Rotlichtverstoß an Bahnübergang :(

Hallo,

Bin neu hier und hätte gleich ein anliegen....
Mir ist heute was echt SEHR blödes passiert;

Von der Arbeit aus holte ich ein Fahrzeug bei einem Kunden...
Auf dem Rückweg stand ich an einem unbeschrankten Bahnübergang,es blinkten die Warnleuchten...
Ich blieb an der Haltelinie stehen!
Doch dummerweise rutschte ich vom Kupplungspedal🙁
Sodass das Fahrzeug einen Satz nach vorne gemacht hat.
3-4Meter vor der Schiene brachte ich das Auto zum stehen,doch leider wohl zu spät.
Der kommende Zug legte eine Vollbremsung hin,der Schaffner stieg kurz aus und notierte das Kennzeichen🙁

Bin dann später zum Bahnhof und hab die Situation geschildert.
Der Mann am Schalter wusste natürlich schon von dem Vorfall...

Der meinte dann,die Strafanzeige würde wohl kommen wegen Rotlichtverstoß und es wären wohl mit einer hohen Geldstrafe,3-4Punkten und einem Monat Fahrverbot zu rechnen-.-

Ich hab natürlich wenig Geld und brauch meine Führerschein!

Was würdet ihr in dieser Situation machen?!

Beste Antwort im Thema

Ich mach am Bahnuebergang den Motor aus. Frag mich wer da echt die ganze Zeit mit laufenden Motor auf die Signalanlage glotzt und die Kupplung hælt 😉

Abwarten bis nen Bescheid kommt. Alles andere ist Glaskugelleserei

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Ja klar, der Kunde bekommt ja das Briefchen. 😰
Der wird ganz schön sauer auf dich sein.

ICH wäre da auch sauer!

Ich werde es einfach dem Kunden morgen sagen was sache ist und dann werden wir sehen...

Der Kunde wird sich zum Sachverhalt dahingehend äußern, dass nicht er sondern der TE gefahren ist - das war's für ihn.

Das was der Schaltermann gemeint hat war vermutlich eine Ordnungswidrigkeit.

Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken/Halbschranken:
700 € 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. + Gebühren.

Wobei der Bahnübergang ja nicht überquert wurde.
(So ziemlich die teuerste Ordnungswidrigkeit, da kommt eigentlich nur noch vorsätzlicher Alkohol höher)

Es könnte wie bereits erwähnt auf einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr rauslaufen. Das kommt wenn dann auf den Richter und die Zeugen an.

Da nichts passiert ist und das ganze fahrlässig war wären das maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe - oder Geldstrafe.
Geldstrafe in Tagessätzen.

Noch ist gar nix da. Also nicht vorher die Pferde scheu machen, was es wohl vielleicht unter Umständen möglicherweise geschätzt werden könnte... ERST den Brief abwarten und lesen, DANN weiter entscheiden 😉

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Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Selbst Profijuristen halten sich in einem Forum mit öffentlichen Aussagen zurück. Hat was mit dem Rechtsberatungsgesetz zu tun und man will hier ja auch nicht arbeiten.🙂

nicht nur damit, sondern auch mit den Nutzungsbedingungen, da Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist. Außerdem ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts (Lage des Bahnübergangs, Sichtverhältnisse, Abstand des Zugs, zeitliche Zusammenhänge ...) kann man auch als Profi - und die gibt's hier auch - nichts sagen.

Von daher abwarten, was kommt und dann entscheiden, was man macht.

Viele Grüße

Peter

PS: Übrigens, das Rechtsberatungsgesetz gibt's seit Juli 2008 nicht mehr 😉. Ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Noch ist gar nix da. Also nicht vorher die Pferde scheu machen, was es wohl vielleicht unter Umständen möglicherweise geschätzt werden könnte... ERST den Brief abwarten und lesen, DANN weiter entscheiden 😉

Da hast du natürlich recht!!

Morgen gestehe ich dem Kunden mein "verbrechen" und dann warten wir ab....

Werde euch auf dem laufenden halten!

Dank euch allen schonmal🙂

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von VWNO0B


Doch dummerweise rutschte ich vom Kupplungspedal🙁
Warum hast du vor der der Ampel bei laufendem Motor (!) den Gang drin gelassen?

Also... ich mach zwar vorher den Gang raus, aber wieso sollte ich den Motor ausmachen?

Geht doch die schöne Klimaaut. nicht mehr. Und bei 0,7 Litern in der Stunde... machen wir uns jetzt alle ins Hemd...

Ach ja, ich vergaß

#Planetretten

Und im Übrigen denke ich schon, dass der TE stinkesauer auf sich ist. Aber ich kann beruhigen: Entgegen vieler Ansichten hier wird einem wohl noch nicht die Hand abgehackt, nur weil man von der Kupplung rutscht. Und ginge was kaputt, dafür gibts eine Betriebshaftpflicht.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Also... ich mach zwar vorher den Gang raus, aber wieso sollte ich den Motor ausmachen?
Geht doch die schöne Klimaaut. nicht mehr. Und bei 0,7 Litern in der Stunde... machen wir uns jetzt alle ins Hemd...

Ach ja, ich vergaß

#Planetretten

cheerio

Alles eine Frage der Zeit wie lange Rot ist 😉

Gut, ich sag mal, bei so einem Waschküchenwetter wie wir manchmal haben, möchte ich es trocken und kühler.

Da sind nicht mal 44 Grad in Portugal so schlimm gewesen, weil trockene Hitze.
Kommt halt extrem aufs Wetter an.
Bei Frost oder Hitze bleibt das Ding an.
Und das haben bisher alle meine Autos überlebt.

Da ich ja nun keinen Trecker fahre und mein Auto im Standgas fast nicht zu hören ist, es sei denn man legt sich auf den Auspuff, wozu der Terz 🙂

cheerio

Jetzt mal noch ne Zusatzfrage:

Wäre es ohne die "Gefährdungslage" denn auch ein Rotlichtverstoß am unbeschrankten Bahnübergang? Wenn ich da an mich denke wie oft ich auf meinem alten Arbeitsweg schon losgefahren bin nachdem der Zug durch war aber das Blinkie noch nicht aus... uihuihuih

http://www.fahrtipps.de/frage/bahnschranke-geschlossen.php

Ich mach wie auf Seite 1 geschrieben den Motor aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von ICBM


Jetzt mal noch ne Zusatzfrage:

Wäre es ohne die "Gefährdungslage" denn auch ein Rotlichtverstoß am unbeschrankten Bahnübergang? Wenn ich da an mich denke wie oft ich auf meinem alten Arbeitsweg schon losgefahren bin nachdem der Zug durch war aber das Blinkie noch nicht aus... uihuihuih

Gegenfrage

Was bedeutet Rotlichtverstoß?

Ach das Rotlicht war noch an.

Kann richtig Kohle kosten.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


http://www.fahrtipps.de/frage/bahnschranke-geschlossen.php

Ich mach wie auf Seite 1 geschrieben den Motor aus 😉

Ich auch, bis auf Frost oder Bullenhitze. Wie bereits geschrieben.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von ICBM


Jetzt mal noch ne Zusatzfrage:

Wäre es ohne die "Gefährdungslage" denn auch ein Rotlichtverstoß am unbeschrankten Bahnübergang? Wenn ich da an mich denke wie oft ich auf meinem alten Arbeitsweg schon losgefahren bin nachdem der Zug durch war aber das Blinkie noch nicht aus... uihuihuih

Gegenfrage
Was bedeutet Rotlichtverstoß?
Ach das Rotlicht war noch an.
Kann richtig Kohle kosten.

Tja bis jetzt war das für mich halt ein rotes Blinklicht - nicht einer Ampel gleichwertig. Ist es jetzt doch?

Zitat:

Original geschrieben von ICBM



Tja bis jetzt war das für mich halt ein rotes Blinklicht - nicht einer Ampel gleichwertig. Ist es jetzt doch?

Zaehlt als Rotlichtverstoss. Ist er dazu noch mit Schranke und du faehrst drumrum sind es 700€ 3 Monate zu Fuss und Punkte

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