Riesenproblem mit Versicherung Handtaschendiebstahl, Karten, Schlüssel und vieles mehr
Hallo und einen schönen guten Tag
Als meine Ehefrau und ich in der letzten Woche einkaufen waren stahl man ihr ,ihre Handtasche, mit Kreditkarten, Zweitschlüssel vom Auto, Hausschlüssel, Gartentürschlüssel, und Kellerraum als auch andere wichtige Schlüssel. Alles wurde polizeilich aufgenommen und Karten gesperrt etc, pp.
Num kommt die Sache mit dem gestohlenen PKW Zweitschlüssel. Der PKW händler sagt die ganze schliessung erneuern kostet ca. 1000 E.
Hierfür will nicht die Superprivathaftpflicht aufkommen,sie zahlen nur den Zeitwert von allen anderen Schlüsseln und Schlössern, aber nicht den Diebstahl von Schlüsseln für bewegliche Sachen.
Die Versicherung wo wir den PKW Volkasko mit Teilkasko versichert haben, will sich auch nichts davon annehmen.
Nun ist guter Rat sehr teuer, den ich ja hoffentlich von Euch bekomme.
Vielen, Vielen Dank sage ich vorab für Eure Hilfe und Unterstützung.
Ich verbleibe
Mit freundlichem Gruss
BICKOS
Beste Antwort im Thema
Es gibt durchaus Kaskoversicherer, die Schließanlagen ersetzen, wenn der KFZ-Schlüssel geklaut wurde.
Frag den Gockel nach "Schloss und Schlüsselersatz" und Du findest sie.
Allerdings ist das nix für Freunde der Billigheimer-Kasko. Da muss man schon in einen Premium-Tarif investieren.
Und damit ist es eben wie bei jeder Versicherung: wenn man sie braucht, hat es sich schon gelohnt, sie zu haben...
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bickos
Hierfür will nicht die Superprivathaftpflicht aufkommen,sie zahlen nur den Zeitwert von allen anderen Schlüsseln und Schlössern, aber nicht den Diebstahl von Schlüsseln für bewegliche Sachen.
Kapiere überhaupt nichts: Was hat dennn eine (deine) Privathaftpflichtversicherung mit einem Diebstahl zu tun?
Kaskoversicherungen haben damit nichts zu tun - das hast du in deinen Versicherungsbedingungen sicher selbst nachgelesen.
Diskutieren wie eventuell über eine Hausratversicherung?
Wenn eine Versicherung eine Regulierung ablehnt, beruft sie sich in aller Regel auf einen Passus ihrer Versicherungsbedingeungen. Hat das deine nicht gemacht?
Es gibt durchaus Kaskoversicherer, die Schließanlagen ersetzen, wenn der KFZ-Schlüssel geklaut wurde.
Frag den Gockel nach "Schloss und Schlüsselersatz" und Du findest sie.
Allerdings ist das nix für Freunde der Billigheimer-Kasko. Da muss man schon in einen Premium-Tarif investieren.
Und damit ist es eben wie bei jeder Versicherung: wenn man sie braucht, hat es sich schon gelohnt, sie zu haben...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Es gibt durchaus Kaskoversicherer, die Schließanlagen ersetzen, wenn der KFZ-Schlüssel geklaut wurde.
Wieder was gelernt - hatte noch nie eine solche Premiumversicherung.
Was mich nun wundert, sind die Kosten. Ich hätte vermutet, dass "einfach" ein neuer Kode programmiert wird (und der Austausch der Zylinder nicht bei 1.000 EUR liegt). Aber vielleicht handelt es sich ja auch um ein Premium Auto nur ohne Premium Versicherung.
EDIT: Nach ein bisschen Gockelei: Die meisten sollen nicht zahlen. Einige, wenn Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden. Es werden Preise bis zu 3.000 EUR genannt.
Sorry wenn ich mich ein wenig schwer verständlich ausgedrückt habe.
Hier nun zum besseren Verständniss.
Alle schlüssel ausser dem PKW Schlüssel , waren nicht von nicht beweglichen Sachen.
Alle anderen Schlüssel waren von der Haustür, vom vom Gartentor und einem Scheunenschloss.
Diese ganzen schlüsselverluste/Diebstahl haben wir ja gegen über
unseren Vermietern zu regulieren. Daher ist das ein privathaftpflichtschaden.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruss Bickos
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bickos
Daher ist das ein privathaftpflichtschaden.
Aber auch nur weil euch wohl weder Haus noch Garten selber gehören 😉
Wem gehört denn das Auto`? ....
Ganz kurz zu den ca. 1000E. Schliessanlage plus neuer Schlüssel.
Man kann den Schüssel auch um kodieren dann kann niemand mehr
mit dem Fahrzeug wegfahren .
Weil man mit einem anderen Schlüsssel die Wegfahrsperre nicht entriegelt bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von bickos
Weil man mit einem anderen Schlüsssel die Wegfahrsperre nicht entriegelt bekommt.
Aber Ausräumem funktioniert doch weiterhin, oder? Und Adresse war doch sicher auch in der Handtasche.
Mit der Privathaftpflicht verstehe ich weiterhin nicht. Wem gegenüber bis du für einen Schaden wegen des geklauten Auto-Schlüssels haftbar? War es ein Mietauto? Oder das von Bekannten? Was hat das mit "beweglich" zu tun?
Hi bickos,
das die Privathaftflicht die Schlüssel / Schlösser bei einem Mietverhältnis ersetzt,
ist gut zu wissen.
Zum Auto:
auf jeden Fall den Zweitschlüssel beim Autohaus sperren lassen.
Bei der Kfz-Versicherung nachfragen, ob dies ausreichend ist, bzw der Austausch verlangt wird.
Jetzt liegt es an dir, ob Du damit leben kannst, dass jemand jederzeit dein Auto aufschliessen kann?
Ich könnte es nicht und würde die Schlösser tauschen.
Je nach Fahrzeughersteller (Audi z.Bsp.) kann das Zündschloss auch auf den neuen Schlüssel angelernt werden,
sodass nur die äußeren Schlösser getauscht werden müssen.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Hi bickos,das die Privathaftflicht die Schlüssel / Schlösser bei einem Mietverhältnis ersetzt,
ist gut zu wissen.
Das ist wohl nicht automatisch so (Ausschluss von Schäden an Mietsachen; so steht es jedenfalls in den Versicherungsbedingungen meiner Versicherung).
Auch hier sollte man genau nachlesen, ob man eventuell eine Zusatzversicherung benötigt, welche das Risiko ("Schließanlage Mietwohnung"😉 einschließt. So kann man jedenfalss zusammenfassen, was das Internet dazu weiß.
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von situ
Das ist wohl nicht automatisch so (Ausschluss von Schäden an Mietsachen; so steht es jedenfalls in den Versicherungsbedingungen meiner Versicherung).Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Hi bickos,das die Privathaftflicht die Schlüssel / Schlösser bei einem Mietverhältnis ersetzt,
ist gut zu wissen.Auch hier sollte man genau nachlesen, ob man eventuell eine Zusatzversicherung benötigt, welche das Risiko ("Schließanlage Mietwohnung"😉 einschließt. So kann man jedenfalss zusammenfassen, was das Internet dazu weiß.
so ist es - in der Regel ist das eine Zusatzleistung.
Bei meiner Versicherung gibts ein "Plus" Paket, welches dann solche Schmankerln umfasst:
- Verlust fremder privater Schlüssel (also der oben geschilderte Fall - nur Dienstschlüssel zählen nicht dazu)
- Schäden beim Führen von Motorbooten (ja, für Hobbykapitäne wichtig, insbesondere auf der Elbe 😉)
- Schadenersatz, wenn ein Dritter nicht leisten kann, weil er nicht versichert ist (deswegen u.a. habe ich es abgeschlossen - etwa, wenn ein Fremder mir einen PH-Schaden verursacht, aber keine PH hat - es gibt hier Obergrenzen, aber es ist sicher nicht die unsinnigste Versicherung)
- noch weiteres, was mir gerade nicht einfällt
Zum Auto hat Hafi eigentlich schon alles gesagt - manche Kasko hat das mit drin.
Grüße
Schreddi
Moin,
Schreddi hat es schon gepostet, in der Privathaftpflicht wird der Schaden bei Schlüsselverlust gegenüber Dritten mit unterschiedlichen Obergrenzen (meist bis 30 000,-) ersetzt.
Eine PHV ersetzt meist immer nur die Schadenersatzansprüche (soweit berechtigt) Dritter.
Der eigene Schaden, verursacht durch Dritte (wenn diese kein Vermögen und keine PHV besitzen) übernimmt dann die sogenannte Forderungsauffalldeckung (FAD), wenn diese bei Abschluß mitversichert wurde.
In einigen Deckungen ist aber auch eine Gewaltopferdeckung enthalten (bei Gewaltopfer, nicht bei dem sogenannten einfachen Diebstahl, wo die Tasche aus der Hand gerissen wurde oder in einen unbeachteten Augenblick entwendet wurde).
Es gibt aber auch auch Hausratversicherungen (VHV = Verbunden Hausratversicherung), wo Schloßänderungskosten KFZ nach Einbruchdiebstahl (bei mir bekannten Tarif bis 1000,-) mitversichert sind (allerdings nur bei Einbruchdiebstahl im Haus oder Wohnung).
Ein anderer Paragraf beschreibt die Beraubung außerhalb des Versicherungsortes, der aber nur dann zum tragen kommt, wenn Dinge unter Androhung auf das Leben zur Herausgabe gefordert werden, dann sind diese Dinge bis 500,- oder auch 1000,-
mitversichert (aber auch nur, wenn mein Leben bedroht wird).
Der sogenannte einfache Diebstahl ist nur in den seltesten Fällen in der VHV, aber meistens in der Reisegepäckversicherung versichert. Habe ich ein Jahresvertrag Reisegepäckversicherung, kann es gut sein, dass diese Dinge dort versichert sind, müssen aber nicht.
Manche Reisegepäckvers. gelten nur für das Ausland oder zeitlich begrenzt.
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, der Brief also noch bei der Bank liegen, ist es ja theoretisch auch fremdes Eigentum, und könnte damit unter Umständen in den Bereich der "fremden, zur privaten Nutzung überlassener" Schlüssel fallen.
Einfach mal bei deinem Vertreter anrufen und fragen, ob man da nicht eine Lösung finden kann. Und wenn es nur eine Kulanzzahlung ist, die nicht die gesamte Schadenhöhe abdeckt.
Wenig ist besser als Nichts..