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Rückwärts Einparken bei Radweg

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 13:59

Hallo,

hab eine weniger spezielle Frage, zu der ich über google nicht das Richtige finde.

Wie parkt man bei einer zweispurigen Fahrbahn rückwärts in einen Parkstreifen ein, wenn zwischen rechter Fahrbahn und Parkstreifen ein Radweg ist?

An der Strasse an der ich immer wieder Ärger habe kommt pausenlos beides von hinten, Fahrräder und Autos. Man ist also gezwungen, ein paar Sekunden zu warten bis sich eine Lücke ergibt, also nichts von hinten kommt. Irgendwo muss man zum Einparken anhalten, entweder etwas seitlich, also auf dem Radweg (sodass noch zwei nebeneinanderfahrende Autos vorbeikommen), oder direkt auf der rechten Fahrbahn.

Als ich auf dem Radweg anhielt, um rückwärts einzuparken, näherten sich Fahrräder und mussten an mir vorbeifahren. Das wurde von einer Radfahrerin mit Mittelfinger quittiert.

Wenn ich auf der rechten Fahrbahn anhalte, um rückwärts einzuparken, müssen Autos hinter mir anhalten bis für sie die linke Spur frei ist. Dafür hat mir gestern eine Frau aus ihrem Auto 'du dummes Arschloch' zugerufen.

Und noch eine kleine Zusatzfrage: Wenn man nicht für mehr als 3 Minuten halten darf, aber sich auch nach 3 Minuten noch keine Lücke zum Einparken ergeben hat, muss man dann weiterfahren, obwohl ein Parkplatz frei ist?

Beste Antwort im Thema

Nein, korrekt ist es, auf der Fahrbahn zu warten, bis du den Radweg gefahrlos überqueren kannst.

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Ganz vorsichtig! Der Radweg ist kein Halteplatz für Autos. Und für dich ist das verkehrsbedingtes Halten, da sind die (gefühlten) 3 Min. uninteressant.

Auch wenn das nicht direkt deine Frage beantwortet: So eine Situation ist letztendlich eine krasse Fehlplanung, welche für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigend ist. Autofahrer können nicht gefahrlos einparken, Radfahrer müssen ständig mit der Gefahr leben, dass ein parkender Autofahrer unvermittelt die Autotür öffnet oder müssen ausweichen, da gerade jemand einparkt/ausparkt oder in zweiter Reihe steht.

Im Idealfall ist die Parklücke so groß, dass man erstmal vorwärts einfahren und dann gefahrlos korrigieren kann. Aber in einem Gebiet mit großem Parkdruck wird das wohl selten der Fall sein.

Handelt es sich um einen Radweg (mit oder ohne Benutzungspflicht) oder einen Schutzstreifen?

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 14:47

Es handelt sich um einen Radweg, der direkt auf der Fahrbahn liegt (kein Bordstein o.ä.) und mit einem weißen Markierungsstreifen verzeichnet ist. Daneben liegen aber zwei vollwertige Fahrbahnen, d.h. der Radweg teilt sich nichts mit der rechten Fahrbahn (was ich auch schon auf Fotos gesehen habe aber nicht in freier Wildbahn). Der Radweg muss benutzt werden. Eine andere Möglichkeit gibt's hier für Radfahrer nicht.

am 5. Mai 2017 um 14:50

Frühzeitig blinken, langsam der Parklücke annähern, rechtzeitig bremsen und für Stinkefinger und Schimpfworte ordentlich bedanken, alternativ und vielleicht die bessere Wahl: gar nicht darauf reagieren

Du machst schon alles richtig, meine ich... ohne es genau zu wissen.

Ich würde recht weit rechts auf der Fahrradspur warten, denn letztlich müssen auch Radfahrer warten, wenn die Verkehrslage es erfordert. Was man natürlich nicht macht, ist den Radfahrer erst zu überholen und dann vor ihm eine Vollbremsung hinzulegen. Dann fahr eben die 50 m bis zur Lücke rechts blinkend hinter dem Radfahrer.

Kann sein, dass du - wenn du länger als 3 Minuten wartest - die Lücken nicht richtig erkennst und nicht der Einparkprofi bist, aber mit etwas Übung wird das schon. Nur nicht beirren lassen.

Bin ich froh, dass ich wieder auf dem Land wohne. Die Leute benehmen sich zwar genauso, nur die Parklücken sind hier gekennzeichnet (eigene Parkstreifen) und allesamt 5,5 bis 6 m lang und überhaupt ist der Verkehr nicht so dicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man jemanden "behindert", ist also geringer.

Korrekt ist es wohl, auf der Fahrbahn neben dem Radweg zu warten bis der frei ist, dann auf den Radweg zu fahren und einzuparken.

 

Realistisch ist es, das man sich vorher beim Fahren eine freie Stelle sucht, dann kurz auf dem Radweg hält und Rückwärts einparkt.

 

Dürfte eigentlich überall klappen, außer Münster ;)

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 15:07

Vorher hab ich auch auf dem Land gewohnt. Wesentlich schöner!

Also sehe ich das jetzt so, dass ich zum Einparken auf dem Radweg halten darf. Auf der rechten Spur zu halten, um bei einer Lücke im Verkehr den Radweg zu überqueren, wäre auch möglich. Allerdings habe ich das Gefühl, dass das an dieser Strasse tendenziell noch gefährlicher ist.

Insgesamt muss man hier sagen, dass das tatsächlich für alle Beteiligten scheiße ist.

Nein, korrekt ist es, auf der Fahrbahn zu warten, bis du den Radweg gefahrlos überqueren kannst.

Wenn der Angebotsstreifen für Radfahrer mit einer unterbrochenen Linie gekennzeichnet und "abgetrennt" ist, dann darfst Du ihn befahren und verkehrsbedingt auch darauf halten wenn Du in Fahrtrichtung keinen Radfahrer dabei überfährst. Auch Radfahrer müssen auf die Verkehrssituation eingehen. So sie von hinten ankommen, dann sollten sie Dich auch dort als Hindernis erkennen können. Wenn es über eine durchgezogene Linie geht, hätte ich Zweifel daran, ob man die überhaupt überfahren dürfte. Vielleicht werfe ich mal einen Blick in die StVO. "Früher" war das mal verboten. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2017 um 21:05:52 Uhr:

[...] Wenn es über eine durchgezogene Linie geht, hätte ich Zweifel daran, ob man die überhaupt überfahren dürfte. Vielleicht werfe ich mal einen Blick in die StVO. "Früher" war das mal verboten. ;)

Zum Einparken und Erreichen von Grundstücken ist es gestattet.

Stimmt. :)

Dann darf man auch bei durchgezogener Linie ohne weiteres rückwärts einparken und ggf. verkehrsbedingt drauf halten.

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 11:56

Hier gibt's anscheinend unterschiedliche Ansichten. Zumindest sieht's PeterBH anders. Wer hat nu Recht? Müsste ja eigentlich genau geregelt sein!

Zitat:

@FindiB schrieb am 8. Mai 2017 um 13:56:56 Uhr:

Hier gibt's anscheinend unterschiedliche Ansichten. Zumindest sieht's PeterBH anders. Wer hat nu Recht? Müsste ja eigentlich genau geregelt sein!

PeterBH hat es auf den Punkt gebracht, die letzte unrichtige Vermutung von Paule hat nur niemand richtig gestellt. Auf dem Radweg darf nicht gehalten werden.

Wenn dies zum Erreichen der Parktasche nötig ist und man grad nicht in den Fließverkehr beim Einparken einschwenken kann, dann ist es verkehrsbedingt nunmal nicht anders möglich. Wie Mischkolino richtig anmerkte, dürfen diese Linien für diesen Zweck überfahren werden.

Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, weshalb Radfahrer in diesem Punkt anders zu behandeln wären als andere VT? Wenn ja, welcher ist es?

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