Reperaturkosten unter Wiederbesch. Wert - Versicherung will auf Totalschaden abrechnen
Guten Tag,
ich habe das Forum durchforstet und leider keine übereinstimmende Beiträge gefunden. Vielleicht gibt es jemanden der mir weiterhelfen kann?
Folgendes ist passiert. Anfang Dezember ist meine Verlobte zur Autobahn aufgefahren und hat am Stauende gebremst bzw. gehalten. In ihr Fahrzeug (Opel Corsa C Baujahr 2004, 148t KM) ist ein weiteres aufgefahren, die Schuldfrage war zweifelsfrei dem anderen PKW-Fahrer zuzuordnen. Der Unfallbericht wurde aufgenommen und der Beteiligte musste eine Strafe in Höhe von 35.- € bezahlen wegen Mißachtung .....
Meine Verlobte ist daraufhin zum Gutachter gefahren und dieser hat folgendes festgestellt:
Wiederbeschaffungswert: 2500.- €
Restwert: nicht ermittelt
Schaden: 925.-€ Brutto, ca. 776 € Netto
Verkehrssicher: nein
Fahrbereit: ja
Reperaturdauer: 1 Tag
Der Schaden?
Die linke Seite der Stoßstange und der Schürze hat einen dicken Kratzer, die Nebelschlussleuchte ist zu Bruch gegangen und der Träger ist leicht eingedrückt. Alles halb so wild, das kann ich alles selbst reparieren.
Und ja, falls die Fragen aufkommen, Sie möchte das Fahrzeug noch länger als sechs Monate nutzen.
So, wir haben keinen Anwalt eingeschaltet, da wir davon ausgegangen sind das die Versicherung uns den Betrag nach Gutachtenbasis auszahlen wird. Nun haben wir ein Schreiben der Versicherung erhalten die uns auffordert den Wagen reparieren zu lassen und dann anschließend die Rechnung zu schicken. Wenn wir den Wagen nicht reparieren möchten, oder später reparieren möchten dann können die nur nach Abrechung auf Totalschadenbasis abrechnen. Dies kann ja nicht sein, deshalb habe ich auch gestern einen Anwalt der auf Versicherungsrecht und Verkehrsrecht ist beauftragt sich der Sache anzunehmen.
Am 22.12. habe ich die Gegnerische Versicherung per Mail angeschrieben und Ihnen mitgeteilt das wir Netto nach Gutachten abrechnen wollen und denen eine Frist bis zum 31.12.2012 gegeben. Die Frist wird wohl durch das einschalten des Rechtsanwaltes eh hinfällig.
Wenn ich das richtig sehe, versucht die Versicherung die Summe zu drücken. Die Reperaturkosten sind netto über 1700 € niedriger als der Wiederbeschaffungswert. Das ist Wahnsinn, wenn ich mich darauf einlassen würde was ich und meiner Verlobten auch gesagt habe. Sie hat davon nämlich gar keine Ahnung.
Könnt ihr mir was dazu sagen? Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von E39_525dA_FL
So Update!Habe den Gutachter doch tatsächlich erreichen können.
Er hat mir gesagt, dass ein Restwert in diesem Fall gar nicht ermittelt werden muss da es alleine anhand der Zahlen eindeutig ist, dass die Reperaturkosten nicht annähernd 70% des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
Dein Sachverständiger hat aber wirklich keine Ahnung. Er sollte sein Fachwissen mal auf den richtigen Stand bringen und dir hier nicht so einen Unfug erzählen. Diese "70% Regelung" gibt es seit 2004 nicht mehr !
Außerdem ist ein eingeholtes Angebot aus der Restwertbörse der Versicherung zweifelhaft, da diese Börse für Privatpersonen gar nicht so zur Verfügung steht. Definitiv werde ich dagegen notfalls klagen.Mach das. Manche Leute werden halt nur aus Schaden klug. Auch nur dummes Gesabbel und Polemik von deinem Sachverständigen.
In meinen Augen ist dies nämlich eindeutig, die Versicherung ist aber für solche Dinge bekannt. Kann auch gut sein, dass die sich vor eine Auszahlung sträubt damit diese nicht in die Bilanz 2012 fließt. Das kann man alles drehen und wenden wie man will. Bin nämlich ebenfalls der Meinung das der Restwert hier nicht einfliessen sollte, da die Reperatur absolut wirtschaftlich ist. Es ist "nur" eine Stoßstange und ein Träger der erneuert werden muss inklusive Licht.
Es ist absolut unerheblich, was "du meinst" wesentlich ist, wie die Rechtsprechnung das sieht und die ist in deinem Fall hier eindeutig. Aber wenn du das ja anscheinend besser weißt warum fragst du dann hier nach?
Naja, du und dein Sachverständiger, Ihr werdet der Versicherung schon zeigen wo der Hammer hängt.
Viel Erfolg dabei !
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Harig58
Allein diese Antwort zeigt völlige Ignoranz und Besserwisserei. Über den Intelligenzquotienten kann ich leider nur spekulieren....Zitat:
Zitat: Da kann ich ja nix für. .
Und warum sollte der TE hier für das falsche Gutachten verantwortlich gemacht werden??
Ihn ärgert es doch auch zu recht dass er es hier mit einem Gutachter zu tun hatte der auf einem Stand von vor 2004 ist. Gott sei dank nicht von vor 2002, sonst hätte er womöglich noch in DM gerechnet 😰
Grüße
Steini
Der TE hat sein Problem geschildert. Er hat recht schnell kompetente Antworten erhalten. Er wurde auf seinen Fehler hingewiesen. Den Gutachter hat er selbst gesucht. Den Fehler des Gutachters hat ihm selbst aber keiner angelastet, oder?
Stattdessen begegnet er den Antworten mit Mutmaßungen (schließlich will ihn die Versicherung ja betrügen), und Besserwisserei und Ignoranz. Ja, warum fragt er dann überhaupt? Diejenigen, die ihm helfen woll(t)en, fühlen sich doch verhohnepiepelt.
Und weil durch solche Menschen völlig unnütz viele Mitarbeiter von Versicherungen, Anwaltskanzleien, Sachverständigen, Werkstätten und was ich noch alles beschäftigt werden, entstehen Kosten. Unabhängig von der finalen Verteilung muß auch die Arbeit der Versicherung bezahlt werden, was natürlich auch über die Prämien dargestellt wird. Das wiederum dürfte uns alle angehen, zumindest aber mich. Schließlich ärgern mich die ständigen Erhöhungen, obwohl ich seit vielen Jahren den höchste SFR genieße, auch.
Und wenn man auf diesen Sachverhalt hin die Antwort "was kann ich dafür" erhält, macht mich das halt schon nachdenklich. Nein, eigentlich sogar ärgerlich.
Dazu Sage ich nichts mehr, außer das ich den Gutachter selbstverständlich nicht ausgesucht habe. Steht aber auch im Text.
Ich habe eine E-Mail erhalten indem die Versicherung mir bestätigt das nach fiktiver Abrechnung abgerechnet wird. Übrigens ist der Fall des BGH in mein Fall nicht wirklich anwendbar. Das sind zwei verschiedene Dinge und da gebe ich dem Gutachter nach einem langen Gespräch recht. Der Restwert wurde von ihm ermittelt aber das tut nun nichts mehr zur Sache.
Guten Rutsch!
Zitat:
Original geschrieben von E39_525dA_FL
Dazu Sage ich nichts mehr, außer das ich den Gutachter selbstverständlich nicht ausgesucht habe. Steht aber auch im Text.
Ich habe eine E-Mail erhalten indem die Versicherung mir bestätigt das nach fiktiver Abrechnung abgerechnet wird. Übrigens ist der Fall des BGH in mein Fall nicht wirklich anwendbar. Das sind zwei verschiedene Dinge und da gebe ich dem Gutachter nach einem langen Gespräch recht. Der Restwert wurde von ihm ermittelt aber das tut nun nichts mehr zur Sache.
Guten Rutsch!
Dir ist wirklich einfach nicht zu helfen.
Natürlich ist die BGH Rechtsprechung auch in deinem Fall zu berücksichtigen. "Zwei verschiede Dinge", der nächste Dummfug den du einfach so glaubst. Dir kann man ganz offensichtlich alles erzählen, Hauptsache es passt in dein Schema.
Zum Abschluß: ich habe hier geantwortet, damit nicht noch andere User, evtl. auf die Idee kommen und diesen Blödsinn hier glauben, welchen dein super Sachverständiger hier so verzapft und welchen du mit Inbrunst hier so herausposaunst.
Glaub was du willst, aber verbreite hier keinen Schwachsinn.
Dampfplauderer mit Stammtischwissen braucht es hier nicht.
Guten Tag und ein schönes Leben noch.
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Wünsche ich dir ebenfalls! Ich hoffe das du mit deiner Art wie der Vorposter auch, nicht mal an die falsche Person gerätst. Der Ton macht die Musik! Wir brauchen hier nicht mehr weiter zu diskutieren. Die Sache ist erledigt und wir bekommen was uns zusteht.