Reperaturkosten auszahlen lassen ?!
Hallo Leute,
ich fange mal von ganz vorne an.
Ich hatte am 28.11. an einer Ampelkreuzung einen kleinen Auffahrunfall, an dem ich natürlich Schuld war.
Der Schaden ist nicht sehr groß, Motorhaube bisl verbogen, Grill kaputt und einen PDC-Sensor hat es erwischt.
Da ich über eine Vollkasko verfüge, möchte ich den Schaden regulieren lassen.
Es ist nun mein erster Unfall und ich bin mir nicht ganz über die Reihenfolge der Abwicklung klar. Soweit ich mich informiert habe, heißt es Unfall melden bei der Versicherung -> KV von einer Werkstatt machen lassen -> regulieren lassen.
Mein Wunsch ist es nun von einer Werkstatt einen ordentlichen KV machen zu lassen und dann meiner Versicherung zu sagen, dass ich den Betrag lieber ausgezahlt haben möchte.
Leider schreibt mir meine Versicherung vor, wo ich meinen Schaden reparieren lassen muss, dies habe ich dann auch getan und ich hab mich bei der Werkstatt gemeldet. Dort habe ich nach einem KV angefragt, der zuständige Werkstattmeister meinte dann aber zu mir, er müsse die Front komplett zerlegen un schauen, ob dahinter noch Teile beschädigt sind, die mit reguliert werden müssen. Soweit verstehe ich das ja auch. Nur er sagte auch zu mir, dass er dann das Auto nicht wieder zusammen setzen werde, wenn es einmal auseinander gebaut ist. Sprich, ich bin dann ja gezwungen, eine Reparatur vornehmen zu lassen, was ich ja aber eig umgehen möchte.
Nun zu meinen Fragen.
1. Kann man sich Schäden eigentlich noch auszahlen lassen? Bzw sind alle Versicherungen gesetzlich dazu verpflichtet sowas anzubieten?
2. Wie komme ich an einen vollständigen KV, sodass ich danach aber mein Auto wieder normal nutzen kann.
Und wenn meine Front des Fzg. zerlegt werden muss, für den KV, wer trägt dafür die Kosten?
Schonmal vielen Dank im voraus.
MfG
HussiThP
Beste Antwort im Thema
Da er aufgefahren ist und sein Auto vorne kaputt ist, wird er wohl auch die Schuld haben.
Ansonsten. Glückwunsch zum Billig Tarif mit Werkstatt Bindung.
Jetzt gibts halt Probleme 😁
25 Antworten
Bei Werkstattbindung erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag, dieser ist i.d.R 20% billiger als ohne Werkstattbindung. Bei fiktiver Abrechnung werden dann auch noch die MWST abgezogen.
Das heißt am Ende werden ca 65% gegenüber ohne Werkstattbindung ausgezahlt
In den AKB ist das Prozedere beschrieben
habe ich jetzt hier einen denkfehler ... ? warum will der te sich geld ausbezahlen lassen wenn er seine kasko in anspruch nimmt. höher gestuft werden für ein paar eur ... ? wenn man schon höher gestuft wird warum nicht gleich ordentlich reparieren lassen?
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:54:03 Uhr:
habe ich jetzt hier einen denkfehler ... ?...
Bei Unfällen bekommt mancher die $-Zeichen in die Augen 😉
Nach der Abrechnung sind das manchmal aber auch Tränen 🙂
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:54:03 Uhr:
habe ich jetzt hier einen denkfehler ... ? warum will der te sich geld ausbezahlen lassen wenn er seine kasko in anspruch nimmt. höher gestuft werden für ein paar eur ... ? wenn man schon höher gestuft wird warum nicht gleich ordentlich reparieren lassen?
1. Wer sagt dass er höher gestuft wird? Vielleicht hat er ja einen Rabattschutz oder ein Rabattretter greift.
2. Warum nicht? Ist seine freie Entscheidung und er hilft damit der versicherten Gemeinschaft kosten zu sparen.
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Wenn ich das jetzt richtig deute, dann ist das so, dass man bei einer Auszahlung weniger bekommt, als wenn ich es reparieren lasse?
Als Beispiel, ich mache ein KV in einer Werkstatt, welche sie mir vorschlagen, die sagen es kostet 1256 Euro. Wenn ich es reparieren lasse wird die Versicherung die vollen 1256 Euro übernehmen, aber wenn ich es ausgezahlt haben möchte, werden es dann nur 845 Euro (BEISPIEL)???
Hi,
ja die Mehrwertsteuer wird auf jeden Fall abgezogen (19%) evtl. auch noch andere kleinere Kürzungen.
Da dein Mazda ja noch recht neu ist würde ich ihn an deiner Stelle fachgerecht reparieren lassen.
Gruß Tobias
Zitat:
@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:13:48 Uhr:
Bei Werkstattbindung erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag, dieser ist i.d.R 20% billiger als ohne Werkstattbindung. Bei fiktiver Abrechnung werden dann auch noch die MWST abgezogen.
Das heißt am Ende werden ca 65% gegenüber ohne Werkstattbindung ausgezahlt
In den AKB ist das Prozedere beschrieben
Stimmt, nur dass hier die Werkstatt im Zuge des KVA das Auto auseinander nehmen will, aber nicht wieder zusammen bauen. Reklame für Werkstattbindung???
Die bauen das auf Wunsch auch wieder zusammen, nur den zusätzlichen Aufwand wird der TE zahlen müssen und nicht erstattet bekommen.
Man sollte halt nur Werkstattbindung abschließen, wenn man das Auto in einer dieser Werkstätten im VK-Schadensfall reparieren lassen will.
Wenn man aus einem Schaden Profit schlagen will, sollte man keine Werkstattbindung wählen
Das würde aber nichts an dem Problem mit dem Kostenvoranschlag und dem Wiederzusammenbau ohne Reparatur, ändern. Im Gegenteil, eine von TE beauftragte Werkstatt könnte sogar die Vergütung des Kostenvoranschlags vom TE verlangen.
Ja, es ist nicht immer leicht, an das Geld der Versicherung zu kommen. Wird natürlich lustig, wenn der KVA voll bezahlt werden darf, ebenso der Zusammenbau. Dann noch die MwSt rausrechnen, höhere Kaskobeiträge (falls kein Rabattretter), und hoffen, das Geld übrig bleibt.
Werkstattbindung bei neueren Autos, die Hersteller-Durchrostungsgarantie haben, verstehe ich ohne hin nicht. Mit etwas Pech ist die Garantie weg.