Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangel...

Volvo S60 1 (R)

Hier mal ein aktuelles Urteil. Ich habe verschiedentlich gelesen, dass sich hier Leute wegen Navi oder sonst irgendwas von ihrem Elch trennen wollen. Vielleicht kann es ja jemand gebrauchen (betr. Gebrauchtfahrzeug):

OLG Brandenburg - LG Potsdam
23.9.2005
4 U 45/05

Die Klägerin verlangt von der Beklagten wegen der Mangelhaftigkeit der Klimaanlage die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Wohnmobil

1. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass der Mangel an der Klimaanlage des Fahrzeugs eine mehr als nur unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist.

2. Für technische Mängel eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kommt es bei der Bewertung der Erheblichkeit eines Mangels maßgeblich darauf an, mit welchem Kostenaufwand sich der Mangel voraussichtlich beseitigen lässt. Überdies ist im Bereich des Kfz-Handels für Beschaffenheitsmängel anerkannt, dass Mängel unerheblich sein können, wenn sie innerhalb kurzer Zeit von selbst verschwinden oder ohne besonderen Aufwand vom Käufer selbst behoben werden können. In der Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenhandel wird vertreten, dass bei einem Kostenaufwand der Mängelbeseitigung von bis zu 5 % des Kaufpreises ein Rücktrittsrecht wegen fehlender Erheblichkeit nicht bestehe.

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Henrik-Schmidt


Henrik, mit Lehrerin als OHL 😁

Ist komischerweise eine häufige Kombination (sagt das was über Juristen aus?). Ich kenne bestimmt 5 oder 6 Kollegen, die mit einer Lehrerin zusammen / verh. sind. Ich habe mich für Physiotherapeutin / Osteopathin entschieden, da hat man mehr von 😉

Jetzt driftet es natürlich arg ab aber das Thema ist ja eigentlich von Frank mit meiner Zustimmung geschlossen worden.

D5Män könnte ja mal einen richterlichen Hinweis geben, wie die Kammer die Rechtslage nach der unverbindlichen Vorberatung bei aktuellem Stand sieht. Ich tippe auf einen 50:50 Vergleich, Kostenaufhebung. 🙂

Schalten Sie ein: Richter Barbara D5MÄN, Elche vor Gericht, SAT1 15.00 Uhr... echte Fälle, echte Elche...

Zitat:

Original geschrieben von Henrik-Schmidt


Da könnte man ja jetzt sagen: Schwein gehabt, ...aber
[zurückrudermodus ein] es ist zumindest ein einsichtiges Völkchen [zurückrudermodus aus]

Henrik, mit Lehrerin als OHL 😁

Kai, mit Lehrerin als OHL! 😁

Zitat:

Original geschrieben von ESTATEDEUS


Kai, mit Lehrerin als OHL! 😁

nur mal so:

Marc, mit Lehrerin als OHL 🙂

@Kai:
By the way: Du mußt mal so langsam wieder Deine Signatur anpassen, wir schreiben den 12.01., also praktisch "Mitte Januar" 😁 😁 😁

Gruß Frank, der jetzt noch gut lachen hat...

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Zitat:

Original geschrieben von frank9-5


@Kai:
By the way: Du mußt mal so langsam wieder Deine Signatur anpassen, wir schreiben den 12.01., also praktisch "Mitte Januar" 😁 😁 😁

Gruß Frank, der jetzt noch gut lachen hat...

😁

Na dann schaue mal hier!

http://www.motor-talk.de/t931219/f172/s/thread.html

Ups, was war das denn, hab ich Haluzinationen oder war vor meinem Post von soeben Deine Signatur noch anders ???

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5


Ups, was war das denn, hab ich Haluzinationen oder war vor meinem Post von soeben Deine Signatur noch anders ???

😁 😁 😁

Hmm, dürfte ich Eure rechtliche Kompetenz auf zwei ganz allgemeine Fragen (ab-)lenken, die sich zufällig in der Diskussion zum Volvo-Wiki ergeben haben? http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

TobiV70, unauffällig pfeifend

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