Rückstufungsschaden

Hallo zusammen,

da ich mein Mopped privat verkaufen möchte, habe ich mit dem Thema Rückstufungsschaden auseinandergesetzt. Daß man sich eine Entschädigung diesbzgl. vorbehalten sollte, ist klar, aber ich konnte keinerlei Informationen finden, wie die Entschädigung denn berechnet wird?
Im Gegensatz zu einem potentiellen Schaden an meinem Fahrzeug, der pauschal abgegolten werden kann, "schleppe" ich die Rückstufung in der Versicherung ja solange mit mir mit, bis ich die höchste SF-Klasse erreiche, was u.U. niemals passiert.

Weiß jmd. wie hier die Bemessung funktioniert?

VG

Stephan

20 Antworten

Tag,

wenn ich dich richtig verstanden habe willst du wissen wie und wann du im Schadenfall hochgestuft wirst..?

Pauschal kann man das nicht beantworten jedes Unternehmen hat da eigen Tabellen. Diese findest du in deinen Vertragsunterlagen. Im Einzelfall kann dir aber nur der Vetreter oder die Gesellschaft selbst ausrechenen. Ebenso kann man pauaschale Aussagen wie xy ist besonders toll oder ähnlich auch nicht treffen. Generell findet eine "Rückstufung/Hochstufung bei jedem Schaden unabhängig von der Höhe statt...

Was das aber mit dem Verkauf deines Moped zu tun hat weiß ich nicht...

Oder hab ich was falsch verstanden?

Jepp, komplett falsch verstanden (vielleicht aber auch blöd formuliert).

Was mir passiert ist klar, ich rutsche z.B. 3 SF-Klassen hoch. Das bedeutet für mich evtl. 0 € Mehrkosten (Rabattretter o.ä.). Ggfs. bedeutet es aber auch, daß ich 100 € pro Jahr mehr bezahle. Das ist aber ja weder ein einmaliger Aufwand, noch ein konstanter Aufwand (im Vergleich zu einer Reparatur). Ich kann mir jetzt schlecht vorstellen, daß der Fahrer mich dann jährlich bis an mein Lebensende um meine Mehrkosten entschädigen muß. Vielmehr denke ich, wird das per Pauschbetrag abgegolten. Aber woran wird dieser bemessen, wie wird er errechnet?

VG

Stephan

fuer mich bleibt die frage unklar ^^
hast du einen haftpflichtschaden wirst du hochgestuft..
sollte ein anderer verkehrsteilnehmer bei deinem fzg. einen schaden verursachen aendert sich bei dir nichts...wer sollte dich also fuer was (ausser dem entstandenen fzg. schaden ) "lebenslang" entschädigen?
bei personenschaeden kann dieses schon anders aussehen.
Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


fuer mich bleibt die frage unklar ^^
hast du einen haftpflichtschaden wirst du hochgestuft..

Richtig, Hochstufung = Kosten = sog. Rückstufungsschaden. Und zum Ersatz dieses Schadens ist der Verursacher gesetzlich verpflichtet.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


sollte ein anderer verkehrsteilnehmer bei deinem fzg. einen schaden verursachen aendert sich bei dir nichts...wer sollte dich also fuer was (ausser dem entstandenen fzg. schaden ) "lebenslang" entschädigen?

Eben der Probefahrer für die erhöhte Versicherungsprämie.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


bei personenschaeden kann dieses schon anders aussehen.
Harry

Nein, das sieht bei Personenschaden gleich aus. Die HP kann man nicht ausklammern (und das ist auch gut so). Also zahlt meine HP für den Fall eines durch den Fahrer verursachten Unfalls die Opfer (egal ob Autos oder Menschen beschädigt wurden) aus.

Die HP holt sich dafür bei mir Geld in Form erhöhter Prämie; was für mich ein Schaden ist. Und diesen schaden muß mir der Fahrer ersetzen. Die Frage ist, in welcher Höhe?

VG

Stephan

nu wirds auch fuer MICH klarer 😉
bei personenschäden zwar auch nicht IMMER unbegrenzt(und selbst das hat eine grenze) ...abba das wäre ja auch hier nicht das thema..
ich BEFUERCHTE dass bei schäden wärend einer probefahrt keine allgemeingueltige richtlinie vorhanden ist.
rechtsberatung darf ja nicht gegeben werden..aber ggf. kennt *hust* jemand 1-2 urteile die auf dem klageweg erstritten wurden.
harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


nu wirds auch fuer MICH klarer 😉

Ich zweifelte schon schwer an mir...;-)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


bei personenschäden zwar auch nicht IMMER unbegrenzt(und selbst das hat eine grenze) ...abba das wäre ja auch hier nicht das thema..

Eben, es wird nie unbegrenzt gezahlt. Aber das ist ja dann immer das Problem des Fahrers, nicht des Halters.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


ich BEFUERCHTE dass bei schäden wärend einer probefahrt keine allgemeingueltige richtlinie vorhanden ist.

Eine Richtlinie gibt es schon, dennoch werde ich mich durch einen Leihvertrag absichern.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


rechtsberatung darf ja nicht gegeben werden..aber ggf. kennt *hust* jemand 1-2 urteile die auf dem klageweg erstritten wurden.
harry

Ich will ja auch keine Rechtsberatung. Aber es muß ja jmd. wissen, woran der Rückstufungsschaden bemessen wird.

VG

Stephan

Hi,

bitte beachte aber, dass die Regelung zwischen Dir und dem der die Probefahrt durchführt rein privater Natur ist. Auf Deutsch, sollte etwas passieren muss erst einmal der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges einspringen und zahlen. Das heißt du wirst hochgestuft. Danach kannst du versuchen über den Privatrechtlichen Weg wieder an dein Geld zu kommen. Somit den Schaden wieder zurück zu kaufen.

Aber ob das dann funktioniert hängt dann von der Liquidität des Fahrers ab...... Eine Privathaftpflichtversicherung hilft da meistens nicht, da dies im Zusammenhang mit Fahrzeugen eine sehr strittige Situation ist und in den meisten Fällen nicht geleistet werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Kawa82


Hi,

bitte beachte aber, dass die Regelung zwischen Dir und dem der die Probefahrt durchführt rein privater Natur ist. Auf Deutsch, sollte etwas passieren muss erst einmal der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges einspringen und zahlen. Das heißt du wirst hochgestuft. Danach kannst du versuchen über den Privatrechtlichen Weg wieder an dein Geld zu kommen. Somit den Schaden wieder zurück zu kaufen.

Das ist völlig klar. Die Frage ist, woran bemißt sich "mein Geld". Ich glaube ja kaum, daß der Fahrer mir dann lebenslang eine höhere Prämie zahlen muß, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Kawa82


Aber ob das dann funktioniert hängt dann von der Liquidität des Fahrers ab...... Eine Privathaftpflichtversicherung hilft da meistens nicht, da dies im Zusammenhang mit Fahrzeugen eine sehr strittige Situation ist und in den meisten Fällen nicht geleistet werden muss.

Der Zusammenhang mit der Privathaftpflicht ist ein guter Hinweis. Die deckt bei mir zwar Forderungsausfälle, aber den Zusammenhang mit Kfz's habe ich noch nicht geprüft. Meines Erachtens erstreckt sich die Leistung des Versicherers aber auf jeden vollstreckbaren Titel, von daher müßte sie auch dann greifen.

Also sofern du privatrechtlich erfolg hast, so wird der Betrag für die Versicherung hochgerechnet und auf einmal an dich erstattet. Hier nur wieder das Problem mit der Liquidität.

Bei der Privathaftpflicht muss ich dich enttäuschen. Der Titel hat mit der Leistung erstmal nichts zu tun, da du den gegen die Person und nicht gegen die Versicherung von Ihm erwirkt hast. Hierbei verhält es sich nicht so wie bei der KFZ-Haftpflicht. Wenn die Privathaftpflicht diesen Schaden von Ihm nicht abdeckt, davon gehe ich im übrigen aus, so kannst du da auch nichts geltend machen. Meines Erachtens haben die eine Klausel, die solche Sachen ausschließt.

Nimm dir dazu doch einfach mal deine Allgemeinen Bedingungen zur Privathaftpflicht vor. Steht glaube ich recht weit vorne.

War wirklich kompliziert zu lesen...

Also:
Sollte während einer Probefahrt ein Unfall passieren, ist folgendes zu beachten...
Gehörte der Fahrer zum Kreis der "Berechtigten Fahrer" (steht im Versicherungsschein Einzelfahrer, oder alle Fahrer über 25 - und der Fahrer ist 24, gibts ein Problem.) zahlt die Haftpflicht und eventuell VK. Da die Geschichte privat läuft, bleibt auch nur der private Weg die Kosten zu verlangen.. Nicht die Mehrkosten der Höherstuffung, sondern die EINMALIGEN Schadenskosten...
Die private Haftpflicht des Fahrers zahlt nicht, da es sich um Kfz`s (auch wenn Moped, Motorrad) handelt..

Gehört der Fahrer zu den nicht Berechtigten und hatte der Halter/bzw. VN Kenntnis davon, zahlt die Versicherung erstmal den Haftpflichtschaden und geht dann bis zu 5000€ in Regress zum VN.

@mavfg

ich korrigiere dich ungerne aber die Haftpflicht und auch die Vollkasko zahlen bei Probefahrten generell auch wenn der Fahrer nicht zum berechtigten Personenkreis zählt. Das kann man in den allgemeinen Kraftfahrt Bedingungen nachlesen, in der solche Ausnahmfälle geregelt sind.

Das Problem besteht daher nicht und vor dem Regress muss man so daher auch nicht fürchten.

@ Kawa82

Sicher??

Unter § 17 AKB Proximus steht zwar was berechtigte Personen sind. Jedoch landet man schnell in den Bereich der Obliegenheit (AKB §2b Abs. 2c und Abs. 3) da jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen kocht.
da es sich um ein Moped handelt können wir das Thema Alter des Fahrers wohl ausschliesen..

Am besten Versicherung anrufen nachfragen, vom Probefahrer: Kopie des Perso+Führerschein und Schadensbeteiligung

Zitat:

Original geschrieben von Kawa82


Also sofern du privatrechtlich erfolg hast, so wird der Betrag für die Versicherung hochgerechnet und auf einmal an dich erstattet. Hier nur wieder das Problem mit der Liquidität.

Aha, ok, das ist schonmal ne gute Info. Kann man diese Rechnung irgendwie selbst aufstellen, bzw. nachvollziehen? Ich möchte ja im Ernstfall nicht extra vor Gericht gehen müssen, sondern mich "gütlich" einigen.

Zitat:

Original geschrieben von Kawa82


Bei der Privathaftpflicht muss ich dich enttäuschen. Der Titel hat mit der Leistung erstmal nichts zu tun, da du den gegen die Person und nicht gegen die Versicherung von Ihm erwirkt hast. Hierbei verhält es sich nicht so wie bei der KFZ-Haftpflicht. Wenn die Privathaftpflicht diesen Schaden von Ihm nicht abdeckt, davon gehe ich im übrigen aus, so kannst du da auch nichts geltend machen. Meines Erachtens haben die eine Klausel, die solche Sachen ausschließt.

Nimm dir dazu doch einfach mal deine Allgemeinen Bedingungen zur Privathaftpflicht vor. Steht glaube ich recht weit vorne.

Ich glaube, wir haben uns wieder mißverstanden. Ich möchte nicht von seiner HP Geld haben, sondern von meiner, da bei mir ein evtl. Forderungsausfall mitversichert ist. Ich kann ja gar nicht davon ausgehen, daß er eine HP hat.

VG

Stephan

Zitat:

Original geschrieben von mavFG


@ Kawa82

Sicher??

Unter § 17 AKB Proximus steht zwar was berechtigte Personen sind. Jedoch landet man schnell in den Bereich der Obliegenheit (AKB §2b Abs. 2c und Abs. 3) da jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen kocht.
da es sich um ein Moped handelt können wir das Thema Alter des Fahrers wohl ausschliesen..

Am besten Versicherung anrufen nachfragen, vom Probefahrer: Kopie des Perso+Führerschein und Schadensbeteiligung

Du hattest mich auch unsicher gemacht, aber ich bin doch eigentlich recht überzeugt, daß Kawa recht hat. Ist reine Bequemlichkeit der Versicherung, da sie nicht für jede Probefahrt 2 Änderungen am Vertrag durchführen können/wollen.

VG

Stephan

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