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Restwerverkauf

Themenstarteram 7. Juni 2021 um 12:28

Moin

ich hätte eine Frage zu meinem Auto.

Meine Auto hat einen Unfallschaden, was die Versicherung dann durch einen Gutachter bewerten lies.

Gleichzeitig wurde das defekte Auto zum Restwertverkauf Angeboten und ich hab einen verbindliches Kaufangebot erhalten.

Die Versicherung hat mir dann die Schadensumme ausgezahlt und ich hab das Angebote zum Restwertverkauf angenommen und mein Auto verkauft.

Dies wurde auch schon abgeholt und Geld hab ich auch bekommen.

Beim Kauf wollte der Käufer schon ein bisschen Handeln was ich abgelehnt habe, denke mal das ist ja bei denen nicht unüblich das die das versuchen.

Nun meldet sich der Käufer das was am Motor nicht ok ist und wir uns irgendwie einigen müssen.

Das Auto wurde nach dem Gutachten nicht mehr bewegt d.h. der Zustand hat sich nach dem Gutachten nicht verändert. Ich kenne mich technisch da nicht aus und kann das auf anhieb nicht bewerten was der Käufer sagt aber vielleicht kann jemand mir grob erklären wie man auf sowas reagieren sollte.

Hätte er das vor dem Kauf prüfen müssen, muss ich das jetzt mit der Versicherung klären.

34 Antworten

Hi,

na da bin ich ja froh das das bei meinem Restwertkauf zu problemlos geklappt hat.

Der Fahrer kam hatte für jedes Fahrzeug das auf seiner Tour lag das Geld abgezählt gebündelt und fertig.

Zu kritisieren war höchstens das er den Kaufvertrag nur in einfacher Ausfertigung für sich selbst hatte, aber es gibt ja zum Glück Kopierer ;)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Juni 2021 um 09:02:46 Uhr:

PeterBH hat hier volkommen Recht.

Die Versicherung wird hier nicht einmal reagieren, geschweige denn etwas bezahlen.

Der Kaufvertrag wird zwischen dem Verkäufer und dem Aufkäufer geschlossen.

Hab ich ja schon geschrieben warum.

Im übrigen sagt dieses Urteil hierzu überhaupt nichts aus.

Hier ging es um die Folgekosten, welche aus der Nichtabnahme enstanden sind.

Also völlig andere Baustelle......

Im konkreten Fall im Urteil ging es um Folgekosten.

Das ja. Aber es wurde in der Urteilsbegründung grundsätzlich auch klargestellt, dass Probleme mit dem Restwertkäufer nicht zu Kosten des Geschädigten gehen dürfen.

https://www.motor-talk.de/.../...lichen-totalschaden-t4021837.html?...

In dem Thread hier hast du übrigens auch du selber empfohlen, bei der Versicherung anzurufen :D

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 8. Juni 2021 um 09:26:09 Uhr:

Woran liegt das eigentlich, dass hier in diesem Unterforum noch nicht einmal diese absolut simple Frage beantwortet werden kann ohne dass zwei Ahnungslose (hier: Pauli und Peterson) um die Ecke kommen und Unfug schreiben.

Schon mal über den Begriff "Soziale Medien" nachgedacht? Da darf wirklich jeder jeden Stuss schreiben (solange nicht justiziabel) oder fragen und darauf hoffen, dass ihm viele auf den Leim gehen. Fürs lancet brauchst Du schon Referenzen! :D :D

P.S.: Die Art Vielschreiber findest Du aber in fast jedem Unterforum. ;)

@Peterson1982

https://www.motor-talk.de/.../...lichen-totalschaden-t4021837.html?...

In dem Thread hier hast du übrigens auch du selber empfohlen, bei der Versicherung anzurufen :D

Da ging es um einen Kaskoschaden. Hier steht ein KH-Schaden zur Diskussion.

Den Unterschied kennst du ? :)

Moment. Wo hat der TE geschrieben, dass es sich hier um einen KH Schaden handelt?

Zitat:

@Reboo2 schrieb am 7. Juni 2021 um 14:28:50 Uhr:

Meine Auto hat einen Unfallschaden, was die Versicherung dann durch einen Gutachter bewerten lies.

Die Versicherung hat das Auto begutachten hat lassen.

Hier müsste ja erstmal ein Fehler bei der Gutachterwahl durch den TE vorliegen, dass es ein KH Schaden sein kann.

Wenn alles richtig läuft dann ist Gutacher von der Versicherung ein Kasko Schaden.

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