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Richtiges Verhalten nach unverschuldetem Unfall mit Personenschaden

Themenstarteram 11. Juli 2015 um 18:54

Hallo!

Meine Familie (Mann, Kind und ich) hatten einen Unfall. Uns wurde auf einer Landstraße die Vorfahrt genommen, laut Aussage von Abschleppdienst, Polizei und Feuerwehr ist unser Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden (Peugeot 206 BJ2001, 150.000km).

Wir wurden heute aus dem Krankenhaus entlassen. Mein Mann und ich haben Blutergüsse und Thoraxprellungen. Außerdem hier und da ein paar Prellungen am Schienbein und den Oberschenkeln.

Dem Kleinen (5 Wochen alt) ist wie durch ein Wunder nichts passiert, nicht ein Haar wurde ihm gekrümmt.

Nun habe ich ein paar Fragen (ich weiß gar nicht, ob ich hier im Forum richtig bin).

Die Polizei hat die Personalien von uns (mein Mann und ich) am Unfallort aufgenommen, aber befragt hat uns noch keiner zu dem ganzen Geschehen.

Müssen wir uns bei unserer Versicherung melden? Wir haben keinerlei Daten vom Unfallgegner. Wie läuft das alles ab? Schreibt die Polizei uns an?

Das Auto steht auf einem Autohof und wird am Montag einem Gutachter vorgestellt. Wir haben hier vor wenigen Wochen eine große Summe Geld (ca. 1900€) investiert (Zahnriemen neu, Zylinderkopf im Ganzen komplett neu, Generator neu, der Wert der Reparaturen übersteigt wahrscheinlich den aktuellen Gebrauchtwagenpreis). Die Rechnungen haben wir aber alle hier. Sollten wir das dem Gutachter zeigen? Wie können wir hier das Maximum an Geld bei dem Verunfallten herausholen?

Der Rettungsassistent hat außerdem gesagt, wenn wir auf einen Mietwagen verzichten, können wir uns diesen auch auszahlen lassen, was ich nicht wusste. Hat noch jemand derartige Tipps, wie man hier den maximalen uns zustehenden Betrag erreichen kann?

Ich würde z.B. gerne meine Autobatterie aus dem Auto mitnehmen, die war nagelneu und den Generator. Beides hat zusammen allein über 400€ gekostet. Darf ich das noch oder hat der Abschleppdienst hier Hoheitsrechte? Es ist ja immer noch mein Auto. Oder ziehen die das irgendwie vom Restwert ab beim Gutachten? Nehmen die da einfach den Neupreis (dann lasse ich den Generator drin) oder irgendeinen gemittelten Gebrauchtpreis mit irgendwelchen Abschreibungstabellen?

Wir haben nur Bedenken Sachen zu unterschreiben, wo man uns einen finanziellen Fallstrick drehen kann. Ich habe durch Zufall gelesen, dass man zum beispiel nicht einfach eine Abtretungserklärung unterschreiben soll beim Gutachten und dem Autohaus. Ich hätte das wahrscheinlich gemacht. Wir möchten verhindern, dass man an uns Kapital schlägt sondern den Spieß so weit wie möglich umdrehen. Wir wissen ja wie Versicherungen ticken. Wir wollen nicht vom Gutachter, der gegenerischen Versicherung oder sonst wem gemolken und über den Tisch gezogen werden. Man weiß ja und ließt immer mal wie sowas läuft, wnen die Geschädigten dann die Gelackmeierten sind. Daher frage ich euch.

Wie kann man eigentlich Schmerzensgeld geltend machen? Geht so etwas nur über einen Anwalt? Oder gehe ich zu meinem Arzt und schicke den ärztlichen Befund an die gegnerische Versicherung? Ich habe wirklich keine Ahnung wie wir uns verhalten sollen.

Ihr seht schon: Fragen über Fragen....

Bevor irgendwelche Kommentare kommen: Wir hingen an dem Wagen und hatten kein Geld uns einen neuen zu leisten. Das vorhandene Geld haben wir daher in den jetzt verunfallten Wagen gesteckt. Von dem Geld hätten wir uns auch einen anderen Gebrauchten holen können, nur hätten wir hier wieder nicht gewusst was gemacht wurde. Bei unserem wussten wir was gemacht war und der war technisch nach der großen Reparatur wie neu.

Ich, bzw. wir wollen keinen Profit schlagen, sondern einfach unsere Rechte wahrnehmen und gerecht ausgezahlt werden, sowohl beim Schmerzensgeld, beim Auto mit dem Gutachter und "dem drumherum" (z.B. Mietwagen auszahlen lassen). Gibt es (außer hier im Forum) eine Stelle wo man sich ganzheitlich beraten lassen kann? Anwälte sehen nur ihren juristischen Bereich, Versicherungen sicherlich auch. Wir bräuchten jemanden, der uns Tips gibt wie wir uns wo zu verhalten haben.

Vielen Dank im Voraus, Maxi + Ingo + Paul

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:41:34 Uhr:

Ich verstehe das jetzt dann so, dass die Staatsanwalt prüft. ob sie mitspielen will oder muss.

Entscheidet sie, dass nicht (was ich in diesem Fall vermute), ist der Hinweis für den Verlauf also völlig unerheblich und keinesfalls so zu verstehen, dass die Staatsanwaltschaft automatisch und immer irgendwas unternimmt (außer der Entscheidung, dass nicht).

so sieht's aus. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie von sich aus was tun will (fahrlässige Körperverletzung ohne Strafantrag; dürfte der Regelfall sein) oder muss (gefährliche Körperverletzung; braucht Vorsatz, daher eher selten). Wenn ein Strafantrag vorliegt, muss sie ohnehin die Sache weiter bearbeiten, auch wenn's da noch Möglichkeiten gibt, die Sache loszuwerden (Privatklage).

Zitat:

Und der hergestellte zwangsmäßige Zusammenhang mit KV etc. ist doch Kokolores, oder nicht?

Stimmt nicht ganz. Bei einer Körperverletzung muss die Sache durch die Staatsanwaltschaft auf Übernahme geprüft werden. Insoweit besteht der Zusammenhang schon, auch wenn dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass hinterher strafrechtliche Schritte ergriffen werden.

Viele Grüße

Peter

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am 11. Juli 2015 um 19:00

Lass dich von einem Fachmann persönlich beraten.

Alles andere ist Kokolores

Ist die Schuldfrage völlig eindeutig?

Bist du Mitglied eines Autombilklubs? Dann nutze die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt in der Nähe deines Wohnorts.

Du hast Anspruch auf Erstattung deines Schadens. Dazu gehören die fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeuges mit allen Nebenkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen, Ersatz unvermeidlicher Nebenkosten (ggf. als Pauschale) und ein Schmerzensgeld (bei bleibenden Schäden wird es komplizierter).

Die Automobilklubs helfen auch mit Checklisten.

Also, wenn Personenschäden da sind, geht das automatisch zum Staatsanwalt.

Mit der Mietwagen Sache sollte das mit der gegnerischen Versicherung abgeklärt werden

Besonders bei einem Unfall mit Personenschäden ist die Einschaltung eines Fachanwalts mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht dringend angeraten.

Der wird sich um alle Ansprüche kümmern.

Ihr solltet alles diesem Rechtanwalt überlassen und keine eigenen Kontakte zur gegnerischen Versicherung aufnehmen.

Euer Fall sollte auf alle Fälle in Anwaltliche Hände gegeben werden um alle Rechte richtig geltend zumachen! Die Rep von 1900€ wird sicher mit einfließen ins Gutachten allerdings erwartet nicht zuviel da es ebend Sachen waren wie der Zahnriemenwechsel der intervallmässig halt irgendwann mal dran ist und nee neue Lima zählt auch zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit! Bekannter hatte mal einen A6 wo bei 130tsd die Dieselpumpe gemacht werden musste und bei 140tsd das Schaltgetriebe! Er investierte 5000€ und 3 Monate später wurden damals 500€ angerechnet!

am 11. Juli 2015 um 19:08

Ist mir neu, dass Personenschaden automatisch zum Staatsanwalt geht. Nach einem schweren Unfall unserer Tochter habe ich als Bevollmächtigter bei der Polizei den Unfallbericht eingesehen.

Er machte mich darauf aufmerksam, dass meine Tochter Anzeige wegen Körperverletzung erstatten könne. Wir haben das nicht getan, weil ja kein Vorsatz vorlag und niemandem damit geholfen wäre. Schmerzensgeld gab es auch so - hat damit nichts zu tun.

Also - mach dich als erstes an kompetenter Stelle schlau. Forenbeiträge können das unterstützen, aber nie ersetzen.

Eben nachgelesen: Fahrlässige Körperverletzung wird nur ohne Antrag verfolgt, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Ob das bei ein paar Blutergüssen der Fall ist?

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:08:07 Uhr:

Ist mir neu, dass Personenschaden automatisch zum Staatsanwalt geht. Nach einem schweren Unfall unserer Tochter habe ich als Bevollmächtigter bei der Polizei den Unfallbericht eingesehen.

Er machte mich darauf aufmerksam, dass meine Tochter Anzeige wegen Körperverletzung erstatten könne. Wir haben das nicht getan, weil ja kein Vorsatz vorlag und niemandem damit geholfen wäre. Schmerzensgeld gab es auch so - hat damit nichts zu tun.

Also - mach dich als erstes an kompetenter Stelle schlau. Forenbeiträge können das unterstützen, aber nie ersetzen.

Egal was ist, bei PS geht immer die Staatsanwaltschaft voran.

Schon allein wegen der Krankenkasse und der Haftung der KH (Abkommen).

am 11. Juli 2015 um 19:25

IMMER kann ja nicht sein, denn sonst gäbe es den Fall meiner Tochter ja nicht (Herzquetschung, 3 Tage Krankenhaus Beobachtung und 2 Wochen ruhen). Die Verrechnung der Kosten des Arbeitgebers und der Krankenkasse meiner Tochter mit der Versicherung der Verursacherin benötigte keine Staatsanwaltschaft. Wozu auch.

Eine Quelle oder ein Belegt wäre schön. Anschließen korrigieren wir die Wikipedia. Und die vielen gegenteiligen Behauptungen in den Juraforen auch (nur "gefährliche Körperverletzung" sei Offizialdelikt; das sind ein paar Blutergüsse doch eher nicht).

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:25:21 Uhr:

IMMER kann ja nicht sein, denn sonst gäbe es den Fall meiner Tochter ja nicht. Die Verrechnung der Kosten des Arbeitgebers und der Krankenkasse meiner Tochter mit der Versicherung der Verursacherin benötigte keine Staatsanwaltschaft. Wozu auch.

Eine Quelle oder ein Belegt wäre schön. Anschließen korrigieren wir die Wikipedia.

Edith

Hallo ins Forum,

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:08:07 Uhr:

Ist mir neu, dass Personenschaden automatisch zum Staatsanwalt geht. Nach einem schweren Unfall unserer Tochter habe ich als Bevollmächtigter bei der Polizei den Unfallbericht eingesehen.

bei jedem Unfall mit Personenschaden wird durch die Polizei eine Anzeige geschrieben, die an die Staatsanwaltschaft geht. Dort wird dann geprüft, ob's Weiterungen gibt. Dies ist auch vom Verhalten des Unfallopfers (insbesondere, ob Strafantrag stellt) abhängig, wenn's nur um fahrlässige Körperverletzung geht. Die Frage, ob Vorsatz im Spiel ist, muss die Staatsanwaltschaft aber prüfen, da's dann um gefährliche Körperverletzung geht, die auch ohne Antrag zu verfolgen ist.

Dies ist absolute Routine, auch wenn dies im reinen Unfallbericht nicht vermerkt wird. In den allermeisten Fällen passiert ohne einen Strafantrag aber nix, weil's meist kein Vorsatz ist und auch kein öffentliches Interesse besteht.

Für den Fall des TE ist aber die Beratung durch einen Anwalt - auch wenn ich hiernach nicht wirklich immer rufe - anzuraten. Bei Personenschäden braucht's eine intensive Betreuung, da die Versicherungen leider gerade in diesen Fällen merkwürdig drauf sind.

Viele Grüße

Peter

am 11. Juli 2015 um 19:41

Wenn das so ist, wäre die Aussage zu präzisieren.

Ich verstehe das jetzt dann so, dass die Staatsanwalt prüft. ob sie mitspielen will oder muss.

Entscheidet sie, dass nicht (was ich in diesem Fall vermute), ist der Hinweis für den Verlauf also völlig unerheblich und keinesfalls so zu verstehen, dass die Staatsanwaltschaft automatisch und immer irgendwas unternimmt (außer der Entscheidung, dass nicht).

Und der hergestellte zwangsmäßige Zusammenhang mit KV etc. ist doch Kokolores, oder nicht?

Ist das so?

am 11. Juli 2015 um 19:47

was hat das mit dem fall zu tun?

das wichtigste ist schon gesagt: ab zum anwalt.

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:41:34 Uhr:

Wenn das so ist, wäre die Aussage zu präzisieren.

Ich verstehe das jetzt dann so, dass die Staatsanwalt prüft. ob sie mitspielen will oder muss.

Entscheidet sie, dass nicht (was ich in diesem Fall vermute), ist der Hinweis für den Verlauf also völlig unerheblich und keinesfalls so zu verstehen, dass die Staatsanwaltschaft automatisch und immer irgendwas unternimmt (außer der Entscheidung, dass nicht).

Und der hergestellte zwangsmäßige Zusammenhang mit KV etc. ist doch Kokolores, oder nicht?

Ist das so?

Die Staatsanwaltschaft ist auch bei einen altersbedingten Todesfall mit im Spiel. Wenn fremdverschulden ausgeschlossen wird, geht alles seinen Gang.

am 11. Juli 2015 um 19:58

Ich hätte gern geklärt, ob die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft (aller Wahrscheinlichkeit nach) im hier angeführten Fall für irgendjemanden eine Bedeutung haben und - wenn ja - welche.

am 11. Juli 2015 um 20:03

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. Juli 2015 um 21:47:46 Uhr:

was hat das mit dem fall zu tun?

das wichtigste ist schon gesagt: ab zum anwalt.

Ich erkläre es dir.

1. Wie du erkannt hast, wurde richtig mehrfach erklärt, die Hilfe nicht (ausschließlich) in Foren zu suchen, sondern beim Fachanwalt.

2. Bei mir wurde der Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft würde automatisch ein Verfahren eröffnen. Das wäre für den TE sehr wichtig, zu wissen,

3. Vielleicht auch wichtig zu wissen, dass das ein Missverständnis wäre.

 

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