Reperaturkalkulation Rechnung
Frage Bezüglich einer Rechnung!
Ich hatte Anfang des Jahres einen Vollkaskoschaden.
Bin daraufhin in eine Werkstatt gefahren und hab mir eine Reperaturkalkulation erstellen lassen. Die Reperatur belief sich in der Werkstatt auf 4500€ und es sollte ein komplettes Seitenteil erneuert werden. Über einen Bekannten wurde ich aber davor gewarnt und lies den Schaden in einer anderen Werkstatt ausbeulen für 2000€ weniger.
Jetzt droht mir die Werkstatt mit der zu hohen Kalkulation mit einer Rechnung von über 100€ für die Kalkulation und „Telefonischer Betreuung“
Kann die Werkstatt dafür von mir Geld verlangen?
Beste Antwort im Thema
Du hast von der Werkstatt eine Leistung ( Kostenvoranschlag) gefordert und bist zum Dank dann zur Reparatur in eine andere Werkstatt gegangen .
Da ist es doch wohl legitim das diese für ihren Aufwand Kosten geltend macht - oder arbeitest du umsonst ?
Mfg Mario
20 Antworten
Diese Fälle habe ich öfter.
Hier werden die Kalkulationen der Vertragswerkstätten genutzt um dann im Fortgang Geld über zu behalten.
Mfg Mario
@js131090Zitat:
@js131090 schrieb am 16. April 2020 um 21:46:22 Uhr:
Die Reperatur war nicht fest vereinbart. Sollte nur erstmal ein Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellt werden und was bzw. wie überhaupt repariert wirdDie günstige Werkstatt wurde gewählt weil das Seitenteil dort ausgebeult wurde und nicht wie bei der teuren komplett rausgeschnitten und ein neues eingesetzt. Sprich bei der teuren Werkstatt die den Kostenvoranschlag verlangt hätte ich jetzt ein Unfallfahrzeug und nicht nur eins mit einem ausgebeulten hinteren kotflügel
...dünnes Brett, das ist trotzdem ein zu offenbarender Unfallschaden !
Mfg Mario
Zitat:
@Mariolix schrieb am 16. April 2020 um 21:49:42 Uhr:
Zitat:
@js131090 schrieb am 16. April 2020 um 21:46:22 Uhr:
Die Reperatur war nicht fest vereinbart. Sollte nur erstmal ein Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellt werden und was bzw. wie überhaupt repariert wirdDie günstige Werkstatt wurde gewählt weil das Seitenteil dort ausgebeult wurde und nicht wie bei der teuren komplett rausgeschnitten und ein neues eingesetzt. Sprich bei der teuren Werkstatt die den Kostenvoranschlag verlangt hätte ich jetzt ein Unfallfahrzeug und nicht nur eins mit einem ausgebeulten hinteren kotflügel
@js131090
...dünnes Brett, das ist trotzdem ein zu offenbarender Unfallschaden !
Mfg Mario
Ja keine Frage. Aber sicher jedem lieber als ein komplett herausgetrenntes Seitenteil
unbestritten, wurde denn nicht besprochen ob die Seitenwand auch ohne Ersatz instandgesetzt werden könnte ?
Da sehe ich allerdings eher den Ersteller des KV als den Kunden in der Pflicht .
Einfach grundlos Schäden zu puschen finde ich persönlich nicht in Ordnung .
Letzendlich zahlen wir das doch über die Versicherungsprämien alle selbst .
Schönen Abend noch
Mario
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Als ich ein kva haben wollte für eine lackierung hab ich vorher die Mitteilung bekommen das kostet 50euro und wird bei reperatur wieder verrechnet.
Das hätte die Werkstatt dir so auch mitteilen müssen.
Ich habe auch schon etliche Kostenvoranschlage für reperaturen per Mail angefragt und bekam diese kostenlos, und es war nie die Rede das bei NICHT Beauftragung da geld anfällt. Bei vielen war ich wegen zu hohen Kosten auch nicht zur reperatur.
Es muss definitiv vorher mitgeteilt werden ob der kva Geld bei nicht Beauftragung kostet.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 16. April 2020 um 22:53:49 Uhr:
Es muss definitiv vorher mitgeteilt werden ob der kva Geld bei nicht Beauftragung kostet.
Stimmt.
Dafür reicht ein sichtbarer Aushang im Kundenbereich des Betriebes.