Restwertbörse: Was passiert, wenn ich eigenen Gutachter beauftrage und dann zum Restwert verkaufe ?
Was passiert, wenn ich nach einem Unfall, der vom Unfallgegner verursacht wurde, sofort einen Gutachter beauftrage, und dann sofort zum im Gutachten benannten Restwert verkaufe?
Wird mir dann trotzdem von der gegnerischen Versicherung der Schaden abzüglich erzieltem Verkauf erstattet?
Oder kann die Versicherung verlangen, dass ich über eine Restwertbörse zum höchsten Gebot verkauft hätte?
Meistens ist der Unterschied zwischen im Gutachten genannten Restwert und Angeboten aus der Restwertbörse ein erheblicher Unterschied!
17 Antworten
Zitat:
@Peter931 schrieb am 14. Juli 2025 um 21:29:18 Uhr:
@Dellenzaehler Vielen Dank für die ausführliche Schilderung!
Wo findet man eigentlich die FAQ's von diesem Forum?
hast du Sie gefunden?
Der Button/Link ist aber nur in der Desktop Darstellung vorhanden und nicht in der mobilen? 🤔
In der App ist der Link auch eingebunden.
Edith: in mobilen Desktop-Browser finde ich den Link zu den FAQ nicht 🤔.