Rücknahmegutachten
Hallo zusammen,
ich wende mich mit folgendem Anliegen an Euch...
Bei uns stand vor ca. einem Monat der Kauf eines Jahreswagens für meine Frau an. Auf einer Plattform im Internet haben wir das passende Fahrzeug gefunden. Einige Tage später waren wir sodann vor Ort und haben uns das Auto genau angesehen. Alles war ok, so dass wir den Kaufvortrag vor Ort abgeschlossen haben. Zu Hause habe ich mir dann noch die Fotos aus der Anzeige im Internet auf einen Stick gezogen.
Eine Woche später haben wir das Auto beim Händler abgeholt und den "alten" gleich in Zahlung gegeben. Als uns der Verkäufer den Wagen vorfuhr habe ich es schon gesehen. Zwei tiefe Kratzer an einem der Außenspiegel. Bis auf die Grundierung.
Nachdem wir den Verkäufer auf die Beschädigung hingewiesen haben, wechselte er zunächst das Thema. Damit gaben wir uns jedoch nicht zufrieden und fragten erneut nach, woher die Beschädigung plötzlich kommt. Ihm fehlten zunächst die Worte, bis er dann äußerte „Oh, das müssen wir wohl alle übersehen haben“. Er nahm uns die Schlüssel aus der Hand und fuhr das Fahrzeug in die Werkstatt. Dort versuchte er die Kratzer mittels eines Lackstiftes zu reparieren. Trotzdem ist die Beschädigung jedoch noch deutlich zu sehen.
Wir haben uns per E-Mail nochmals an den Verkäufer gewandt und darauf hingewiesen, dass die Beschädigung trotz seiner bei Abholung des Fahrzeugs erfolgten notdürftigen Reparatur noch immer deutlich zu sehen ist. Unter Hinweis darauf, dass wir nicht bereit sind, diesen Mangel nun auf unsere Kosten beheben zu lassen, hatten wir den Verkäufer darum gebeten, uns mitzuteilen, wie wir hier weiter verfahren können.
Dieser teilte uns mit, dass die Beschädigung bereits bei Kauf des Fahrzeugs vorhanden gewesen sei. Dies soll aus einem "VW Rücknahmegutachten" hervorgehen.
Auf den Detail-Bildern der Verkaufsanzeige aus dem Internet sind keine Kratzer erkennbar. Auch wir hatten am Tag des Kaufvertrages selbst noch einige Bilder geschossen. Auch hier sind keine Kratzer erkennbar.
Da der Verkäufer das VW Rücknahmegutachten ins Spiel gebracht hat, würde ich gerne wissen, wie ich an dieses Gutachten komme? Lt. Aussage des Verkäufers kann man uns dieses, aus Datenschutzgründen, nicht zur Verfügung stellen.
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Danke für deine Antwort.
Nachdem uns das Autohaus die Kostenübernahme der Lackiierung zugesichert hat, haben wir die Spiegelkappe lackieren lassen. Sind geldlich in Vorleistung getreten und haben die Rechnung zum Autohaus geschickt. So war es mit denen abgestimmt.
Auch nach der dritten höflichen Aufforderung, den Betrag an uns zu bezahlen, kam keine Reaktion. Zwischenzeitlich waren wir bei einem KfZ Sachverständigen. Wie es der Zufall so will, wurde ein reparierter Unfallschaden (komplette Beifahrerseite) entdeckt. Dumm nur, wenn dieser nicht erwähnt wurde und nirgends auftaucht. Auf E-Mail/Schreiben wird/wurde nicht reagiert.
Bestimmt verstehst du nun, warum wir einen Anwalt eingeschaltet haben, was ja nicht zwangsläufig vor Gericht enden muss.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:17:41 Uhr:
Kopfschüttel. Für einen Streitwert von höchstens 100 Euro werden hier immense Folgekosten verursacht.
18 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:17:41 Uhr:
Kopfschüttel. Für einen Streitwert von höchstens 100 Euro werden hier immense Folgekosten verursacht.
Da muss man sich nicht wundern, dass die Gerichte wegen so einem Mist überlastet sind. Ich würde sagen, typisch deutsch.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 28. Dezember 2019 um 10:24:03 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:17:41 Uhr:
Kopfschüttel. Für einen Streitwert von höchstens 100 Euro werden hier immense Folgekosten verursacht.Da muss man sich nicht wundern, dass die Gerichte wegen so einem Mist überlastet sind. Ich würde sagen, typisch deutsch.
Wieso Gerichte? Bisher wurde doch nur ein Anwalt eingeschaltet!
Danke für deine Antwort.
Nachdem uns das Autohaus die Kostenübernahme der Lackiierung zugesichert hat, haben wir die Spiegelkappe lackieren lassen. Sind geldlich in Vorleistung getreten und haben die Rechnung zum Autohaus geschickt. So war es mit denen abgestimmt.
Auch nach der dritten höflichen Aufforderung, den Betrag an uns zu bezahlen, kam keine Reaktion. Zwischenzeitlich waren wir bei einem KfZ Sachverständigen. Wie es der Zufall so will, wurde ein reparierter Unfallschaden (komplette Beifahrerseite) entdeckt. Dumm nur, wenn dieser nicht erwähnt wurde und nirgends auftaucht. Auf E-Mail/Schreiben wird/wurde nicht reagiert.
Bestimmt verstehst du nun, warum wir einen Anwalt eingeschaltet haben, was ja nicht zwangsläufig vor Gericht enden muss.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:17:41 Uhr:
Kopfschüttel. Für einen Streitwert von höchstens 100 Euro werden hier immense Folgekosten verursacht.