieser dann in der weiteren Instanz abgelehnt wird, wie-viel Mehrkosten enstehen so in etwa?

50 Euro, dafür entfallen die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheides, also noch 21,50.

also wenn ich Einspruch gegen mein Bußgeldbescheid einlege, muss ich ja dazu noch eine schriftliche Begründung einlegen korrekt? Ich schreibe das dann so, wie ich an meine Versicherung das geschrieben habe.
Das ich mich vergewissert habe das hinter mir kein anderes Fahrzeug ist und schreibe dazu noch das er durch die durchgezogenden Linie gefahren ist. Habe auch selbst Fotos von den Positionen der Fahrzeuge gemacht, die Polizei leider nicht, da wir selbstständig die Fahrzeuge wegbewegt haben.

Wenn dieses dann abgelehnt wird, muss ich anstatt im Bescheid
100€ + Auslagen und Gebühren 28,50 zahlen (128,50€) dann bei Ablehnung nur
100€ + 21,50 ( 121,50€ zahlen) korrekt? Ist ja dann weniger ^^
Edit: achso nein dann wären es 150€ sry

Zitat:

@BueTitan schrieb am 21. Oktober 2018 um 21:46:47 Uhr:


...
Ich habe mich vergewissert, das keiner hinter mir ist, sonst hätte ich den Rückwärtsgang nicht eingelegt.
...

Nein, hast du nicht sonst wäre es nicht zu einem Unfall gekommen.

Zitat:

@BueTitan schrieb am 21. Oktober 2018 um 21:46:47 Uhr:


...
Jetzt ist es aber so, das der Typ von der gegenüberliegende Tankstelle auf meine Seite, durch die offene Mittelinsel gekommen ist, wahrscheinlich auch viel zu schnell.
...

Na und, das hätte genau so gut ein Fußgänger sein können der hinter deinem Fahrzeug die Fahrbahn quert.

"...zu schnell" ...eine dumme Abwehrbehauptung, die man immer wieder von Leuten hört, die ihr Fahrzeug nicht im Griff haben, Scheiße gebaut haben und dazu auch noch die Einsicht fehlt.

Zitat:

@BueTitan schrieb am 21. Oktober 2018 um 21:46:47 Uhr:


...
Egal das kann er ja, aber er ist dazu noch gleich auf meine Spur gekommen und über die durchgezogenen Linie gefahren ist. Das ist es ja was mich so ankotzt gerade und ich der doofe bin.
...

Du bist der Doofe und das ganz zu Recht, da du den Unfall verursacht hast, weil du die nötige Vorsicht bei einer Rückwärtsfahrt außer acht gelassen hast... da gibt nichts zu deuteln - mal schnell in irgendwelche Spiegel zu gucken reicht eben nicht aus, ggf. brauchst du eben einen Einweiser der den rückwärtigen Raum überwacht, bevor du das Fahrzeug rückwärts bewegst.

Mal schön langsam! ...

Das zu ahndende Verschulden liegt nicht bei einem allein und man muss das schon gehörig gewichten. Im Grundsatz geht jeder davon aus, dass der Andere sich an die Regeln hält. Insofern ist der "Fehler" des TE ein wesentlich kleinerer solcher.

Zitat:

@BueTitan schrieb am 21. Oktober 2018 um 22:02:33 Uhr:


also wenn ich Einspruch gegen mein Bußgeldbescheid einlege, muss ich ja dazu noch eine schriftliche Begründung einlegen korrekt?

Du musst den Einspruch nicht begründen, eine fehlende Begründung lässt aber die Erfolgsaussichten gegen Null tendieren. Und um Missverständnisse zu vermeiden: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist nicht mit Kosten verbunden. Nur wenn die Behörde das Verfahren aufgrund des Einspruchs nicht einstellt und die Sache vor Gericht geht, wird es kostenpflichtig.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 21. Oktober 2018 um 23:12:47 Uhr:



Zitat:

@BueTitan schrieb am 21. Oktober 2018 um 22:02:33 Uhr:


also wenn ich Einspruch gegen mein Bußgeldbescheid einlege, muss ich ja dazu noch eine schriftliche Begründung einlegen korrekt?

Du musst den Einspruch nicht begründen, eine fehlende Begründung lässt aber die Erfolgsaussichten gegen Null tendieren. Und um Missverständnisse zu vermeiden: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist nicht mit Kosten verbunden. Nur wenn die Behörde das Verfahren aufgrund des Einspruchs nicht einstellt und die Sache vor Gericht geht, wird es kostenpflichtig.

geht das dann automatisch vor Gericht oder bekomme ich mitgeteilt, das mein Einspruch abgelehnt wird und ich dann die Chance habe nochmal erneut Einspruch zu legen und somit vor das Gericht kommt, oder ich dann akzeptieren kann und das es nicht vor das Gericht kommt?

Wenn die Behörde dem Einspruch nicht abhilft, dann wird das automatisch dem Gericht vorgelegt und es wird eine Verhandlung anberaumt. Du kannst dann den Einspruch auch zurücknehmen, wenn dir das sinnvoll erscheint.

TE, warum legst du das nicht in die Hände eines Fachmanns? Du hast jetzt jede Menge Fragen zur Rechtslage und zum Prozedere, die nicht pillepalle sind. Rechne bitte damit, dass die Bereitschaft, dir kostenlose Rechtsauskünfte zu erteilen, hier im Forum begrenzt ist und wir dir in Unkenntnis aller Details auch nur begrenzte, womöglich sogar (ohne es zu wollen) falsche und irreführende Auskünfte geben werden.

Entweder ist dir die Sache wichtig oder nicht. Und wichtige Sachen, für die man kein eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, überlässt man Fachleuten. Suche einen (wichtig!) auf Verkehrsrecht spezialisierten RA auf und bitte ihn einleitend um ein kostenloses Vorgespräch. Dazu sind seriöse RAe gern bereit. In diesem Gespräch wird dir der RA darlegen, welche Erfolgsaussichten und welcher Kostenrisiken bestehen. Danach kannst du fundiert entscheiden, was und wieviel durch den RA erledigen lässt. Alles andere ist nur bessere Kaffeesatzleserei.

die Kosten eines Rechtsanwalts würden die Kosten des Aufbauseminars nebst Bußgeld doch unter allen Umständen übersteigen. Da ist die Strategie, selber Einspruch einzulegen und vor Gericht um ein mildes Urteil zu bitten, allemal vorzuziehen.

Sind Aufbauseminare so günstig geworden? Die Fahrverbotszeit sollte man evtl. auch noch einpreisen. .... 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen