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Rückfahrtskamera mit E-Zeichen?

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 18:01

Ich wollte in meinem Accord eine Rückfartkamera nachrüsten. Bin mir aber nicht sicher, ob die das berüchtigte E-Zeichen haben soll, weil ich sie gerne außen, im Spoiler einbauen möchte. Weiß jemand, wie es mit der Rückfahrtskamera steht?

Beste Antwort im Thema

immer dieser blödsinn mit dem versicherungsschutz und be.

die be erlischt nur bei konkreter gefährdung oder verschlechterung des emissionsverhaltens.

und das möchte ich bei einer rückfahrkamera mal sehen.

einfach mal die gesetzestexte lesen.

und zu dem quatsch mit dem versicherungsschutz hab ich mir auch schon die finger wund geschrieben.

hier zum beispiel

bei diesem dollen beispiel handelt es sich

a.) um eine vollkaskoversicherung, also eigenschaden!

b.) das derjenige auch für den haftpflichtschaden an dem anderen fahrzeug aufkommen mußte, ist mit sicherheit ausgemachter blödsinn.

c.) deshalb halte ich den ganzen 'fall' für äußerst fragwürdig.

(stammt vielleicht aus der marketingabteilung der autohersteller, um den verkauf der eigenen schweineteuren rückfahrsysteme und navis zu puschen:p)

nochwas: der ganze blödsinnige text stammt nicht etwa von ebay, sondern von einem ebaymitglied, welches sich etwas wichtig macht. das ist ein unterschied;)

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am 26. Dezember 2014 um 20:18

Wenn die Typzulassung für dein Auto nach dem 01.10.2002 erteilt wurde (wovon ich mal ausgehe), muss eine fest verbaute Rückfahrkamera ein E-Prüfzeichen haben.

Der Grund dafür ist, dass für alle Fahrzeuge welche nach diesem Datum genehmigt wurden, die EU-Kfz-Richtlinie 72/245/EWG nach § 55 a der StVZO gültig ist.

In dieser geht es um EMV (elektromagnetische Verträglichkeit), einfach gesagt: es soll sichergestellt sein, dass nachgerüstete elektronische Komponenten das Boardnetz im Fahrzeug nicht stören können.

Ich hab die EU-Richtlinie mal bei Google eingegeben, damit ich dir was zum nachlesen präsentieren kann und du nicht Irgendjemandem hier einfach etwas glauben musst.

Kurioserweise hat Ebay diesen Fall ziemlich ausführlich beschrieben, anscheinend kamen dort viele Nachfragen nachdem billige Systeme verkauft wurden.

Lies dir das hier mal durch, da steht alles drin und Ebay ist seriös, zumal du diese Gesetzestexte auch überall anders nachlesen kannst.

Beachte auch den konkreten Fall von dem dort berichtet wird, wo jemand seinen Versicherungsschutz durch eine Kamera ohne Prüfzeichen verloren hat.

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 20:25

Das gilt dann im Prinzip für alles, was man am sowie im Fahrzeug an das Stromnetz angeschlossen hat. Auch über den Zigarettenanzünder. Und genauer: für alle DVR-Kameras, Einparkhilfen, Innen/fußraumbeleuchtungen etc. Verstehe ich das richtig??? :eek:

Da draußen fahren aber zigtausende Fahrzeuge mit solchen Einparkhilfen, Rückfahrkameras, DVRs etc. rum! Heißt das, die haben im Falle eines Unfalls keine Betriebserlaubnis und sind dann im Ar..?! :confused:

am 26. Dezember 2014 um 20:50

Zitat:

@weiser_fuchs schrieb am 26. Dezember 2014 um 21:25:38 Uhr:

Das gilt dann im Prinzip für alles, was man am sowie im Fahrzeug an das Stromnetz angeschlossen hat. Auch über den Zigarettenanzünder. Und genauer: für alle DVR-Kameras, Einparkhilfen, Innen/fußraumbeleuchtungen etc. Verstehe ich das richtig??? :eek:

Da draußen fahren aber zigtausende Fahrzeuge mit solchen Einparkhilfen, Rückfahrkameras, DVRs etc. rum! Heißt das, die haben im Falle eines Unfalls keine Betriebserlaubnis und sind dann im Ar..?! :confused:

Nur für fest eingebaute, elektronische Zusatzausrüstungen.

Ein mobiles Navi braucht z.B. keine Zulassung, nur weil es in den Zigarettenanzünder gesteckt wird.

Und ja, auch Einparkhilfen (Sensoren) benötigen ein E-Prüfzeichen.

Wenn du dir irgendein Billigteil aus China ohne Zulassung einbaust, dann rückwärts irgendwo gegen knallst weil sie nicht (oder falsch) funktioniert hat, kannst du trotz Vollkasko auf dem Schaden sitzenbleiben.

Das mögen viele nicht wissen, aber du hast den Gesetzestext eben selbst gelesen.

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 21:15

So, jetzt habe ich etwas Schiss... Meine PDC ist aus den USA, von SteelMate. Wurde noch vom Vorbesitzer eingebaut oder sogar noch vor der Auslieferung an ihn von dem Autohaus, wo er den Wagen gekauft hat. Ich werde wohl morgen als erstes nachsehen müssen, ob die PDCs vorne und hinten ebn dieses E-Zeichen haben. Ich habe dazu leider keine Papiere. :(

Und was ist mit einer Rückfahrtkamera, die ich von innen an die Heckscheibe klebe?

am 26. Dezember 2014 um 21:38

Zitat:

@weiser_fuchs schrieb am 26. Dezember 2014 um 22:15:59 Uhr:

So, jetzt habe ich etwas Schiss... Meine PDC ist aus den USA, von SteelMate. Wurde noch vom Vorbesitzer eingebaut oder sogar noch vor der Auslieferung an ihn von dem Autohaus, wo er den Wagen gekauft hat. Ich werde wohl morgen als erstes nachsehen müssen, ob die PDCs vorne und hinten ebn dieses E-Zeichen haben. Ich habe dazu leider keine Papiere. :(

Und was ist mit einer Rückfahrtkamera, die ich von innen an die Heckscheibe klebe?

Also was deine Sensoren und Kamera angeht ... es ist halt einfach die gesetzliche Lage, dass ein E-Prüfzeichen drauf sein muss, wenn es fest eingebaute elektronische Komponenten sind.

So weit so gut. Streng genommen muss das so sein, aber wägen wir mal ab. Wie wahrscheinlich ist es, dass du einen Unfall hast, der auf einem Versagen dieser Komponeten basiert. Sodass dann ein Gutachter auf die Idee kommt, sich das System mal gaaanz genau anzusehen.

Im schlimmsten Fall könntest du dann den Versicherungsschutz verlieren.

Das ist nunmal Fakt, und das musst du für dich einschätzen ob du jetzt so herumfahren willst oder nicht. Ich persönlich muss zugeben dass mein Auto streng genommen auch keine Betriebserlaubnis mehr hat.

Eine Einparkhilfe aus den USA wird wahrscheinlich kein E-Prüfzeichen haben, da es solche Vorschriften dort nicht gibt.

Was die Kamera an der Scheibe angeht, da müsste man sich mal schlau machen. Denn der springende Punkt ist ja, ab wann etwas als "fest eingebaut" gilt. Denn nur dann brauchst du laut Gesetz das E-Prüfzeichen.

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 21:49

Zitat:

Wie wahrscheinlich ist es, dass du einen Unfall hast, der auf einem Versagen dieser Komponeten basiert. Sodass dann ein Gutachter auf die Idee kommt, sich das System mal gaaanz genau anzusehen.

Im schlimmsten Fall könntest du dann den Versicherungsschutz verlieren.

Es geht doch nicht darum, ob man den Unfall wegen des Versagens der Komponente hat, sondern darum, dass man mit diesen Komponenten nicht mal auf die Straße durfte. Somit hat man in jedem Fall - ob selbst oder der Andere Schuld ist - schlechte Karten am Start schon hat.

immer dieser blödsinn mit dem versicherungsschutz und be.

die be erlischt nur bei konkreter gefährdung oder verschlechterung des emissionsverhaltens.

und das möchte ich bei einer rückfahrkamera mal sehen.

einfach mal die gesetzestexte lesen.

und zu dem quatsch mit dem versicherungsschutz hab ich mir auch schon die finger wund geschrieben.

hier zum beispiel

bei diesem dollen beispiel handelt es sich

a.) um eine vollkaskoversicherung, also eigenschaden!

b.) das derjenige auch für den haftpflichtschaden an dem anderen fahrzeug aufkommen mußte, ist mit sicherheit ausgemachter blödsinn.

c.) deshalb halte ich den ganzen 'fall' für äußerst fragwürdig.

(stammt vielleicht aus der marketingabteilung der autohersteller, um den verkauf der eigenen schweineteuren rückfahrsysteme und navis zu puschen:p)

nochwas: der ganze blödsinnige text stammt nicht etwa von ebay, sondern von einem ebaymitglied, welches sich etwas wichtig macht. das ist ein unterschied;)

am 26. Dezember 2014 um 22:15

Zitat:

@sukkubus schrieb am 26. Dezember 2014 um 23:02:57 Uhr:

und zu dem quatsch mit dem versicherungsschutz hab ich mir auch schon die finger wund geschrieben.

hier zum beispiel

Habe ich mich hier so schlecht ausgedrückt?

Was du dort schreibst stimmt ja alles, aber trifft hier auch zu. Genau so meinte ich es doch.

- die haftpflicht haftet immer.

- nur wenn die bauartliche veränderung unfallursächlich war, kann sie regress fordern.

Ist doch der Fall, wenn er sich eine Kamera oder Einparkhilfe ohne Zulassung reinbastelt, sich dann blind auf das Teil verlässt und rückwärts irgendwo reindonnert weil das System nicht gewarnt hat ?

"bei vollkasko sieht es schlecht aus. da kann sich die versicherung mit hinweis auf nicht eingetragene umbauten fast immer herauswinden"

Auch das sagte ich so, dass die Vollkasko bei so einem Schaden dann nichts zahlen muss.

 

Und von einer erlöschenden BE wegen der Kamera habe ich hier nirgends etwas gesagt.

Ich erwähnte das Wort BE in Bezug auf mein Auto, was nichts mit diesem Thema zu tun hat. Das kam vielleicht falsch herüber.

Ich sagte lediglich, dass bei fest eingebauten elektronischen Komponenten ein E-Prüfzeichen drauf sein muss. Das IST so.

Und dass man im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz verlieren kann. Das ist aus obigen Gründen auch so.

am 26. Dezember 2014 um 22:22

sorry, doppelpost ...

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 26. Dezember 2014 um 21:18:39 Uhr:

Beachte auch den konkreten Fall von dem dort berichtet wird, wo jemand seinen Versicherungsschutz durch eine Kamera ohne Prüfzeichen verloren hat.

versicherungsschutz impliziert in meinen augen erstmal haftpflicht und vollkasko.

und in dem dämlichen verlinkten text von 'ebay' wird ebenso der teufel an die wand gemalt.....

und vollkasko weiß ich allein aus eigener sache, dass die sich fast immer herauswinden will. braucht ich selbst mal zwei instanzen, bis sie es einsahen:D

aber ist doch schön, wenn wir in weiten teilen doch einer meinung sind.

 

am 26. Dezember 2014 um 22:52

Natürlich wird da der Teufel an die Wand gemalt, aber es kann nunmal so kommen.

Und natürlich will sich die Vollkasko immer herauswinden, hatte ich auch schon.

Da wollte ich halt mal eben so 18.000 € von denen haben, natürlich wollen die so einen Betrag nicht bezahlen und versuchen verzweifelt einen Strohhalm zu finden, an den sie sich klammern können.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 26. Dezember 2014 um 23:42:05 Uhr:

aber ist doch schön, wenn wir in weiten teilen doch einer meinung sind.

Ist es, ja. Wir haben uns nur anders ausgedrückt. :)

Das ist nunmal ein sehr komplexes Thema mit den ganzen scheiß Gesetzen und den Versicherungen. Für sowas gibt es dann ja zum Glück einen Richter im Fall der Fälle.

 

Aber zusammengefasst können wir die einfache Frage des TE doch einheitlich beantworten, oder?

Ja, da muss ein E-Prüfzeichen drauf, wenn sie fest eingebaut wird.

Der Rest, die Folgen, die Versicherung ... das ist Schwarzmalerei.

Themenstarteram 27. Dezember 2014 um 16:14

Ich habe eh kein VK. Daher kann ich, wie ich verstehe, keine Probleme der Art bekommen. :)

Wegen der Kamera habe ich nun das so verstanden, dass sofern sie die Verkehrssicherheit negativ nicht beeinträchtigt (ist eigentlich eher anders rum), so kann ich sie bedenklos einbauen. Danke!

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