Rückkauf Schaden von Versicherung, da die AGB dies ermöglichen.
Hallo, nächste Woche wird ein Kasko Schaden mit 2200 € repariert.
Ich würde diesen dann zeitnah bezahlen und behalte den SF.
Der Hauptansatz meinerseits wäre der günstige Stundensatz von 116€
der Werkstatt wegen Werkstattbindung zu nutzen!
Wenn ich den Schaden nicht der VK gemeldet hätte, wäre der Stundensatz erheblich
teurer, bzw. die Reparatursumme deutlich höher.
Ich nutze ja den günstigeren Stundensatz quasi aus ... juckt das die Versicherung
jetzt irgenwie?
Hat jemand diesen Weg jemand mal gewählt und ging alles ohne Probleme
von statten?
25 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe und das stimmt, könnte man sich z.B in zehn Jahren fünf satte Vollkaskoschäden leisten und macht jedes Mal immer nur eine Vollkasko Pause von einem Jahr, ohne am Ende irgendwie sein SF in der Vollkasko zu verlieren.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 10. Februar 2025 um 17:43:15 Uhr:
Wenn ich das richtig verstehe und das stimmt, könnte man sich z.B in zehn Jahren fünf satte Vollkaskoschäden leisten und macht jedes Mal immer nur eine Vollkasko Pause von einem Jahr, ohne am Ende irgendwie sein SF in der Vollkasko zu verlieren.
Das ist anscheinend soweit die These. Aber das wäre zu einfach
Zitat:
Das ist anscheinend soweit die These. Aber das wäre zu einfach
Wenn das stimmt, was remarque schrieb, sind Versicherungen doch recht blöd.
Anstatt hier meine Aussage anzuzweifeln, könnte man auch einfach die AKB lesen und verstehen.
Andererseits sollte man statt zu fabulieren, ob Versicherungen blöd sind oder nicht, beachten, dass auch Versicherungen nach einem Schaden ein Kündigungsrecht haben.
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. Februar 2025 um 11:02:24 Uhr:
Hast du schon bei der Versicherung nachgefragt, ob der Rückkauf bei VK möglich ist?I.d.R. schreibt die Versicherung dich an, wenn sich ein Schadenrückkauf lohnt.
Da warte ich ab bis nach Reparatur, bzw. wenn Endabrechnung kommt.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 10. Februar 2025 um 17:43:15 Uhr:
Wenn ich das richtig verstehe und das stimmt, könnte man sich z.B in zehn Jahren fünf satte Vollkaskoschäden leisten und macht jedes Mal immer nur eine Vollkasko Pause von einem Jahr, ohne am Ende irgendwie sein SF in der Vollkasko zu verlieren.
Empfehlung wäre meinerseits die AKB zu lesen bezüglich Rückstufung im Schadensfall oder die Finger von der Tastatur zu lassen.
Zitat:
Empfehlung wäre meinerseits die AKB zu lesen bezüglich Rückstufung im Schadensfall oder
Tja, klar wirst du zurückgestuft, aber nach einem Jahr nur TK statt VK wirst du scheinbar einfach wieder "hochgestuft", in dem man deine günstige SF der Haftpflicht für die erneute VK nimmt.
Hast das verstanden?
Ich stell mir allerdings die Frage, was in dem og. fiktiven Fall der 5 Vollkaskoschäden passiert, wenn man mal in eine neue Versicherung will. Dann nimmt man die supergünstige VK-SF der alten Versicherung mit und gibt die 5 Schäden einfach nicht an. Oder doch? Und wenn ja, was dann?
Zitat:
Andererseits sollte man statt zu fabulieren, ob Versicherungen blöd sind oder nicht, beachten, dass auch Versicherungen nach einem Schaden ein Kündigungsrecht haben
Und die kündigen bereits nach einem VK-Schaden? Lassen wir dabei jetzt mal die 5 Schäden außer acht, wir wollen ja nicht fabulieren.
Das gleiche gilt auch anders herum. Wenn du einen HP- Schaden hast aber keine VK wirst du in der HP zurückgestuft. Startest du danach mit einer VK wird sie analog zur SF der HP eingestuft.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Februar 2025 um 17:54:30 Uhr:
Alternative: Schaden über Versicherung abrechnen, VK zur nächsten Hauptfälligkeit in TK ändern und das Fahrzeug wegstellen, wenn man Angst vor einem weiteren VK-Schaden hat. Zur nächsten Hauptfälligkeit VK an den SFR der KH angleichen und das Fahrzeug wieder fahren.
Das rechnet sich aber nur, wenn man sich im Zweifel einen selbst verschuldeten Schaden leisten kann. Gerade bei neueren Modellen ist man da auch schnell fünfstellig unterwegs.
Auch das Stehenlassen für ein Jahr ist wohl für die wenigsten möglich.
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 11. Feb. 2025 um 10:53:38 Uhr:
.......
Auch das Stehenlassen für ein Jahr ist wohl für die wenigsten möglich.
Dass ich aber auch immer die 😁 vergesse 🙄