Restwertkäufer bietet weniger wegen zwischenzeitlich gefahrender Kilometer
Hallo,
habe das Problem, dass mein Auto nach einem Unfall, der eindeutig nicht durch mich verschuldet wurde, ein wirtschaftlichen Totalschaden darstellt. Aufgrund dessen habe ich mich entschieden das Fahrzeug abzustoßen und den Wiederbeschaffungswert in ein anderes Auto zu investieren. Mein Schadensgutachten ergab einen Restwert von 2300 Euro. die gegenerische Versicherung hat aber über eine Online-Börse einen anderen bieter gefunden, der 2600 Euro geboten hat. Ergo haben die einen geringeren REstbetrag überwiesen. Soweit nicht schlimm...
Jetzt wollte ich den Deal abwickeln, da ist der Käufer nicht mehr bereit den gebotenen Betrag von 2600 € zu zahlen, da der Wagen in der Zwischenzeit etlcihe Kilometer gefahren ist. Ich gebe zu 150 Kilometer am Tag sind nicht wenig...die ganze Sache zieht sich nun schon 4 Wochen hin, d. h. die Kiste hat am ende sicherlich 300 Kilometer mehr auf dem Tacho. Allerdings reden wir hier über ein Fahzeug welches nun nicht 150.000 Kilometer sondern 152XXX km drauf hat. die Kist ist eben noch verkehrstüchtig und deshalb konnte ich ja keinen Mietwagen erhalten!? Was nun...ärgere mich, dass ich nicht gleich nach dem alten Gutachten verkauft habe...Anwalt erschien mir zuviel, aber aufgrund der Schadenssituation wohl das Beste gewesen. Bei der Versicherung wusste die Dame nichts hinsichtlich der Regelungen inwieweit das Fahrzeug hätte stehen bleiben müssen. Vom gutachter gabs auch keinen Hinweis...
Danke schonmal für hilfreiche Hinweise.
Dave
Beste Antwort im Thema
Hallo Dave,
jetzt sei bitte vernünftig.
Du wirst doch einsehen, dass die 3.000 km, die du nach dem Gutachten gefahren bist, einen Wert darstellen. Über die Höhe dieses Wertes sollte man sich einigen. Grundlagen dafür hatte ich dir genannt.
Wenn du jetzt bockig wirst und Schnellschüsse abgibst, wird das vermutlich nach hinten los gehen.
Versuche eine Einigung mit der Versicherung herbeizuführen, denn zu 100% werden deine Vorstellungen IMO nicht durchsetzbar sein. Außerdem lohnt sich der Aufwand und Ärger wegen ein paar Euros kaum.
Liebe Grüße
Herbert
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Was genau ist an dem Satz "Solange dein Fahrzeug noch fahrbereit ist, steht dir weder Mietwagen noch Nutzungsausfallentschädigung zu" jetzt so schwer?Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Fakt ist, das die Versicherung besser wegkommt als ich! Nimm 11 Tage mit einem Mietwagen diemir zugestanden hätten. Das sind mind. 500€....selbst der Nutzungsausfall wären 385€.Du konstruierst dir das was zusammen, auf einer völlig falschen Basis.
Ist mir schon klar ;-) Wenn ich den Wagen gleich verkauft hätte, dann hätte ich doch für die Wiederbeschaffungsdauer ne Mietwagen haben können. Ich weiß worauf du hinaus willst, wollte damit nur die Verhältnismäßigkeit aus meiner Sicht darstellen. Aber genug davon...bringt nix. Hauptsache die Sache ist bald rum...
MfG Dave
Hallo Dave,
siehst du, meistens hilft es, wenn man eine Nacht drüber schläft.
Wenn die Versicherung dir den vollen Differenzbetrag zahlt, dann hast du ein gutes Geschäft gemacht.
Du hättest das beschädigte Fahrzeug sofort zu dem vom Sachverständigen festgestellten Restwert verkaufen können. Wenn die Versicherung aber rechtzeitig ein höheres Restwertangebot vorlegt, dann ist das i. d. R. auch zu berücksichtigen. Das kann dir auch egal sein, denn wenn der von der Versicherung angegebene Restwertaufkäufer rumzickt, dann ist die Versicherung in der Pflicht. In deinem Fall ist aber eine Besonderheit hinzu gekommen, da das Fahrzeug nicht mehr die ursprünglich kalkulierte Fahrleistung hatte.
Bei einem Totalschaden werden die Kosten für die Stilllegung des alten Fahrzeuges, die Zulassung des neuen Fahrzeuges und die Kosten für die evtl. erforderlichen neuen Kennzeichen ersetzt, natürlich gegen Rechnungsvorlage.
Eine Kostenpauschale würde ich in Höhe von 30 € einfordern, allerdings kannst du auch höhere Kosten geltend machen, wenn die nachweisbar angefallen sind. Wenn die ohne Nachweis pauschal dann nur 20 € zahlen würde ich das auch hinnehmen, weniger aber nicht.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Fakt ist, das die Versicherung besser wegkommt als ich!
Das ist kein Fakt, das ist lediglich deine "Wahrheit" die Du dir da zusammen gezimmert hast.
(Weiter habe ich dein Posting daher nicht mehr gelesen)
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Das ist kein Fakt, das ist lediglich deine "Wahrheit" die Du dir da zusammen gezimmert hast.Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Fakt ist, das die Versicherung besser wegkommt als ich!
(Weiter habe ich dein Posting daher nicht mehr gelesen)
Ich habs begriffen....weiß jemand wie mit diesen online aufkaufbörsen umzugehen ist? Kommt man da raus trotz einer Verkaufsbestätigung? Da steht als Hinweis, dass man bei Widerruf die entstandenen kosten in Rechnung gestellt bekommt....was und wieviel das sein soll steht nicht da. Der Kaufvertrag kam ja nun zunächst aus den genannten Gründen nicht zustande. Die haben nun einen neuen Vertrag zugesandt den ich ausfüllen soll. Ich habe aber jemanden der mehr zahlt ( an den soll ich laut Versicherung auch verkaufen).
Grüße dave
Ähnliche Themen
Hallo Dave,
bist du schon ein Vertragsverhältnis mit dem Aufkäufer der Versicherung eingegangen, d. h. hast du schon eine Unterschrift geleistet bzw. dem Vertrag mündlich zugestimmt, oder liegt dir bisher nur das Angebot vor.
Ein Vertrag kommt zustande, indem eine Partei ein Angebot abgibt und die andere Partei das Angebot auch akzeptiert.
Liebe Grüße
Herbert