Restwertebörse, welches Gebot ist maßgebend ?
Hallo zusammen,
mein Bruder und ich hatten je einen Hagelschaden an unseren Fahrzeugen.
Nun sind heute die Gutachten gekommen und ich war doch etwas verwundert, beide Fahrzeuge wurden in eine Restwertebörse eingestellt und virtuell versteigert (keines der beiden war ein Totalschaden).
Eines wurde diferenzbesteuert das andere nicht , hat aber wohl was mit dem alter zu tun.
Was nun komisch ist das bei dem diferenzbesteuerten neueren Fahrzeug das 2 höchste Gebot aus der Börse vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wurde und bei meinem etwas älteren das höchste Gebot.
Kann mir jemand erklären warum das so ist ?
Und was bekomm ich denn nun ausgezahlt wenn ich den schaden nicht reparieren lasse ? Wiederbeschaffung-Restwert , Reperaturkosten ohne MwSt. oder einfach den niedrigeren Betrag ?
Danke für die Antworten !
Gruß
Moritz
Beste Antwort im Thema
Im KH Schaden muss derjenige dafür Sorge tragen, dass du den Restwert auch realieren kannst, welcher dir das Angebot unterbreitet oder übermittelt hat.
Wenn du selber einen SV beauftragt hast, muss der sich darum kümmern und mit "seinem Bieter" Kontakt aufnehmen.
Wenn ein Gebot der Versicherung vorliegt und man möchte das in Anspruch nehmen, dann ist die Versicherung in der Pflicht.
Wichtig ist dabei aber immer, dass die Gebotsfristen eingehalten werden und das das Auto auch im selben Zustand ist, wie es angeboten wurde.
Da gibt es nämlich auch die tollsten Dinge:
LM Räder werden gegen abgefahrene Winteräder auf Stahlfelgen getauscht
Lautsprecher werden aus den Türverkleidungen ausgebaut
Sogar vor dem Ausbau von Aggregaten scheuen einige Verkäufer Ihrer Restwerte nicht zurück
Bei so etwas ist der Stress natürlich vorprogrammiert und dafür haftet dann natürlich keiner...... 😁
21 Antworten
Du bekommst ausbezahlt Reparaturkosten ohne Mwst. falls der Wiederbeschaffungswert-Restwert nicht weniger ist, als die Reparaturkosten.
Also den niedrigeren Wert.
Dann sind die Autos nämlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, falls das so ist.
Gut wäre bei sowas wie bei dir, wenn du einfach die Zahlen dazu schreibst.
in Zahlen 😉
Fahrzeug 1: Ford Focus
Wiederbeschaffungswert: 5000
Höchstgebot: 2040 --> wobei hier ein höheres Gebot (2150.-) abgegeben wurde das aber im Gutachten nicht auftaucht
Reperaturkosten inc. MwSt. ca 4300
Versicherung würde 2960.- ausbezahlen (telefonisch mit versicherung abgesprochen)
Fahrzeug 2: VW Polo
Wiederbeschaffungswert: 4100
Höchstgebot: 1300-
Reperaturkosten inc. MwSt. ca 2900.-
Wie gesagt in erstert linie wundert es mich das bei Fahrzeug 1 das zweit höchste Gebot und und bei Fahrzeug 2 das Höchste Gebot im gutachten auftaucht!
Das 2 Gutrachten kam später und ich hab noch nicht mit der Versicherung gesprochen , und wollt mich vorher auch einfach erkundigen wie sowas läuft
Also beides sind wirtschaftliche Totalschäden, wie schon vermutet.
Warum, das zweithöchste kann ich dir ohne das Gutachten zu sehen, nicht sagen.
Ich vermute aber, dass der Zeitraum für den das Angebot gilt vielleicht zu kurz ist.
Seih froh.
Warum sind das denn wirtschaftliche Totalschäden ? Kannst du mir das etwas genauer erklären ?
Die Reperaturkosten sind doch bei beiden geringer als der Wiederbeschafungskosten.
In beiden gutachten steht das es Reperaturschäden sind.
Was das höchstgebot anbegeht, ist die Angebotsgültigkeit sogar 9 Tage länger als bei Gebot Nr. 2
Edit:
Hatte die Zahlen aus dem kopf geschrieben beim focus passen sie beim polo sind sie wie folgt:
Wiederbeschaffung: 4100
Restwertangebot: 1390
Reperatur: 2899 mit Steuer 2434 ohne Steuer:
Also Wiederbeschaffung - Restwert = 2710
Heißt das das in dem Fall die Versicherung dann quasi die 2434 ausbezahlt weil sie das günstiger kommen würde ... oder kommt bei der Rechnung mit dem Restwert auch noch die Steuer weg , also 2710*0,81 = 2195 ?
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Zitat:
Original geschrieben von moritz1810
*0,81 =
Unabhängig davon, ob es Inhaltlich so richtig ist. Aber wenn du die 19% Mehrwertsteuer aus einer Summe rausrechnen willst ist dein Ansatz falsch.
Die Summe x sind ja schon die 100% plus 19% Steuer. Also rechnest du
Netto = Brutto / (100% + 19%) * 100
Es gibt einen sogenannten "technischen Totalschaden" und einen sogenannten "wirtschaftlichen" Totalschaden.
Technischer Totalschaden ist es dann, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert.
Wirtschaftlichlicher Totalschaden ist es dann, wenn Wiederbeschaffungswert - Restwert weniger ist, als die Reparatur kosten würde.
In beiden deiner Fällen macht es wirtschaftlich gesehen keinen Sinn, die beiden Fahrzeuge zu reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Also beides sind wirtschaftliche Totalschäden, wie schon vermutet.
Warum, das zweithöchste kann ich dir ohne das Gutachten zu sehen, nicht sagen.
Ich vermute aber, dass der Zeitraum für den das Angebot gilt vielleicht zu kurz ist.
Seih froh.
das wird wohl eher daran liegen, dass das zweite Gebot ein regionales Restwertgebot ist und der erste Bieter aus
der nähe von Afghanistan kommt 😉
Stimmt der Höchstbietende beim Focus ist kein Regionalgebot !
Ps: nein nicht Afganistan sondern Österreich ^^
Zitat:
Original geschrieben von moritz1810
Ps: nein nicht Afganistan sondern Österreich ^^
Ist ja fast genauso. Viele Berge und komisch sprechende Menschen (und in 24 Stunden lieg ich dort hoffentlich in der Sonne).
Außerdem schrieb er ja "aus der Nähe von" 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
das wird wohl eher daran liegen, dass das zweite Gebot ein regionales Restwertgebot ist und der erste Bieter aus
der nähe von Afghanistan kommt 😉
Ah Danke.
Wieder was gelernt.
@ Delle
Warum nimmt die Versicherung nicht trotzdem einfach das höhere?
Welchen Grund hat das?
Das Fahrzeug müsste ja der Anbieter abholen.
Daher kann der Versicherung doch egal sein, wie weit der zum abholen fahren muss?
Hallo,
in der Regel ist das Höchstgebot maßgebend.
Möglicherweise ist der Bieter nicht mehr daran interessiert oder es werden nur deutsche Bieter von der Versicherung in Erwägung gezogen oder ...
Sei doch froh das ein geringeres Gebot herangezogen wurde. So bekommst Du mehr von der Versicherung ausbezahlt.🙂
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
@ Delle
Warum nimmt die Versicherung nicht trotzdem einfach das höhere?
Welchen Grund hat das?
Das Fahrzeug müsste ja der Anbieter abholen.
Daher kann der Versicherung doch egal sein, wie weit der zum abholen fahren muss?
Man will sich hier einfach den Ärger mit dem "Kasko"- Kunden ersparen. Wenn das Auto nicht abgeholt wird, oder es kommt zu Problemen bei der Abholung ist der Kunde sauer auf "seine" Versicherung, die hat ja für ihn das Gebot eingeholt.
Anders ist das im KH Schaden. Da ist es der Versicherung völlig Wumpe, ob das Auto abgeholt wird oder nicht.
Wobei das aber eigentlich auch sehr kurzsichtig ist. Wird das Auto nicht abgeholt, oder gibt es Probleme fallen Standgeldkosten an. Und die trägt dann im Zweifel der Versicherer. Da kann es schon mal passieren dass die Standgeldkosten hinterher über dem Supderduper Restwert der Versicherungen liegen.
Leider gibt es mit bestimmten RW Börsen, die für sich in Anspruch nehmen die größten und die besten zu sein immer wieder Probleme. Da werden Autos einfach nicht abgeholt oder wenn, dann wird bei der Abholung am Auto rumgemäckelt und der Preis gedrückt. Wenn der Geschädigte sich dann beschwert, kommt nur heiße Luft und der Geschädigte hat das Nachsehen.
Man sollte als Sachverständiger den Restwert schon so ermitteln, wie es die Rechtsprechnung vorgibt. Am Regionalen Restwertmarkt mit regionalen Restwerthändlern.
Die Restwertbörsen kann und soll man auch benutzen (entgegen der Meinung einiger oberschlauer, die meinen der Griff zum Telefon und drei Telefonate reichen in der heutigen Zeit noch aus).
Benutzten sollte man diese aber nur zu Plausibilitätsprüfung, damit man seinen am regionalen Markt ermittelten Restwert hinterher auch rechtfertigen und verteidigen kann (notfalls vor einem Richter)
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
in der Regel ist das Höchstgebot maßgebend.
Gruß
fordfuchs
Und genau das, mein lieber Kollege ist falsch !
Das weist du aber eigentlich auch gelle ? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Anders ist das im KH Schaden. Da ist es der Versicherung völlig Wumpe, ob das Auto abgeholt wird oder nicht.Wobei das aber eigentlich auch sehr kurzsichtig ist. Wird das Auto nicht abgeholt, oder gibt es Probleme fallen Standgeldkosten an. Und die trägt dann im Zweifel der Versicherer. Da kann es schon mal passieren dass die Standgeldkosten hinterher über dem Supderduper Restwert der Versicherungen liegen.
Genau, und deswegen stimmt das so pauschal auch nicht (mehr).
Ich kann nicht für alle reden, weiß aber, dass sehr große Versicherer genau aus dem Grund auch in KH solche suspekten Angebote nicht berücksichtigen oder zumindest bei ersten Anzeichen von Komplikationen sofort auf das zweithöchste Angebot umsteigen bzw. den Wagen neu einstellen.
Es macht auch gar keinen Sinn, hier auf das höchste Angebot zu pochen, wenn man dann einen eigentlich einfachen Schaden fünfmal anfassen muss und er dadurch immer teurer wird.
Sagen wir mal so: ich persönlich kenne aus den letzten Jahren keinen Prozess wegen so einer Konstellation...