Rücktritt Gebrauchtwagenverkauf

Hallo zusammen,

ich habe meinen Fahrzeug verkauft. Das Problem war das ich ihn schon Anfang des Jahres verkaufen wollte, dann hat sich eine Leistungsminderung gezeigt und wir haben das Auto beim Händler für 1900€ richten lassen (KAT war defekt). Allerdings war das Problem nicht gelöst und das Auto hatte laut Werkstatt einen erhöhten Ölverbrauch. Da wir keine Lust hatten noch mehr Geld in das Auto zu stecken haben wir es mit einem niedrigeren Preis zum Verkauf angesetzt.

Das Auto wurde kaum mehr gefahren, meistens nur Probefahrten, Öl habe ich keins mehr nachgefüllt. Heute hat das Auto jemand gekauft, wir haben viel über den Öl Verbrauch gesprochen und da ich Laie bin konnte ich ganz ehrlich auch nicht mehr dazu sagen als was auf der Rechnung von der Vertragswerkstatt steht "KAT Schaden ist folgeschaden von erhöhtem Öl verbrauch". Er hat die Rechnung als Kopie bekommen und auch mit der Werkstatt gesprochen, das es bis hin zum Austauschmotor gehen kann wurde ihm von dem Meister der Werkstatt gesagt.

Im Kaufvertrag wurde natürlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und bei Sondervereinbarung eingetragen, dass das Auto mit dem Mangel erhöhter Ölverbrauch (siehe Rechnung von Autohaus xxxx) verkauft wird.

Der Käufer ist dann heim gefahren (ca. 30km) und ruft dann direkt an und sagt das Öl ist so schnell leer gegangen, so schlimm habe ich das jetzt nicht angegeben und bla bla bla. Habe ihm freundlich gesagt das wir kein Öl mehr nach geleert haben und auch einige Leute zur Probefahrt da waren und dort das Auto natürlich auch bewegt wurde, demnach kann es sein das in Verbindung mit dem Mangel das Öl wieder Richtung minimal geht. Er hat nur gesagt er meldet das Auto erstmal noch nicht an und er schaut nochmal.

Wir möchten natürlich vom Kaufvertrag nicht zurücktreten und ich möchte auch nicht nochmal das Auto überall einstellen usw. mit diesem Mangel verkauft es sich ja auch nicht so leicht.

Kann er zurücktreten, normalerweise haben wir uns doch gut abgesichert oder?

MFG

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Da gibst du schon an, dass das Auto Öl frisst und dem Käufer fällt nicht vor Fahrtantritt an, den Stand auf das Maximum aufzufüllen?

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Zitat:

@KadettilacKS schrieb am 15. Juni 2015 um 20:56:37 Uhr:



Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 20:14:44 Uhr:


Was für ein Blödsinn, solchen Quatsch zu erzählen, oder hast du Ahnung, um was für ein KFZ es sich handelt?
Bekannte Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt, der Käufer hat es mit seiner Unterschrift akzeptiert, was will er jetzt noch? 5l Öl? 😁

Wird ja kaum ein Neuwagen gewesen sein, du Schlauberger....

Genau, ist kein Neuwagen mehr, kann man verschrotten, du Held, bekommst du deine Autos von Dadi gesponsort?

Nein war kein Neuwagen mehr, aber dennoch ob z.B. 7.000€ bekommen oder 5.000€ ist schon ein unterschied., wir haben eh schon genug verlust mit der Karre gemacht.

Also im Vertrag steht das derVerkäufer das Auto umgehend ummelden muss. Er hat noch bei der Geldübergabe gesagt, sie machen es gleich morgen. Erst bei dem späteren telefonat hat er gesagt er macht es erstmal noch nicht.

Wo kann ich nachfragen ob das Auto schon abgemeldet wurde? Versicherung oder Zulassungstelle? Sollte es bis ende der Woche passiert sein muss ich andere Schritte einleiten.

Danke nochmal!

Zitat:

@MastaChief schrieb am 16. Juni 2015 um 01:11:33 Uhr:


Wo kann ich nachfragen ob das Auto schon abgemeldet wurde? Versicherung oder Zulassungstelle?

Zulassungsstelle.

kann Dir aber egal sein. Sämtliche Pflichten am Fahrzeug gingen auf den Käufer über. Wenn dieser auffindbar ist (und so scheint es), ist es Sache der Zulassungsstelle und der Versicherung, sich weiter darum zu kümmern.

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Ich glaube die Ummeldung muß innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Umso besser, daß es im Vertrag festgehalten wurde. Gewährleistung müßt ihr zudem nicht leisten.

Zitat:

@MastaChief schrieb am 15. Juni 2015 um 19:21:51 Uhr:


Super danke habe ich direkt gemacht.

MFG

Mach dir kein STress alles richtig gemacht.

Als Privater bist sowieso raus aus Gewährlesitung wenn du sie ausgeschlossen hast.

Selbst wir als Händler sind raus aus der Sache bzw es ist kein Sachmangel wenn es im Kaufvertrag drinstand bzwfolgeschäden danach herausfolgen können. z.b: getriebe macht Geräusche bei Schalten, Käufer fährt 500km bekommt Getriebeschaden. Das Gericht wird sagen soweit es im Kaufvertrag mit Getriebegeräuschen verkauft wurde das es eine FOlgeschädigung sein kann.

Zitat:

@MastaChief schrieb am 16. Juni 2015 um 01:11:33 Uhr:


Nein war kein Neuwagen mehr, aber dennoch ob z.B. 7.000€ bekommen oder 5.000€ ist schon ein unterschied., wir haben eh schon genug verlust mit der Karre gemacht.

Ich fände es irgendwie hilfreicher, wenn man bei solchen Themen Fahrzeugtyp, Baujahr und Verkaufspreis mit angeben würde.

Das hilft unheimlich, sich ein besseres Bild davon zu machen und den Fall objektiv zu beurteilen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Juni 2015 um 15:17:13 Uhr:


kann Dir aber egal sein. Sämtliche Pflichten am Fahrzeug gingen auf den Käufer über. Wenn dieser auffindbar ist (und so scheint es), ist es Sache der Zulassungsstelle und der Versicherung, sich weiter darum zu kümmern.

Nein, ist es nicht. Zumindest bei der Versicherung bist Du als ehemaliger Besitzer erstmal in der Pflicht.

Irgendwie scheint mir hier stellenweise gefährliches Halbwissen zu kursieren.

Mehr dazu im Parallelthread hier:

http://www.motor-talk.de/.../...elange-noch-fahren-damit-t5359920.html

Zitat:

Ich fände es irgendwie hilfreicher, wenn man bei solchen Themen Fahrzeugtyp, Baujahr und Verkaufspreis mit angeben würde.

Das hilft unheimlich, sich ein besseres Bild davon zu machen und den Fall objektiv zu beurteilen.

Wozu braucht es hier diese Daten? Der Verkäufer hat ein Angebot mit klarer Ansage zum Ölverbrauch gemacht. Der Käufer hat das Angebot mit diesem Wissen angenommen, daher ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, in diesem sollte normalerweise auch das Rückgaberecht dokumentiert sein (was wohl auch gemacht wurde). Viel interessanter wäre hier zu wissen, wie der genaue Wortlaut zum Ölverbrauch im Vertrag ist, da kann es im Zweifel vor Gericht auf jedes Wort ankommen. "relativ hoher Ölverbrauch" ist was anderes als "Ölverbrauch mehr als 0,5 Liter auf 100 km".

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