Rücktritt von derAutokaufzusage per Mail möglich
Ich wollte meinen Polo verkaufen über mobilde.de.
Es wurde mir heute ein Angebot unterbreitet von 4200,-€ und ich habe das Angebot angenommen und per Mail bestätigt. Alles über mobile.de. Der Käufer möchte am Montag vorbeikommen.
Nun möchte ich , der Verkäufer, zurücktreten. Ist das möglich. Ich habe keinen Kaufvertrag ausgefüllt sondern nur dem Käufer bestätigt, dass ich den Polo für 4200,- an ihn verkaufe.
Ist das jetzt bindend wie ein Kaufvertrag? Meine Mail habe ich dem Interessenten vor 5 Stunden geschrieben. Habe ich ein 14tägiges Rückgaberecht???
Hat jemand da Erfahrung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 19. März 2019 um 20:44:54 Uhr:
zuerst mal:
Was redest Du von 14 Tägigem Rücktrittsrecht?
Das hat NUR der Käufer. Und auch nur bei Fernabsatz. Wenn er bei Dir auf dem Hof steht ist das kein Fernabsatz.
Also das Thema vergiß mal.
Du hast Ihm ein verbindliiches Angebot gemacht. daran bist Du zwar erstmal gebunden aber ein Kaufvertrag ist noch nicht zustande gekommen. Er hat auf eine Anzeige geantwortet Du hast Ihm erstmal zugesagt das er das Auto zu dem Preis haben kann. Mehr nicht.
Ruf oder schreib den potenziellen Käufer an und sag ihm, das Du es Dir anders überlegt hast.
So einfach ist das.
wenn er sich stur stellt, kannst Du immer noch ein Lösung finden. Du bist ja schließlich kein professioneller Händler sondern Privatmann.
Du bist hier auf dem falschen Dampfer!
- der Käufer hat ein Angebot gemacht und der TE hat das Angebot angenommen
- folglich liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen und somit ein Kaufvertrag vor
- es macht in dieser Frage auch keinen Unterschied ob er gewerblich oder privat handelt, ein Rücktrittsrecht gibt in beiden Fällen nicht
24 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. März 2019 um 03:32:09 Uhr:
Der/die TE hat den Polo inseriert. Der Käufer hat darauf den verlangten Kaufpreis geboten. Der/die TE hat dieses Angebot angenommen. Der Kaufvertrag ist damit bereits geschlossen. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Der Gewährleistungsausschluss wurde nicht vereinbart.
Wow das hätte ich in dieser Konsequenz nicht erwartet. Danke für die Aufklärung.
Das würde also im Gegenzug hypothetisch auch bedeuten:
Käufer kommt an, Auto ist rundherum zerkratzt, hat einen Motorschaden und der Fußraum ist durchgerostet. Keinen Hinweis dazu in der Fahrzeugbeschreibung der Anzeige und die Fotos sind so geschickt gemacht gewesen das man diese Stellen nicht sieht. Der Käufer wäre trotzdem verpflichtet das Auto zum vollen Preis zu kaufen wenn er vor Ort ist?
Der Käufer könnte u.a. die Beseitigung der Mängel verlangen oder den Vertrag anfechten und Schadenersatz geltend machen. Die "Profis" verlangen erhebliche Preisnachlässe und drohen mit Strafanzeige wegen Betruges und unerfahrene Menschen fallen leider auf diese Masche rein.
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 20. März 2019 um 06:57:43 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. März 2019 um 03:32:09 Uhr:
Der/die TE hat den Polo inseriert. Der Käufer hat darauf den verlangten Kaufpreis geboten. Der/die TE hat dieses Angebot angenommen. Der Kaufvertrag ist damit bereits geschlossen. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Der Gewährleistungsausschluss wurde nicht vereinbart.Wow das hätte ich in dieser Konsequenz nicht erwartet. Danke für die Aufklärung.
Das würde also im Gegenzug hypothetisch auch bedeuten:
Käufer kommt an, Auto ist rundherum zerkratzt, hat einen Motorschaden und der Fußraum ist durchgerostet. Keinen Hinweis dazu in der Fahrzeugbeschreibung der Anzeige und die Fotos sind so geschickt gemacht gewesen das man diese Stellen nicht sieht. Der Käufer wäre trotzdem verpflichtet das Auto zum vollen Preis zu kaufen wenn er vor Ort ist?
Im Grunde genommen ja. Der Käufer hätte das Fahrzeug vor der Angebotsabgabe begutachten können und auch müssen.
ABER: der Kaufvertrag könnte evtl angefochten werden, wenn die Anzeige so gestaltet war, dass das Fahrzeug zumindest fahrtüchtig erscheint und der Preis dem marktüblichen für ein fahrtüchtiges Fahrzeug entspricht.
Die Forderung, dass der VK den Mangel kennen muss, gilt nur bei Gewährleistungsausschluss. Ansonsten Zustimmung
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Warum willst du überhaupt zurücktreten?
Das ist mir nicht ganz klar.
M.W gibt es Möglichkeiten "legal" zurückzutreten, z.B. bei Irrtum oder wenn der Kaufgegenstand nicht mehr in dem Zustand wie bei Vertragsabschluss ist.
Irrtum? Wie "ich wusste nicht, dass ein anderer Käufer 500,- € mehr bezahlen würde"?
Und die zweite (bei eBay übliche) Alternative ist auch so optimal. Kann leicht Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Zitat:
@tialulu schrieb am 19. März 2019 um 20:09:02 Uhr:
Ich wollte meinen Polo verkaufen über mobilde.de.
Es wurde mir heute ein Angebot unterbreitet von 4200,-€ und ich habe das Angebot angenommen und per Mail bestätigt. ... Der Käufer möchte am Montag vorbeikommen.
... Ich habe keinen Kaufvertrag ausgefüllt sondern nur dem Käufer bestätigt, dass ich den Polo für 4200,- an ihn verkaufe.
Ist das jetzt bindend wie ein Kaufvertrag? ...
Ob Du damit einen Kaufvertrag abgeschlossen hast ... oder ob Du ihm "nur" zugesagt hast, dass Du das Auto für ihn bis Montag reservierst und er es dann - wenn er den von Dir vorbereiteten Kaufvertrag unterschreibt - für 4,2 k€ kaufen kann ...
... dürfte auf die GENAUE Formulierung Deines Mails ankommen!!!
(letzteres ließe Dir die Option, ein wenig abschreckendes "Kleingedruckes" in den Vertrag reinzuschreiben 😉 )
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2019 um 13:59:02 Uhr:
Irrtum? Wie "ich wusste nicht, dass ein anderer Käufer 500,- € mehr bezahlen würde"?Und die zweite (bei eBay übliche) Alternative ist auch so optimal. Kann leicht Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Und genau deshalb die Frage nach dem warum.
@tialulu
Wie ging die Geschichte weiter/aus?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. September 2019 um 15:21:48 Uhr:
@tialulu
Wie ging die Geschichte weiter/aus?
werden wir wohl nicht mehr erfahren.