Rückwärts gefahren - Unfall! Schuldfrage!
Guten Tag an Alle!
Hatte gestern einen Unfall gehabt, war mir eigentlich sicher, dass ich im Recht bin bis die Polizei eintraf.
Es ist folgendes passiert: ich war an einer Shell-Tankestelle und habe getankt, danach wollte ich den Reifendruck messen und bin Rückwärts gefahren, da die Reifendruck-Station genau hinter mir war.
Bevor ich anfing Rückwärts zu fahren habe ich gesehen, dass genau vor den Parkständen, wo man den Reifendruck überprüfen kann ein Mann mit dem Anhänger fährt. Also habe ich gewartet bis er weg war, und fing an den Manöver zu machen.
Ich habe alle Spiegel gecheckt und das mehrmals, es war keiner hinter mir, der weg war also frei, als es plötzlich in die linke Seite hineinkrachte.
Der Mann ist in dieser Zeit auch rückwärts gefahren, hat aber dabei vermutlich nicht nach hinten geguckt.
Bei mir ist die ganze Seite kaputt, es fängt an mit dem ende des hinteren linken Kotflügel (also fast schon an der hinteren linken Tür) und endet mit dem vorderen Kotflügel. Ich bin einen Toyota Yaris gefahren.
Als die Polizei ankam, sagten sie, dass in der Regel, der Schuld ist, der rückwärts fährt (in dem Fall sind wir es beide), also 50/50?
Ich kann es nicht nachvollziehen, ich war ja schon an dem Mann vorbei, und er ist praktisch in mich reingefahren.
Was meint ihr wie wird es alles entschieden?
Der Anhänger von dem Unfallgegner hat natürlich keinen Schaden getragen, die Geschwindigkeiten von beiden waren auch minimal.
Für eure Hilfe und Ratschläge bin ich im Vorraus dankbar!
Beste Antwort im Thema
Du hast nicht aufgepasst beim Rückwärtsfahren, und der andere auch nicht.
Daher wird es eben auf 50:50 hinauslaufen.
Also jeder trägt 50% vom Schaden des anderen.
Grundlage ist die StVO §9 Abs.5:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren bist Du und der andere nicht nachgekommen.
17 Antworten
Aus der Sicht Verkehrsrecht Schweiz würde es vermutlich auch ziemlich sicher auf 50:50 rauslaufen. Eventuell auch etwas weniger, weil der andere einen Anhänger hat.
Aber mir hat mal eine Versicherung etwas ganz wichtiges mitgeteilt.
Egal was du machst, selbst wenn du stehst, aber den Rückwärtsgang eingelegt hast und der andere fährt vorwärts in die rein, bist primär du mit dem Rückwärtsgang schuld. Weil eben wer Rückwärts fährt besondere Vorsicht zu walten lassen hat.
Aber ich frage mich folgendes. Du hast geschrieben du hättest gewartet bis der Typ mit dem Anhänger weg sei. Warum ist er denn jetzt plötzlich wieder da?
Und so schnell scheint er ja nicht gefahren zu sein, also warum hast du ihn nicht gesehen? Das Teil ist ja sicher 10 Meter lang, das kann man doch nicht übersehen, er dich hingegen schon.
Wenn ich das richtig sehe ist der Schaden durch die Breite des Anhängers passiert. Also nicht das du so schnell gefahren wärst und daher die ganze Seite etwas abbekommen hat. Somit hättest du zumindest einen Pluspunkt, aber dann wieder die Frage, wie kann man dabei den Anhängerzug übersehen??
Hi,
Wenn das ne Tankstelle war, dürfte das doch auf Video festgehalten sein.
Schon mal daran gedacht sich bei der Tanke das Video geben zu lassen (bzw. zumindest mal nachfragen daß das nicht gelöscht wird)?
Auch wenn beide rückwärts gefahren sind, verorte ich die (Haupt)schuld beim Anhängerfahrer (der TE hatte ja freie fahrt). Hängt natürlich etwas davon ab wie weit der schon "aus dem Weg" war.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Das klären eh die Versicherungen unter sich.
Sicher nicht. Jede Versicherung wird ihren Schaden nach eigenem Gusto regulieren. Da der Anhänger nicht beschädigt wurde ist hier sowieso nur eine Versicherung, die des Zugfahrzeugs vom Anhänger involviert.