Rückwärts gefahren - Unfall

Hallo ich wollte an einer Kreuzung rechts abbiegen um auf die Stadtautobahn zu fahren und stand auf der zweiten Spur von rechts für die Abbieger.
Ampel war gerade Rot und merkte das ich aber ganz rechts stehen müsste. Dort standen schon 2 Autos.

Hinter mir war keiner gewesen, also habe ich im Seitenspiegel sowie Rückspiegel geschaut und dann Rückwärtsgang eingesetzt.
1 Auto länge rückwärts hat es dann leicht gekracht. Hinter mir stand auf einmal ein Auto.
Ich habe nach hinten geschaut und meine Freundin sah auch nix.
Der andere Fahrer ist gerade von einer Tankstelle gegenüber abgefahren und dann auf meine Spur gekommen. Er ist über eine durchzogene Linie gefahren/stand da "plötzlich "und habe ihn mit meinem Auto hinten links erwischt.

Auf dem Screenshot von Google Maps waren noch keine durchgezogenen Linien zu sehen

Polizei sagte das sie mich erstmal als Unfallverursacher eintragen und dabei noch mit dem anmerk, das egal ist ob durchgezogenen Linie, wenn man Rückwärts fährt ist man immer Schuld.

Ach-ja ich bin noch in meiner Probezeit, wie sieht es aus, wenn was anfechten möchte auf Teilschuld, da der andere Fahrer durch eine durchgezogenen Linie gefahren ist.

Ich habe mich vergewissert das hinter mir keiner ist und bin rückwärts gefahren.

ASF und 2 Jahre Probezeitverlängerung?

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melde mich mal nach langer Zeit zurück.

Ich konnte mir zum Glück einen Anwalt nehmen, die Versicherung übernahm die Kosten in meinem Fall.

Ich bekam ein Bußgeld in Höhe von 100€, mir wurde folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.
"Sie ließen beim Rückwärts-fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Das alles ging zum Anwalt, daraufhin "Einspruch", z.B das ich Jawohl meiner Sorgfaltsanforderung nachgekommen bin und vielleicht war auch mein Glück das der Gegner über eine durchgezogenen Linie gefahren ist. Dazu noch ein Vergleich OLG, das ich nicht mit Verstöße andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärts-fahren beachten muss. Der Anwalt hat hier echt gute arbeit geleistet.

Darauf hin stellte das Amtsgericht mein Bußgeldverfahren ein. Probezeit vorbei alles gut.

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Das ist ein 35.-€ Delikt ohne Probezeitfolgen. Durch die Gefährdung kann aber auch ein 80.-€ A-Verstoß mit PZ-Folgen daraus werden.

Das wird der RA, den der TE jetzt hoffentlich aufsucht, sicherlich mit berücksichtigen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 16. September 2018 um 22:41:57 Uhr:


Das wird der RA, den der TE jetzt hoffentlich aufsucht, sicherlich mit berücksichtigen.

Auto ist über Schwiegereltern angemeldet bzw. besteht auch eine Rechtsschutzversicherung
wir haben heute mit der Versicherung telefoniert. Auto wird zur Versicherung gefahren, die schauen sich den Schaden an, bestellen Material und ab in die Vertragswerkstatt. Wir hoffen nur nicht das es ein wirt. Totalschaden ist. Auto fährt ohne probleme, aber wenn die Achse gemessen wird und heraustellt das diese defekt ist oweih dann besteht doch bestimmt ein wirt. totalschaden

Jetzt nur das Problem mit dem Bußgeld was kommen wird und ich muss mich nach der Owi erkundigen. Kann ich bei Vorladung noch drum beten das nur 35€ Owi geahndet wird.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 22:18:28 Uhr:


Das ist ein 35.-€ Delikt ohne Probezeitfolgen. Durch die Gefährdung kann aber auch ein 80.-€ A-Verstoß mit PZ-Folgen daraus werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 22:18:28 Uhr:


Das ist ein 35.-€ Delikt ohne Probezeitfolgen. Durch die Gefährdung kann aber auch ein 80.-€ A-Verstoß mit PZ-Folgen daraus werden.

Fehler beim Rückwärtsfahren mit VU, also einer Schädigung, ist ein Bußgeldtatbestand. Kostet 100 Euro und gibt einen Punkt auf dem Konto. Vermute dass es sich um einen A-Verstoß handelt. Dürfte sich also auf die Probezeit auswirken.

https://www.kba.de/.../bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?...

TBNR 109649
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere A - 1 100,00
Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

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Zitat:

@BueTitan schrieb am 17. September 2018 um 00:27:08 Uhr:


Kann ich bei Vorladung noch drum beten das nur 35€ Owi geahndet wird.

Hatten die Polizisten Dir das angeboten und Du bist nicht darauf eingegangen?

Zitat:

@BueTitan schrieb am 17. September 2018 um 00:27:08 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 16. September 2018 um 22:41:57 Uhr:


Das wird der RA, den der TE jetzt hoffentlich aufsucht, sicherlich mit berücksichtigen.

Auto ist über Schwiegereltern angemeldet bzw. besteht auch eine Rechtsschutzversicherung
wir haben heute mit der Versicherung telefoniert. Auto wird zur Versicherung gefahren, die schauen sich den Schaden an, bestellen Material und ab in die Vertragswerkstatt. Wir hoffen nur nicht das es ein wirt. Totalschaden ist. Auto fährt ohne probleme, aber wenn die Achse gemessen wird und heraustellt das diese defekt ist oweih dann besteht doch bestimmt ein wirt. totalschaden

Jetzt nur das Problem mit dem Bußgeld was kommen wird und ich muss mich nach der Owi erkundigen. Kann ich bei Vorladung noch drum beten das nur 35€ Owi geahndet wird.

Ich würde den Schaden:
1. Nicht über die Versicherung reparieren lassen sondern dir von einer freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen (wenn überhaupt) bei der Versicherung einreichen.

2. Die Vollkasko wird teurer wenn du den Schaden über die Versicherung regulieren lässt. Das lohnt sich meiner Meinung nach nur bei größeren Summen, da der Jahresbeitrag nicht unerheblich steigt.

Ich denke kaum, dass die Achse vom blauen Golf etwas abbekommen hat. Wie gesagt für mich ist das ne Stoßstange aus Ebay und ein bisschen Farbe... 600-800 euro, fertig.

TE, du hast also eine RSV. Und du läufst Gefahr, ein Bußgeld und verlängerte Probezeit zu bekommen. Und es droht ggf. wirtschaftlicher Totalschaden.

Warum zur H*lle gehst du nicht zu einem Experten, der dir helfen wird, dort günstiger rauszukommen, als du es selbst kannst? Den ersten schweren Fehler hast du schon gemacht - Gutachten und Reparatur der Versicherung überlassen. Das hätte der RA als allererstes verhindert.

Ich meine, mehr als einen guten Rat geben kann ich dir hier nicht. Aber jammer dann nicht rum.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2018 um 12:48:06 Uhr:


TE, du hast also eine RSV. Und du läufst Gefahr, ein Bußgeld und verlängerte Probezeit zu bekommen. Und es droht ggf. wirtschaftlicher Totalschaden.

Warum zur H*lle gehst du nicht zu einem Experten, der dir helfen wird, dort günstiger rauszukommen, als du es selbst kannst? Den ersten schweren Fehler hast du schon gemacht - Gutachten und Reparatur der Versicherung überlassen. Das hätte der RA als allererstes verhindert.

Ich meine, mehr als einen guten Rat geben kann ich dir hier nicht. Aber jammer dann nicht rum.

Ich bin nur der Fahrer, Auto gehört mir nicht bzw ist über die Schwiegereltern angemeldet und Versichert.
Die haben auch selbst mit ihrer Versicherung gesprochen / bin als Fahrer mitversichert. Fahre sonst kein Auto ohne Versicherungschutz. 1 Unfall pro Jahr sogar frei, nur eine kleine SB.

OK. Dann müssen die Schwiegereltern natürlich entscheiden.

Kannst ja berichten, wie's am Ende gelaufen ist.

..verheiratet und Freundin...... na sowas...😁 😁 😁

und so ganz frei dürfte der Unfall auch nicht sein... 😉

von meiner Freundin die Eltern um es korrekt auszudrücken

Missbrauche mal den Thread hier 🙂
Hatte vor kurzem ebenfalls ein „Rückfahrerlebnis“.
Hatte am Anfang einer Seitenstraße geparkt und wollte rückwärts aus der Seitenstraße in die größere Strasse fahren -> Also quasi wie in eine T-Kreuzung rückwärts reinfahren und dann vorwärts in die andere Richtung weiterfahren.
Wohngebiet ... überall rechts vor links.
Bin also rückwärts in die Straße eingefahren und es kam von links ein Kleintransporter rangebrettert, den ich echt übersehen bzw. zu spät gesehen hatte!
Konnte gerade noch rechtzeitig ne Vollbremsung hinlegen ... der Transporter kam quasi an meiner hinteren Stoßstange mittig zum Stehen ... hätte mich also voll erwischt, wenn ich weitergefahren wäre.
Nichts passiert, war aber knapp.
Frage: Wär hätte Schuld gehabt?
Er hat ganz klar nicht auf das rechts vor liks geachtet aber ich bin eben rückwärts in die Straße gefahren...

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 17. September 2018 um 22:45:58 Uhr:



Er hat ganz klar nicht auf das rechts vor liks geachtet aber ich bin eben rückwärts in die Straße gefahren...

Ich denke mal, halbe-halbe. Du hast ja die besondere Aufmerksamkeit vermissen lassen, der ,,Gegner,, möglicherweise die Vorfahrt missachtet.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 17. September 2018 um 22:45:58 Uhr:


Hatte vor kurzem ebenfalls ein „Rückfahrerlebnis“.
...Frage: Wär hätte Schuld gehabt?
Er hat ganz klar nicht auf das rechts vor liks geachtet aber ich bin eben rückwärts in die Straße gefahren...

Hier diskutieren sie genau über dein Erlebnis - Rückwärts und rechts vor links

Ich würde auch denken, die Polizisten lagen falsch. Der Rote hat die Vorfahrt missachtet, also keine Auswirkungen auf Probezeit usw. Wichtig ist natürlich, dass der TE kein Bußgeld o. ä, akzeptiert hatte. Wobei es schon ziemlich deppert ist, da rückwärts zu fahren, weil man meint nicht rechts Abbiegen zu können - auf einer Rechtsabbiegerspur. Da wäre eine Nachschulung wohl schon angebracht.
Bis zur Klärung sollte ein Gutachten über den Schaden erstellt werden. Provisorisch reicht es höchstwahrscheinlich mit Hilfe einer Heißluftpistole die Delle aus dem Stoßfänger rauszudrücken und etwas drüberwischen. Ditt iss Berlin, da haste nächste Woche so ne Delle ohne Absender. Aber die'Schwiegerleute' ticken da wahrscheinlich anders.

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