Restwert

Hallo,
mir ist vor ein Paar Wochen Jemand ins Auto gefahren. Laut Gutachter beträgt der Restwert noch 95 Euro. Soweit so gut. Normalerweise müsste ich dann ja Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung bekommen. An dem Auto ist nur eine Beule entstanden, sodass ich problemlos weiterfahren kann.

Nun zu meiner Frage: Falls ich mal wieder ein unverschuldeten Unfall haben sollte, wird dann von diesem Restwert ausgegangen für den Wiederbeschaffungswert ? Dafür fände man ja kaum ein vernünftiges Auto.

Mit freundlichen Grüßen

21 Antworten

Zitat:

@harnisevic schrieb am 1. Juni 2016 um 14:28:00 Uhr:


Restwert beträgt wirklich nur 95 Euro. Das wurde vom Gutachter an verschiedenen Börsen vorgestellt und das war das höchste Gebot.
Deshalb ist es jetzt eben ärgerlich falls ich nochmal irgendwann einen Unfall haben sollte. Den Schaden lasse ich nicht reparieren. Lohnt sich nicht.

Wenn Du nicht reparieren willst, und das Auto verkaufen möchtest, dann mache doch photos und stelle den beim www.mobile.de ins Netz für Sagen wir mal 450€ und kannst dann wahrscheinlich für 300€ oder so verkaufen.

Solltest Du noch einmal einen Unfall haben, so ist Dein Wagen nach Abrechnung bereits in einer sog. Versicherungs eigenen Datenbank, und die kennen den Schaden.

Selbst wenn Du reparieren lässt ohne Rechnung, und jemand fährt Dir in die gleiche Stelle ins Auto, so gibt es Abzüge.

Anders ist, wenn Du reparierst oder reparieren lässt, und jemand fährt Dir in eine André Stelle ins auto, dann gibt es wieder den vollen Wert.

Ist nun mal so.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 8. Juni 2016 um 22:58:02 Uhr:



Zitat:

@harnisevic schrieb am 1. Juni 2016 um 14:28:00 Uhr:


Restwert beträgt wirklich nur 95 Euro. Das wurde vom Gutachter an verschiedenen Börsen vorgestellt und das war das höchste Gebot.
Deshalb ist es jetzt eben ärgerlich falls ich nochmal irgendwann einen Unfall haben sollte. Den Schaden lasse ich nicht reparieren. Lohnt sich nicht.

Wenn Du nicht reparieren willst, und das Auto verkaufen möchtest, dann mache doch photos und stelle den beim www.mobile.de ins Netz für Sagen wir mal 450€ und kannst dann wahrscheinlich für 300€ oder so verkaufen.

Solltest Du noch einmal einen Unfall haben, so ist Dein Wagen nach Abrechnung bereits in einer sog. Versicherungs eigenen Datenbank, und die kennen den Schaden.

Selbst wenn Du reparieren lässt ohne Rechnung, und jemand fährt Dir in die gleiche Stelle ins Auto, so gibt es Abzüge.

Anders ist, wenn Du reparierst oder reparieren lässt, und jemand fährt Dir in eine André Stelle ins auto, dann gibt es wieder den vollen Wert.

Ist nun mal so.

selten so ein Quatsch gelesen, der Typ stachelt zum Versicherungsbetrug an.

Danke für die Antworten,
Hab ich dass richtig verstanden, dass wenn mir jemand in eine andere Stelle fährt und ich den alten Schaden nicht fachgerecht hab reparieren lassen (was mit der Summe die ich jetzt bekomm eh nicht möglich ist) mir eigentlich wenig zusteht?

Ich frage deshalb weil ich heute erfahren habe, dass die Versicherung mir 50% Schuld gibt da es auf einem Parkplatz passiert ist . (der Unfallgegner hat wohl gelogen und es gab keine Zeugen)

Ansonsten wäre ich mit der normalen Entschädigung zufrieden gewesen, so bekomm ich eben nur die Hälfte

Geh zum Rechtsanwalt, dann kriegste 100 Prozent

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Zitat:

@Nurullah-Gecer schrieb am 9. Juni 2016 um 13:45:03 Uhr:


Geh zum Rechtsanwalt, dann kriegste 100 Prozent

Ja, und zwar 100 Prozent Anwaltskosten als Rechnung zum selbst bezahlen....

Zitat:

@lemonshark schrieb am 9. Juni 2016 um 14:40:22 Uhr:



Zitat:

@Nurullah-Gecer schrieb am 9. Juni 2016 um 13:45:03 Uhr:


Geh zum Rechtsanwalt, dann kriegste 100 Prozent

Ja, und zwar 100 Prozent Anwaltskosten als Rechnung zum selbst bezahlen....

Welches Glaskugelmodel ist in deinem Besitz? 😁😁

Das gleiche Modell, das wahrscheinlich auch der Versicherungsmensch hat. Wenn man da
- Parkplatz
- konträre Aussage des Unfallgegners
- keine Zeugen
eingibt, blinkt eine rote "50" in der Kugel.

Und da der Anwalt nur die verbleibenden 50% einfordern kann, zeigt die Kugel bei den Anwaltskosten, die zu Lasten des TO gehen, eine runde "100" an.

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