Rückgaberecht bei Privatverkauf?
Hallo zusammen!
Hoffe ich habe den richtigen Thread erwischt, wusste nicht so recht wohin damit.
Zu meinem Anliegen:
Ich habe für einen Mitarbeiter von mir, der schon etliche Jahre für mich arbeitet, ein Auto verkauft.
Er ist nicht sonderlich fit in Sachen Computer & Internet, daher habe ich es für ihn erledigt.
Mobile und Autoscout waren meine Anlaufstellen. Gesagt, getan.
Vor gut 10 Tagen wurde das Auto verkauft. Mängel hier, Schramme da. Etwas am Verkaufspreis gefeilscht und das Ding war verkauft.
Ich war lediglich der Verkäufer, da mein Mitarbeiter ja arbeiten musste.
Nun bekomme ich heute eine E-Mail, wo der Käufer scheinbar "vom Kauf zurücktreten" möchte.
Holm wäre als Beispiel durchgerostet, sowie wäre es ein Unfallwagen. Der Mitarbeiter von mir bestätigte, dass der Wagen einmal im Graben gewesen ist - ob das nun ein Unfall ist, nun ja - und dies wurde auch dem Käufer per E-Mail mitgeteilt.
Der Käufer wusste also, das der Wagen im Graben gewesen ist/einen "Unfall" hatte.
Da ich nur verkauft habe und das Fahrzeug nicht gefahren bin und entsprechend auch keinerlei Historie kenne, kann man ja nicht behaupten ich hätte etwas verschleiert oder gar verheimlicht. Dies versucht der Käufer mir nun in Schuhe zu schieben, dass mir die Mängel sehr wohl hätten bekannt sein müssen etc...
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kaufvertrag (von mobile.de) wurde verwendet, in dem drinsteht "Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung...verkauft".
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank
19 Antworten
Im KF-Bereich spricht man von Vermittler, wenn das zu verkaufende Fahrzeug sich noch im Besitz des eigentlichen Eigentümer befindet.
Es kommt nun auf die Feinheiten an.
Hat der Deal in den Geschäftsräumen der Firma stattgefunden?
Könnte der Eindruck entstanden sein, dass der Käufer bei einer Firma kauft ?
Wenn er selbst Gewerbetreibender war, dann siehts schon wieder anders aus...aber dann den falschen Vertrag gewählt.
Eine rechtsichere Auskunft müsste ein Anwalt erteilen können 😉
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Hat der Deal in den Geschäftsräumen der Firma stattgefunden?
Könnte der Eindruck entstanden sein, dass der Käufer bei einer Firma kauft ?Wenn er selbst Gewerbetreibender war, dann siehts schon wieder anders aus...aber dann den falschen Vertrag gewählt.
Definitiv nicht, denn ich bin im Handwerk tätig - und kein Kaufmann.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Die Tatsache, dass der Verkäufer Gewerbetreibender ist, ist hier ohne Bedeutung.Zitat:
Fast richtig da der Käufer sicher diese Schiene nutzen wird um Ersatzansprüche geltend zu machen. Aber das ist ein anderes Problem.
Gemeint ist das ich mich als Gewerbetreibender gar nicht mit dem Käufer rumärgern würde sondern ihn schlicht an meinen Anwalt verweisen würde,soll er sich mit dem streiten.😁
Wie ja bestätigt wurde wurde ein optisch verändertes Fahrzeug verkauft. Wer ein solches kauft ohne es genau zu prüfen ist eh selbst schuld und darf sich nicht beschweren wenn er hinterher ein paar Macken endeckt. Rost am Unterboden dürfte bei einem grenzwertig tiefen Fahrzeug nicht ungewöhnlich sein,aber auch nicht ungewöhnlich das das der Verkäufer nicht weiss.
Vermutlich hat sich der Käufer verkalkuliert und will jetzt den Verkäufer an seiner Dussligkeit beteiligen.
Also ich stelle ein Inserat bei Mobile, Ebay o.ä. ein, weil der Verkäufer und Inhaber der Sache keinen Internetanschluß oder keinen technischen Sachverstand hat. Nach dem Verkauf treten Probleme auf. Die würde ich auf jeden Fall an den Verkäufer/Inhaber der Sache weiterleiten und dem Käufer mitteilen, dass ich nur technische Unterstützung geleistet habe. Ich kann doch nicht für eine Sache bürgen oder haftbar gemacht werden, die ich nicht kenne. Kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Richter aus dieser Gefälligkeit eine Haftung für den Inseratersteller erkennt.
Sollte ich zu blauäugig sein, so könnte man ja vermuten, dass sich da gegenseitig welche übers Ohr hauen wollen. Verkäufer verkauft über Mittelsmann, Käufer lässt über Mittelsmann abholen. Der Rechtsstaat lässt grüßen.
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Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Nach dem Verkauf treten Probleme auf. Die würde ich auf jeden Fall an den Verkäufer/Inhaber der Sache weiterleiten und dem Käufer mitteilen, dass ich nur technische Unterstützung geleistet habe.
TE ist der Verkäufer