Restwertebörse, welches Gebot ist maßgebend ?
Hallo zusammen,
mein Bruder und ich hatten je einen Hagelschaden an unseren Fahrzeugen.
Nun sind heute die Gutachten gekommen und ich war doch etwas verwundert, beide Fahrzeuge wurden in eine Restwertebörse eingestellt und virtuell versteigert (keines der beiden war ein Totalschaden).
Eines wurde diferenzbesteuert das andere nicht , hat aber wohl was mit dem alter zu tun.
Was nun komisch ist das bei dem diferenzbesteuerten neueren Fahrzeug das 2 höchste Gebot aus der Börse vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wurde und bei meinem etwas älteren das höchste Gebot.
Kann mir jemand erklären warum das so ist ?
Und was bekomm ich denn nun ausgezahlt wenn ich den schaden nicht reparieren lasse ? Wiederbeschaffung-Restwert , Reperaturkosten ohne MwSt. oder einfach den niedrigeren Betrag ?
Danke für die Antworten !
Gruß
Moritz
Beste Antwort im Thema
Im KH Schaden muss derjenige dafür Sorge tragen, dass du den Restwert auch realieren kannst, welcher dir das Angebot unterbreitet oder übermittelt hat.
Wenn du selber einen SV beauftragt hast, muss der sich darum kümmern und mit "seinem Bieter" Kontakt aufnehmen.
Wenn ein Gebot der Versicherung vorliegt und man möchte das in Anspruch nehmen, dann ist die Versicherung in der Pflicht.
Wichtig ist dabei aber immer, dass die Gebotsfristen eingehalten werden und das das Auto auch im selben Zustand ist, wie es angeboten wurde.
Da gibt es nämlich auch die tollsten Dinge:
LM Räder werden gegen abgefahrene Winteräder auf Stahlfelgen getauscht
Lautsprecher werden aus den Türverkleidungen ausgebaut
Sogar vor dem Ausbau von Aggregaten scheuen einige Verkäufer Ihrer Restwerte nicht zurück
Bei so etwas ist der Stress natürlich vorprogrammiert und dafür haftet dann natürlich keiner...... 😁
21 Antworten
Mag sein, Prozesse gibt es hier sicher so häufig wie früher.
Die eigentlichen Schuldigen hier sind diese Bieter.
Die machen so etwas bewusst und mit Methode.
Aber leider werden die von den Börsen hofiert und haben keine Repressalien von diesen zu erwarten.
Wer haftet, wenn mein Auto dann doch nicht zum ausgemachten Preis oder gar nicht abgeholt wird?
Die Versicherung?
Im KH Schaden muss derjenige dafür Sorge tragen, dass du den Restwert auch realieren kannst, welcher dir das Angebot unterbreitet oder übermittelt hat.
Wenn du selber einen SV beauftragt hast, muss der sich darum kümmern und mit "seinem Bieter" Kontakt aufnehmen.
Wenn ein Gebot der Versicherung vorliegt und man möchte das in Anspruch nehmen, dann ist die Versicherung in der Pflicht.
Wichtig ist dabei aber immer, dass die Gebotsfristen eingehalten werden und das das Auto auch im selben Zustand ist, wie es angeboten wurde.
Da gibt es nämlich auch die tollsten Dinge:
LM Räder werden gegen abgefahrene Winteräder auf Stahlfelgen getauscht
Lautsprecher werden aus den Türverkleidungen ausgebaut
Sogar vor dem Ausbau von Aggregaten scheuen einige Verkäufer Ihrer Restwerte nicht zurück
Bei so etwas ist der Stress natürlich vorprogrammiert und dafür haftet dann natürlich keiner...... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und genau das, mein lieber Kollege ist falsch !Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
in der Regel ist das Höchstgebot maßgebend.
Gruß
fordfuchsDas weist du aber eigentlich auch gelle ? 😉
Hallo,
nein ist es meiner Ansicht nicht denn es handelt sich um einen Kaskoschaden.
Und hier dürfen und werden sehr wohl Gebote aus den sogenannten Restwertbörsen herangezogen.
Und in den meisten Fällen kommt das Höchstgebot auch zur Anwendung.
Gruß
fordfuchs
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Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
nein ist es meiner Ansicht nicht denn es handelt sich um einen Kaskoschaden.
Und hier dürfen und werden sehr wohl Gebote aus den sogenannten Restwertbörsen herangezogen.
Und in den meisten Fällen kommt das Höchstgebot auch zur Anwendung.
Gruß
fordfuchs
aber wie du hier lesen kannst, sehr wohl nicht immer........ 🙂