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Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt

Hallo.

Ich habe am vergangenen Samstag meinen Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt.

Ich wohne neben einer Tankstelle (50m) und bin fix rüber gefahren (ca. 11:30), um die Reifen aufzupumpen.

Versichert wurde der Roller aber erst um 14 Uhr.

Zu dem Zeitpunkt war es also noch nicht versichert und ich hatte das alte Kennzeichen drauf.
Bei meinem Glück hat in dem Moment die Polizei dort getankt und somit das als Straftat aufgenommen.

Meine Frage wäre, ob jemand ca. sagen könnte was für eine Strafe auf mich zukommt. Laut Polizei entscheidet das nämlich die Staatsanwaltschaft und deshalb konnten die mir gar nichts sagen. Vielleicht kann ja hier jemand ungefähr was nennen.

Natürlich ist es blöd gelaufen, aber wollte wie gesagt nur die Reifen aufpumpen..

Mit freundlichen Grüßen

123 Antworten

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 23. März 2024 um 10:50:56 Uhr:


Fahren ohne Versicherungskennzeichen an zulassungsfreien Fahrzeuge wird normalerweise mit 40€ geahndet (siehe Bild), auch Behörden schiessen nicht immer mit Kanonen auf Spatzen.

Ich glaube aber damit ist gemeint, wenn man das Fahrzeug trotzdem versichert hat, nur ohne gültiges Kennzeichen zb mit dem alten noch fährt da man es vergisst.

Richtig,
Das wäre der Tatbestand, wenn das Versicherungskennzeichen zu Hause gelegen hätte.

Hier ist es fahren ohne Versicherungsschutz

Zitat:

@Berk17 schrieb am 23. März 2024 um 10:52:57 Uhr:


Ich glaube aber damit ist gemeint, wenn man das Fahrzeug trotzdem versichert hat, nur ohne gültiges Kennzeichen zb mit dem alten noch fährt da man es vergisst.

Oder der Fall, wenn die Versicherung schon ab 0.00Uhr galt. Also frage vorsichtshalber bei der Versicherung nach, ab wann du als versichert galtst. Nicht, dass der Zeitpunkt für dich günstiger ist, als was du meinst.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 11:02:04 Uhr:


Richtig,
Das wäre der Tatbestand, wenn das Versicherungskennzeichen zu Hause gelegen hätte.

Hier ist es fahren ohne Versicherungsschutz

Theorie und Praxis, wie so oft.
Schaut man sich in Rollerforen um, werden die Vorwürfe gegen das PflVG durch die Bank fallengelassen und die Verfahren kommentarlos eingestellt.
Muss tatsächlich aber nicht für alle Fälle gelten ...

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Durch die Bank?
Dann hätte ich gerne mal gewusst, welche StA das ist. Wäre ein Unding, wenn der Straftatbestand dort nicht verfolgt wird und hier müssen die ohne Versicherung erwischt werden zahlen.

es wurden in diversen Foren einige Fälle angetragen, ähnliche Fälle wie hier, abgelaufene Kennzeichen/Versicherung, neues vergessen zu kaufen, usw.,, die hatten alle die gleichen Befürchtungen wegen des PflVG.

Ich hab von keinem gelesen, der je verurteilt wurde, maximal gab es mal eine Einstellung gegen Zahlung eines Strafbefehls von ich glaube 150€. ist aber auch schon länger her. Sonst kamen nur Einstellungsschreiben ohne Begründung.

Welche Staatsanwaltschaften das waren? keine Ahnung.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 23. März 2024 um 13:09:35 Uhr:


Einstellung gegen Zahlung eines Strafbefehls von ich glaube 150€.

So etwas gibt es nicht. 😉
Dass der TE nicht die volle Härte des Gesetzes zu erwarten hat, wurde ihm ja schon gesagt.

Einstellung gegen Auflagen z.B. Zahlung einer Spende von 150 € an Gemeinnützige , Soziale Einrichtungen etc.
war natürlich vom Vorvorredner gemeint.

Auch das hatte ich mal , aber wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 100.- DM an ein Mädchenstift oder arme Schulschwestern, Klosterfrauen (?) irgendsowas.

Damals war ich allerdings erst 17, also Jugendrichter gehabt und unters Jugendstrafrecht gefallen.

PS: aber das erklärt vielleicht den Beitrag von den zahlreichen Fällen In Rollerforen wo das alles angeblich eingestellt wurde.
Deren „Sünder“ waren höchstwahrscheinlich allesamt unter 18, somit keine 21 Jahre alt wie der TE hier in diesem Fall.

Servus Leute,
wegen dieser Bagatelle wird bestimmt kein Verfahren aufgenommen. Es ist ja nix passiert!!

Zum Glück nicht. Fahren ohne Versicherungsschutz ist es trotzdem.

Man kann auch mal den Realitäten ins Auge sehen anstatt zu prophezeien, dass da "bestimmt" alles im Sande verlaufen wird. Es handelt sich um eine Straftat, auch wenn nichts passiert ist. Strafbare Handlungen würde ich generell nicht als Bagatelle bezeichnen.

Zitat:

@WiChris schrieb am 23. März 2024 um 16:32:46 Uhr:


Servus Leute,
wegen dieser Bagatelle wird bestimmt kein Verfahren aufgenommen. Es ist ja nix passiert!!

Wenn was passiert wäre (außer dass die Rennleitung den fehlenden Versicherungsschutz festgestellt hat), würde es garantiert sehr ungemütlich für den TE werden wegen der Haftung für den entstandenen Schaden.

Der TE hatte aber ja gefragt, wer Erfahrungen mit Fahren ohne gültigem Versicherungsschutz hat und dabei erwischt wurde, und nicht, wer welche Träume dazu hat.

Zitat:

@Rockville schrieb am 22. März 2024 um 18:41:52 Uhr:



Zitat:

@Dr.Maisenkaiser schrieb am 22. März 2024 um 18:37:35 Uhr:


Nach ein paar Tagen habe ich wieder mal reingeschaut

Weniger als 24 Stunden sind bei dir "ein paar Tage"? Wo gehen denn die Uhren so schnell?

Da verschicke ich immer gern das Bild.
Obacht genau nachdenken.
Spässle🙂🙄

Vieles ist nicht so wie es scheint

Also Männer, kam eben das Schreiben der Staatsanwaltschaft..

Aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird eine Strafe in Höhe von 300€ angeordnet. Ebenfalls steht drin, dass ich nicht vorbestraft bin und das berücksichtigt wird. Des Weiteren erläutern die, dass wenn ich dieses Geld zahle, das Verfahren eingestellt wird und kein Eintrag im Fahreignungsregister / Führungszeugnis geschieht.

Auf jeden Fall weniger und mir lieber als manche von euch gesagt haben .. 🙂

Liebe Grüße

Danke für die Rückmeldung.

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