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Restwerverkauf

Themenstarteram 7. Juni 2021 um 12:28

Moin

ich hätte eine Frage zu meinem Auto.

Meine Auto hat einen Unfallschaden, was die Versicherung dann durch einen Gutachter bewerten lies.

Gleichzeitig wurde das defekte Auto zum Restwertverkauf Angeboten und ich hab einen verbindliches Kaufangebot erhalten.

Die Versicherung hat mir dann die Schadensumme ausgezahlt und ich hab das Angebote zum Restwertverkauf angenommen und mein Auto verkauft.

Dies wurde auch schon abgeholt und Geld hab ich auch bekommen.

Beim Kauf wollte der Käufer schon ein bisschen Handeln was ich abgelehnt habe, denke mal das ist ja bei denen nicht unüblich das die das versuchen.

Nun meldet sich der Käufer das was am Motor nicht ok ist und wir uns irgendwie einigen müssen.

Das Auto wurde nach dem Gutachten nicht mehr bewegt d.h. der Zustand hat sich nach dem Gutachten nicht verändert. Ich kenne mich technisch da nicht aus und kann das auf anhieb nicht bewerten was der Käufer sagt aber vielleicht kann jemand mir grob erklären wie man auf sowas reagieren sollte.

Hätte er das vor dem Kauf prüfen müssen, muss ich das jetzt mit der Versicherung klären.

34 Antworten

Ich sehe das ähnlich wie bei den typischen Maschen beim Gebrauchtwagenverkauf, wo dann angeblich ganz schnell etwas kaputt gegangen ist um im Nachgang den Kaufpreis zu drücken. Dazu gibt es zahlreiche Threads hier auf MT, speziell diesen hier: klick bzw. die SuFu nutzen. Berufe Dich auf das Gutachten und das verbindliche Angebot zum Restwertkauf.

Moin! Wurden im Kaufvertrag die "Gewährleistungsrechte" ausgeschlossen??

Falls ja, würde ich gar nicht mehr reagieren..

Da gibts nichts zum ausschließen.

Der Käufer hat hier überhaupt nichts zu beanstanden.

Verweise den einfach auf deine Versicherung, wenn er handeln will.

Da hat er dann bestimmt Spaß damit. :D

Blos nicht verarschen lassen.

Vllt. hilft dieser Link auch weiter:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Themenstarteram 7. Juni 2021 um 12:50

Vielen dank für die Rückmeldungen. Das bestätigt ja mein Gefühl.

Ich hab ihn so ein Mustervertrag von Mobile unterschreiben lassen. Dort hab ich den Schaden kurz aufgelistet und auf das Gutachten verwiesen und dort wird die Gewährleistung ja auch ausgeschlossen. "Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft"

Ich hab da im Vorfeld nicht so nachgedacht aber ich denke mal ein Gutachter kann bei einem alten Auto ja auch nicht alles zu 100% sehen und prüfen und das im Gutachten dokumentieren. Dementsprechende dachte ich mir jetzt das es schon eine Gute Masche sein kann wenn man im nachhinein alles nochmal genau prüft.

@Reboo2

Nun meldet sich der Käufer das was am Motor nicht ok ist und wir uns irgendwie einigen müssen.

 

nix machen hier.........

 

Außer den Höhrer auflegen.........:D

Rebbo2, gibt dem Aufkäufer mal die Nummer vom Dellenzähler, der regelt das ganz locker :D

[quote]

@NDLimit schrieb am 7. Juni 2021 um 14:55:29 Uhr:

Rebbo2, gibt dem Aufkäufer mal die Nummer vom Dellenzähler, der regelt das ganz locker :D

würde zwei Minuten dauern, das Telefonat, dann hätte ich dem die Welt erklärt.......:cool:

ich dachte, Du wärst schneller :D

So lob ich mir das hier. Frage gestellt, und einige User geben locker die richtigen Antworten :)

@Reboo2 Bitte berichte, wenn da noch was kommt :)

Ich würde noch den Gutachter über das unseriöse Verhalten informieren.

Falls der Gutachter zur Versicherung gehört, würde ich auch diese anschreiben.

Zitat:

@germania47 schrieb am 7. Juni 2021 um 15:27:26 Uhr:

Ich würde noch den Gutachter über das unseriöse Verhalten informieren.

Falls der Gutachter zur Versicherung gehört, würde ich auch diese anschreiben.

sehr gute Idee

Sehr guter Einwand. Keine Chance für schwarze Schafe :)

Themenstarteram 7. Juni 2021 um 13:39

Das freut mich das meine Frage zur Harmonie in diesem Forum beiträgt. Da ich auch aktuell noch ein neues suche und ein bisschen hier mit lese ist das ja nicht immer so :p

Ich werde mal berichten, wird ja sicherlich noch ein weile dauern.

Versicherung bzw. Gutachter würde ich dann auch mal informieren.

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