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rückruf 99xh

Suzuki

moin,

wie ich durch anschreiben von suzuki deutschland gelernt habe (22.5.2024) muss bei meinem (und vielen anderen auch) ein softwarefehler im notrufsteuermodul des eCall sytems behoben werden. der verkaufende händler (toyota, suzuki, ...) der sowohl die auslieferungsinspektion wie auch die 1. inspektion gemacht hat hat dies offensichtlich ignoriert, die bitte sich mit mir zwecks terminvereinbarung in verbindung zu setzen ignoriert.

der versuch dies mit einem reinen suzuki zu versuchen verlief gleich ("wir sind nicht in der lage das vor 2025 ....).

ich bin etwas irritiert und daher das neue thema.

- ich bin verpflichtet dies auszuführen .... sonst örtliche zulassungsstelle .... stilllegung.
- der mangel bestand von anfang an .... kann ich nun den vertrag nach 1,25 jahren rückabwickeln?
- der 1. händler hätte dies bei der inspektion vor 3 monaten wahrnnehmen müssen (ausstehender rückruf), er hat noch nicht einmal darauf hingewiesen (wie er auch die zwei fehlermeldungen nicht gesehen hat).

ist das wirklich erst in 2025 gelöst? drücken sie die händler? was tun?

ich bin gespannt auf die diskussion.

joedi2

ps: ich liebe meinen swace und fahre fantastische verbräuche mit ihm. ansonsten gibt es NICHTS zu bemängeln.

13 Antworten

Du hast natürlich grundsätzlich recht.
Wenn Suzuki den Rückruf "angeleiert" hat, dann müssen die auch etwas unternehmen. Dass dies aber eine gewisse Zeit dauern kann, hat mnan ja vor 1-2 Jahren bei der Vakuumpumpe der Bossterjet-Motoren gesehen. Im Allgemeinen wird ein Auto nicht so schnell stillgelegt und die allermeisten Rückrufe sind nicht soooo dringend, dass man das Auto am besten gleich stehen lässt (in den 80ern gab es mal einen Rückruf beim SJ410, da konnte sich die Übertragung vom Bremspedal zum Hauptbremszylinder lösen. Da war echte Eile und Vorsicht geboten!), daher werden die Bearbeitungen von Rückrufen, seitens der Werkstätten, durchaus auch mal nach hinter verschoben.

Evtl. hast du einen anderen SUZUKI-Vertragspartner in der Nähe. Bei dem könntest du dich informieren, ob es tatsächlich noch dauert, bis wirklich etwas gemacht werden kann (evtl. weiß auch hier jemand Genaueres).
Denn auch die Fälle gibt es:
Rückrufe werden gestartet, aber notwendige Erstazteile oder Updates sind noch gar nicht verfügbar.

Nur:
Wenn du dich schriftlich an einen anderen Händler wendest, dann bitte so, dass man deinen Text auch lesen und verstehen kann. Sorry, aber das ist bei deinen Zeilen leider nicht sofort möglich.

danke für die antwort.

ganz so einfach ist es nicht, da dieser rückruf lt. anschreiben von suzuki deutschland einen "sicherheits-, umwelt- oder vorschriftenrelevanten mangel" beschreibt und bestätigt. suzuki deutschland selber schreibt "bitten, ihr Fahrzeug zeitnah nacharbeiten zu lassen."

die obige antwort hat mich jedoch auf die idee gebracht die suche nach einem 'arbeitsfähigen' händler an suzuki deutschland zurückzuspielen.

joedi2

ps: es tut mir leid wenn meine hochdeutsche klarsprache zu kompliziert zum lesen und verstehen ist, bisher bin ich damit überall durchgekommen. ich denke mal drüber nach.

Wo bist du denn unterwegs?
Eher in einem Ballungsgebiet? Dann sollte ein anderer Vertragshändler doch zu finden sein.
Auf dem "platten Land" könnte es schwieriger werden.

Alles gut, was deine Orthographie betrifft.
Groß- und Kleinschreibung und etwas Kommasetzung haben wir doch alle mal gelernt, und dies nicht grundlos.
Aber ich stamme auch aus einer anderen Generation. Ich weiß, beim Eintippen ins Handy wird das alles nicht mehr so eng gesehen.

"Zeitnah" ist ein dehnbarer (und ziemlich nerviger Mode-) Begriff. Man kann von Betroffenen sicher nicht verlangen, dass sie zig Vertragswerkstätten abtelefonieren, bis sie eine gefunden haben, die schnell genug (was auch immer das bedeutet) tätig werden könnte und bei der dann womöglich noch ein beträchtlicher An- und Rückfahrtsweg zurückzulegen wäre. Ich würde allein meinen Vor-Ort-Händler fragen und wenn der mich terminlich vertrösten würde, läge dies ganz schnell als ausgedruckte Mail bei mir im Handschuhfach. Dass jemand deswegen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags in Erwägung zieht, lässt allerdings auch vermuten, dass er insgesamt nicht so glücklich mit dem Auto ist...

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Das stimmt natürlich, der Händler soll sich gefälligst bemühen, oder zumindest plausibel begründen, weshalb noch nichts passiert ist.
Und trotzdem:
Für zukünftige Wartungen und Reparaturen kann man ja mal nach einem engagierteren Vertragshändler Ausschau halten!

Aber vielleich hat der Themenstarter auch eine etwas "kurze Zündschnur" (Rückabwicklung) und der Händler geht das Thema gelassener an (evtl. auch zu gelassen).

Für viele Kunden bricht bei dem Erhalt eines Rückrufanschreibens gleich eine ganze Welt zusammen und Panik entsteht, für die Händler ist so eine Aktion Alltag, da wird dann nicht gleich "alles stehen und liegen gelassen"!

guten abend,

ausliefernder händler: lackas, duisburg

2. befragter händler: ... in geldern

also sowohl großstadt wie plattes land.

---

rückabwicklung: nicht lösbare mängel die eine rückabwicklung des kaufes ermöglichen sind hier automatisch dokumentiert ... es sollte daher im interesse des händlers sein, sich nicht in eine solche position schieben zu lassen, aber das ist wie beschrieben ... weder mein problem noch mein interesse.

---

wie beschrieben ... ich bin mit dem fahrzeug (ein toyota) sehr zufrieden, wundere mich allerdings über die nachlässigkeit von suzuki/des händlers/....

danke für die nette abendkommunikation.

@alle: dies problem trifft zahlreiche swace und across sowie die baugleich rav-4 und corollo touring sports. vielleicht gibt es im forum ja auch fahrer:innen die das schon gelöst haben.

joedi2

Ich versteh's immer noch nicht...

Es gibt einen Rückruf. Muss man machen lassen. Okay.

Die Werkstätten haben keine Zeit. Auch okay. (Finde mal aktuell eine, die nicht über Personalnotstand klagt!)

Lösung? Man macht trotzdem einen Termin aus, der etwas weiter entfernt liegt. Lässt sich den schriftlich geben. Wenn (!!!) dann das KBA kommt und mit Stilllegung droht (dazu muss aber schon enorm viel passieren!), kann man einen bereits ausgehandelten Termin nachweisen.

Gut ist.

Wo muss man da jetzt über eine Rückabwicklung nachdenken, wenn man mit dem Auto ansonsten zufrieden ist? Und wenn die bemängelte Funktion jetzt nicht grade lebensnotwendig ist? Ist doch kein VW Mogeldiesel...? 😕

Eine Rückabwicklung bekommst du nicht durch. Wenigstens nicht mit dem Grund das man kein Termin bekommt. Du musst den Hersteller schon die Möglichkeit geben zur Nachbesserung.
Ein Persönliches Empfinden zur Werkstatt ist dabei Irrelevant. Nur weil der Service Mitarbeiter Blonde Haare hat kann man nicht sagen das die Werkstatt einen nicht passt.
Es gibt bei Rückrufen verschiedene Levels die auch so behandelt werden. Es gab mal den Fall das öfter eine Glühlampe durchbrennt weil die Spannung zu hoch war. Das ist ärgerlich aber nicht sonderlich schlimm und wurde in Level 1 gestellt. Wenn bei einem PKW während der Fahrt das Lenkradschloss einrasten kann ist da natürlich Eile geboten.
Weil das Notrufsystem nicht ordentlich funktioniert ist jetzt auch nicht ganz oben auf der Prio Liste beim KBA.

Ist Lackas (habe mir schon gedacht, dass das dein Händler ist, bei der Kombination Toyota, Suzuki,.....) denn noch Service-Partner? Das ist Voraussetzung um solche Aktionen durchführen zu können!
Vertragshändler sind die jedenfalls seit ein paar Monaten nicht mehr.

Ich weiß jetzt nicht woran es scheitert, anscheinend ist die Kommunikation zwischen einem Vertragspartner und dir alles andere als optimal.
Lass dir einen verbindlichen Termin geben (in dem Großraum gibt es einige Suzuki Partner, und jeder von denen sollte sich über einen Neukunden für die Werkstatt freuen!) und fahr bis dahin unbesorgt weiter.

Zitat:

@_RGTech schrieb am 30. Juli 2024 um 22:31:44 Uhr:


Ich versteh's immer noch nicht...
...

Lösung? Man macht trotzdem einen Termin aus, der etwas weiter entfernt liegt. Lässt sich den schriftlich geben. Wenn (!!!) dann das KBA kommt und mit Stilllegung droht (dazu muss aber schon enorm viel passieren!), kann man einen bereits ausgehandelten Termin nachweisen.

....

wie geschrieben (oben): man kann keinen termin ausmachen, weil die händler sich nicht in der lage sehen das notwendige update durchzuführen (stichprobe: zwei händler).

joedi2

Zitat:

@sc100 schrieb am 31. Juli 2024 um 08:38:36 Uhr:


Ist Lackas (habe mir schon gedacht, dass das dein Händler ist, bei der Kombination Toyota, Suzuki,.....) denn noch Service-Partner? Das ist Voraussetzung um solche Aktionen durchführen zu können!
Vertragshändler sind die jedenfalls seit ein paar Monaten nicht mehr.

}> nicht korrekt. preckels, geldern wurde heute durch suzuki dt. bestätigt.
Ich weiß jetzt nicht woran es scheitert, anscheinend ist die Kommunikation zwischen einem Vertragspartner und dir alles andere als optimal.
Lass dir einen verbindlichen Termin geben (in dem Großraum gibt es einige Suzuki Partner, und jeder von denen sollte sich über einen Neukunden für die Werkstatt freuen!) und fahr bis dahin unbesorgt weiter.

}> bewusstes nicht verstehen wollen, oder? suzuki händler schreibt, dass er das NICHT KANN.

dies hat nichts mit kommunikation zu tun, sondern mit vom händler erkannter eigener nichtfähigkeit (warum auch immer) etwas durchzuführen, wozu er verpflichtet ist. der zusammenhang ist in klärung.

---

vielen dank für die vielen rückmeldungen, die sich vor allem dadurch auszuzeichnen, dass sie die dummheit beim problemlösen mir dem themensteller zuordnen. sagt viel aus, oder?

gruesse

joedi

Nun gut. 2 Händler können (wollen?) die Aktion also nicht machen. (Warum - wäre noch eine interessante Frage; eventuell gibt's noch gar keine fehlerfreien Ersatzteile, eventuell... aber lassen wir das mal)

An deiner Stelle würde ich:
- andere Händler in der Gegend abtelefonieren und zum Status der Aktion befragen.
- wenn das nicht fruchtet, Suzuki Deutschland mal informieren, und dort fragen wann hier mit Abhilfe zu rechnen ist - und welchen Servicepartner in deiner Gegend die denn so empfehlen würden. (Oder lese ich das richtig raus, dass du das bereits getan hast? Gab's da dann schon Antwort?)

Was den Tonfall angeht: Aus deinen bisherigen Informationen geht leider nicht allzu genau hervor, welch unmenschliche Anstrengungen du deinerseits bereits unternommen hast. Da wir hier nur raten können (und, ehrlich gesagt, auch meinen, schon etwas Überreaktion erkennen zu können - allein dass schon gleich im Eingangspost was von Rückabwicklung geschrieben steht), weil keiner von uns bei den Gesprächen dabei war - und wir hier nur eine Seite der Geschichte hören - müssen wir uns halt was einfallen lassen, um produktiv an die Lösung des Problems zu gehen. Wenn das nicht in deinem Sinne ist und du dich nur auskotzen möchtest (worüber nun eigentlich; über die Händler im Allgemeinen, die Vorgehensweise zum spezifischen Problem, ...?) - okay, dann sag's, dann kann ich mich auch raushalten; aber ansonsten sind hier bisher nur unverbindliche Vorschläge und Ideen gegeben worden.
Darunter auch das Wichtigste: KEINE PANIK. Denn zu dieser besteht absolut kein Grund.
Was wäre denn so schlimm daran, wenn's 2025 wird?

Dass du mit der Abwicklung unzufrieden bist, ist verständlich, daher letztmalig:
Weshalb können die das Update (noch) nicht durchführen?

Keine Zeit?
Noch keine Update verfügbar?

Das muss sich doch klären lassen, diese Info solltest du doch bekommen!

Solange es diesbezüglich keine konstruktiven Neuigkeiten gibt, halte ich mich jedenfalls ab jetzt raus.

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