Rost - vom FOH übersehen? Garantie?

Opel Vectra C

Hallo zusammen, ich hab ein Problem mit meinem Vectra.
Ich habe ihn vor wenigen Tagen gekauft und leider ist mir erst jetzt aufgefallen das oben an der Dachkante vorne zur Windschutzscheibe hin ca 4cm Rost an der Kante sind... lack ist mit Blasen übersäht an 1cm ist es schon richtig braun und ich denke man kann es sogar durchstoßen mit nem Schraubendreher.

Im Scheckheft hat mein FOH das nichtmal vermerkt bei der Stelle für den Rostschutz... einfach angekreuzt das alles ok ist und nichts nachgearbeitet wurde.

Werde jetzt das am Dienstag wenn ich frei habe mal reklamieren...Wagen ist ja erst 5 Jahre alt und hat regelmäßig seine Inspektionen bekommen. Frage mich echt warum die bei der Inspektion vor Auslieferung das nicht gemacht haben und nichtmal entsprechend angekreuzt haben...

Fotos kann ich leider gerade nicht machen da mein Handy streikt.
Was meint ihr, geht das auf Garantie oder muss ich selbst bezahlen?
Der Wagen ist BJ 12/2006

21 Antworten

Bis jetzt ist noch nicht geklärt, ob der Wagen von Privat oder vom Händler gekauft wurde. Nur gegen den Händler würde ein Anspruch bei Sachmangel vorliegen, es sei denn der private Verkäufer hat die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen.
Dann kommt der Punkt, ob dieser Rost bei einem Gebrauchten wirklich einen Sachmangel darstellt. Ich sage nein, da die Sache nach ihrem Verwendungszweck auch benutzt werden kann. Ebenso gibt es genügend Beispiele, wo jüngere Autos bereits Roststellen hatten.
Dann kommt völlig unabhängig die Gewährleistung von Opel. Hier gibt es eine 12jährige Garantie gegen Durchrostung. Ob diese bei Dir greift kann nur der FOH prüfen. Im Regelfall stellt er bei gut geführtem Checkheft einen Kulanzantrag, der in der Regel genehmigt wird.

Zitat:

Original geschrieben von es.ef


Dann kommt völlig unabhängig die Gewährleistung von Opel. Hier gibt es eine 12jährige Garantie gegen Durchrostung. Ob diese bei Dir greift kann nur der FOH prüfen. Im Regelfall stellt er bei gut geführtem Checkheft einen Kulanzantrag, der in der Regel genehmigt wird.

Eine "Durchrostungsgarantie" des Herstellers greift nicht bei einer rein oberflächlichen Rostbildung. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (Az. 1 U 74/08). Demnach umfasst der Begriff "Durchrostung" einer entsprechenden Herstellergarantie bei Neufahrzeugen nicht jeden äußerlich sichtbaren und optisch störenden Rostansatz der Fahrzeugkarosserie.

Zitat:

Original geschrieben von es.ef


Dann kommt der Punkt, ob dieser Rost bei einem Gebrauchten wirklich einen Sachmangel darstellt. Ich sage nein, da die Sache nach ihrem Verwendungszweck auch benutzt werden kann. Ebenso gibt es genügend Beispiele, wo jüngere Autos bereits Roststellen hatten.

Diese Meinung vertrete ich auch. Vor allem noch dazu, da die Stelle nicht versteckt ist.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Das ist juristisch absoluter Mumpitz.

Da wäre ein Urteil sehr interessant, wenn man schon so eine Behauptung aufstellt.

Ich hingegen habe bisher nur Beiträge und Stellungsnahmen gefunden, dass Rost an einem Gebrauchtwagen eben kein Sachmangel ist.

Der Wagen ist von einem Händler, ich fahre eh gleich beim FOH vorbei... dann Wissen wir mehr...

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Der Wagen ist von einem Händler, ich fahre eh gleich beim FOH vorbei... dann Wissen wir mehr...

Viel Glück.

Vielleicht zeigt sich der Händler sehr kulant und es wird hoffentlich alles nach Deinen Wünschen geregelt.

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Entscheidend für die Klassifizierung des Rost als Sachmangel ist, ob dieser bei diesem PKW-Typ an dieser Stelle üblich ist. Dies ist nicht der Fall. Auch das Argument, der Käufer hätte den Mangel sehen können schlägt fehl, da ein Händler als Pflicht aus dem Kaufvertrag die Aufklärung hat. Er als Fachmann kann einen solchen Mangel erkennen und hat den Kunden darauf hinzuweisen. Der Verkäufer kann sich nur dann exkulpieren, wenn der Käufer von dem Mangel wusste. Im Kaufvertrag steht (mutmaßlich) nichts über den Rost, also volle Gewährleistung (wir erinnern uns: Im Zivilprozess muss jede Partei beweisen, was sie behauptet). Grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Käufers bliebe als einziges Argument, was man im Einzelfall abwägen müsste. Damit ist eine besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gemeint, die für die Unkenntnis ursächlich geworden sein muss. Zu gut Deutsch: Das sich aufdrängende muss nicht beachtet werden (BGH v. 28.06.1994 - X ZR 95/92 - juris Rn. 18 - NJW-RR 1994, 1469-1471).

So, nun erkläre man mir, wie da ein Händler bei einer 4cm Roststelle herauskommen will, bei einem 6-jahre altem Wagen, der nicht für das Rosten bekannt ist. Zudem gibt es hier ja Äußerungen, dass der Rost möglicherweise durch eine nicht fachgerechte Instandsetzung verursacht worden sei. Die Exkulpation (Beweislast liegt voll beim Händler!) wird ihm niemals gelingen. Sollte er nicht spuren: Verkehrsrechtsschutz zücken und zum Anwalt!

So, war heute morgen da und hab ihm das ganze mal gezeigt.
Die Scheibe ist nicht mehr Original. Er hat dennoch Fotos gemacht und einen Kulanzantrag an Opel gestellt.
Seine Aussage: Mal sehen wie wir das machen...

Jetzt heisst es erstmal abwarten...

Heute kam die gute Nachricht. Opel hat dem Kulanzantrag zugestimmt und übernimmt alle Kosten für die Entfernung und neulackierung!
Muss mein Vecci dafür nur 2 Tage abgeben...

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