ForumGLK
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. GLK
  7. Rückgaberecht für Teile?

Rückgaberecht für Teile?

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 21. Mai 2020 um 9:03

Guten Morgen, eine grundsätzliche Frage in das Forum, bevor ich für Unmut sorge:

Wenn man über MB Vertragswerkstatt ein Teil bestellt, i.d. Fall ein Wischerarm, der dann aber farblich nicht passt, zudem ein zusätzliches Anbauteil fehlt, diesen also nicht gebrauchen kann, muss ich das Teil behalten und bezahlen? Die Folie wurde vom Meister aufgerissen, sonst ist natürlich alles unbenutzt. Es hieß, sie können es nicht zurück nehmen bzw. zurück schicken. Ich bin etwas irritiert. Für Antwort wäre ich sehr dankbar. Einen schönen Feiertag allen !

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht ganz wieso es eine Farbabweichung gibt. Es gibt für Fzg ab 02/14 andere, verbesserte Wischerarme....aber schwarz sind die auch.

Und welches ominöse Bauteil fehlt da bzw brauch man noch?

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Wenn bei der Bestellung die korrekte Farbe angegeben wurde, und dann eine andere geliefert wurde, stellt das m.E. eine fehlende Eigenschaft dar. Bei Folienverpackten Teilen muß dann eigentlich auch die Rückgabe ohne "Orginalverpackung" möglich sein, denn anders als bei einer Kartonagenverpackung kann man das Teil zur Prüfung nicht entnehmen ohne die Verpackung zu beschädigen.

Wenn noch dazu ein Teil fehlt, das als im Lieferumfang enthalten deklariert ist, ist die Lieferung unvollständig und du hast auf jeden Fall ein Rückgaberecht wegen fehlender Eigenschaften ( Unvollständiges Produkt ).

Wenn du eine RS-Versicherung hast, würde ich einen Fachanwalt konsultieren, der kann dir das mit den passenden Paragraphen aufdröseln. Oder alternativ zuerst mal bei der örtlichen Schlichtungsstelle für das KFZ-Handwerk das Problem schildern. Kostet nix und der Rechtsweg bleibt trotzdem noch offen. Und die Werkstätten sind i.d.r. eher etwas kulanter, wenn sich der Obmann der Schlichtungsstelle bei denen meldet, als das sie einen Rechtsstreit riskieren würden.

Zitat:

@holgerteja schrieb am 21. Mai 2020 um 11:03:23 Uhr:

Guten Morgen, eine grundsätzliche Frage in das Forum, bevor ich für Unmut sorge:

Wenn man über MB Vertragswerkstatt ein Teil bestellt, i.d. Fall ein Wischerarm, der dann aber farblich nicht passt, zudem ein zusätzliches Anbauteil fehlt, diesen also nicht gebrauchen kann, muss ich das Teil behalten und bezahlen? Die Folie wurde vom Meister aufgerissen, sonst ist natürlich alles unbenutzt. Es hieß, sie können es nicht zurück nehmen bzw. zurück schicken. Ich bin etwas irritiert. Für Antwort wäre ich sehr dankbar. Einen schönen Feiertag allen !

1. Hast du denen die Teilenummer hingeschmissen und gesagt "bestellt mal das" oder wurde das Teil vom Händler an Hand deiner Fahrgestellnummer rausgesucht und bestellt?

2. Was fehlt denn deiner Meinung nach, dass der Wischerarm so nicht brauchbar sein soll?

Befestigungsmutter und etwaige Kunststoffcover sind eigentlich klar ersichtlich NICHT dabei und müssen separat bestellt werden.

3. Wie kann ein Wischerarm farblich nicht passen? Die sind alle schwarz!?

(4. Wie du der Rechnung des Teils entnehmen kannst, steht bei schätzungsweise 100% aller MB-Händler sinngemäß der Passus: Exklusiv für Sie bestellte Ersatzteile sind von der Rücknahme ausgeschlossen.)

Vielleicht ist der alte Wischerarm schon ausgeblichen und der neue passt deshalb farblich nicht. :confused:

Also immer beide neu bestellen. Es stimmt, sind immer schwarz!

Wenn der Händler das Teil rausgesucht hat und es falsch ist, muss er es zurücknehmen.

Gruß Pooly

"Exklusiv für Sie bestellte Teile..." widerspricht aber in dem Fall dem Verbraucherrecht. Es ist keine für den Verbraucher nach desse wünschen gefertigte Sonderausführung, sondern ein Serienteil. Das der Händler es nicht vorrätig hat, kann nicht Problem des Kunden sein. Anders, wenn der Händler ( z.b. freier Teilehändler ) extra ein Teil bei einem Zulieferer bestellt, mit dem er normalerweise keine Abnahmen macht und den Kunden darauf hinweist. Wesentlich ist dabei der ausdrückliche HInweis. Da es hier aber um MB geht, eine MB-Werkstatt und org. Teile, muß man da etwas differenzieren.

Und wie bereits eingangs gesagt : es muß dann auch klar sein, ob die bemängelten fehlenden Teile wirklich zum normalen Lieferumfang gehören. Falls nicht, trifft MB / Werkstatt da natürlich keinerlei Schuld. Sollten jedoch Teile fehlen, sieht es wieder anders aus. Und selbst bei einer "Sonderanfertigung für den Kunden" ( wie es korrekt heißt, um Wandlung / Rückgabe auszuschließen ) wäre dann trotzdem der Ausschluß unwirksam, weil der Umfang der Lieferung dann nicht dem der Bestellung entsprechend würde. Allerdings greift dann auch wieder die Pflicht des Kunden, dem Lieferanten die Nachbesserung einzuräumen.

Wie gesagt, kein leichtes Thema - und gehört eigentlich in Juristen-Hände, wenn man eine belastbare Aussage dazu haben will. Denn der kennt die Paragraphen, nach denen er seine Aussage seinem Klienten darlegt.

Themenstarteram 21. Mai 2020 um 11:33

Vielen Dank für die Antworten, ich merke schon, der Aufwand spricht nicht für eine Klärung, da es sich um ca. 80 Euro handelt. Versuch ich das Teil über Ebay weiter zu bekommen. Ich war der naiven Meinung, dass ich ein bestelltes Bauteil, welches MB bestellt hat nach Rücksprache mit mir, im Falle das ich es nicht nehme, in diesem Fall aufgrund der Farbabweichung und dem noch weiter zu ergänzenden Bauteil, von dem am Anfang nie die Rede war, nicht annehmen und bezahlen muss. Letzten Endes wurde nun ein neuer Gummi auf den vorhandenen Wischerarm montiert. Auf diese Möglichkeit hatte ich eingangs hingewiesen, wurde jedoch abgewunken, nach dem Motto, machen wir neu, machen wir gescheit. Das nach 12 Jahren Stammkundschaft mit durchweg besten Erfahrungen war etwas ungut. Deswegen möchte ich da auch kein Fass aufmachen, mir wurde immer schnell, unkompliziert und entgegen kommend geholfen.

Ich verstehe nicht ganz wieso es eine Farbabweichung gibt. Es gibt für Fzg ab 02/14 andere, verbesserte Wischerarme....aber schwarz sind die auch.

Und welches ominöse Bauteil fehlt da bzw brauch man noch?

Ich verstehe das Problem nicht.

Wenn Mercedes ein falsches Teil für mein Auto bestellt, müssen sie es auch zurücknehmen, zumal sie in der Regel nichts ohne FIN bestellen, da der Mann im Ersatzteillager meist keine Ahnung mehr hat, was er da verkauft.

Jetzt mal zu der Farbabweichung, wenn es die Dinger ab Werk in anderen Farben gibt, möchte ich auch ein Paar rosa oder grüne Wischerarme, was soll der Quatsch, schwarz ist schwarz, außer im Zubehör habe ich noch nie andere gesehen.

Gegen Farbabweichungen wachse ich die Arme zweimal im Jahr einfach mit.

Es wäre von Anfang an sinnvoller und verständlicher gewesen, wenn der TO geschrieben hätte, dass es nicht um einen GLK geht

Kuckst Du hier

Ja, ist zwar etwas fehl am Platz hier im GLK-Forum, aber ich habe dennoch eben mal im EPC nachgesehen.

Ich kenne auch nur schwarze Wischerarme beim W124. Da gibt es keinen Farbcode. Wenn der verbaute nicht (mehr) schwarz ist, dann ist der Lack durch UV-Einwirkung vermutlich ausgeblichen und wirkt nun gräulich matt.

Es gibt beim 124er aber tatsächlich zwei verschiedene Wischerarme:

Bosch A124 820 4044

SWF A124 820 3844

Ob die sich in der Bauart unterscheiden, kann ich leider nicht sagen. Es ist daher aber nicht auszuschließen, dass dem TE möglicherweise ein falscher Wischerarm verkauft wurde. In einem solchen Fall hätte ich den einfach zurück gebracht und das Geld zurückerhalten oder alternativ die andere Nummer bestellt.

Wenn mit dem fehlenden Teil die Abdeckkappe gemeint ist (A124 824 0349), die wird in der Tat separat verkauft und ist bei einem neuen Wischerarm nicht standardmäßig dabei.

...... beim Vormopf waren sie Grau.

Welch ein Akt wegen einen 5 Euro Wischergummi.

Zitat:

@xxralfxx schrieb am 23. Mai 2020 um 10:59:58 Uhr:

Welch ein Akt wegen einen 5 Euro Wischergummi.

Deine Antwort
Ähnliche Themen