- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Rotlichtverstoß an Bahnübergang :(
Rotlichtverstoß an Bahnübergang :(
Hallo,
Bin neu hier und hätte gleich ein anliegen....
Mir ist heute was echt SEHR blödes passiert;
Von der Arbeit aus holte ich ein Fahrzeug bei einem Kunden...
Auf dem Rückweg stand ich an einem unbeschrankten Bahnübergang,es blinkten die Warnleuchten...
Ich blieb an der Haltelinie stehen!
Doch dummerweise rutschte ich vom Kupplungspedal:(
Sodass das Fahrzeug einen Satz nach vorne gemacht hat.
3-4Meter vor der Schiene brachte ich das Auto zum stehen,doch leider wohl zu spät.
Der kommende Zug legte eine Vollbremsung hin,der Schaffner stieg kurz aus und notierte das Kennzeichen:(
Bin dann später zum Bahnhof und hab die Situation geschildert.
Der Mann am Schalter wusste natürlich schon von dem Vorfall...
Der meinte dann,die Strafanzeige würde wohl kommen wegen Rotlichtverstoß und es wären wohl mit einer hohen Geldstrafe,3-4Punkten und einem Monat Fahrverbot zu rechnen-.-
Ich hab natürlich wenig Geld und brauch meine Führerschein!
Was würdet ihr in dieser Situation machen?!
Beste Antwort im Thema
Ich mach am Bahnuebergang den Motor aus. Frag mich wer da echt die ganze Zeit mit laufenden Motor auf die Signalanlage glotzt und die Kupplung hælt ;)
Abwarten bis nen Bescheid kommt. Alles andere ist Glaskugelleserei
Ähnliche Themen
67 Antworten
Was ich machen würde? Beten!
Siehe mal § 315 StGB!
Ich mach am Bahnuebergang den Motor aus. Frag mich wer da echt die ganze Zeit mit laufenden Motor auf die Signalanlage glotzt und die Kupplung hælt ;)
Abwarten bis nen Bescheid kommt. Alles andere ist Glaskugelleserei
Zitat:
Original geschrieben von VWNO0B
Was würdet ihr in dieser Situation machen?!
abwarten & tee trinken...mehr bleibt dir nicht übrig!
Sei froh das das Kundenfahrzeug noch heil ist.
Sonst hättest du jetzt noch größere Probleme.
Was sagt denn dein Chef dazu?
Zitat:
Original geschrieben von VWNO0B
Doch dummerweise rutschte ich vom Kupplungspedal:(
Warum hast du vor der der Ampel bei laufendem Motor (!) den Gang drin gelassen?
Bei Standgas von der Kupplung rutschen, und man macht einen Riesensatz?
Klingt für mich wenig plausibel.
Weil man normalerweise Kupplung und Bremse gleichzeitig betätigt.
Trotzdem: Schwein gehabt.
Wird wohl richtig teuer werden und Du kannst für längere Zeit mit dem Zug fahren. ;)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von VWNO0B
Doch dummerweise rutschte ich vom Kupplungspedal:(
Warum hast du vor der der Ampel bei laufendem Motor (!) den Gang drin gelassen?
Weil er es halt immer so macht? Und wenn schon, hat das auch nur annähernd irgendeine Relevanz für die Beantwortung der Frage? Wohl kaum...um nicht zu sagen scheissegal. Aber Hauptsache wieder plus eins aufm Zähler :rolleyes:
@TE: Warte erstmal ab. Denn die Frage wird sein, was dir überhaupt konkret vorgeworfen wird. Das kann ein Schaltermensch sicher nicht beurteilen, dazu fehlt ihm dann wohl doch ein wenig der juristische Hintergrund.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Weil er es halt immer so macht? Und wenn schon, hat das auch nur annähernd irgendeine Relevanz für die Beantwortung der Frage?
Für den Fall, daß es zu einer Anzeige kommen sollte, wäre eine gute Antwort auf diese Frage, die dann sicherlich im Raum stehen wird, im Rahmen der Verteidigungsstrategie des TE sicherlich hilfreich.
Ich würde eine "Verteidigungsstrategie", sofern überhaupt nötig, doch lieber dem versierten Fachpersonal überlassen und nicht auf irgendwelche Hobbyjuristen bei MT vertrauen...
Ein Bekannter von mir, angestellt bei der Straßenmeisterei, hat mal seinen Dienst-LKW bei irgend welchen Heckenschnittarbeiten so blöd hingestellt, dass eine Ecke seines Anhängers in den Überwachungsbereich eines Bahnübergangs ragte. Dies hat eine Notbremsung eines ICEs ausgelöst. Er hat zwar verkehrsrechtlich nicht viel zahlen müssen (da eindeutig ein Versehen), hat aber an die Bahn deftig Schadensersatz zahlen dürfen. Diesen hat dann zum Glück seine Diensthaftpflicht übernommen.
Das könnte bei Dir ähnlich laufen. Fahrlässigkeit musst Du Dir schon vorwerfen lassen, bei eventuellen Schadensersatzforderungen kann Deine Haftpflicht (so sie denn in Deinem Fall überhaupt einspringt) sich aber nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
Danke für Eure Antworten!:)
Ja,es heißt wohl erstmal abwarten-.-
Mein Chef ist davon nicht begeistert,ist jawohl klar,oder?
Ich mich morgen dem Kunden die "Geschichte" erzählen:(
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich würde eine "Verteidigungsstrategie", sofern überhaupt nötig, doch lieber dem versierten Fachpersonal überlassen und nicht auf irgendwelche Hobbyjuristen bei MT vertrauen...
Selbst Profijuristen halten sich in einem Forum mit öffentlichen Aussagen zurück. Hat was mit dem Rechtsberatungsgesetz zu tun und man will hier ja auch nicht arbeiten.:)
Zitat:
Original geschrieben von VWNO0B
Danke für Eure Antworten!:)
Ja,es heißt wohl erstmal abwarten-.-
Mein Chef ist davon nicht begeistert,ist jawohl klar,oder?
Ich mich morgen dem Kunden die "Geschichte" erzählen:(
Ja klar, der Kunde bekommt ja das Briefchen. :eek:
Der wird ganz schön sauer auf dich sein.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ja klar, der Kunde bekommt ja das Briefchen. :eek:
Der wird ganz schön sauer auf dich sein.
Ach unsinn! Der Kunde bekommt morgen bescheid und wird mit der ehrlichkeit ordendlich umgehen. Wenn er dann Post bekommt wird er sich wieder in der Werkstatt melden. Dann wird Meister , Kunde und der Verursacher zusammen reden.
Nicht vorher schon Angst machen ;)