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Reparaturkosten nach Abschleppen aufgezwungen

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 13:16

Hallo zusammen,

ich hatte kurz vor Weihnachten in Österreich einen Unfall auf der Autobahn. Nach Inanspruchnahme meines Schutzbriefes wurde ich vom Abschleppdienst welchen die Versicherung bestellt hatte bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt (3,5 km, es war 22:40 Uhr, Nachttarif).

An der Tankstelle meinte der Abschlepper es schaut nicht schlimm aus und ich solle die Motorhaube entriegeln. Darauf hin hat er 2 Minuten geschaut und mir für die gebrochenen Halter vom Scheinwerfer 50 cm Klebeband gegeben.

Soweit alles gut, das Auto lief und ich konnte nach einem Schreck und Zeitverzug wenigstens auf eigenen Räder Richtung Heimat fahren.

Einige Wochen später kam dann eine Rechnung für 1 Stunde Pannenhilfe im Nachtdienst und Material über fast 180 Euro.

Ich erkundigte mich bei der Versicherung. Sie gab mir Auskunft, dass ihnen ein Kostenvoranschlag von 378 Euro gemacht wurde und später 251 Euro berechnet wurden, obwohl in aller Regel 150 Euro reichen wenn das Fahrzeug nicht 30 km geschleppt wird. So zumindest die Dame an der Hotline.

Ich habe daraufhin mit dem Abschleppunternehmen telefoniert und ihn darauf hingewiesen, dass ich keinen Pannenservice bei ihm bestellt habe. Weiter meinte ich er solle mich vorher in Kenntnis setzen, dass er sich mein Fahrzeug anschauen kann, dafür aber eine Stunde Pannenhilfe (a 200 Euro) berechnen muss. So habe ich zumindest die Wahl.

Es war leider keine Einsicht. Auch nicht nachdem ich ihm sagte, dass man bei jeder Dienstleistung der Welt entweder vorher die Kosten weiß oder darauf hingewiesen wird. Daraufhin beschimpfte er mich nur ich würde an meiner Versicherung noch 5 Euro im Jahr sparen und diese wäre deswegen so sparsam mit den Leistungen.

Wie gehe ich jetzt weiter vor um dieser Abzocke zu entgehen?

Bin über jeden Ratschlag dankbar.

Beste Antwort im Thema

Und darum bin ich und bleibe im ADAC wo es dieses Theater in diesem Fall definitv nicht gäbe!

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Verstehe ich nicht. Die Versicherung hat doch bereits bezahlt, warum sollst du nochmal die gleiche Leistung bezahlen?

Was erwartest Du anderes von den Ösis ?

Ist dreist, ich würde da ersteinmal abtauchen und schauen ob da noch was richtiges kommt, worauf man reagieren müsste. Rechnungen können die schreiben wie sie wollen. Was beinhaltet die 180 EUR genau, 5 min Arbeit und eine Rolle Tesafilm?:confused:

Ich würde den Anspruchsteller an die Versicherung verweisen und im Übrigen den Anspruch gegen dich zurückweisen.

Sende dem die Rechnung zu deiner Entlastung zurück, zusammen mit einem entsprechenden Schreiben, ggf. per Fax vorab.

Zitat:

@Robert_Bosch schrieb am 17. Februar 2016 um 14:16:51 Uhr:

 

Einige Wochen später kam dann eine Rechnung für 1 Stunde Pannenhilfe im Nachtdienst und Material über fast 180 Euro.

Das ist ein vollkommen normaler Preis.

Die Abschleppwägen und die Bereitschaft müssen auch bezahlt werden.

180 Euro für in der Nacht von der Autobahn weg ist iin meinen Augen sogar günstig.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 17. Februar 2016 um 16:57:23 Uhr:

Zitat:

@Robert_Bosch schrieb am 17. Februar 2016 um 14:16:51 Uhr:

 

Einige Wochen später kam dann eine Rechnung für 1 Stunde Pannenhilfe im Nachtdienst und Material über fast 180 Euro.

Das ist ein vollkommen normaler Preis.

Die Abschleppwägen und die Bereitschaft müssen auch bezahlt werden.

180 Euro für in der Nacht von der Autobahn weg ist iin meinen Augen sogar günstig.

Gelesen das da bereits ~250 EUR von der Versicherung/Schutzbrief gezahlt wurde? So wie ich das verstehe möchte der Panndienst nun noch zusätzlich ~180 EUR vom Fahrer, was ich dreist finde.

Bei einer Notmaßnahme wo etwas mit Panzertape befestigt wird, kann man nicht mit einer richtigen Reparatur vergleichen, dann wär eine seperate Rechnung nach vorheriger Absprache i.O..

Die pannenhilfe , also der Versuch das auto fahrbereit zu machen, ist bei den schutzbriefen oft auf 150euro begrenzt. Alles drüber muss man selber zahlen. Da Abschleppen und Pannenhilfe (aber eig frech, für kurz Haube auf und klebeband, was man selber drann machen muss. Sowas macht man eig kurz kostenlos mit) zusammen geleistet wurden ist das relativ normal..

Würde da aber bei dem Abschlepper adenen das so schildern, das nur klebeband und die haube geöffnet wurde , und das keine richtige Pannenhilfe ist , bzw kulanz des fahrers sei..

Musst mal in deine AKB gucken was zu den Leistungen bzw bezahlung der Schutzsbriefes steht.

Zitat:

Veranlassen Sie das Abschleppen, über-

nehmen wir die Kosten bis zu 200 €. Unsere Leistung für die Wiederher-

stellung der Fahrbereitschaft nach A.3.5.1 rechnen wir an.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Februar 2016 um 15:30:48 Uhr:

Ich würde den Anspruchsteller an die Versicherung verweisen und im Übrigen den Anspruch gegen dich zurückweisen.

Sende dem die Rechnung zu deiner Entlastung zurück, zusammen mit einem entsprechenden Schreiben, ggf. per Fax vorab.

Ach - Ja- Abschlepper... Man o man die sind so arm, können vor Hunger kaum Brotschnitte sagen.

Genau so würde ich es auch machen. Der, der den Abschleppdienst bestellt, bezahlt. Ist immer so. Wenn Du Deine Versicherung angerufen hast und sie den Abschlepper bestellte, weiß sie ja was für Kosten auf sie zu kommen. I.d.R. haben die auch Verträge mit den Abschleppern. Du hast Deinen Versicherungsbeitrag bezahlt darum darfst Du auch Deine Versicherung in Anspruch nehmen. Die Sache mit dem Tesaband würde ich gar nicht ansprechen. Er hat ja dafür keine Quittung ausgestellt. Ich würde nur der Versicherung mitteilen, dass von Seiten des Abschleppers keine Reparatur vorgenommen wurde. Was er da 2 min geschaut hat war vielleicht sein privates Interesse an dem Automodell, was weißt Du denn.

Und wenn weitere Schreiben kommen, gar nicht öffnen, drauf schreiben, Keine Annahme + Datum + Unterschrift und ab, wieder in den gelben Kasten, nicht mal eine Briefmarke drauf kleben, denn jetzt bezahlst Du die Rücksendung. Irgendwann hört er auf damit.

Es gibt schwarze Schafe in dem Bereich, die sind so dunkelschwarz, das geht gar nicht. Ich musste auch mal einen Abschlepper beanspruchen, der war dreister als dreist und hat frech 20 Euro Pauschale für Auftanken vom Abschleppfahrzeug mit aufgeschrieben, was dem Kunden nun nicht des

Geringsten angeht. Ich sagte, da fehlen aber noch 6,33 EUR. Er warum? Na für die Birne in der orangen Drehspiegelrundumleuchte, die war bestimmt auch defekt und musste vorher noch gewechselt werden... :-) Die 20 Euro Spritauftankservicekundengebühr habe ich natürlich nicht bezahlt. Der hat übelst herumgespeckert... Telefonterror vom Allerfeinsten.

Und darum bin ich und bleibe im ADAC wo es dieses Theater in diesem Fall definitv nicht gäbe!

Zitat:

@Robert_Bosch

 

Wie gehe ich jetzt weiter vor um dieser Abzocke zu entgehen?

Bin über jeden Ratschlag dankbar.

Was hast du vor dem Abschleppen unterschrieben? Hast du was vom Absclhepper in die Hand bekommen?

Zitat:

@romanusko schrieb am 17. Februar 2016 um 17:15:27 Uhr:

 

Ach - Ja- Abschlepper... Man o man die sind so arm, können vor Hunger kaum Brotschnitte sagen.

Nö.

Derjenige, der ein Hindernis auf der Autobahn ist und deswegen Zwangsweise abgeschleppt werden muss, bezahlt.

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 8:30

Wie oben richtig geschrieben ging es ja darum, dass meine Versicherung die Pannenhilfe bestellt und bezahlt hat und ich für in meinen Augen eine Kulanzleistung ordentlich zur Kasse gebeten werde.

Ich werde also nochmal mit ihm in Kontakt treten und auf mein Recht pochen. Ich dachte es gibt vielleicht eine rechtliche Grundlage für diesen Fall. Weil der nächste Brief ist schneller da also man Inkassobüro sagen kann.

Danke für Eure Antworten und Meinungen. Ich werde berichten wenn Interesse daran besteht.

So weit ich das weiß, ist die Maxileistung der üblichen Schutzbriefe für das Abschleppen auf 150,- und für eine Pannenhilfe auf 100,- oder 200,- begrenzt.

Beides sind unterschiedliche Leistungen.

Sollte eine höhere Forderung des Abschleppunternehmers bestehen, dann muß ich diese halt selber bezahlen.

Ich denke, dass der Versicherer hier nur als Vermittler für die Pannenhilfe aufgetreten ist (sonst hättest Du eben selber einen Abschlepper suchen müssen) und hiermit nicht als Dienstleister, der die überzogenen Forderungen garantiert.

Wir kennen die Vertragsbedingungen der Schutzbriefversicherung nicht und wissen auch nicht, was der TE beim Abschleppunternehmen unterschrieben hat.

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