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Restwert

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 13:56

Hallo,

mir ist vor ein Paar Wochen Jemand ins Auto gefahren. Laut Gutachter beträgt der Restwert noch 95 Euro. Soweit so gut. Normalerweise müsste ich dann ja Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung bekommen. An dem Auto ist nur eine Beule entstanden, sodass ich problemlos weiterfahren kann.

Nun zu meiner Frage: Falls ich mal wieder ein unverschuldeten Unfall haben sollte, wird dann von diesem Restwert ausgegangen für den Wiederbeschaffungswert ? Dafür fände man ja kaum ein vernünftiges Auto.

Mit freundlichen Grüßen

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21 Antworten
am 30. Mai 2016 um 14:15

Was für ein Schaden? Haftpflicht oder Kasko?

Totalschaden? Finanzieller Totalschaden?

Im Prinzip ist die Formel WB-Restwert = Entschädigung richtig.

Beim nächsten Schaden wird ein neuer WB und neuer Restwert ermittelt.

Sollte der Schaden nicht repariert werden gehe ich davon aus, dass der WB bei ca. 95 Euro liegt.

Was ist das für ein Auto (Typ, Hersteller)? Baujahr? Wie hoch ist der WB derzeit?

Bitte ein paar Angaben sollten schon bei der Frage dabei sein. ;)

Nein, entscheident ist immer der Zeitpunkt des Unfalls und der Wert des Autos und nicht was es mal in der Vergangenheit wert ist.

Außerdem ist der Restwert nicht gleich der Wiederbeschaffungswert.

Beim Restwert wird ja ein Preis ermittelt wenn du Verkaufst. Beim Wiederbeschaffungswert wenn du kaufst.

Sollte dein Auto wieder einen Unfall haben wird erneut ein Preis angegeben um einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

MfG

Mike

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 14:23

Danke schon mal, das Auto ist ein 99er Golf 4 und der WB beträgt 1100 Euro. Genau, ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Finde ich aber ziemlich heftig dass der WB-Wert bei 95 bliebe

Bleibt er nicht.

Beim nächsten Schaden wird das Auto neu bewertet.

am 30. Mai 2016 um 17:27

Zitat:

@harnisevic schrieb am 30. Mai 2016 um 15:56:13 Uhr:

Hallo,

mir ist vor ein Paar Wochen Jemand ins Auto gefahren. Laut Gutachter beträgt der Restwert noch 95 Euro. Soweit so gut. Normalerweise müsste ich dann ja Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung bekommen. An dem Auto ist nur eine Beule entstanden, sodass ich problemlos weiterfahren kann.

Nun zu meiner Frage: Falls ich mal wieder ein unverschuldeten Unfall haben sollte, wird dann von diesem Restwert ausgegangen für den Wiederbeschaffungswert ? Dafür fände man ja kaum ein vernünftiges Auto.

Mit freundlichen Grüßen

Es gibt in der Tat ein Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dieser dürfte aber bei der Höhe nicht signifikant ins Gewicht fallen.

Theoretisch bleibt es daher bei den 95€, wenn es keine wertaufhellenden (Not-, Teil- oder Vollreparatur) oder wertmindernden (weitere Schäden, Defekte) Umstände dazu kommen.

Ich habe jedoch grundsätzliche Zweifel, dass ein Auto nur noch 95€ Wert sein kann. Alleine der "Schlachtwert" ist höher. Du hast es ja im Prinzip auch selbst schon geschrieben. Für 95€ findet man kein Auto wie Deines. Wenn dem so ist, kann der Restwert nicht bei 95€ liegen. Oder was meintest Du mit dem letzten Satz?

Gruß

am 30. Mai 2016 um 17:32

Hat der Gutachter sich vertippt und meinte 950€?

Hatte auch schon nen Omega mit Restwert 80 und nen Passat mit 50, der Restwert ermittelt sich durch die Gebote die Aufkäufer abgeben. Oder irre ich mich da?

Ist ja dann eigentlich egal, ob jetzt 95 oder 500 beides wird vom WBW abgezogen, so bleibt unterm Strich immer der selbe Betrag. Korrigiert mich wenn ich was falsches Schreibe.

am 30. Mai 2016 um 19:10

nee nee, ist schon wahr.

ich kanns mir nur einfach nicht vorstellen:

selbst für mein alten fiesta mk3, an dem wirklich alles kaputt war, hatte ich seinerzeit 300 DM vom schrotti bekommen.

der te will aber vermutlich das auto behalten und dann ist es schon relevant ob 95 oder 500 RW ermittelt wurde.

Ich hatte schon einmal Restwert = 0 Euro zur Zeiten der Abwrackprämie für einen Totalschaden Nissan Micra.

Die Versicherung hat dann einen Aufkäufer gefunden, der 20 Euro geboten hatte :rolleyes:

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 12:28

Restwert beträgt wirklich nur 95 Euro. Das wurde vom Gutachter an verschiedenen Börsen vorgestellt und das war das höchste Gebot.

Deshalb ist es jetzt eben ärgerlich falls ich nochmal irgendwann einen Unfall haben sollte. Den Schaden lasse ich nicht reparieren. Lohnt sich nicht.

am 1. Juni 2016 um 15:50

wieso ist das ärgerlich? du bekommst doch den vollen fahrzeugwert abzgl 95€ bereits durch den jetzigen Unfall ersetzt. Willst Du bei einem zweiten Schaden den Fahrzeugwert nochmal ersetzt haben oder wie?

Themenstarteram 2. Juni 2016 um 7:47

Das nicht unbedingt. Es ist ärgerlich da ich ab jetzt mit einem quasi wertlosen PKW fahren werde und bei einem hypothetischen nächsten Unfall, vielleicht mit Totalschaden mir nix zustünde.

Mir ist schon klar das ich die Entschädigung dafür jetzt schon bekomme. Nur mit dem ermittelten WB-Wert (1100 euro) bekommt man nie im Leben einen vergleichbaren PKW. Stichwort technischer Zustand, was im Gutachten für den WB-Wert nicht berücksichtigt wird

am 2. Juni 2016 um 15:56

Zitat:

@harnisevic schrieb am 2. Juni 2016 um 09:47:06 Uhr:

Mir ist schon klar das ich die Entschädigung dafür jetzt schon bekomme.

Nur mit dem ermittelten WB-Wert (1100 euro) bekommt man nie im Leben einen vergleichbaren PKW. Stichwort technischer Zustand, was im Gutachten für den WB-Wert nicht berücksichtigt wird

Das ist dann jedoch der falsche Ansatz:

Wenn man für den WBW nicht ein gleichwertig Auto bekommt ist dieser nicht korrekt ermittelt.

Zitat:

@harnisevic schrieb am 2. Juni 2016 um 09:47:06 Uhr:

Das nicht unbedingt. Es ist ärgerlich da ich ab jetzt mit einem quasi wertlosen PKW fahren werde und bei einem hypothetischen nächsten Unfall, vielleicht mit Totalschaden mir nix zustünde.

Mir ist schon klar das ich die Entschädigung dafür jetzt schon bekomme. Nur mit dem ermittelten WB-Wert (1100 euro) bekommt man nie im Leben einen vergleichbaren PKW. Stichwort technischer Zustand, was im Gutachten für den WB-Wert nicht berücksichtigt wird

Verstehe dein Problem auch nicht so recht, du bekommst nun eine Entschädigung, selbst wenn du das Auto danach selber gegen einen Baum fährst, wurde es ja jetzt praktisch bezahlt.:rolleyes: Besser geht es doch nicht.

Denk dir einfach mal ob es so einfach gewesen wär das Fahrzeug für diesen Preis zu verkaufen UND gleichzeitig weiterhin ein fahrbares Auto mit Beule zu haben.:cool: Also praktisch wird dir jetzt das Fahrzeug bezahlt und du darfst es trotzdem weiterhin nutzen/ behalten.

Wenn der Gutachter seinen Job gut macht, stimmen die Werte schon. Auch du bekommste ein vergleichbares Fahrzeug für den WB-Wert. Das denkt wohl jeder 2 Autobesitzer, dass man selber die Perle am Automarkt besitzt. Das Auto ist in DE halt eine sehr emotional Sache.:D

Andernfalls, wenn du deinen Wagen selber verkaufst wird sich schon einer finden der mehr als 95 EUR zahlt, das sind ja lediglich die Rund-um-sorglos Sofortangebote der Schrotties für das Gutachten....

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