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Roller vor 2 Wochen beim Händler gekauft - jetzt Motorschaden

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 14:58

Hallo Zusammen,

 

ich habe vor 2 Wochen beim Händler einen gebrauchten Roller gekauft. Im Vertrag wurde die Garantie ausgeschlossen.

 

Nun hat der Roller aufgrund Ölmangels einen Motorschaden. In den 2 Wochen hat er kein Öl verloren, sodass der Ölmangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein musste.

 

Bin ich richtig informiert, dass der Händler nicht um die Garantieleistung rum kommt? Es gibt doch die gesetzliche Gewährleistung, die nicht im Vertrag ausgeschlossen werden kann. Habt ihr dazu irgend welche Gesetzestexte zur Hand? Oder liege ich völlig falsch? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe steffiausdud

Beste Antwort im Thema
am 29. Mai 2008 um 16:58

Gehe mit der ganzen Sache zum Anwalt, der hat einen genauen Überblick was man da machen kann. Außerdem liegt die Beweislast beim Händler wenn er behauptet, du hättest ihn kaputt gefahren oder so. Der Händler kann die Gewährleistungspflicht nicht ausschließen, auch wenn er es gerne würde. Das ist nunmal ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag den er mit dir eingegangen ist und er muß beweisen das du Schuld an dem Motorschaden hast und nicht du. Lass dich bei dem Händler auf nichts ein und lasse alles vom Anwalt klären. Keine Zusagen oder Vereinbarungen, auch wenn es nur per Handschlag ist. Am besten garnicht mehr hingehen oder anrufen, der Anwalt regelt das!

Die erzählen gerne irgend einen Stuss um den Käufer zu verunsichern, aber letztendlich ist der Privatkäufer in der besseren Position.

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Was wurde denn jetzt nun ausgeschlossen? Garantie oder Gewaehrleistung?

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 15:43

die Garantie.

Aber ich glaube nicht, dass der Händler da einen Unterschied macht.

Er braucht keinen Unterschied zu machen - den macht das Gesetz fuer ihn.

Da er die gesetzliche Gewaehrleistung nicht ausgeschlossen hat (was auch nicht geht als Haendler), und der Roller nicht als Bastlerfahrzeug verkauft wurde (geh ich mal davon aus), hat er fuer alle Maengel die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten zu haften.

Danach Beweislastumkehr von Monat 7-12 (fakt: meistens kein Beweis moeglich).

Zitat:

Original geschrieben von steffiausdud

Nun hat der Roller aufgrund Ölmangels einen Motorschaden.

Tja, da hat wohl jemand die Bedienungsanleitung gröblichst mißachtet.

In allen meinen Anleitungen steht, daß u.a. der Ölstand vor jeder Fahrt zu kontrollieren ist. Zwar lästig, aber wer wochenlang und abertausende Kilometer nicht nachschaut, ist ja wohl wirklich selbst schuld.

Zitat:

In den 2 Wochen hat er kein Öl verloren, sodass der Ölmangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein musste.

Erstens kann Öl auch ganz allmählich verbrannt werden und muß keineswegs eine Lache unter dem Mopped ergeben, zweitens kannst Du den Ölmangel schon bei Kauf wohl nicht beweisen. Könntest Du den Ölmangel bei Kauf nämlich beweisen, wird der Richter Dich fragen, warum Du nicht aufgefüllt und trotzdem gefahren, somit den Schaden erst verursacht hast.

Ein Ölverbrauch von 1 Liter /1000km gilt selbst bei Viertaktern als "noch normal" (zwar ist der motor dann schon verschlissen, aber er läuft noch). Bei Zweitaktern kann das auch leicht das doppelte sein.

Selber zahlen!

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 16:06

warum muss ich das öl sofort prüfen wenn ich ein durchgecheckten Roller kaufe?

Hatte ihn gerade mal ein paar tage in betrieb!

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von steffiausdud

Nun hat der Roller aufgrund Ölmangels einen Motorschaden.

Tja, da hat wohl jemand die Bedienungsanleitung gröblichst mißachtet.

In allen meinen Anleitungen steht, daß u.a. der Ölstand vor jeder Fahrt zu kontrollieren ist. Zwar lästig, aber wer wochenlang und abertausende Kilometer nicht nachschaut, ist ja wohl wirklich selbst schuld.

 

Von Gebrauchsanleitung war übrigens keine spur. und als rollerneuling wusste ich nicht, dass man täglich das öl prüfen muss.

den fahrzeugbrief habe ich auch immernoch nicht bekommen...

Da hat er leider wohl Recht.. wenn irgendwo steht dass der Oelstand vor jeder Fahrt zu kontrollieren ist, dann schauts schlecht aus - Fahrlaessigkeit.

Wieviel Kilometer bist du seit dem Kauf gefahren?

Also in der Bedienungsanleitung von meiner Vespa (2-Takt) steht drin:

Sicherheitskontrollen vor dem Start:

- bla bla

- 2-Taktoelvorrat im seperaten Oeltank pruefen

- etc

(lustigerweise steht auch dabei: Getriebeoelstand pruefen :D)

 

edit: ohne Gebrauchsanleitung.. hmm schwer. War die gar nicht dabei?

Weil dann sehe ich den Haendler wieder in der Schuld/Verantwortung.

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 16:15

ich bin maximal 100 km damit gefahren.

ach, ist das ärgerlich!!!

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 16:31

Habe gerade eine Mail vom Händler bekommen. Er hätte mir den Roller als Ersatzteilspender verkauft. Das war allerdings nicht so. Im Vertrag steht davon auch nichts.

am 29. Mai 2008 um 16:58

Gehe mit der ganzen Sache zum Anwalt, der hat einen genauen Überblick was man da machen kann. Außerdem liegt die Beweislast beim Händler wenn er behauptet, du hättest ihn kaputt gefahren oder so. Der Händler kann die Gewährleistungspflicht nicht ausschließen, auch wenn er es gerne würde. Das ist nunmal ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag den er mit dir eingegangen ist und er muß beweisen das du Schuld an dem Motorschaden hast und nicht du. Lass dich bei dem Händler auf nichts ein und lasse alles vom Anwalt klären. Keine Zusagen oder Vereinbarungen, auch wenn es nur per Handschlag ist. Am besten garnicht mehr hingehen oder anrufen, der Anwalt regelt das!

Die erzählen gerne irgend einen Stuss um den Käufer zu verunsichern, aber letztendlich ist der Privatkäufer in der besseren Position.

am 29. Mai 2008 um 17:21

Was ich noch nicht mitgekriegt habe (vielleicht überlesen) handelt es sich um einen 2 oder 4 Takter?

 

Wenn er als 2 Takter wegen Öl-Mangel einen Motorschaden hat, kann man sich den weg zu Anwalt wohl sparen.

Das ist dann weder Garantie noch Gewährleistung.

da gibts keine garantie und keine gewährleistung. wenn du nicht nach dem öl schaust, ist das allein dein problem. dafür muss der händler nicht eintreten. wenn es in der anleitung steht, musst du das tun. das wird dir jeder anwalt und richter auch sagen..

am 29. Mai 2008 um 19:29

ja aber selbst die 2T haben in der regel ne ölwarnlampe,oder irre ich da?und das sollte auf jeden fall auffallen,wenn die ständig leuchtet...

am 29. Mai 2008 um 20:00

Die leuchtet aber meistens erst, wenns schon zu spät ist.

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