Rückgabe GLC EZ Nov.2017

Mercedes GLC C253

Habe ich eine reale Chance meinen Wagen GLC Coupe 220d , jetzt 8000 km , zurückzugeben - ich möchte kein manipuliertes Fahrzeug haben - irgendwelche Updates muss ich die ermöglichen oder kann ich einfach sagen hier habt ihr euer Fahrzeug wieder ..

Hat jemand Tips ?

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Ich würde erstmal auf eine klare stellungsnahme seitens Daimler warten, nur wegen ein paar gerüchte werden die den Wagen nicht einfach wieder nehmen.

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Woher willst Du wissen, dass sie Widerspruch einlegen? Das hat bisher noch kein Hersteller gemacht!

Widerspruch wo und für was? Bis jetzt ist nur klar dass die eine Rückrufauktion machen und nichts mehr oder habe ich was verpasst?
Ich verstehe nicht genau dein Problem in allen Themen in denen das angeht🙂🙂.
Welche Hersteller?

Moin

Wenn wir uns alle bemühen würden, unsere Quellen richtig zu zitieren (und natürlich auch zu benennen), dann würde hier nicht so viel ungenaues und/oder unbelegtes stehen.

Ich zitiere mal aus dem MT Artikel (https://www.motor-talk.de/.../...zur-diesel-nachruestung-t6372075.html):

"Am Montag ordnete das Bundesverkehrsministerium den Rückruf von europaweit 774.000 Mercedes-Modellen mit Dieselmotor an, 238.000 davon in Deutschland. Zu rund 95 Prozent sind dies laut Daimler Vito, C-Klasse und GLC. Daimler muss für die entsprechenden Modelle nun Software-Updates entwickeln und diese vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigeben lassen. Dann kann der Rückruf starten."

Gegen den Rückruf hat Daimler keinen Widerspruch eingelegt.

Daimler hat aber folgendes angekündigt:

"Diesel-Skandal nun auch bei Mercedes? Da geht der Stuttgarter Hersteller noch nicht ganz mit. Das Kraftfahrt-Bundesamt betrachtet zwei Programmfunktionen in der Motorsteuerung als rechtswidrig. Daimler sieht die Programmbestandteile als zulässigen „Teil eines komplexen Abgasreinigungssystems“ an. Für das Bestehen des Testzyklus NEFZ seien die Programmteile nicht erforderlich. Daimler will deshalb vor Gericht klären lassen, ob die Software-Funktionen legal waren oder nicht."

Dann gibt es noch die Stellungnahme des BMVI Scheuer auf der Infoseite des BMVI:
http://www.bmvi.de/.../...-Daimler-von-BM-Scheuer_QBWYO7O1stc.html?...

In der Zusammenfassung:

  1. Der Rückruf ist (auch für den GLC mit OM651 aus allen Baujahren) angeordnet.
  2. Daimler hat dem Rückruf nicht widersprochen
  3. Daimler lässt die Bewertung der Software durch das KBA juristisch prüfen.
  4. Daimler muss die "neue" Software durch das KBA freigeben lassen, dann kann zurückgerufen werden.
  5. Das KBA hat den Rückruf noch nicht in der Datenbank.

Alles GANZ einfach.....

Michael

Das KBA als zuständige Behörde, hat den Rückruf für GLC nicht in der Datenbank, weil dieser noch nicht existiert. Er WIRD kommen (Futur 1). Insofern im Sinne des ursprünglichen Themas: noch fehlt jede Rechtsgrundlage für eine Rückgabe. Fakten machen Sachverhalte manchmal komplex...

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Moin

Der Rückruf ist durch den Dienstherrn des KBA Herrn BMVI Scheuer angeordnet. Wird wohl noch eine bürokratische Zeiteinheit dauern, bis das Papier über alle Schreibtische ging.

Eine Rechtsgrundlage für eine Rückgabe wird daraus m.E. sowieso nie.

P.S. wovon redest Du hier:

Zitat:

@Desco schrieb am 18. Juni 2018 um 14:27:36 Uhr:


Fakten machen Sachverhalte manchmal komplex...

Michael

Für eine Rückabwicklung muss es einen Mangel geben, der nicht behoben werden kann.

Der Rückruf in Bezug auf die Motorsteuerung kann sicher als Mangel gewertet werden. Allerdings darf der Händler (dieser ist Ansprechpartner in der Gewährleistung) jetzt erst einmal nacherfüllen. Das wird er sicher mit einem Update machen, dass ihm der Hersteller zur Verfügung stellt.

Wenn mit dem Update alle vertraglichen Werte (Leistung, Verbrauch, Abgaswerte, etc...) eingehalten werden, dann sollte der Mangel behoben sein. Damit gibt es dann auch kein Rücktrittsrecht.

Entsteht durch das Update ein neuer Mangel (z.b. Leistungsverlust, erheblicher Mehrverbrauch, etc...), dann muss dieser angezeigt werden. Dann kann der Händler noch einmal nacherfüllen.

Nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungen kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich habe das gerade mit einem BMW M550i hinter mir. Hatte man Ende 2017 ein Softwareupdate aufgespielt das einen deutlichen Leistungsverlust zur Folge hatte.

Um die Ansprüche selber durchzusetzen sollte man aber entweder selber über den entsprechenden Sachverhalt (Gewährleistung, Sachmangel, Rücktritt, Fristen, etc...) gut informiert sein oder ansonsten einen Anwalt einschalten.

Der Händler und auch der Hersteller (wenngleich dieser hier gar nicht Ansprechpartner für den Kunden ist) werden erst einmal alles abweisen. Man braucht da einen langen Atem.

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