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Rückwärts gefahren - Unfall

Themenstarteram 16. September 2018 um 15:11

Hallo ich wollte an einer Kreuzung rechts abbiegen um auf die Stadtautobahn zu fahren und stand auf der zweiten Spur von rechts für die Abbieger.

Ampel war gerade Rot und merkte das ich aber ganz rechts stehen müsste. Dort standen schon 2 Autos.

Hinter mir war keiner gewesen, also habe ich im Seitenspiegel sowie Rückspiegel geschaut und dann Rückwärtsgang eingesetzt.

1 Auto länge rückwärts hat es dann leicht gekracht. Hinter mir stand auf einmal ein Auto.

Ich habe nach hinten geschaut und meine Freundin sah auch nix.

Der andere Fahrer ist gerade von einer Tankstelle gegenüber abgefahren und dann auf meine Spur gekommen. Er ist über eine durchzogene Linie gefahren/stand da "plötzlich "und habe ihn mit meinem Auto hinten links erwischt.

Auf dem Screenshot von Google Maps waren noch keine durchgezogenen Linien zu sehen

Polizei sagte das sie mich erstmal als Unfallverursacher eintragen und dabei noch mit dem anmerk, das egal ist ob durchgezogenen Linie, wenn man Rückwärts fährt ist man immer Schuld.

Ach-ja ich bin noch in meiner Probezeit, wie sieht es aus, wenn was anfechten möchte auf Teilschuld, da der andere Fahrer durch eine durchgezogenen Linie gefahren ist.

Ich habe mich vergewissert das hinter mir keiner ist und bin rückwärts gefahren.

ASF und 2 Jahre Probezeitverlängerung?

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. März 2019 um 3:22

melde mich mal nach langer Zeit zurück.

Ich konnte mir zum Glück einen Anwalt nehmen, die Versicherung übernahm die Kosten in meinem Fall.

Ich bekam ein Bußgeld in Höhe von 100€, mir wurde folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.

"Sie ließen beim Rückwärts-fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Das alles ging zum Anwalt, daraufhin "Einspruch", z.B das ich Jawohl meiner Sorgfaltsanforderung nachgekommen bin und vielleicht war auch mein Glück das der Gegner über eine durchgezogenen Linie gefahren ist. Dazu noch ein Vergleich OLG, das ich nicht mit Verstöße andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärts-fahren beachten muss. Der Anwalt hat hier echt gute arbeit geleistet.

Darauf hin stellte das Amtsgericht mein Bußgeldverfahren ein. Probezeit vorbei alles gut.

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So ärgerlich das ganze ist, wer sich falsch einordnet, muss Umwege in Kauf nehmen und darf nicht solcherlei Korrekturen vornehmen - das gilt für's rückwärts fahren wie für das Überfahren einer durchgezogenen Linie.

 

Dass du das andere Fahrzeug nicht gesehen hast, bekräftigt diese Regel nur. Man kann eine potentielle Gefahr bei einem solchen Manöver nie ausschließen. Es ist aus meiner Sicht auch irrelevant, ob der andere seinerseits zuvor einen Fahrfehler beging. Zugegebenermaßen ist die Lage und Länge der "Durchfahrt"/Inselunterbrechung und durchgezogenen Linie nicht optimal, aber noch akzeptabel, sodass man die als dortiger Linksabbieger wohl teilweise überfahren darf - abschließend ließe sich das nur über ein ggf. entsprechendes Verkehrsreichen feststellen, was ein Linksabbiegen verbietet. Dann wäre aber der ganze Sinn dieser Durchfahrt dahin.

 

In meiner Stadt gibt es eine ähnliche Situation, die aber genau umgekehrt geregelt wurde: die seinerzeit geschaffene, temporäre Überfahrt sollte nicht als Aus- oder Einfahrt zu einem McDonald's dienen und so hat man den immer noch vorhandenen, abgesenkten asphaltierten Bereich mit einer Art Geländer undurchfahrbar gemacht (siehe: Bilder).

 

Ich vermute also, dass eine Teilschuld kaum durchzusetzen ist, denn mit deinem Fahrverhalten musste der andere nicht rechnen. Zu den Folgen hier ein Link:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../

 

Mir leuchtet auch nicht ein, weshalb du ganz rechts stehen und fahren wolltest, denn beide Spuren sind für's Abbiegen da. Danach kannst du die Spur immer noch wechseln.

Screenshot_20180916-173216_Maps.jpg
Screenshot_20180916-173240_Maps.jpg

Statt des roten Golfs hätte es auch ein Füßgänger sein können, der darf die Linie überqueren. Beim Rückwärtsfahren ist man i.d.R. immer der Schuldige. Leider dumm gelaufen. Wäre mir vielleicht auch passiert, habe schon öfter solche Fahrspur-Korrekturen gemacht.

Du hättest dich eigentlich nach dem Abbiegen einsortieren können.

Der Schaden an deinem Golf dürfte unter dem Stoßfänger heftig sein. Die linke Hinterachse wird mitbetroffen sein. Eine Fahrzeugvermessung dürfte nötig sein. Ohne Schadengtachten eines Sachverständigen kann man den Schaden nicht beziffern. Stimme die Gutachterauswahl mit deiner Vollkasko ab.

Du hast beim Rückwärtsfahren den anderweitigen Verkehr nicht richtig eingeschätzt. Kann passieren. Der Unfallgegner hat beim Spurwechsel/Wenden etwas intensiver gepennt. Dein Golf hat ja Rückfahrscheinwerfer und seiner eine Bremse und eine Hupe.

Hinsichtlich deiner OWi würde ich eine Verwarnung nicht akzeptieren. Gegen einen Bui0geldbescheid würde ich wohl auch Einspruch einlegen. So ganz unwichtig ist das für die Schadensregulierung nicht.

Bei der Haftung ist damit zu rechnen, dass Du am Ende zwischen 1/3 und 2/3 deines Schadens von der gegnerischen Haftpflicht ersetzt bekommst. Den Rest bekommst Du von der eigenen Vollkasko.

Nimm dir einen Anwalt. Ohne wird das nichts. Selbst ohne Rechtsschutzversicherung wirst Du die Anwaltskosten insgesamt ersetzt bekommen (Quotenvorrecht). Die Owi-Sache machst Du notfalls selbst.

Es tut mir leid für dich, ich war in einer ähnlichen Situation. Ich bin rückwärts aus einer Werkstatthalle gefahren und ein anderes Auto fährt einfach (auf dem privat Grundstück) der Werkstatt hinter mich.

Ich fand es auch ziemlich frech, dass der andere einfach in die Werkstattausfahrt fährt um dort zu parken. Obwohl er ganz genau gesehen hat, dass ich gerade raus fahre. War ne richtige frechheit, aber ich war schuld. Der Unfallgegner hat aber angegeben schon gestanden zu sein.

Der Unfallgegner ist sofort zum Anwalt, ich bin auch zu meinem Anwalt und der meinte ich brauch es gar nicht probieren, wer rückwärts fährt muss schauen, vorallem wenn der Unfallgegner steht.

 

Beim blauen Golf ist es meiner Meinung nach mit einer Stoßstange getan.

Beim roten Golf sieht es meiner Meinung nach übler aus. Wenn man es wirklich wieder wie neu haben möchte, dann muss das komplette Blech + Stoßtstange getauscht werden.

Du musst jetzt raus finden, ob er in dich gefahren ist oder du in ihn. Ist er schon gestanden oder ist er gefahren? Wenn er gefahren ist, hast du eine Chance aus der Alleinschuld raus zu kommen --> Zeugen finden!

Kannst du glaubhaft vermitteln, dass du schon gestanden bist, dann ist er aufgefahren. Dann wäre er allein Schuld! -- Auch hier helfen Zeugen.

Hast du einen Rechtschutz?

Kostenübernahme abklären und ab zum Anwalt!

Das ist bei Dir rechtlich dennoch eine ganz andere - nicht vergleichbare - Situation gewesen.

Themenstarteram 16. September 2018 um 17:33

vielen dank für die vielen Antworten, bin echt verärgert über meine Aktion mit dem Rückwärts-fahren. Wäre ich nur wie hier oben geschrieben, einfach rechts abgebogen und hätte mich dann erneut eingeordnet.

Vor 3 Monaten wurde ich vom Rotblitzer vermutlich geblitzt, bis jetzt kam noch nix "toi toi toi" und heute mein Unfall.

Ist der Lappen gleich weg oder wie sieht das aus. Probezeit ist ende des Jahres vorbei

...die Freundin hätte dich ja auch einweisen können. ..:D

Das Überfahren der Linie durch den anderen wiegt lange nicht so schwer wie das Rückwärtsfahren. Der Golf hat ein großes Heckfenster. Mit mehr Vorsicht und halb schleifernder Kupplung mit ganz wenig Geschwindigkeit wäre das zu vermeiden gewesen. Dann reagieren die Schallsensoren und man hat genug Zeit zum Bremsen. Hilft jetzt auch nix mehr. Ich denke 100:0 oder maximal 70:30 für dich in der Schuldverteilung.

Ich hatte heute eine ähnliche Situation, als auf dem Parkplatz beim Rückwärtsfahren plötzlich Fußgänger am Auto vorbeiliefen. Deshalb immer so langsam wie möglich rückwärts.

Nö, Einfahren aus dem ruhenden Verkehr / Wenden sind schon heftig.

Verstoß des TE: Rückwärtsfahren ohne die vorgeschriebene besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.

Verstoß des Unfallgegners: Vorfahrt des TE missachtet. Auch wer auf einer Straße rückwärts oder links oder wie auch immer fährt, hat Vorfahrt gegeüber demjenigen, der aus einer untergordneten Straße oder Grundstücksausfahrt o. ä. kommt.

Also eine nicht ganz unspannende Situation, und ich würde ganz und gar nicht vorhersagen wollen, wie hier die Schuldteilung aussieht.

TE, such dir einen - wichtig! - auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Das ist mein ernsthafter Rat an dieser Stelle.

Wenn Du noch Rückwärtsgefahren bist hätte der Rote die Weißen Rücklichter sehen müssen .Von daher sehe Ich auch eine Teilschuld beim Roten .Von der Ausfahrt der tankstelle über 5 Spuren hätte er wohl mehr Obacht geben müssen .

Ist aber auch nur meine Persönliche Einschätzung .

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 16. September 2018 um 20:54:30 Uhr:

Wenn Du noch Rückwärtsgefahren bist hätte der Rote die Weißen Rücklichter sehen müssen .Von daher sehe Ich auch eine Teilschuld beim Roten .Von der Ausfahrt der tankstelle über 5 Spuren hätte er wohl mehr Obacht geben müssen .

Ist aber auch nur meine Persönliche Einschätzung .

Jepp. Ich denke er ist wohl sehr zügig da rausgefahren, um die 5 Spuren zu passieren.

Aber ob man ihm das nachweisen kann?

Kann endlich mal jemand die bereits wiederholte Frage des TE beantworten?

Frage war: welche Auswirkung hat der Unfall auf die aktuelle Probezeit? Wird sie verlängert oder ist gar der Schein wieder weg?

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