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Rollerkäufer droht mit Anzeige

Themenstarteram 6. November 2018 um 16:11

Hallo liebe Community, wir haben einen Malaguti Roller für 300 € verkauft. Wir haben einen Kaufvertrag in dem wir festgehalten haben, dass die Papiere des Rollers ungültig sind und dass der Käufer jeden mangel in Kauf nimmt, da es sich um einen gebrauchten Roller handelt. Verkäufer hat den Kaufvertrag unterschrieben. Er hatte ausreichend Zeit den Roller zu begutachten, Probefahrt zu machen und hat auch die Papiere offen in die Hand gedrückt bekommen, ohne zu verschleiern, dass die Papiere ungültig gemacht worden sind. Jetzt hat er festgestellt, das neue Papiere 300 € kosten. Das ist ihm zu viel, jetzt will er den Roller zurückgeben. Außerdem sagt er jetzt, der Roller habe zu viele Mängel. Jetzt will er uns anzeigen. Haben wir etwas zu befürchten?Gewährleistung haben wir im Kaufvertrag ausgeschlossen.

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40 Antworten

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 28. November 2018 um 03:39:04 Uhr:

Zitat:

@Nyasty schrieb am 28. November 2018 um 00:24:09 Uhr:

Da hatte jemand wunderpilze zum Abendessen.

Aber in nicht geringer Menge

Kannst Du diese Tatsachen widerlegen?

Dann bitte mit echten Fakten und nicht einfache Meinungen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. November 2018 um 06:43:06 Uhr:

@Norbert1adF

Hab echt keine Ahnung was das für eine rechtliche Hilfestellung von dir sein soll.

Kann dir nur soviel raten:

Such dir Hilfe, pass auf dich auf und tue keinem was an.

Na dann lies doch nochmal seinen Einführungstext. Ich bin der Meinung daß er den Käufer ordentlich aufgeklärt hat. Er hat sich nichts vorzuwerfen. Da der VK offensichtlich einen "Fake-Anruf" durch einen "Polizeibeamten" machen ließ, soll ihn nicht verunsichern. Er sollte sich auf sein Recht berufen und wurde lediglich aufgeklärt.

Kein echter unparteiischer Polizist würde einen solchen Anruf tätigen.

LG

Wow

Kannst ja doch verständlich schreiben.

 

Wobei ich es inhaltlich dennoch nicht bestätigen kann.

Ein fake -polizist hätte eher gedroht und eingeschüchtert statt so zu reagieren:

Der Polizist hat uns allerdings gesagt, dass er den Käufer auch nicht versteht, aber am Ende ist er ja auch kein Anwalt oder Richter.

Hy Gummikuh72

Ja mit dem Zitat haste recht...

Natürlich kann ich verständlich schreiben - das Problem ist nur, daß die Wahrheit zu oft nicht geglaubt wird. Ich muß gestehen, daß ich es seit 1989 nachweislich und wissentlich ignorrierte.

Jeder sollte selber entscheiden und nachsehen was für ihn die glaubhafte Wahrheit ist.

Eine Strafanzeige kann jeder stellen. Die Polizei muss dies auch aufnehmen. Entscheidend ist dort, ob ein Straftatbestand in irgendeiner Form vorliegt. Das kann im übrigen sich durchaus aus einem normalen privaten Kauf/Verkauf ergeben. Beispielsweise man verkauft eine Ware über ebay und versendet diese (unvorsichtigerweise) vor Zahlung und der Käufer zahlt nicht. Dies kann man strafrechtlich angehen und/oder zivilrechtlich.

Der erste Weg ist dann übrigens ggf. der klügere, da er nichts kostet für den Geschädigten. Es gibt auch keine Bagatellgrenze. Schon für 30,- Euro praktiziert und es hat funktioniert. Es dauert nur ggf. 1-2 Jahre. Ohne jedes zivile Gericht und geschweige eigenen Anwalt.

Im konkreten Fall müsste ein Straftatbestand vorliegen. Das könnte z.B. Betrug sein. Das muss aber derjenige plausibel begründen und wird schriftlich festgehalten. Dies wird dann tatsächlich ggf. Nachforschungen geben. Der Antragsteller muss halt nur selbst aufpassen, keine Unwahrheiten zu sagen.

Die Strafanzeige kann aber genauso schnell versanden, wenn halt nix dahinter ist. Im konkreten Fall vermute ich eine leere Drohung. Abwarten und Tee trinken, wenn man ein reines Gewissen hat.

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