Rücknahme eine Gebrauchten von Privat wegen Unfallschaden?

VW Vento 1H

Hallo zusammen,

bin gerade stink sauer!

Hatte mir am Donnerstag letzte Woche einen GTI geholt, angeblich Unfallfrei.
Jetzt hat sich der Wagen beim überfahren von Bodenwellen so angehört, als würde der Reifen im Radkasten streifen -> also mal an eine Werkstatt gefahren um nachsehen zu lassen.

Was stellen die netten Leute fest: Unfallschaden hinten links am Radlauf. Der Radlauf ist eingedrückt, sprich der Reifen schlägt dann dort auf -> sehr gefährlich, es könnte meinen Reifen aufgeschlitzt werden...
Leider habe ich das beim Kauf nicht gesehen, da da ja noch so nen Plastik drüber ist.

Die in der Werkstatt (Bekannte) haben mir dann gleich mal die Nummer des Rechtsanwaltes der immer ihre Sachen bearbeit gegeben und der meinte: Der verschwiegene Unfallschaden ist Grund zum Rücktritt des Kaufvertrages, sprich die Karre geht an den Verkäufer zurück.

Daher hier nochmals die Frage: Stimmt das? Muss der Verkäufer den Wagen wieder nehmen? Wenn er es nicht freiwillig macht, bekommt er sowieso 'nen Brief von meinem Anwalt aber der will ja auch was verdienen und drum wollte ich mal andere Meinugnen Erfahrung hören.

Und:
Eigentlich kann er sich auch nicht rausreden dass er es nicht wusste da:
1. Er selber KFZler ist und bei Ihm das dann ja in dem einem Jahr in dem er ihn gefahren ist auch aufgesetzt haben muss.
2. Der TÜV bis 03/2007 ist (also erst 3 Monate alt) und man so keinen TÜV bekommen hätte. -> Unfall also entweder nach dem TÜV passiert oder den TÜV-Prüfer gut gekannt und somit beide Augen zugedrückt hat.
3. Der Lack an der Stelle noch neu aussieht (keine kleinen Kratzer von Staub, Steinchen usw.) und da meinten die KFZler, der Lack kann noch nicht alt sein.

So ein Pisser, der mir die Karre verkauft hat!

Danke für Antworten, Stefan

19 Antworten

Dein Problem ist allerdings, das du beweisen musst, dass der Schaden vor 2 Jahren schon war!
Das heisst er wird behaupten, es war nix und du hattest vor 1 Jahr ein Unfall und hast es halt machen lassen.
Das wird schwer (Gutachter, der über das alter des Schadens was sagen kann)

Zitat:

Original geschrieben von Bigdog71


Dein Problem ist allerdings, das du beweisen musst, dass der Schaden vor 2 Jahren schon war!
Das heisst er wird behaupten, es war nix und du hattest vor 1 Jahr ein Unfall und hast es halt machen lassen.
Das wird schwer (Gutachter, der über das alter des Schadens was sagen kann)

Moment:

Ich habe den Wagen jetzt 1 Woche.
Der Vorbeseitzer hatte ihn 1 Jahr.
Der TÜV ist 3 Monate alt.
Der Lack sieht ziemlich neu aus.

Da kann der mir nicht erzählen, er hat es 1 Jahr nicht gemerkt. Ich habs nach 2 Tagen gemerkt, da sollte er als KFZler auch paar mal aufgesessen sein innerhalb einen Jahres...

Und: TÜV hätte er so nie bekommen dürfen, das ist ja lebensgefährlich wenn bei 200 km/h der Reifen aufgeschlitzt wird!
Ich denke ja: Unfall war nach TÜV, daher auch ziemlich frisch lackiert. Oder wie schon geschreiben, der kannte den TÜV-Prüfer und hat mit dem nen Ding gedreht um TÜV neu zu bekommen...

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Du kannst ja mal beim Zentralruf der Versicherungen anrufen und fragen, ob dieses Auto mal in nen Unfall verwickelt war. Dann hast du meisst auch den Zeitpunkt vom Unfall.

Was brauche ich da? Fahrgestellnummer?

Wo sitzen die? Hast zufällig ne Nummer?

Ist da aber nur eingetragen wenn er den Schaden der Versicherung gemeldet hatte, oder?

Wenn er als KFZler die Leitplanke geknutscht hat, es privat lackieren lassen hat bekommt die Versicherung davon ja recht wenig mit.

Natürlich wissen die nur von den gemeldeten Fällen, aber nen Versuch ist es doch wert. Die Nummer kennt die Auskunft.

Ähnliche Themen

auf jeden fall würd ich etwas radikaler vorgehen....das recht ist nach deiner ausführung eindeutig auf deiner seite, da kannst du dich etwas weiter vorwagen!

bsp: mein pc zickt total rum, ich hab seit ich ihn habe eine neue festplatte drin, eine neue grafikkarte und ein neues netzteil, weil alles den geist aufgegeben hat.

zur zeit hab ich das problem dass mein dvd laufwerk und mein soundausgang nicht geht, ich bin aber immer noch in der garantiezeit.
der hersteller hat auch rumgezickt und wollte das nicht übernehmen, hat das ganze auf die software abgeschoben....

das hab ich ihnen widerlegt weil ich auch ein bisschen ahnung von pc's habe, habe gesagt ich hab mit meinem anwalt geredet und hab ihnen dann ein ultimatum gestellt in welchem zeitraum mein pc repariert sein soll, sonst würde nach deutschem recht ihr anspruch auf nachbesserung verloren gehen und mein anspruch auf geld-zurück erhält volle gültigkeit.

ob das im deutschen recht wirklich exakt so ist, weiss ich nicht genau, aber es hat gereicht!
das ergebnis war dass sich jetzt innerhalb von 2 tagen die firma gemeldet hat und am donnerstag einen techniker vorbeischickt der mir das ding repariert.

du siehst also, du kannst ruhig etwas mutiger dagegen vorgehen, schreib ihm deinen verdacht sorgfältig auf und beleg alles was du ihm vorwirfst, gib ihm das ganze persönlich oder schicks per einschreiben und stell ihm ein ultimatum in welchem er den kaufvertrag rückgängig machen kann, ansonsten leitest du rechtliche schritte gegen ihn ein wegen vortäuschung falscher tatsachen und betrugs 🙂 das müsste eigentlich reichen, und wenn nciht, bleibt immer noch der schritt zum anwalt auch wenn das nicht mehr ganz billig ist, aber du kannst fragen ob im falle eines rechtzuspruchs auf deiner seite dem angeklagten die anwaltskosten zugeteilt werden können....

aber probiers erst mal bei dem zentralruf dann hast du evtl. noch mehr in der hand 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen