Rückgabe W204 da Betrug / Neuanschaffung W205
Hallo zusammen,
ich brauch mal euere Meinung/Erfahrung/Empfehlung:
Zu mir, ich habe mit im Oktober einen sehr gut Ausgestatteten W204/S204 als Leasingrückläufer angeschafft es war ein "Unfallwagen". Von Anfang an machte das Fahrzeug Probleme und stand nun seit Februar 2016 durchgehend ca. 4 Wochen in der Werkstatt (ersatzwagen GLC wurde gestellt 0€). Dort stellte sich leider herraus das der W204 eine angebliche Reparatur von 17500 erhalten hat (durch Rechnungen des Vorbesitzers) da dort jedoch Reparaturen durchgeführt worden die für MB derzeit nicht Nachvollziehbar sind und teile berechnet wurden welche definitiv nicht getauscht wurden und weitere Reparaturen von ca. 8500€ nötig wären um das Fahrzeug wieder in den Urzustand zu versetzen, entschied sich MB nun von sich aus das Fahrzeug zurückzunehmen.
Da hier wohl klare Betrugsabsichten des Vorbesitzers bestehen und ich nicht wirklich gewillt bin einen Wagen mit Rahmenschaden für 28799€ zu kaufen stimmte ich dem ganzen zu.
Laut MB soll ich mir ein neues Fahrzeug suchen:
W204 in der Ausstattung nicht mehr zu finden nichtmal annähernd. Somit bleibt nur da Umschwung zum W205.
Ein Fahrzeug welches mir zusagt kostet nun 58700€ mit 18700km Neupreis liegt bei 81000.
So nun kommen wir zum eigentlichen Punkt:
Ich bin der Meinung MB ist nun an der Reihe mir ein gutes Angebot zu machen da diese mir im Endeffekt einen Totalschaden als Jungen Stern verkauft hatten.
Das einzige was der Verkäufer nun für mich getan hat war, den "Zinssatz" zu senken sodass ich bei der FInanzierung ganze 400€ Spare. Ich bin ehrlich gesagt damit nicht zufrieden da ich nun ein Fahrzeug nehmen muss welches deutlich teurer ist als der W204 um die selbe Ausstattung zu erhalten wie ich bereits hatte?! Gut der neue währe schon extrem gut ausgestattet aber MB müsste mMn hier noch etwas entgegen kommen.
WIe seht ihr das?
MB storniert den kompletten alten Finanzierungsvertrag ich erhalte Anzahlung + Raten zurück muss nur die gefahrenden KM mit 0,67% des Fahrzeugspreises pro 1000km gefahrenen bezahlen.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:43:22 Uhr:
Finde da schon, das MB hier etwas in der "wiedergutmachung" ist, vielleicht denke ich hier auch einfach zu "Deutsch".
Nein, du denkst nicht "deutsch", sondern "amerikanisch".
Aus jeder möglichen Chance Profit schlagen.
Das finde ich persönlich nicht okay!
Ja, dein Händler verkaufte dir ein Fahrzeug, dass sich bei nachträglicher Recherche nicht im vertraglichen festgelegten Zustand befand. Aber wenn ich das richtig lese, dann kann dein Händler auch nichts dafür, da er selbst getäuscht wurde.
Dies gestand sich dein Händler ein und hat deshalb den Vertrag für nichtig erklärt und dir dein Geld zurück erstattet.
...und jetzt willst du deinen Händler für das kriminelle Verhalten eines anderen bluten lassen?
64 Antworten
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:23:11 Uhr:
MB storniert den kompletten alten Finanzierungsvertrag ich erhalte Anzahlung + Raten zurück muss nur die gefahrenden KM mit 0,67% des Fahrzeugspreises pro 1000km gefahrenen bezahlen.
Damit wäre die Sache Rückabgewickelt und auf mehr hast du keinen Anspruch.
Ein alternatives Fahrzeug zum Vorzugspreis, das gibt es nicht. Das ist ggf. nur beiderseits machbar. Wenn da einer nicht will, dann geht das nicht. MB darf dir genauso wenig vorschreiben ein anderes Fahrzeug zu nehmen.
Mehr als eine Rücknahme minus der Nutzung kann man nicht erzwingen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. März 2016 um 21:31:23 Uhr:
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:23:11 Uhr:
MB storniert den kompletten alten Finanzierungsvertrag ich erhalte Anzahlung + Raten zurück muss nur die gefahrenden KM mit 0,67% des Fahrzeugspreises pro 1000km gefahrenen bezahlen.Damit wäre die Sache Rückabgewickelt und auf mehr hast du keinen Anspruch.
Ein alternatives Fahrzeug zum Vorzugspreis, das gibt es nicht. Das ist ggf. nur beiderseits machbar. Wenn da einer nicht will, dann geht das nicht. MB darf dir genauso wenig vorschreiben ein anderes Fahrzeug zu nehmen.
Mehr als eine Rücknahme minus der Nutzung kann man nicht erzwingen.
Hm, sicher sehr korrekt von MB mir für eine lange Zeit den GLC zu verfügung zu stellen die Rücknahme so durchzuführen und mich mit der reinen nutzung aus dem Vertrag zu entlassen (fahre den GLC derzeit IMMER NOCH!)
Alternativ könnte ich MB auch auf Vertragserfüllung verklagen, aber will ich wirklich einen wirtschaftlichen Totalschaden für den Preis kaufen? Kaufpreis über Gutachter drücken wäre ein lang anhaltender Rechtsstreit mit MB vermute ich mal.
Finde da schon, das MB hier etwas in der "wiedergutmachung" ist, vielleicht denke ich hier auch einfach zu "Deutsch".
Vorallem wenn ich wieder ein gut ausgestattestes Fahrzeug kaufe welches mich nun mehr als das doppelte meines alten kostet weil es einfach keine W204 alternative gibt (schönes Auto übrigens!) erwarte ich schon etwas entgegenkommen und wenn es nur ein Satz Winterreifen oder ein paar % Rabatt wären.
Für den Betrug des vorbesitzers kann ich nichts!
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:23:11 Uhr:
Hallo zusammen,ich brauch mal euere Meinung/Erfahrung/Empfehlung:
........
Laut MB soll ich mir ein neues Fahrzeug suchen:
.....
WIe seht ihr das?
...
Viele Grüße
Das würde ich auch machen, aber nicht bei Mercedes; und nen 205 zu dem Preis erst recht nicht.
Nimm die Kohle und sag leise servus.
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:43:22 Uhr:
Alternativ könnte ich MB auch auf Vertragserfüllung verklagen, aber will ich wirklich einen wirtschaftlichen Totalschaden für den Preis kaufen? Kaufpreis über Gutachter drücken wäre ein lang anhaltender Rechtsstreit mit MB vermute ich mal.Finde da schon, das MB hier etwas in der "wiedergutmachung" ist, vielleicht denke ich hier auch einfach zu "Deutsch".
Vorallem wenn ich wieder ein gut ausgestattestes Fahrzeug kaufe welches mich nun mehr als das doppelte meines alten kostet weil es einfach keine W204 alternative gibt (schönes Auto übrigens!) erwarte ich schon etwas entgegenkommen und wenn es nur ein Satz Winterreifen oder ein paar % Rabatt wären.
1.:
Klar, du könntest den Restsweg gehen, dass du das Fahrzeug behälst und eine Minderung des Kaufpreises durchsetzt. Ich bezweifle aber, dass du damit glücklich wirst. Denn den Vetrag fechtest du ja aktuell an.
2.: "Wiedergutmachung" gibt es im Recht nicht und auch Mercedes ist da nicht dran gebunden. Du schreibst ja selbst, dass auch Mercedes getäuscht worden ist (und das sollen die wieder gut machen?).
3. Das glaube ich dir nicht. W204 sind Massenware, du magst kein anderes Fahrzeug und lehnst jede Detailänderung ab. Das ist dein Problem und das wird auch kein Gericht so sehen, dass du nun ein W205 für den doppelten Preis bekommst (zu Recht).
Ähnliche Themen
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. März 2016 um 22:02:55 Uhr:
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:43:22 Uhr:
Alternativ könnte ich MB auch auf Vertragserfüllung verklagen, aber will ich wirklich einen wirtschaftlichen Totalschaden für den Preis kaufen? Kaufpreis über Gutachter drücken wäre ein lang anhaltender Rechtsstreit mit MB vermute ich mal.Finde da schon, das MB hier etwas in der "wiedergutmachung" ist, vielleicht denke ich hier auch einfach zu "Deutsch".
Vorallem wenn ich wieder ein gut ausgestattestes Fahrzeug kaufe welches mich nun mehr als das doppelte meines alten kostet weil es einfach keine W204 alternative gibt (schönes Auto übrigens!) erwarte ich schon etwas entgegenkommen und wenn es nur ein Satz Winterreifen oder ein paar % Rabatt wären.
1.:
Klar, du könntest den Restsweg gehen, dass du das Fahrzeug behälst und eine Minderung des Kaufpreises durchsetzt. Ich bezweifle aber, dass du damit glücklich wirst. Denn den Vetrag fechtest du ja aktuell an.2.: "Wiedergutmachung" gibt es im Recht nicht und auch Mercedes ist da nicht dran gebunden. Du schreibst ja selbst, dass auch Mercedes getäuscht worden ist (und das sollen die wieder gut machen?).
3. Das glaube ich dir nicht. W204 sind Massenware, du magst kein anderes Fahrzeug und lehnst jede Detailänderung ab. Das ist dein Problem und das wird auch kein Gericht so sehen, dass du nun ein W205 für den doppelten Preis bekommst (zu Recht).
1) Mercedes selbst hat die Rücknahme gefordert (da wohl Rep für die zu teuer)
2) fällt mir grad nichts zu sein (nicht negativ gemeint 😉)
3) Wegen der Rückabwicklung muss ich ein Fahrzeug aus der Niederlassung nehmen und kann mich nicht am Deutschlandweiten Pool bedienen. Somit ist es leider tatsächlich so. Kombi Command / H&K und AMG sehr schwer zu finden gerade bei der einschränkung der Auswahl ;(
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:43:22 Uhr:
Finde da schon, das MB hier etwas in der "wiedergutmachung" ist, vielleicht denke ich hier auch einfach zu "Deutsch".
Nein, du denkst nicht "deutsch", sondern "amerikanisch".
Aus jeder möglichen Chance Profit schlagen.
Das finde ich persönlich nicht okay!
Ja, dein Händler verkaufte dir ein Fahrzeug, dass sich bei nachträglicher Recherche nicht im vertraglichen festgelegten Zustand befand. Aber wenn ich das richtig lese, dann kann dein Händler auch nichts dafür, da er selbst getäuscht wurde.
Dies gestand sich dein Händler ein und hat deshalb den Vertrag für nichtig erklärt und dir dein Geld zurück erstattet.
...und jetzt willst du deinen Händler für das kriminelle Verhalten eines anderen bluten lassen?
Zitat:
@Tiboron schrieb am 8. März 2016 um 22:16:39 Uhr:
Zitat:
@Sven2014 schrieb am 8. März 2016 um 21:43:22 Uhr:
Finde da schon, das MB hier etwas in der "wiedergutmachung" ist, vielleicht denke ich hier auch einfach zu "Deutsch".Nein, du denkst nicht "deutsch", sondern "amerikanisch".
Aus jeder möglichen Chance Profit schlagen.
Das finde ich persönlich nicht okay!Ja, dein Händler verkaufte dir ein Fahrzeug, dass sich bei nachträglicher Recherche nicht im vertraglichen festgelegten Zustand befand. Aber wenn ich das richtig lese, dann kann dein Händler auch nichts dafür, da er selbst getäuscht wurde.
Dies gestand sich dein Händler ein und hat deshalb den Vertrag für nichtig erklärt und dir dein Geld zurück erstattet....und jetzt willst du deinen Händler für das kriminelle Verhalten eines anderen bluten lassen?
Hm, da hast du wohl recht.
Ja MB wurde selbst getäuscht und im endeffekt ist die tatsache dass der Vertrag bis auf die Nutzung rückabgewickelt wird und der GLC die letzten 17 Tage (a 79€) für mich kostenlos war mehr als ok.
Vielleicht bin ich auch einfach zu enttäuscht, der 204 hat mir super gefallen.
Hoffe mit dem 205 werde ich glücklicher trotz des mehrpreises!
Der VK bei dem ich heute den Vertrag für den 205er unterschrieben habe meinte schon wird wohl ein langer Rechtsstreit mit dem Vorbesitzer (übrigens eine weltweit bekannte Firma für Computer Software).
Tut mir leid, dass du keinen passenden W/S 204 nach diesem Debakel finden konntest. Dennoch hoffe ich, dass dir auch der 205er Vergnügen bereiten wird.
Hallo Sven2014,
es ist immer ein Problem, wenn man auf den Punkt ein Auto haben möchte oder braucht. Vielleicht wäre ein wenig Geduld besser gewesen.
Ich verstehe allerdings nicht, warum Du gezwungen sein solltest, eben bei diesem Händler ein Fahrzeug kaufen zu müssen...
Nun denn, der Mehrpreis scheint ja kein Problem zu sein...Ich wünsche Dir nun allzeit gute Fahrt mit dem 205, an den ich mich optisch noch nicht so richtig gewöhnt habe.
VG
Zitat:
@larsausbernau schrieb am 9. März 2016 um 08:20:00 Uhr:
Hallo Sven2014,es ist immer ein Problem, wenn man auf den Punkt ein Auto haben möchte oder braucht. Vielleicht wäre ein wenig Geduld besser gewesen.
Ich verstehe allerdings nicht, warum Du gezwungen sein solltest, eben bei diesem Händler ein Fahrzeug kaufen zu müssen...Nun denn, der Mehrpreis scheint ja kein Problem zu sein...Ich wünsche Dir nun allzeit gute Fahrt mit dem 205, an den ich mich optisch noch nicht so richtig gewöhnt habe.
VG
Ist wohl wegen der Rückabwicklung so, dass ich nur ein Fahrzeug aus deren Bestand nehmen kann und/oder eben aus dem Zentralbestand (wie es eben passiert ist). Manchmal ist es eben nicht so einfach und da hier "nüchtern" betrachtet MB sowie ich als Kunde getäuscht wurde muss ich nun kompromisse eingehen.
Leider ist warten keine Option da ich beruflich (selbstständig) darauf angewiesen bin.
Denke das wird so nun passen 😉 vielen Dank.
Wieso kannst Du nicht auf den deutschlandweiten Pool zurückgreifen? Deine Niederlassung kann das Fahrzeug doch für Dich ordern.
Ist natürlich ein Entgegenkommen von denen, aber ich hab da die Erfahrung gemacht, dass die immer irgendwie mit mehreren Niederlassung so zusammenhängen, dass sie sich gegenseitig mit Fahrzeugen versorgen, wenn der Kunde sich konkret eins ausgesucht hat. Oder halt über die Drehscheibe direkt von Daimler.
Ich hatte einen ähnlichen Fall ich hatte einen 2,5 jahre alten Opel vectra C Caravan gekauft für 15000. Angeblich Unfallfrei laut freundlichen, mein Nachbar hatte ihn beschädigt beim baumstutzen. Der Händler hatte mir einen Gutachter empfohlen. Als dieser das Gutachten erstellte kam raus das er den Wagen das zweite mal in Auftrag hatte. Beim ersten mal 5800Euro Schaden repariert beim Freundlichen wo ich gekauft hatte! Mit Anwalt eine rückabwicklung erwirkt, ich musste ca28 Cent für jeden km bezahlen das wars Rest Geld zurück. Glück gehabt
Zitat:
@Diesel73 schrieb am 9. März 2016 um 08:28:46 Uhr:
Wieso kannst Du nicht auf den deutschlandweiten Pool zurückgreifen? Deine Niederlassung kann das Fahrzeug doch für Dich ordern.
Ist natürlich ein Entgegenkommen von denen, aber ich hab da die Erfahrung gemacht, dass die immer irgendwie mit mehreren Niederlassung so zusammenhängen, dass sie sich gegenseitig mit Fahrzeugen versorgen, wenn der Kunde sich konkret eins ausgesucht hat. Oder halt über die Drehscheibe direkt von Daimler.
Warum? Keine Ahnung MB hat das eben damit begründet das dies etwas mit der Rückabwicklung zu tun hat somit nur von meiner NDL oder eben dem Zentralbestand (Zentrallager bzw. Fahrzeuge die den Vermerk haben das diese von jeder NDL abgerufen werden können)
Aber auch hier kein ordentlicher 204 vorhanden insgesammt 3 Stück aber mit fast 0 an Ausstattung.
Wenn ich warten würde, gibts bestimmt was in 2-3 Monaten aber ich bezweifle das MB mir solange ein Fahrzeug zu verfügung stellt.
Ah, ok. Schade.
Ich würde auf jeden Fall fragen, wieviel Zeit sie Dir einräumen würden, bis Du bei ihnen ein Fahrzeug gefunden hast, was Dir gefällt und zwar für den Betrag, den Du zum Draufzahlen bereit bist.