Restwertkäufer bietet weniger wegen zwischenzeitlich gefahrender Kilometer
Hallo,
habe das Problem, dass mein Auto nach einem Unfall, der eindeutig nicht durch mich verschuldet wurde, ein wirtschaftlichen Totalschaden darstellt. Aufgrund dessen habe ich mich entschieden das Fahrzeug abzustoßen und den Wiederbeschaffungswert in ein anderes Auto zu investieren. Mein Schadensgutachten ergab einen Restwert von 2300 Euro. die gegenerische Versicherung hat aber über eine Online-Börse einen anderen bieter gefunden, der 2600 Euro geboten hat. Ergo haben die einen geringeren REstbetrag überwiesen. Soweit nicht schlimm...
Jetzt wollte ich den Deal abwickeln, da ist der Käufer nicht mehr bereit den gebotenen Betrag von 2600 € zu zahlen, da der Wagen in der Zwischenzeit etlcihe Kilometer gefahren ist. Ich gebe zu 150 Kilometer am Tag sind nicht wenig...die ganze Sache zieht sich nun schon 4 Wochen hin, d. h. die Kiste hat am ende sicherlich 300 Kilometer mehr auf dem Tacho. Allerdings reden wir hier über ein Fahzeug welches nun nicht 150.000 Kilometer sondern 152XXX km drauf hat. die Kist ist eben noch verkehrstüchtig und deshalb konnte ich ja keinen Mietwagen erhalten!? Was nun...ärgere mich, dass ich nicht gleich nach dem alten Gutachten verkauft habe...Anwalt erschien mir zuviel, aber aufgrund der Schadenssituation wohl das Beste gewesen. Bei der Versicherung wusste die Dame nichts hinsichtlich der Regelungen inwieweit das Fahrzeug hätte stehen bleiben müssen. Vom gutachter gabs auch keinen Hinweis...
Danke schonmal für hilfreiche Hinweise.
Dave
Beste Antwort im Thema
Hallo Dave,
jetzt sei bitte vernünftig.
Du wirst doch einsehen, dass die 3.000 km, die du nach dem Gutachten gefahren bist, einen Wert darstellen. Über die Höhe dieses Wertes sollte man sich einigen. Grundlagen dafür hatte ich dir genannt.
Wenn du jetzt bockig wirst und Schnellschüsse abgibst, wird das vermutlich nach hinten los gehen.
Versuche eine Einigung mit der Versicherung herbeizuführen, denn zu 100% werden deine Vorstellungen IMO nicht durchsetzbar sein. Außerdem lohnt sich der Aufwand und Ärger wegen ein paar Euros kaum.
Liebe Grüße
Herbert
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Dein Auto ist doch fahrbereit. Warum solltest du dann Anspruch auf einen Mietwagen haben?Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Wie ist das eigentlcih mit dem Mietwagen.
Weil ich keinen Bock mehr auf die Diskussionen hinsichtlich der gefahrenen Kilometer habe. Ich melde die Kiste ab und lass ihn stehen bis zum Verkauf. Wenn ich nach dem Willen des Bieters das Fahrzeug nicht mehr bewegen darf, muss die Versicherung (die mir diesen Id*ten angeschleppt hat) halt nen Mietwagen stellen. So ein Stress wegen eines Unfalls den ich nicht verschuldet habe...sehe ich gar nicht ein das die Versicherung da so einfach raus kommt.
Dave
250€... ne Rolle Briefmarken ist teurer. 😁
Den Stress hast du dir doch selber gemacht. Da kann weder die Versicherung was für, noch der Aufkäufer.
Auch als Unfallopfer hat man neben vieler Rechte auch ein paar Pflichten.
Hallo,
du hättest das Auto zu dem im Gutachten angegebenen Restwert gleich verkaufen müssen. Machst Du nicht davon Gebrauch kann und darf dir die Versicherung ein höheres Restwertangebot anbieten.
Auf jeden Fall geht es nicht, sich ewig Zeit mit dem Erwerb eines anderen Fahrzeuges zu lassen, nach Gutachten hättest Du hier 11 Tage ab Fertigstellung Zeit gehabt, üblich sind jedoch 14 Tage.
Insbesondere bei Bietern aus der Restwertbörse wird eine Weiternutzung des Fahrzeuges nicht gern gesehen.
Und wer zudem täglich damit noch über 100 km fährt ist selber Schuld.
Das dürfte doch logisch sein dass das zu Problemen führt.
Man hätte doch den Bieter zwecks der Weiternutzung des Fahrzeuges sicherlich Fragen können anstatt einfach zu machen.
Ich sehe hier ein Problem mit Übernahme der Kosten des Mietwagens, Du unterliegst der Schadenminderungspflicht und darfst nicht zusätzliche unnötige Kosten produzieren.
Gruß
fordfuchs
Ähnliche Themen
Da das beschädigte Fahrzeug ganz offensichtlich fahrbereit und verkehrssicher war, bestand und besteht hier kein Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Da das beschädigte Fahrzeug ganz offensichtlich fahrbereit und verkehrssicher war, bestand und besteht hier kein Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Psssst. Jetzt reichts mir aber mit dir. Immer machst du hier den Miesepeter und kommst mit sowas beklopptem wie "Fakten". Bähh.
Der TE hat doch schon zwei trifftige Gründe genannt, warum du falsch liegst. Hier:
Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Weil ich keinen Bock mehr auf die Diskussionen hinsichtlich der gefahrenen Kilometer habe.
und hier:
Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Wenn ich nach dem Willen des Bieters das Fahrzeug nicht mehr bewegen darf, muss die Versicherung (die mir diesen Id*ten angeschleppt hat) halt nen Mietwagen stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Den Stress hast du dir doch selber gemacht. Da kann weder die Versicherung was für, noch der Aufkäufer.Auch als Unfallopfer hat man neben vieler Rechte auch ein paar Pflichten.
Und meine Pflicht besteht darin, das Auto stehen zu lassen und auf Arbeit zu laufen? Der einzige Fehler den ich gemacht habe ist, das Fahrzeug nicht gleich an den Höchstbietenden im Gutachten zu verkaufen. Ich habe halt auf eine Reaktion der Versicherung gewartet, um keine Fehler zu machen. Die Versicherung hat im Telefonat ja selbst zu mir gesagt ich solle bloß nicht an den Höchstbietenden im Gutachten verkaufen, weil ja noch ne Rückfrage bestehen kann. Ich Doofi habe dann eben gewartet....wie sagt man Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Von daher gebe ich dir Recht, den Stress habe ich mir z. T. wirklich selbst gemacht.
Nur was soll man denn machen? Das Auto soll einerseits nicht bewegt werden, aber nen Mietwagen gibts erst bei Verkauf des alten Wagen! Und in der Zeit dazwischen soll alles auf meine Kosten gehen? Ein paar Überlegungen musss man ja auch noch anstellen.
Dave
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,du hättest das Auto zu dem im Gutachten angegebenen Restwert gleich verkaufen müssen. Machst Du nicht davon Gebrauch kann und darf dir die Versicherung ein höheres Restwertangebot anbieten.
Auf jeden Fall geht es nicht, sich ewig Zeit mit dem Erwerb eines anderen Fahrzeuges zu lassen, nach Gutachten hättest Du hier 11 Tage ab Fertigstellung Zeit gehabt, üblich sind jedoch 14 Tage.
Insbesondere bei Bietern aus der Restwertbörse wird eine Weiternutzung des Fahrzeuges nicht gern gesehen.
Und wer zudem täglich damit noch über 100 km fährt ist selber Schuld.
Das dürfte doch logisch sein dass das zu Problemen führt.
Man hätte doch den Bieter zwecks der Weiternutzung des Fahrzeuges sicherlich Fragen können anstatt einfach zu machen.
Ich sehe hier ein Problem mit Übernahme der Kosten des Mietwagens, Du unterliegst der Schadenminderungspflicht und darfst nicht zusätzliche unnötige Kosten produzieren.Gruß
fordfuchs
Das mit dem gleich Verkaufen stimmt sicher, mein Fehler war das ich da auf die Versicherung gehört und gewartet habe bis sie sich schriftlich äußern! Und da war eben auch das neue Höchstgebot dabei und ich dachte ich muss das Gebot annehmen.
Die Entfernung zum Arbeitsort habe ich mir nicht ausgesucht...das hat nix mit selber schuld zu tun. Ich habe den Bieter im Übrigen auch über die Tatsache der täglichen Arbeitsnutzung informiert. Da kam auch ewig keine Antwort, wahrscheinlich weil es über die Börse lief und nicht direkt mit dem Bieter. Naja nicht umsonst sagt die mir mittlerweile bekannte Rechtssprechung, dass Onlinegebote nicht zwingend berücksichtigt werden müssen.
Davon abgesehen war das Weiterfahren mit dem Auto sicher billiger als nen Mietwagen zu nehmen. Ich meine wir reden hier von einem Auto was 150000 km weg hat, da ist doch auch ein gewisses Wertniveau gegeben. Eine Minderung um 250 Euro bedeutet ja das die Kiste mit einigen Tkm mehr quasi einen Wert von Null haben wird. Das ist doch absurd!
Einen neuen Wagen habe ich mittlerweile gekauft, nur ist der erst nächste Woche fertig. Bis dahin muss ich halt zum Arbeitsort kommen.
MfG Dave
Hallo Dave,
jetzt sei bitte vernünftig.
Du wirst doch einsehen, dass die 3.000 km, die du nach dem Gutachten gefahren bist, einen Wert darstellen. Über die Höhe dieses Wertes sollte man sich einigen. Grundlagen dafür hatte ich dir genannt.
Wenn du jetzt bockig wirst und Schnellschüsse abgibst, wird das vermutlich nach hinten los gehen.
Versuche eine Einigung mit der Versicherung herbeizuführen, denn zu 100% werden deine Vorstellungen IMO nicht durchsetzbar sein. Außerdem lohnt sich der Aufwand und Ärger wegen ein paar Euros kaum.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Davon abgesehen war das Weiterfahren mit dem Auto sicher billiger als nen Mietwagen zu nehmen. Ich meine wir reden hier von einem Auto was 150000 km weg hat, da ist doch auch ein gewisses Wertniveau gegeben. Eine Minderung um 250 Euro bedeutet ja das die Kiste mit einigen Tkm mehr quasi einen Wert von Null haben wird. Das ist doch absurd!
Wenn Du schon von "gängiger" Rechtssprechung sprichst:
Recherchiere doch einfach mal, welche Kilometerpreise so im Allgemeinen berechnet werden und errechne dann, wieviel DIR die 3000 km zum Kurs von 250€ eingespart haben. Für dich war das ein echtes Schnäppchen. Ich könnte mein Auto keine 3000 km für 250 €+ Sprit bewegen, da kannst Du dir sicher sein.
Hier über diese Summe zu diskutieren ist doch lächerlich, geschenkt gibts selten was im Leben.
Wenn Du es nicht wahrhaben willst, lasse einen Anwalt Klage einreichen und wundere dich nicht, wenn Du später ein mehrfaches dieser 250€ zu begleichen hast.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wenn Du schon von "gängiger" Rechtssprechung sprichst:Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Davon abgesehen war das Weiterfahren mit dem Auto sicher billiger als nen Mietwagen zu nehmen. Ich meine wir reden hier von einem Auto was 150000 km weg hat, da ist doch auch ein gewisses Wertniveau gegeben. Eine Minderung um 250 Euro bedeutet ja das die Kiste mit einigen Tkm mehr quasi einen Wert von Null haben wird. Das ist doch absurd!
Recherchiere doch einfach mal, welche Kilometerpreise so im Allgemeinen berechnet werden und errechne dann, wieviel DIR die 3000 km zum Kurs von 250€ eingespart haben. Für dich war das ein echtes Schnäppchen. Ich könnte mein Auto keine 3000 km für 250 €+ Sprit bewegen, da kannst Du dir sicher sein.
Hier über diese Summe zu diskutieren ist doch lächerlich, geschenkt gibts selten was im Leben.
Wenn Du es nicht wahrhaben willst, lasse einen Anwalt Klage einreichen und wundere dich nicht, wenn Du später ein mehrfaches dieser 250€ zu begleichen hast.
100% Zustimmung.
Würde der TE kostenfrei sein Fahrzeug bei 3.000 zurückgelegten Kilometern verleihen oder sich zum gleichen Preis ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, das 3.000 km mehr als angegeben zurückgelegt hat ????
Für mich ist die Aufregung des TE auch völlig unverständlich.
Ist doch logisch, dass wenn ich fast 3000 KM mehr auf meine Kiste radle, ich auch ein gutes Stück weniger dafür bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo Dave,jetzt sei bitte vernünftig.
Du wirst doch einsehen, dass die 3.000 km, die du nach dem Gutachten gefahren bist, einen Wert darstellen. Über die Höhe dieses Wertes sollte man sich einigen. Grundlagen dafür hatte ich dir genannt.
Wenn du jetzt bockig wirst und Schnellschüsse abgibst, wird das vermutlich nach hinten los gehen.
Versuche eine Einigung mit der Versicherung herbeizuführen, denn zu 100% werden deine Vorstellungen IMO nicht durchsetzbar sein. Außerdem lohnt sich der Aufwand und Ärger wegen ein paar Euros kaum.Liebe Grüße
Herbert
Hallo Herbert,
bin auch schon wieder ruhig. Ich habe heute mit der Versicherung gesprochen und die haben mir zugesichert den Differenzbetrag zu zahlen. Der welcher am meisten zahlt, an den soll ich verkaufen. Notfalls geht auch der aus dem Gutachten.
Wo steht eigentlich das ich das Gebot von der Versicherung annehmen muss? Bin ich auf dem Holzweg wenn ich glaube, dass im Grunde der Restwert aus dem Gutachten maßgeblich ist? Wie ich an die Kohle rankomme ist doch dann mein Problem!?
Zuletzt noch die Frage, bekomme ich die Kosten für Kurzkennzeichen und neue Kennzeichen ersetzt?
MfG Dave
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wenn Du schon von "gängiger" Rechtssprechung sprichst:Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Davon abgesehen war das Weiterfahren mit dem Auto sicher billiger als nen Mietwagen zu nehmen. Ich meine wir reden hier von einem Auto was 150000 km weg hat, da ist doch auch ein gewisses Wertniveau gegeben. Eine Minderung um 250 Euro bedeutet ja das die Kiste mit einigen Tkm mehr quasi einen Wert von Null haben wird. Das ist doch absurd!
Recherchiere doch einfach mal, welche Kilometerpreise so im Allgemeinen berechnet werden und errechne dann, wieviel DIR die 3000 km zum Kurs von 250€ eingespart haben. Für dich war das ein echtes Schnäppchen. Ich könnte mein Auto keine 3000 km für 250 €+ Sprit bewegen, da kannst Du dir sicher sein.
Hier über diese Summe zu diskutieren ist doch lächerlich, geschenkt gibts selten was im Leben.
Wenn Du es nicht wahrhaben willst, lasse einen Anwalt Klage einreichen und wundere dich nicht, wenn Du später ein mehrfaches dieser 250€ zu begleichen hast.
Fakt ist, das die Versicherung besser wegkommt als ich! Nimm 11 Tage mit einem Mietwagen diemir zugestanden hätten. Das sind mind. 500€....selbst der Nutzungsausfall wären 385€. Mein Schnäppchen hätte ich gerne mal vorgerechnet, ich stehe leider immer noch auf dem Schlauch...ernsthaft.
Ich gebe zu bei der Sache schwingt auch ne Menge Wut über meine eigene Umwissenheit mit. Hätte ich mich nicht hinhalten lassen und das Ding gleich verkauft, wäre die Sache längst vergessen.
MfG Dave
Zitat:
Original geschrieben von dp0507
Fakt ist, das die Versicherung besser wegkommt als ich! Nimm 11 Tage mit einem Mietwagen diemir zugestanden hätten. Das sind mind. 500€....selbst der Nutzungsausfall wären 385€.
Was genau ist an dem Satz "Solange dein Fahrzeug noch fahrbereit ist, steht dir weder Mietwagen noch Nutzungsausfallentschädigung zu" jetzt so schwer?
Du konstruierst dir das was zusammen, auf einer völlig falschen Basis.