Rückstufungsschaden

Hallo zusammen,

da ich mein Mopped privat verkaufen möchte, habe ich mit dem Thema Rückstufungsschaden auseinandergesetzt. Daß man sich eine Entschädigung diesbzgl. vorbehalten sollte, ist klar, aber ich konnte keinerlei Informationen finden, wie die Entschädigung denn berechnet wird?
Im Gegensatz zu einem potentiellen Schaden an meinem Fahrzeug, der pauschal abgegolten werden kann, "schleppe" ich die Rückstufung in der Versicherung ja solange mit mir mit, bis ich die höchste SF-Klasse erreiche, was u.U. niemals passiert.

Weiß jmd. wie hier die Bemessung funktioniert?

VG

Stephan

20 Antworten

Tag,

habe es zwischenzeitlich auch verstanden...😉

Aalso folgendes:

Deine Versicherung wird keinen Ärger machen wg. der Probefahrten. Du kannst das im Zweifel ja auch Nachweisen usw.
So ziemlich jeder VR hat in seinen AKB den Passus eh drinn..mir fällt keiner ein bei dem es anders wäre...und wenn doch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das so etwas sanktioniert werden würde.

zur Rückstufung:

Ist eigentlich ganz einfach. Es wird einfach geschaut wie viel Unterschied es ausmacht bis zum Tag X(Tag der höchsten Einstufung).

BSP: Du hast SF 25 -30% Prämie 100 €(Höchster SFR)

durch Schaden in SF18- 35% Prämie 110€

-> Nach 3 Jahre wieder in SF 21- 30% Prämie 100€

Dein Schaden 3 X 10€ -> 30 € Schadenersatz.
(reines Rechenbeispiel 😁 )

Allersings zahlt das weder deine(Forderungsausfall-> Regelfall mit Begrenzug auf Schäden von 2.500€ - z.b 2. Mio)
noch durch die PHV des Probefahrers(Benzinklausel).

Grüßle

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Tag,

habe es zwischenzeitlich auch verstanden...😉

Aalso folgendes:

Deine Versicherung wird keinen Ärger machen wg. der Probefahrten. Du kannst das im Zweifel ja auch Nachweisen usw.
So ziemlich jeder VR hat in seinen AKB den Passus eh drinn..mir fällt keiner ein bei dem es anders wäre...und wenn doch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das so etwas sanktioniert werden würde.

Sehe ich genauso.

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx



zur Rückstufung:

Ist eigentlich ganz einfach. Es wird einfach geschaut wie viel Unterschied es ausmacht bis zum Tag X(Tag der höchsten Einstufung).

BSP: Du hast SF 25 -30% Prämie 100 €(Höchster SFR)

durch Schaden in SF18- 35% Prämie 110€

-> Nach 3 Jahre wieder in SF 21- 30% Prämie 100€

Dein Schaden 3 X 10€ -> 30 € Schadenersatz.
(reines Rechenbeispiel 😁 )

In dem Fall ist es natürlich leicht zu rechnen. Wobei sich mir die Frage stellt, ob ich bei SF 21 schon wieder ausgeglichen bin. Wenn ich dann einen Bums baue, rutsche ich ja viel höher als ich ohne den anderen Unfall gerutscht wäre.

Aber was ist, wenn ich z.B. in SF 4 bin -> Unfall -> SF 1 -> 3 Jahre ohne -> SF 4 -> Eigenunfall -> SF 1, usw.

Während ich ohne den "Fremdunfall" zwischen SF 7 und 4 pendeln würde, pendele ich so zeitlebens 3 SF-Klassen höher.

Insofern ist es nicht so leicht zu rechnen, wie ein Schaden am eigenen Kfz, der pauschal abgegolten ist...

Bist Du Dir denn sicher, daß Dein Rechenbeispiel so gehandhabt wird, oder ist das reine Vermutung?

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Allersings zahlt das weder deine(Forderungsausfall-> Regelfall mit Begrenzug auf Schäden von 2.500€ - z.b 2. Mio)
noch durch die PHV des Probefahrers(Benzinklausel).
Grüßle

Im Fall von 30 € würde mich der Forderungsausfall auch nicht umbringen, unabhängig davon, daß man die wohl recht leicht kriegen würde. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Allersings zahlt das weder deine(Forderungsausfall-> Regelfall mit Begrenzug auf Schäden von 2.500€ - z.b 2. Mio)
noch durch die PHV des Probefahrers(Benzinklausel).

Die PHV von stephanbde19 zahlt in keinem Fall, da sich die Forderungsausfallversicherung (neben der Eingrenzung auf Schäden

ab 2500 EUR

und eine erfolglos erfolgte Zwangsvollstreckung) nur auf Schäden bezieht, die in den

Deckungsumfang seiner PHV-Bedingungen

fallen.

Und hier greift dann ebenfalls die Benzinklausel...

Zitat:

Original geschrieben von stephanbde19



Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Tag,

habe es zwischenzeitlich auch verstanden...😉

Aalso folgendes:

Deine Versicherung wird keinen Ärger machen wg. der Probefahrten. Du kannst das im Zweifel ja auch Nachweisen usw.
So ziemlich jeder VR hat in seinen AKB den Passus eh drinn..mir fällt keiner ein bei dem es anders wäre...und wenn doch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das so etwas sanktioniert werden würde.

Sehe ich genauso.

Zitat:

Original geschrieben von stephanbde19



Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx



zur Rückstufung:

Ist eigentlich ganz einfach. Es wird einfach geschaut wie viel Unterschied es ausmacht bis zum Tag X(Tag der höchsten Einstufung).

BSP: Du hast SF 25 -30% Prämie 100 €(Höchster SFR)

durch Schaden in SF18- 35% Prämie 110€

-> Nach 3 Jahre wieder in SF 21- 30% Prämie 100€

Dein Schaden 3 X 10€ -> 30 € Schadenersatz.
(reines Rechenbeispiel 😁 )

In dem Fall ist es natürlich leicht zu rechnen. Wobei sich mir die Frage stellt, ob ich bei SF 21 schon wieder ausgeglichen bin. Wenn ich dann einen Bums baue, rutsche ich ja viel höher als ich ohne den anderen Unfall gerutscht wäre.
Aber was ist, wenn ich z.B. in SF 4 bin -> Unfall -> SF 1 -> 3 Jahre ohne -> SF 4 -> Eigenunfall -> SF 1, usw.
Während ich ohne den "Fremdunfall" zwischen SF 7 und 4 pendeln würde, pendele ich so zeitlebens 3 SF-Klassen höher.

Insofern ist es nicht so leicht zu rechnen, wie ein Schaden am eigenen Kfz, der pauschal abgegolten ist...

Bist Du Dir denn sicher, daß Dein Rechenbeispiel so gehandhabt wird, oder ist das reine Vermutung?

So wird es gemacht. Man kann ja nur den finaziellen Nachteil ausgleichen. Alles andere ist ja eine was wäre wenn...niemand weiß ja ob und wann wieder ein Schaden kommt. Natürlich war mein Beispiel sehr einfach...hatte einfach keine Lust eine wissenschaftliche Abhandlung darüber zu verfassen😉 Im Einzelfall kann sich ja jeder seine AKB anschauen, dort findet man die Rückstufungstabellen sowie die SFR-% Tabellen. Damit kann man dan jede Situation durchrechnen...

In der Praxis ist es beim Krad eh relativ unbedeutend, da man idR sowieso realtiv niedrige Prämien zahlt, und wegen 150 € nen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich meiner ansicht nach nie. Egal ob man ne RS hat oder nicht...

Rückstufung richtet sich nach dem momentanen SFR. Schaden höhe egal.

Privathaftpflicht kommt nicht für Scäden durch Motorfahrfeuge auf. ( Benzinklausel )

Probefahren ist versichert. keine Obligenheitsverletzung wenn nicht angezigt.

Jede Versicherung kann dir sagen was die Rückstufung kostet. Das zieht sich nicht lebenslang, denn irgendwann hast du den höchsten SFR. erreicht.

Rückstufung in allen Gesellschaften gleich. Versicherungen teilen sich das Rabattgrundjahr mit, bei Wechsel. Aus der Differenz ergibt sich dann die
SFR einstufung. z.B. 2008 - 2005 = SF 3

Zitat:

Original geschrieben von habanos


Rückstufung in allen Gesellschaften gleich. 

Mit solchen Aussagen sollte vorsichtig umgegangen werden. Die Rückstufung im Schadenfall ist

nicht

mehr bei allen Gesellschften gleich; diese weichen heute teilweise erheblich voneinander ab.

skysurfer5🙂

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