Roller seit Anfang Mai in der Werkstatt - keine Auskünfte seitens der Werkstatt

Hey Leute,

ich habe Anfang Mai meine Vespa bei einer Werkstatt abgegeben, da sie manchmal nicht anspringt. Sie ist seitdem immer noch dort und ich bekomme keine Auskunft. Manchmal erreiche ich die Werkstatt und höre Dinge wie: Teilelieferung dauert lange oder sein Personal fällt aus verschiedenen Gründen aus. Nach zweieinhalb Monaten ist meine Geduld am Ende. Was kann ich tun?

Was im Detail passiert ist:
Die Werkstatt hat eine Inspektion durchgeführt und typische Teile wie Batterie, Lichtmaschine, alte Schläuche etc. ausgetauscht und das Problem aber nicht gelöst. Ein Elektromeister hat auch nicht die Ursache gefunden, ehe mir die Werkstatt vor ca. drei Wochen mitteilte, dass wohl das Steuergerät ausgetauscht werden müsste. Nun ist das Steuergerät seit dem 29. Juni in der Werkstatt und seitdem ist wieder nichts passiert. Vor einer Woche hat mich der Werkstattsinhaber noch am Telefon abgebügelt und meinte, sein Personal fällt aus.

Ich bin ehrlich Weise gerade etwas überfordert. Ich will mich nicht sinnlos mit denen streiten und noch mehr Energie vergeuden, daher frage ich mich, welche Rechtsansprüche ich habe:
- Habe ich einen Rechtsanspruch, dass meine Reparatur in einem angemessenen zeitlichen Rahmen durchgeführt wird?
- Kann ich meinen Roller einfach abschleppen lassen und wo anders hinbringen lassen, bzw. was muss ich der Werkstatt dann zahlen? Immerhin stehen bei denen bereits ca. 650 EUR, die ich wohl zu begleichen habe.

Ich freue mich über eure Tipps!

Gruß

24 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 15. Juli 2021 um 10:50:53 Uhr:


Aber wem schadet man, wenn man Fristen setzt?

Wem schadet man wenn man keine Fristen setzt? Der Roller wird seit über zwei Monaten repariert …

Zitat:

@Rasanty schrieb am 15. Juli 2021 um 11:30:37 Uhr:


Wem schadet man wenn man keine Fristen setzt? Der Roller wird seit über zwei Monaten repariert …

sich selbst. Dann hat die Werkstatt nämlich einen Anspruch auf Zahlung der Reparaturkosten einschl. des entgangenen Gewinns aus dem Auftrag. Und vor Zahlung müssen sie den Roller gar nicht herausgeben.

Außerdem wirkt ein offizielles Verzugsschreiben manchmal Wunder. Jedenfalls besser als mimimi-laberlaber-bittebitte.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 15. Juli 2021 um 11:30:37 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 15. Juli 2021 um 10:50:53 Uhr:


Aber wem schadet man, wenn man Fristen setzt?

Wem schadet man wenn man keine Fristen setzt? Der Roller wird seit über zwei Monaten repariert …

Sich selbst. Man hat gegenüber dem Vertragspartner keine Handhabe, weil keine Zeit vertraglich vereinbart wurde.

und weil ohne diese Fristsetzung (§636 BGB) kein Rücktritt möglich ist.

Du bist der Einzige der von Rücktritt redet…

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Du verstehst es nicht: Es wurde ein Vertrag geschlossen. Um da herauszukommen und den Roller zurückzuerhalten, muss man vom Vertrag zurücktreten. Wozu es einen Grund braucht.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 15. Juli 2021 um 13:42:37 Uhr:


Du bist der Einzige der von Rücktritt redet…

Nö. Man sollte den Eingangsthread lesen und verstehen.

Zitat:

Kann ich meinen Roller einfach abschleppen lassen und wo anders hinbringen lassen

Dies geht nur mit einem Rücktritt vom Vertrag und das geht nur mit der Fristsetzung gegenüber dem Vertragspartner.

Ich glaube, weiter oben wurde schon mal so ähnlich geantwortet, wie ich es jetzt tun werde:

Fristen setzen, Nacherfüllung verlangen, die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten.......alles erstmal (!) Kokolores.

Zunächst sollte man wie unter Erwachsenen früher üblich, miteinander REDEN. Keine Emails schreiben, keine Einschreiben absenden, nicht telefonieren, sondern HINGEHEN und sprechen.

Vielleicht kann die Werkstatt wirklich nichts für die Verzögerung. Der Inhaber soll die die Gründe direkt ins Gesicht sagen.

Alles andere kann man danach immer noch tun; aber dann ist das gegenseitige Verhältnis beschädigt.

Reden hat der TE schon versucht, aber

Zitat:

@Papa-Berlin schrieb am 14. Juli 2021 um 12:40:50 Uhr:


Vor einer Woche hat mich der Werkstattsinhaber noch am Telefon abgebügelt und meinte, sein Personal fällt aus.

Außerdem waren das nicht seine Fragen, er wollte wissen

Zitat:

@Papa-Berlin schrieb am 14. Juli 2021 um 12:40:50 Uhr:


welche Rechtsansprüche ich habe:
- Habe ich einen Rechtsanspruch, dass meine Reparatur in einem angemessenen zeitlichen Rahmen durchgeführt wird?
- Kann ich meinen Roller einfach abschleppen lassen und wo anders hinbringen lassen, bzw. was muss ich der Werkstatt dann zahlen? Immerhin stehen bei denen bereits ca. 650 EUR, die ich wohl zu begleichen habe.

Der ungefragte Tipp, es mit Reden zu versuchen, ist nur wieder typisch wie hier immer an der Fragestellung eines TE vorbei geantwortet wird.

Reden ist immer gut. Nur, das hat der TE erfolglos versucht. Wenn die am Telefon unkooperativ sind, werden sie es auch sein, wenn der TE da auf der Matte steht.

Andererseits kann man es auf einen Versuch ankommen lassen, wenn die Werkstatt in der Nähe ist und sich das problemlos einrichten lässt. Dann hat man es wenigstens versucht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Juli 2021 um 14:57:42 Uhr:


Der ungefragte Tipp, es mit Reden zu versuchen, ist nur wieder typisch wie hier immer an der Fragestellung eines TE vorbei geantwortet wird.

Überlasse es mir gefälligst selber, zu antworten. Der am wenigsten hilfreiche Tipp ist im Moment dein eigener.

Welche Möglichkeiten der TE NACH dem Reden hat, wurde bereits genannt.

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