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Rücknahmegutachten

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 16:40

Hallo zusammen,

ich wende mich mit folgendem Anliegen an Euch...

Bei uns stand vor ca. einem Monat der Kauf eines Jahreswagens für meine Frau an. Auf einer Plattform im Internet haben wir das passende Fahrzeug gefunden. Einige Tage später waren wir sodann vor Ort und haben uns das Auto genau angesehen. Alles war ok, so dass wir den Kaufvortrag vor Ort abgeschlossen haben. Zu Hause habe ich mir dann noch die Fotos aus der Anzeige im Internet auf einen Stick gezogen.

Eine Woche später haben wir das Auto beim Händler abgeholt und den "alten" gleich in Zahlung gegeben. Als uns der Verkäufer den Wagen vorfuhr habe ich es schon gesehen. Zwei tiefe Kratzer an einem der Außenspiegel. Bis auf die Grundierung.

Nachdem wir den Verkäufer auf die Beschädigung hingewiesen haben, wechselte er zunächst das Thema. Damit gaben wir uns jedoch nicht zufrieden und fragten erneut nach, woher die Beschädigung plötzlich kommt. Ihm fehlten zunächst die Worte, bis er dann äußerte „Oh, das müssen wir wohl alle übersehen haben“. Er nahm uns die Schlüssel aus der Hand und fuhr das Fahrzeug in die Werkstatt. Dort versuchte er die Kratzer mittels eines Lackstiftes zu reparieren. Trotzdem ist die Beschädigung jedoch noch deutlich zu sehen.

Wir haben uns per E-Mail nochmals an den Verkäufer gewandt und darauf hingewiesen, dass die Beschädigung trotz seiner bei Abholung des Fahrzeugs erfolgten notdürftigen Reparatur noch immer deutlich zu sehen ist. Unter Hinweis darauf, dass wir nicht bereit sind, diesen Mangel nun auf unsere Kosten beheben zu lassen, hatten wir den Verkäufer darum gebeten, uns mitzuteilen, wie wir hier weiter verfahren können.

Dieser teilte uns mit, dass die Beschädigung bereits bei Kauf des Fahrzeugs vorhanden gewesen sei. Dies soll aus einem "VW Rücknahmegutachten" hervorgehen.

Auf den Detail-Bildern der Verkaufsanzeige aus dem Internet sind keine Kratzer erkennbar. Auch wir hatten am Tag des Kaufvertrages selbst noch einige Bilder geschossen. Auch hier sind keine Kratzer erkennbar.

Da der Verkäufer das VW Rücknahmegutachten ins Spiel gebracht hat, würde ich gerne wissen, wie ich an dieses Gutachten komme? Lt. Aussage des Verkäufers kann man uns dieses, aus Datenschutzgründen, nicht zur Verfügung stellen.

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 16:53

Danke für deine Antwort.

Nachdem uns das Autohaus die Kostenübernahme der Lackiierung zugesichert hat, haben wir die Spiegelkappe lackieren lassen. Sind geldlich in Vorleistung getreten und haben die Rechnung zum Autohaus geschickt. So war es mit denen abgestimmt.

Auch nach der dritten höflichen Aufforderung, den Betrag an uns zu bezahlen, kam keine Reaktion. Zwischenzeitlich waren wir bei einem KfZ Sachverständigen. Wie es der Zufall so will, wurde ein reparierter Unfallschaden (komplette Beifahrerseite) entdeckt. Dumm nur, wenn dieser nicht erwähnt wurde und nirgends auftaucht. Auf E-Mail/Schreiben wird/wurde nicht reagiert.

Bestimmt verstehst du nun, warum wir einen Anwalt eingeschaltet haben, was ja nicht zwangsläufig vor Gericht enden muss.

 

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:17:41 Uhr:

Kopfschüttel. Für einen Streitwert von höchstens 100 Euro werden hier immense Folgekosten verursacht.

18 weitere Antworten
18 Antworten

Hier ist ein Forum für Fragen von Verkehr und Sicherheit. Deine Rechtsfrage hat damit nichts zu tun.

Rechtsfragen sollte man auch nicht in solchen Foren stellen, weil man alle möglichen Antworten bekommen kann, unter denen es einem als Laien schwerfallen wird, zutreffende von unsinnigen unterscheiden zu können.

Davon abgesehen dürfen Rechtsfragen deiner Art auch nicht in solchen Foren behandelt werden.

Meine persönliche Meinung zu deiner Frage dürfte ich hier auch nicht posten, weil sie wahrscheinlich ein Verstoß gegen die Nutzungsregeln darstellen würde. Fäkalsprache und Beleidigungen sind ja auch nicht erlaubt, selbst wenn sie nach meiner Meinung die einzig adäquaten Antworten wären, stimmts Mod?

Spiegelkappe lackieren kostet dirtekt in der Lackierei 25,- € / 50,- €. ...

Ist die Beschädigung im Kaufvertrag erwähnt? Warum habt ihr den Wagen denn überhaupt so abgenommen und nicht direkt auf eine fachmännische Reparatur bestanden?

@NOMON Der TE möchte wissen, wie er an das ominöse Gutachten kommt.

 

Ansonsten sollte das imho das A...utohaus zahlen, sollte die Geschichte so stimmen. Beweise sind ja scheinbar da.

Wenn sie beweisen wollen, dass die Kratzer schon da waren, kann das Autohaus durchaus die eine Seite aus dem Rücknahmegutachten bzw. die entsprechenden Fotos verwenden, da spricht auch kein Datenschutz dagegen. Rumgeeier an der Stelle ist eher verdächtig.

Warum repariert das Autohaus die Kratzer nicht einfach? Das kostet die fast gar nichts und der Kunde ist zufrieden. Ob sie wissen, dass sie von zufriedenen Kunden (und guten online-Bewertungen) leben?

Zitat:

@NOMON schrieb am 13. Oktober 2019 um 22:54:47 Uhr:

Hier ist ein Forum für Fragen von Verkehr und Sicherheit. Deine Rechtsfrage hat damit nichts zu tun.

Quark

Zitat:

@NOMON schrieb am 13. Oktober 2019 um 22:54:47 Uhr:

Rechtsfragen sollte man auch nicht in solchen Foren stellen, weil man alle möglichen Antworten bekommen kann, unter denen es einem als Laien schwerfallen wird, zutreffende von unsinnigen unterscheiden zu können.

Oft bekommt man aber auch richtige Hinweise, nur halt nicht von jedem.

Zitat:

@NOMON schrieb am 13. Oktober 2019 um 22:54:47 Uhr:

Davon abgesehen dürfen Rechtsfragen deiner Art auch nicht in solchen Foren behandelt werden.

Unfug, es darf nur keine konkrete Rechtsberatung geleistet werden.

 

 

Nunja, sehr abstrakt ist der Sachverhalt ja nicht geschildert. "Unfug" ist eine starke Meinungsäußerung, aber nicht unbedingt der richtige Begriff für meine Anmerkung. Kai weiß das auch.

Mich wundert, dass das Autohaus wegen dieses läppischen Betrages so rumzickt. Eventuell mal an den Vorgesetzten des Verkäufers wenden. Vielleicht hatte der auch nur nen schlechten Tag und weiß jetzt nicht mehr, wie er aus der Nummer wieder raus kommt.

was soll an dem rücknahmegutachten unter datenschutz liegen. den vorbesitzer bekommt der te sowieso raus und könnte dort nachfragen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 22. Oktober 2019 um 20:49:34 Uhr:

was soll an dem rücknahmegutachten unter datenschutz liegen. den vorbesitzer bekommt der te sowieso raus und könnte dort nachfragen.

Frag nicht - ist aber leider so. Rücknahmegutachten darf ich dem Käufer auch nicht aushändigen, es sei denn er hat eine Einverständniserklärung des Vorbesitzers.

Wäre aber der IMHO sinnvollste Weg einfach mal den Vorbesitzer zu fragen.

wenn man sich mal unser datenschutzgesetz anschaut, stellt man fest, dass überwiegend unsinn erzaehlt wird

peso

Themenstarteram 27. Dezember 2019 um 16:43

Leider hatte ich die letzte Zeit keinen Zugriff auf das Forum. Möchte mich an der Stelle für eure Antworten bedanken.

Stand heute: Wir haben die Angelegenheit noch vor Weihnachten an einen Anwalt abgegeben, nachdem sich das Autohaus in Schweigen gehüllt und nicht reagiert hat.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 24. Oktober 2019 um 08:34:03 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 22. Oktober 2019 um 20:49:34 Uhr:

was soll an dem rücknahmegutachten unter datenschutz liegen. den vorbesitzer bekommt der te sowieso raus und könnte dort nachfragen.

Frag nicht - ist aber leider so. Rücknahmegutachten darf ich dem Käufer auch nicht aushändigen, es sei denn er hat eine Einverständniserklärung des Vorbesitzers.

Wäre aber der IMHO sinnvollste Weg einfach mal den Vorbesitzer zu fragen.

Das gibt das Gesetz so nicht her. Schützenswert sind personenbezogene Daten. Die können durchaus an den relevanten Stellen geschwärzt werden. An einem Sachverständigenbericht zu einem Auto ist bis auf die persönlichen Angaben nichts schützenswert. Insbesondere, da der TE das Fahrzeug erworben hat.

Kopfschüttel. Für einen Streitwert von höchstens 100 Euro werden hier immense Folgekosten verursacht.

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