Rückwärts gefahren und Scheibe zertrümmert ...

Hallo zusammen,

meine werte Frau Mama hat sich beim rückwärts fahren die Heckscheibe zertrümmert, fuhr halt irgendwo gegen ^^

Meine Frage, trägt solch ein selbstverschuldeter Glasschaden auch die Teilkasko, oder ist das eine Sache für die Vollkasko?

Ich denke hier greift die Teilkasko?
Und Teilkaskoschäden haben keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklassen?

Wäre über fundierte Aussagen sehr dankbar.
Anke

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Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren 😉

Nicht wenn der Wischermotor bzw. die Welle ausgebaut, und mit einem Blindstopfen versehen wird.

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Zitat:

Original geschrieben von steini111


Oder bist du jetzt der Meinung das ich geschrieben habe das es 2 Außenspiegel auf der rechten Seite braucht.....

Ja, so hab ich das interpretiert. Kam mir aber auch schon komisch vor 😕

Jetzt trennt sich halt die Spreu vom Weizen... ähhh, die Jugend vom Alter. Früher, also zu meinen Anfängerzeiten gab es exakt einen Außenspiegel am normalen Auto - und der war links. Wenn ein Auto nun einen zweiten Außenspiegel hatte, war das automatisch der Rechte.

Für viele meiner Altersgenossen ist der 2. Außenspiegel also der Rechte, jüngere Menschen nennen den "rechter Außenspiegel". 😁

Wir hatten das Thema neulich, meine 28jährige Tochter konnte mit dem Begriff "2. Außenspiegel absolut nichts anfangen.

Zurück zum Thema - ich glaube schon, daß es unter der Scheibe einen Metallrahmen geben wird und ich glaube weiterhin, daß nur der Wischer(arm) beschädigt ist. TK (+ Wischer(arm) selbst bezahlen) sollte der richtige Weg sein.

Zitat:

Original geschrieben von tomold



Zurück zum Thema - ich glaube schon, daß es unter der Scheibe einen Metallrahmen geben wird ....

Schau Dir mal hier die Bilder an.

Da gibt es keinen Rahmen, Scharniere und Haubenhalter sind aufgesetzt.

Beim Schloss kann man es nicht so erkennen.

Aber es geht so ein Kabelkanal von links oben bis zum Wischermotor und Schloss, wäre bei einem Hilfsrahmen nicht nötig.

Auf dem untersten Bild gut zu erkennen.

www.google.de/imgres

Zitat:

Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren 😉

Müssen sie nicht.

Egal, ob sich 2 Aussenspiegel am Fahrzeug befinden oder nicht.

Es gibt auch heute noch Fahrzeuge, die weder über einen rechten Spiegel noch über einen Heckscheibenwischer verfügen..

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren 😉

Müssen sie nicht.
Egal, ob sich 2 Aussenspiegel am Fahrzeug befinden oder nicht.
Es gibt auch heute noch Fahrzeuge, die weder über einen rechten Spiegel noch über einen Heckscheibenwischer verfügen..

Dann hängt das aber idR vom Baujahr des Fahrzeugs ab, welche Bestimmungen dafür gelten. Da es ja nicht mehr so häufig ist, dass so viele alte Fahrzeuge rumfahren, übernimmt man schnell die Ansicht, dass die für heute geltenden Regelungen auf alle Fahrzeuge zutreffen.

Wenn zur Zeit der Zulassung des Fahrzeugs andere Reglungen zutrafen, geltend die heute halt auch noch. Aber zu neuen Fahrzeugen ist das halt verpflichtend, was heute Maßstab und Stand der Reglungen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Müssen sie nicht.
Egal, ob sich 2 Aussenspiegel am Fahrzeug befinden oder nicht.
Es gibt auch heute noch Fahrzeuge, die weder über einen rechten Spiegel noch über einen Heckscheibenwischer verfügen..
Dann hängt das aber idR vom Baujahr des Fahrzeugs ab, welche Bestimmungen dafür gelten. ...

Ein zweiter Außenspiegel ist nur dann Pflich, wenn kein Innenspiegel vorhanden, oder die Heckscheibe nicht durchsichtig bzw. nicht vorhanden ist.

Stufenhecklimos haben übrigens auch keinen Heckwischer.

Der Innenspiegel ist Pflicht, wenn die Durchsicht nach hinten nicht durch eine scheibenfreie Trennwand oder durch durchgehend verblechtes Heck behindert ist.
Wenn Insassen den Blick nach hinten versperren, oder die Sicht anderweitig zB. durch Kartons, Palmen, und Möbel behindert ist, ist der rechte Aussenspiegel Pflicht.
Richtig, Stufenheckfahrzeuge haben keinen Wischer am Heck.
Busse und Transporter haben idR auch keinen, da der Wischer, die Wischerpaare oft mit Aufpreis versehen sind..
Es interessiert auch niemanden, ob die Heckscheibenheizung funktioniert oder nicht, von daher ist ein funktionierender Wischer an einer von innen besachlagenen Scheibe, überflüssig wie ein Kropf.

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